Hallo,
ich hab ein paar Fragen zur finanziellen Unterstützung.
In ein paar Wochen habe ich mein Wiedereinsteller-Test und sollte alles glatt gehen wollte ich noch ein paar Dinge wissen.
Ich bin 30 Jahre habe ein Kind zusammen mit meiner Freundin (nicht verheiratet und nicht eingetragene Lebenspartnerschaft)
1. Wie läuft das mit dem Kindergeld; Wird das weiterbezahlt?
2. Wie verändert sich der Sachverhalt bei einer Heirat? bzw. wenn die Partnerin/Frau ebenfalls wieder arbeitet.
3. Gibt es von der Bundeswehr noch Zuschüsse?
4. Ich hatte mal was gelesen das man mit 150.000 € abgesichert wäre falls was passiert. (stimmt dies auch?)
Hab schon die SuFo benutzt aber die Beiträge waren schon sehr alt oder die Betroffenen selber noch Kindergeldbezieher ;)
Grüße aus NRW
Hallo.
zu 1.) Klar warum nicht
zu 2.) Bei einer Heirat bekommst du ebenfalls Kindergeld, genau so wie wenn deine Frau/Freundin arbeitet.
zu 3.) Von der Bundeswehr gibt es Zuschläge für Kind und für verheiratete. Der Familienzuschlag ( also für verheiratete ) beträgt nach meinem Wissen 106,26 € und für das 1. Kind gibts nochmal 95,44 €. Kannst du aber googeln.
zu 4.) weiß ich nicht genau
Langsam, Boxenmax2000, Gas weg ;) ! Kindergeld wir für ein Kind auch nur einmal gezahlt! Zumindest von der Kindergeldkasse bei der Arbeitsagentur!
Merke: 1 Kind gibt 1 x Kindergeld, 2 Kinder geben 2 x Kindergeld, ...
@Tommie : Das ist schon klar. War vielleicht etwas verwirrend beschrieben. Als ich in Punkt 2.) das Wort ebenfalls geschrieben habe wollte ich damit nur klar machen, dass sich der Sachverhalt durch eine Eheschließung nicht ändert.
Dass es nur einmal Kindergeld pro Kind gibt ist völlig klar und sollte man wissen ;)
Ok also läuft alles ganz normal weiter über die Familienkasse, ausser die Zuschläge.
Wusste nicht ob das dann die Bundeswehr weiterbezahlt und ob weniger oder mehr und was es sonst noch gibt.
Das es Kindergeld pro Kind nur einmal gibt war mir schon klar. ;)
Dieses wenn was passiert versteh ich nicht.
Sie schließen zu Beginn des Dienstes ne Pflegeversicherung und bekommen im Ernstfall Geld bei einer Wehrdienstbeschädigung, aber das mit den 150000 hab ich nirgendwo gesehen.
es gibt beim Bund auch vermögenswirksame Leistung von 6,65€ bei Abschluss eines Bausparvertrags.
Genau, läuft normal weiter über die Familienkasse und es ändert sich auch nix.
Ah, ich weis jetzt, was er meint ;) !
Wenn Sie eine private Lebensversicherung abgeschlossen haben, die zu Gunsten Ihrer Frau bzw. Familie (Frau mit Kinder/n!) läuft und Ihnen im Einsatz etwas zustoßen sollte und sich diese Versicherung dann unter Berufung auf die sog. "Kriegsklausel" aus der Leistung "schleichen" will, dann ist bis zu einer gewissen Grenze der Bund in der Leistungspflicht! Ob diese Grenze allerdings bei € 150.000,-- liegt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen!
Aber auch hier gilt: Haben Sie keine Lebensversicherung, zahlt der Bund nicht ersatzweise dafür!
Es war etwas anders geschrieben.
Leider finde ich es nichtmehr. Es stand irgendwo in einem der Infosachen die ich vom Wehrdienstberater bekommen habe.
Egal. Alles geklärt.
Danke ;)
Schau mal unter sozialer Absicherung von Soldaten im Auslandseinsatz oder so ähnlich.
Zitat von: ulli76 am 23. April 2012, 22:30:43
Schau mal unter sozialer Absicherung von Soldaten im Auslandseinsatz oder so ähnlich.
Stichwort: Einsatzversorgungsgesetz.
Ahja gefunden.
Ich meinte die Einmalentschädigung.
Danke ;)