Hallo alle zusammen, hätte mal 2 fragen, die mich schon seit einiger zeit stark beschäftigen.
Wär schön wenn mir hier einer weiterhelfen könnte. Ich bin T1 gemustert und muss demnächst zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung Nord Hannover, allerdings hab ich seit über einem Monat nach der Musterung nichts mehr von der Bundeswehr gehört und wollt mal fragen wie lange es so für gewöhnlich dauert bis man ein Termin dafür bekommt.
Außerdem hab ich gehört, dass man fragen zu Vorstrafen gestellt bekommt und die auch möglichst ehrlich beantworten sollte. Ich hab damals als kleiner pisser mit 15 Jahren ne Schachtel Zigaretten geklaut und bin weggerannt, als ich aufgeflogen bin. Sprich: Räuberischer Diebstahl. Außerdem hab ich mich auf meinem Personalausweis 1 Jahr älter gemacht, sodass ich wegen Urkundenfälschung + räuberischen Diebstahl zu 15 sozialstunden verurteilt wurde. Da es meine erststrafe war und der Richter Reue bei mir gesehen hat, meinte er zu mir, dass es keine Konsequenzen für mein späteres Berufsleben haben wird.
Soweit ich weiß, ist mein Führungszeugnis sauber und ich hab damit keine Vorstrafen, allerdings ist mein Prozess und die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen. Somit meine FRAGE:
Kann die Bundeswehr in meine Daten vom bundeszentralregister reinschauen und erfahren sie somit über meine Straftat?
Und sollte ich das beim gespräch mit dem Psychologen erwähnen oder eher verschweigen?
Urkundenfälschung und räuberischer Diebstahl klingen im ersten Moment ja ziemlich heftig, aber wenn man meine Geschichte kennt ist es doch sehr banal und meines Erachtens nicht mehr als ein dummes, einmaliges Jugenddelikt.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und hat ne gute Antwort für mich.
Danke schon mal im Vorraus! =)
ZitatKann die Bundeswehr in meine Daten vom bundeszentralregister reinschauen und erfahren sie somit über meine Straftat?
Ja, und zwar unbeschränkt.
ZitatUnd sollte ich das beim gespräch mit dem Psychologen erwähnen oder eher verschweigen?
Das steht doch sicher auch schon in Ihrem Bewerbungsbogen? Ich hätte es im Zweifelsfall jedenfalls angegeben.
Im Fragebogen stand, ob ich Vorstrafen hab. Und die hab ich laut meines Führungszeugnis nicht
Stimmt, aber die meisten wurde erst hinterher bestraft! Und die Bundeswehr hat auch Einblick in das Erziehungsregister!
Es gibt auch Sachen die stehen nicht im Führugnszeugnis soweit ich weiß. Zudem fordert die Bw auch ein "Führungszeugnis" für Behörden an oder wie da genau heißt. Bwz. die schon erwähnte Auskunft. Zur Sicherheit sollte man alles angeben was sich jemals ereignet hat.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/erneute-bewerbung-moglich/Das hätten SIe auf jeden Fall angeben müssen. Der TE in dem oben genannten Thread hats auch nicht getan und wurde nach seiner Eignungsfeststellung wieder entlassen.
Wenn es im Bundeszentralregister drin steht wirds die BUndeswehr erfahren.
Deshalb schrieb ich ja "im Zweifelsfall". Wenn es nicht mehr relevant ist, wird das schon entsprechend berücksichtigt.
Achso ok, weiß jemand ob und wie man herausfinden kann ob und was im Zentralregister vermerkt ist?
Und hab ich überhaupt noch Chancen wenn ich das im Bogen und beim psychlogen angebe und ihm alles genau aus meiner Sicht schildere und erkläre?
Ich bin immerhin T1 gemustert, hab ein erweiterten Realschulabschluss mit 1,8 schnitt und bin sehr sportlich.
Zitat von: Boratt am 22. April 2012, 16:47:19
Und hab ich überhaupt noch Chancen wenn ich das im Bogen und beim psychlogen angebe und ihm alles genau aus meiner Sicht schildere und erkläre?
Auf jedem Fall größere Chancen als wenn du es verschweigst und die Budneswehr es im nachhinein rausbekommt.
ZitatIch bin immerhin T1 gemustert, hab ein erweiterten Realschulabschluss mit 1,8 schnitt und bin sehr sportlich.
Das sind natürlich genau DIE Einstellungsvorrsetzungen, die gesucht werden, welche die Bundeswehr auch über alles andere hinwegsehen lassen ::)
Wenn es nicht getilgt ist, steht es in dem Führungszeugnis, was die Bundeswehr bekommt, auf jeden Fall drin.
Falls der Rechtsberater dich nicht groundet, wird das spätestens den Psychologen sehr interessieren.
Wenn du es nicht angibst, wirst du vermutlich genau deswegen nicht eingestellt (s.verlinken Thread)
Ich würde Ihnen empfehlen, Ihren Wehrdienstberater anzurufen und mit ihm zu besprechen, wie Sie weiter verfahren sollen. Wenn Sie zwischenzeitlich ein Schreiben vom ZNwG Hannover bekommen, rufen Sie dort an.
Also das Führungszeugnis das ich abgeben musste war nicht das normale was du als person bekommst somit steht da alles drin egal ob verjährt oder was auch immer immerhin wurdest du ja dafür verknackt.(wenn ich das so ausdrücken darf).so hat man mir das aufm amt gesagt.
auch im nachhinein kannst du rausfliegen wenn du falsche angaben macht bzw. gewisse relevante dinge verschweigst, das hatten wir damals in der kp das einer nach kanpp 3 dienstjahren antrag auf fw gestellt hatte und im rahmen der bewerbung kam dann ein altes vergehn raus und er wurde dann nicht weiter übernommen.
nicht lang schnacken kopp in nacken ehrlich sein und gut is mehr wie nein sagen können sie nicht.
Ok, ich sprech das mal mit meinem Wehrdienstberater ab und gib das in Hannover sowohl im Fragebogen als auch beim Psychologen an und hoff darauf, dass er es nachvollziehen und darüber hinwegsehen sehen kann, damit ich doch noch auf eine stelle als Fallschirmjäger hoffen kann.
Danke für hilfsreichen Antworten!
Welche Laufbahn willste denn machen?
Zitat von: ulli76 am 22. April 2012, 17:54:59
Welche Laufbahn willste denn machen?
Feldwebel im Truppendienst
Ich glaub, das wird nix. Die Stellen sind sehr begehrt und du bist nicht gerade der ideale Kandidat.
Zitat von: boratt am 22. April 2012, 19:00:30
Feldwebel im Truppendienst
Wenn du keine Ausbildung hast oder sonst super qualifikationen stehen die Chancen ungefähr so wie wenn morgen ein Einhorn über nen Regenbogen läuft.
Bei uns wurd einer Feldwebel im Truppendienst, allerdings kein Fallschirmjäger. Allen anderen (auch mir) wurd nur die Mannschaftslaufbahn angeboten.
Hast du eigentlich schon ne Ausbildung?
Zitat von: ulli76 am 22. April 2012, 19:06:10
Ich glaub, das wird nix. Die Stellen sind sehr begehrt und du bist nicht gerade der ideale Kandidat.
nur wegen dem Eintrag im zentralregister?
Genau! Jeder, der einen solchen nicht hat, liegt im Rennen ganz klar vor Ihnen! Ihre Akte wird zunächst zum Rechtsberater gehen und wenn der ein Einstellungshindernis sieht, was ich alleine auf Grund der Tatbestände für sehr wahrscheinlich halte, dann kommt eine nette aber bestimmte Absage!
Zitat von: Tommie am 22. April 2012, 20:02:06
Genau! Jeder, der einen solchen nicht hat, liegt im Rennen ganz klar vor Ihnen! Ihre Akte wird zunächst zum Rechtsberater gehen und wenn der ein Einstellungshindernis sieht, was ich alleine auf Grund der Tatbestände für sehr wahrscheinlich halte, dann kommt eine nette aber bestimmte Absage!
Wenn das so ist, kann ich das ja gleich verschweigen und hoffen dass ich damit durchkomme, wenn die Chancen mit einem Eintrag im zentralregister genommen zu werden gleich null stehen?
Wenn Sie das tun und es kommt raus ... oh oh oh ... Problem ;) ! Und ... wenn man Sie eingestellt hat, sind Sie am nächsten Tag schon raus ... !
Zitat von: Borat am 22. April 2012, 20:11:26
Wenn das so ist, kann ich das ja gleich verschweigen und hoffen dass ich damit durchkomme, wenn die Chancen mit einem Eintrag im zentralregister genommen zu werden gleich null stehen?
Sie werden aber nicht durchkommen, weil die Bw sich ihr Bundeszentralregister ansieht. Lesen SIe mal den Verlinkten Thread.
Zitat von: Borat am 22. April 2012, 20:11:26
Zitat von: Tommie am 22. April 2012, 20:02:06
Genau! Jeder, der einen solchen nicht hat, liegt im Rennen ganz klar vor Ihnen! Ihre Akte wird zunächst zum Rechtsberater gehen und wenn der ein Einstellungshindernis sieht, was ich alleine auf Grund der Tatbestände für sehr wahrscheinlich halte, dann kommt eine nette aber bestimmte Absage!
Wenn das so ist, kann ich das ja gleich verschweigen und hoffen dass ich damit durchkomme, wenn die Chancen mit einem Eintrag im zentralregister genommen zu werden gleich null stehen?
Meiner Meinung nach ist genau das gegenteil der Fall. Wenn Sie überhaupt noch was retten wollen, müssen Sie einfach aktiv werden und die Sache gerade ziehen, indem Sie sich mit dem Wehrdienstberater oder dem ZNwG in Verbindung setzen. Ich sehe Ihre Jugendstrafe (wenn es denn eine war) übrigens nicht so eng wie Andere hier, aber ich bin kein Jurist.
Wie meine Vorredner schon geschrieben haben wird deine Akte wahrscheinlich zum Rechtsberater gehen falls es im Bundeszentralregister eingetragen ist. Angeben würde ich es auf jeden Fall, so kannst du auch klar stellen was genau war.
Verschweigen würde ich es auf gar keinen Fall
@cpt. Price :ZitatWenn du keine Ausbildung hast oder sonst super qualifikationen stehen die Chancen ungefähr so wie wenn morgen ein Einhorn über nen Regenbogen läuft.
Bei uns wurd einer Feldwebel im Truppendienst, allerdings kein Fallschirmjäger. Allen anderen (auch mir) wurd nur die Mannschaftslaufbahn angeboten.
Das ist Quatsch. Er will in den Truppendienst, nicht in den Fachdienst. Da muss er keine super berufliche Qualifikationen vorweisen.
Die, die es bei euch nicht geschafft haben ( einschließlich DU ), hatten im Test einfach zu schlecht abgeschnitten.
Klar, der Test ist nicht einfach, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von: ulli76 am 22. April 2012, 19:38:13
Hast du eigentlich schon ne Ausbildung?
Ich bin Industriemechaniker, nebenbei gesagt besitze ich zusatzqualifikationen wie 3 mal bescheinigter Jahrgangsbester, norddeutscher meister im ringen 2010 und 1 austauschjahr in Washington, was dem wehrdienstberater sehr imponierte
Wenigstens etwas. Wenn du es nicht angibst und es raus kommt (und das passiert eh), dann wirste wahrscheinlich sogar auf Dauer gesperrt.
Wenn du es angibst, haste wenigstens die Chance, dass es klappt.
@boxenmax2000: Jetzt interesierts mich wirklich ob du die Eignung Fw Truppendienst hast?
Zitat von: Borat am 22. April 2012, 20:18:53
Ich bin Industriemechaniker, nebenbei gesagt besitze ich zusatzqualifikationen wie 3 mal bescheinigter Jahrgangsbester, norddeutscher meister im ringen 2010 und 1 austauschjahr in Washington, was dem wehrdienstberater sehr imponierte
Hm, damit bist du auf jeden Fall vielen anderen Bewerbern überlegen was deine Chancen steigen lässt.
Zitat von: Borat am 22. April 2012, 20:18:53
Zitat von: ulli76 am 22. April 2012, 19:38:13
Hast du eigentlich schon ne Ausbildung?
Ich bin Industriemechaniker, nebenbei gesagt besitze ich zusatzqualifikationen wie 3 mal bescheinigter Jahrgangsbester, norddeutscher meister im ringen 2010 und 1 austauschjahr in Washington, was dem wehrdienstberater sehr imponierte
Ja, mag sein. Aber das interessiert nur im ZNwG keinen. Damit machst Du deinen Eintrag auch nicht rückgänig.
ZitatDas ist Quatsch. Er will in den Truppendienst, nicht in den Fachdienst. Da muss er keine super berufliche Qualifikationen vorweisen.
Die, die es bei euch nicht geschafft haben ( einschließlich DU ), hatten im Test einfach zu schlecht abgeschnitten.
Klar, der Test ist nicht einfach, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Vorsicht...das ist ein Riiiiieeesenfenster, aus dem Sie sich da lehnen ;). Weder Sie noch Cpt.Price noch ich wissen über das "Rezept" für eine erfolgreiche Einstellung des Fw im Truppendienst. Man muss auch im Fachdienst keine super beruflichen Qualifikationen vorweisen. Preisfrage: Wieso werden dann auch Leute gänzlich OHNE berufliche Qualifikationen als Fw im FD eingestellt? Und wieso werden die Bewerber mit Berufsausbildung dennoch bevorzugt im TrD eingestellt? Jetzt mal bitte überlegen vor solchen Behauptungen, danke.
Ja, mag sein. Aber das interessiert nur im ZNwG keinen. Damit machst Du deine Vorstrafen auch nicht rückgänig.
[/quote]
Ich hab keine Vorstrafen, lediglich und eventuell ein Eintrag im Bundeszentralregister. Darüber muss ich mich noch schlau machen, da es 9 Jahre her ist und die Möglichkeit besteht, dass es verjährt ist. Zwischen Vorstrafe und einem Eintrag im Zentralregister besteht juristisch gesehen ein großer Unterschied. N bekannter von mir studiert Jura und hat mich da mal aufgeklärt .
Gut, dann lass mich korrigieren. Was Du alles für Leistungen gebracht hast ist nicht relevant und löscht deinen Eintrag im Bundeszentralregister auch nicht.
ZitatN bekannter von mir studiert Jura und hat mich da mal aufgeklärt .
Wenn Sie DAS demjenigen sagen, der Sie dann anruft, weil Sie aufgrund des Eintrags dann nicht eingestellt werden, kriegen Sie nen 10er von mir ;D. Die finden das raus...egal welcher Kumpel der Schwester des unehelichen Kindes der zwei unverheirateten griechischen Gottheiten im 1. Semester Jura studiert das sagt.
Ein Ratschlag, den Ihnen hier eigentlich jeder geben will:
Geben Sie es bei der nächsten Gelegenheit (wenn nicht schon morgen) an. Sonst bereuen Sie's später. Die Chance, dass Sie mit Ihren Macken und Fehlern, die Sie in Ihrem Leben genommen werden (aber dafür stehen!) sind größer, als dass sie nachher wenns rauskommt drin bleiben.
Übrigens ist diese "ich verheimliche das jetzt"-Einstellung nicht gerade die beste Einstellung für eine zukünftige Führungspersönlichkeit...aber das ist meine persönliche Meinung und ist ja eigentlich auch egal :).
Zitat von: Roughnecks am 22. April 2012, 20:54:42
Gut, dann lass mich korrigieren. Was Du alles für Leistungen gebracht hast ist nicht relevant und löscht deinen Eintrag im Bundeszentralregister auch nicht.
SO´n quatsch.
Ne Ausbildung kommt immer gut, da man nach der Verpflichtungszeit etwas hat was einem im zivilen weiterhilft. Ein Jahr in Washington zeigt, das man längere Zeit von zuhause weg bleiben kann sowie selbstständig ist. Es löscht den Eintrag zwar nicht, abers sein werdegang weist eher in die richtung das es eine einmalige sache war und er daraus gelernt hat.
Nur verheimlichen sollte er es auf keinen fall.
Zitat von: Cpt. Price am 22. April 2012, 20:58:06
Zitat von: Roughnecks am 22. April 2012, 20:54:42
Gut, dann lass mich korrigieren. Was Du alles für Leistungen gebracht hast ist nicht relevant und löscht deinen Eintrag im Bundeszentralregister auch nicht.
SO´n quatsch.
Ne Ausbildung kommt immer gut, da man nach der Verpflichtungszeit etwas hat was einem im zivilen weiterhilft. Ein Jahr in Washington zeigt, das man längere Zeit von zuhause weg bleiben kann sowie selbstständig ist. Es löscht den Eintrag zwar nicht, abers sein werdegang weist eher in die richtung das es eine einmalige sache war und er daraus gelernt hat.
Nur verheimlichen sollte er es auf keinen fall.
Es ging mir auch eher um die Sache mit dem Ringen und dem 3 mal Jahrgangsbester, sowie am Anfang T1 gemustert und Abschluß mit 1,8. Ist ja alles schön und gut, aber trotzdem wird man deswegen nicht über alles hinwegsehen. Und ein Freifahrtsschein um den Eintrag mit Register zu verschweigen ist es auch nicht.
Zitat von: Coldeye am 22. April 2012, 20:55:42
ZitatN bekannter von mir studiert Jura und hat mich da mal aufgeklärt .
Wenn Sie DAS demjenigen sagen, der Sie dann anruft, weil Sie aufgrund des Eintrags dann nicht eingestellt werden, kriegen Sie nen 10er von mir ;D. Die finden das raus...egal welcher Kumpel der Schwester des unehelichen Kindes der zwei unverheirateten griechischen Gottheiten im 1. Semester Jura studiert das sagt.
Ein Ratschlag, den Ihnen hier eigentlich jeder geben will:
Geben Sie es bei der nächsten Gelegenheit (wenn nicht schon morgen) an. Sonst bereuen Sie's später. Die Chance, dass Sie mit Ihren Macken und Fehlern, die Sie in Ihrem Leben genommen werden (aber dafür stehen!) sind größer, als dass sie nachher wenns rauskommt drin bleiben.
Übrigens ist diese "ich verheimliche das jetzt"-Einstellung nicht gerade die beste Einstellung für eine zukünftige Führungspersönlichkeit...aber das ist meine persönliche Meinung und ist ja eigentlich auch egal :).
ich wollte damit auch nicht sagen, dass so ein Eintrag weniger schlimm ist, sondern nur nur einige schlaumeier hier korrigieren, die unwissend von sich geben ich hätte Vorstrafen und bin somit sozusagen ein Krimineller.
Sie sind ja nach Jugendstrafrecht verurteilt worden und die Verurteilung wurde in das Erziehungsregister und nicht in das Bundeszentralregister eingetragen. Zum Inhalt des Erziehungsregisters sagt das Bundeszentralregistergesetz aus:
Zitat§ 63 Entfernung von Eintragungen
(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat. ...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__63.html
Zitatich wollte damit auch nicht sagen, dass so ein Eintrag weniger schlimm ist, sondern nur nur einige schlaumeier hier korrigieren, die unwissend von sich geben ich hätte Vorstrafen und bin somit sozusagen ein Krimineller.
Nein...jetzt hörn' Se doch auf mit sowas ;). Jeder hat schonmal (kleinere/größere) Scheiße gebaut...
Folgendes:
Jetzt rufen Sie morgen bei der zuständigen Stelle an und erzählen das lang und breit...auch, dass Sie sich unsicher waren, ob Sies angeben sollen oder nicht. Ihre Qualifikationen sehen ja (soweit sie natürlich der Warheit entsprechen) wirklich nicht schlecht aus. Sie tun damit der Bundeswehr damit ebenfalls einen Gefallen...weil, stellen Sie sich vor, Sie werden im Endeffekt genommen, weil Ihre positive Seite das, was in Ihrer Vergangenheit vorgefallen ist, übersteigt. Dann ist das ein Gewinn für die Bundeswehr und für Sie! Übrigens haben die Prüfoffiziere bzw. Psychologen eine Schwäche für Bewerber, die für Ihre Fehler einstehen und zu verstehen geben, dass sie daraus gelernt haben (je länger es her ist desto besser natürlich).
Geben Sies nicht an, freuen sich am Ende wie ein Clown darüber, dass Sie trotzdem "durchgerutscht" sind und endet das alles dann in einem Drama werden Sie
niemals wissen, ob Sie nicht doch vielleicht genommen worden wären ;). Gab neulich erst eine Studie das Leute, die in Ihrem Leben nichts bereuen glücklicher sind ;).
Zitat von: KlausP am 22. April 2012, 21:09:55
Sie sind ja nach Jugendstrafrecht verurteilt worden und die Verurteilung wurde in das Erziehungsregister und nicht in das Bundeszentralregister eingetragen. Zum Inhalt des Erziehungsregisters sagt das Bundeszentralregistergesetz aus:
Zitat§ 63 Entfernung von Eintragungen
(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat. ...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__63.html
Praktisch :D Dann hat sich das ja erledigt, da ich schon auf die 25 zusteuer ;D
Ich würde es trotzdem angeben - mit dem entsprechenden Hinweis darauf. Damit zeigen Sie auch, dass Sie zu der Angelegenheit stehen, sich aber nicht sicher sind, ob es anzugeben ist oder nicht.
ZitatPraktisch :D Dann hat sich das ja erledigt, da ich schon auf die 25 zusteuer ;D
Tut mir leid, aber *seufz* ::)
@Coldeye :
ZitatVorsicht...das ist ein Riiiiieeesenfenster, aus dem Sie sich da lehnen . Weder Sie noch Cpt.Price noch ich wissen über das "Rezept" für eine erfolgreiche Einstellung des Fw im Truppendienst. Man muss auch im Fachdienst keine super beruflichen Qualifikationen vorweisen. Preisfrage: Wieso werden dann auch Leute gänzlich OHNE berufliche Qualifikationen als Fw im FD eingestellt? Und wieso werden die Bewerber mit Berufsausbildung dennoch bevorzugt im TrD eingestellt? Jetzt mal bitte überlegen vor solchen Behauptungen, danke.
Also Ihre Preisfragen dürfen sie sich gerne selbst stellen ;)
Und man weiß sehr wohl, dass es bestimmte Punktzahlen im Test gibt die für die gewünschte Eignung nicht unterschritten dürfen, ansonsten rutschst du ab in die Nächstmögliche.
Des weiteren : Schauen sie sich mal den Fachdienst seit ca. 2 Jahren an. Da sind fast nur noch Soldaten, die fachnah eingesetzt werden.
Es gab schon einige, die frisch von der Schule kamen und des Test Feldwebel Truppendienst bestanden haben. Bei gleicher Punktzahl ist das wohl richtig bzw. auch beim Psychologen, da jemand mit einer Berufsausbildung meistens schon etwas älter ist. Wenn die Punkte im CAD zb. nicht da sind ist es aber völlig egal, ob mit oder ohne Berufsausbildung.
Die Bundeswehr muss ihre ZAW Maßnahmen ja auch vollkriegen deswegen werden im FAchdienst auch Bewerber ohen Ausbildung eingstellt, oder mit nicht nutzbarer Ausbildung.
Wenn ich´s richtig im Hinterkopf hab, müssen getilgte Vorstrafen nicht angegeben werden. (zu den Ausnahmen dazu gibt es allerdings schon einen ausführlichen Thread)Im Zweifel aber nochmal den WDB fragen bzw. im Fragebogen nachschauen, wie das da formuliert ist.
Zitat von: Coldeye am 22. April 2012, 21:19:51
ZitatPraktisch :D Dann hat sich das ja erledigt, da ich schon auf die 25 zusteuer ;D
Tut mir leid, aber *seufz* ::)
Willst du mir damit vielleicht etwas sagen?
ZitatAlso Ihre Preisfragen dürfen sie sich gerne selbst stellen ;)
Ja aber da gewinn ich doch gar nix... 8)
ZitatUnd man weiß sehr wohl, dass es bestimmte Punktzahlen im Test gibt die für die gewünschte Eignung nicht unterschritten dürfen, ansonsten rutschst du ab in die Nächstmögliche.
Ich hab mich auch eher auf Ihr Argument bezogen, dass man für den TrD
im Gegensatz zum FD eine "super berufliche Qualifikation" braucht ;). Denn nicht anders lautete die Aussage.
Ach ja: Ich glaube Ihnen das mit dem CAD schon (klingt logisch), aber können Sie mir bitte sagen, woher Sie das wissen?
ZitatDes weiteren : Schauen sie sich mal den Fachdienst seit ca. 2 Jahren an. Da sind fast nur noch Soldaten, die fachnah eingesetzt werden.
Betonung auf "fast".
Edit:
ZitatWillst du mir damit vielleicht etwas sagen?
Lesen
Sie sich doch bitte einfach mal den letzten Post durch, in den ich so viel Mühe und Liebe gesteckt habe...
Könnt ihr beiden jungen Sprutze mir mal verklickern, was eure Preisfragerei mit dem Thema "Vorstrafen" zu tun hat? Danke!
Zitat von: boxenmax2000 am 22. April 2012, 21:21:28
Also Ihre Preisfragen dürfen sie sich gerne selbst stellen ;)
Und man weiß sehr wohl, dass es bestimmte Punktzahlen im Test gibt die für die gewünschte Eignung nicht unterschritten dürfen, ansonsten rutschst du ab in die Nächstmögliche.
Des weiteren : Schauen sie sich mal den Fachdienst seit ca. 2 Jahren an. Da sind fast nur noch Soldaten, die fachnah eingesetzt werden.
Es gab schon einige, die frisch von der Schule kamen und des Test Feldwebel Truppendienst bestanden haben. Bei gleicher Punktzahl ist das wohl richtig bzw. auch beim Psychologen, da jemand mit einer Berufsausbildung meistens schon etwas älter ist. Wenn die Punkte im CAD zb. nicht da sind ist es aber völlig egal, ob mit oder ohne Berufsausbildung.
Beim Truppendienst kommt es auch darauf an, ob man schon Führungserfahrung hat. In ner Ausbildung lernt man auch soziale aspekte, hat mehr verantwortung als in der Schule und ist somit für eine Führungsposition besser geeignet.
Wie siehts eigentlich mit einem Führerscheindelikt aus.
Fahren unter Alkoholeinfluß zählt ab nem gewissem Maß als Straftat. Wo wird sowas eingetragen?
Unter Umständen im Bundeszentralregister. Mal nach "Bundeszentralregistergesetz" googeln.
Ja, ok KlausP. Wir wollten uns auch mal ein bisschen rangeln. ;)
Kommen wir zurück zum Thema. Wenn der Delikt als Straftat gewertet wurde steht es auch drin soweit ich weiß.
Der Sachlichkeit halber gilt es drauf hinzuweisen das die sog. Sozialstunden zwar im BZRG vermerkt sind, jedoch nur im Erziehungsregister!
Hier hat die Bundeswehr (Als Behörde des Bundesministeriums der Verteidigung) KEINEN zugriff drauf, nicht einmal der MAD bei einer Sicherheitsüberprüfung!
Es gilt jedoch immer der gute alte Satz: Ehrlichkeit währst am längsten!!!!
Gruß
ZitatKEINEN zugriff drauf, nicht einmal der MAD bei einer Sicherheitsüberprüfung!
Quelle?
Der MAD fragt bei einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung nicht nur alle Polizeidienststellen der Wohnorte ab, sondern auch das MISTRA / StA Verfahrensverzeichnis.
Dort sind in jedem Fall Hinweise auf die Anzeige / das Gerichtsverfahren zu finden - insoweit ist diese Aussage einfach sachlich falsch.
(Die BZR Auszüge der StA sind übrigens "vollständig" - inklusiver aller Anzeigen, der Dinge im Erziehungsregister, der eingestellten Verfahren ....).
Das ist Richtig.
DIe 5-Jahre Frist in den Computern der Polizei bleibt natürlich weiterhin bestehen, deswegen werden diese auch abgefragt.
Hier eine Quelle:
http://www.juraforum.de/gesetze/bzrg/61-auskunft-aus-dem-erziehungsregisterDer §61 ist EINDEUTIG!
Keine Bundesbehörde hat das Recht diesen einzusehen weil eben nicht in Absatz 1 genannt.
Auch der MAD (Als Behörde des Bundesministeriums der Verteidigung) ist an Recht und Gesetz gebunden!
@ Arminius:
§41 BZRG hast Du aber auch gelesen?
Die einfache Aussage, Jugendstrafen wären in einer Auskunft an die Bw (als oberste Bundesbehörde) nicht enthalten, ist so falsch.
Denke einfach mal mit "gesundem Menschenverstand" nach (OK, in der Juristerei nicht immer zielführend) - die meisten / viele Bewerber sind unter 21 Jahre alt, in aller Regel (wenn verurteilt) also nach Jugendrecht - da würde die Bw nie Auskunft drüber erhalten - dies ist nicht zielführend - deshalb erhält die Bw als oberste Bundesbehörde eine UNBESCHRÄNKTE Auskunft - dieser Auskunft stimmt der Bewerber SCHRIFTLICH zu - damit ist dann in jedem Fall alles enthalten, 41 hin oder her.
Pardon, § 41 bezieht sich auf nicht auf den ERZIEHUNGSREGISTER welcher ein Sonderteil des BZRG darstellt.
Sozialstunden also Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG sind eben nicht in den BZRG einzutragen sondern in den Erziehungsregister.
Ist auch so ziemlich das Einzige was in diesen eingetragen wird.
Restliche Jugendstrafen (worunter natürlich alles Zählen kann vom Wochenendarest über Tagessatz Geldstrafen bishin zu Bewährungsstrafen) also im Prinzip alles was das Jugendstrafrecht ermöglicht werden in den BZRG eingetragen.
Sozialstunden aber eben nicht. (und von diesen sprachen wir ja aussschließlich)
Und das hat genau diesen Zweck, das sind keine großen Delikte, zudem noch im Jungen Alter.
Der Gesetzgeber hat den §61 bewusst formuliert.
Zu der Unterschrift noch etwas:
Eine Einsichtnahme die nicht der Strafverfolgung wegen notwendig ist, darf natürlich nur mit Eiwilligung geschehen!
Deshalb das Autogramm.
Ich kann mit meiner Unterschrift zudem keine Gesetze außer Kraft setzen! ;)
ZitatIch kann mit meiner Unterschrift zudem keine Gesetze außer Kraft setzen!
Die betroffene Person kann aber, und dies sieht das Gesetz ausdrücklich vor, eine vollständige Auskunft anfordern.
Damit erhält die Bundeswehr, nach Unterschrift, eine vollständige Auskunft.
Schaue selber mal nach, was für Straftaten im Jugendstrafrecht manchmal mit Sozialstunden "bestraft" werden - da ist von Brandstiftung bis gemeinschaftliche KV alles mit dabei ...
Zitat von: F_K am 24. April 2012, 17:58:16
[...] "gesundem Menschenverstand" nach (OK, in der Juristerei nicht immer zielführend)[...]
Diese Ansicht möchte ich hier mal energisch bestreiten. Die "Juristerei" lebt von gesundem Menschenverstand und ist eigentlich die Basis aller Auslegung.
Allerdings hat das der Gesetzgeber dies nicht überall berücksichtigt...(*Schwarzen Peter weiterschieb*)
Mit den Straftaten die teilweise mit Sozialstunden abgehandelt werden, selbst mit 17-18 noch geb ich dir recht!!
Fakt ist, ob die Bundeswehr, später der MAD oder sonstige Stellen solche Einträge sehen können oder nicht - ich denke wir sind uns einig dass so etwas angegeben werden muss/sollte. Ehrlichkeit währt am längsten und das Gewissen ist (auch wenn es nicht gecheckt wird) rein!
Gruß :P
Wie läuft das dann eigentlich bei Disziplinarstrafen ab?
Verjähren die irgendwann? Gibts dafür auch ein Punkt auf dem Bewerbungsbogen ;D
Zitat von: Palix am 22. April 2012, 17:01:47
Also das Führungszeugnis das ich abgeben musste war nicht das normale was du als person bekommst somit steht da alles drin egal ob verjährt oder was auch immer immerhin wurdest du ja dafür verknackt.(wenn ich das so ausdrücken darf).so hat man mir das aufm amt gesagt.
was du abgeben musstest, ist das sog. kleine führungszeugnis, dort stehen nur aktuelle verurteilungen drin, also straftaten die du begangen hast und die eine veruteilung hat, die über 89tagessetze geht!
das sog. große führzungszeugnis, bekomsmt du und die bundeswehr als papier gar nicht zu gesicht, du hast keinerlei chance das einzusehen, die budneswehr muss sich da auch an das ordnungsamt wenden und dort nachfragen, diese haben da sicherlich ein abkommen, dann wird das vom ordnungsamt (aber auch nur eine handvoll extra geschulten personal, da es in die extremste und tiefste privatsphäre von dir geht) eingesehen und dann als tauglich oder nicht tauglich empfunden, dann bekommt die BW von denen bescheid, du selber machst dann aber eine einwilligung, dass die BW das machen darf, indem du ihnen deine bewerbung abgibst!
Zitat... die budneswehr muss sich da auch an das ordnungsamt wenden und dort nachfragen, diese haben da sicherlich ein abkommen, dann wird das vom ordnungsamt (aber auch nur eine handvoll extra geschulten personal, da es in die extremste und tiefste privatsphäre von dir geht) eingesehen , ...
Welches Ordnungsamt? Ihres zu Hause um die Ecke? Mit Sicherheit nicht. Bevor Sie sowas schreiben, sollten Sie sich vielleicht mal im "Bundeszentralregistergesetz" schlau machen.
Zitat... und dann als tauglich oder nicht tauglich empfunden, dann bekommt die BW von denen bescheid ...
Und damit, ob jemand für die Bundeswehr "tauglich" (in diesem Zusammenhang übrigens ein von Ihnen vollkommen falsch verwendeter Begriff) ist, entscheidet nur die Bundeswehr (in Persona der Rechtsberater am ZNwG) selber und niemand sonst.
Zitat von: sny am 25. April 2012, 12:43:01
Zitat von: Palix am 22. April 2012, 17:01:47
Also das Führungszeugnis das ich abgeben musste war nicht das normale was du als person bekommst somit steht da alles drin egal ob verjährt oder was auch immer immerhin wurdest du ja dafür verknackt.(wenn ich das so ausdrücken darf).so hat man mir das aufm amt gesagt.
was du abgeben musstest, ist das sog. kleine führungszeugnis, dort stehen nur aktuelle verurteilungen drin, also straftaten die du begangen hast und die eine veruteilung hat, die über 89tagessetze geht!
das sog. große führzungszeugnis, bekomsmt du und die bundeswehr als papier gar nicht zu gesicht, du hast keinerlei chance das einzusehen, die budneswehr muss sich da auch an das ordnungsamt wenden und dort nachfragen, diese haben da sicherlich ein abkommen, dann wird das vom ordnungsamt (aber auch nur eine handvoll extra geschulten personal, da es in die extremste und tiefste privatsphäre von dir geht) eingesehen und dann als tauglich oder nicht tauglich empfunden, dann bekommt die BW von denen bescheid, du selber machst dann aber eine einwilligung, dass die BW das machen darf, indem du ihnen deine bewerbung abgibst!
Moin, das kann ich einfach so nicht stehenlassen:
Es gibt heute das "normale" und das "erweitere" Führungszeugnis. Und ich kann sehr wohl in die Einträge von mir im Bundeszentralregister reinsehen. Und die Bundeswehr auch. Wie soll denn bitte ein/e Angestellte/r beim Ordnungsamt entscheiden ob tauglich oder nicht? Hier müsste es schon klingeln....
Ich mag Wikipedia nur ungern als Quelle angeben, da nicht immer verlässlich, aber was in diesen Link
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis steht deckt sich mit meinem Wissen darüber.
Gruss
Revolvermann
@grancan: Disziplinarmaßnahmen außer Förmlichen Anerkennungen werden nach zwei Jahren gelöscht/getilgt.
@ all: Wer Saz werden will, muss zustimmen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR erhält. Ohne diese Einwilligung keine Einstellung.
Zitat§ 8 Tilgung
(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist.
(2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung mit einer Kürzung der Dienstbezüge, nach sieben Jahren zu tilgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme verhängt wird oder mit der Verkündung des ersten Urteils. Wird der Soldat während der Frist wegen einer anderen Tat rechtskräftig bestraft oder wird gegen ihn eine Disziplinarmaßnahme unanfechtbar verhängt, beginnt die Frist von neuem. Für den Beginn der Frist gilt Satz 2. ...
Quelle: WDO
http://www.gesetze-im-internet.de/wdo_2002/BJNR209310001.html
Oh, ein Kumpel von mir hat ein Diszi in seiner AGA bekommen das war Ende 2004 und hat auch seinen Termin zur Wiedereinstellung jetzt im Mai 2012.
Das ist aber knapp oder sind die 7 Jahre sicher? Er musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.
Sein Wehrdienstberater meinte er bräuchte es nicht angeben.
ZitatEr musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.
Unsinn. Das ist eine einfache Disziplinarmaßnahme mit der Bezeichnung "Disziplinarbuße", die wird nach 3 Jahren gelöscht und die spätere Beförderung zum Gefreiten hat damit gar nichts zu tun.
Der hatte dann die Wahl zwischen 100 € Strafe oder 1 Woche Ausgangsverbot (über Sylvester ;D).
Zum Gefreiten wurde er glaub ich erst nach 5 Monaten.
Die hatte aber Glück das sie keine Anzeige bekommen hatten, wegen Nötigung.
Da darf man wählen?
Das wäre mir neu ???
Ja die durften wählen. ;D
Zitat von: KlausP am 26. April 2012, 05:51:17
ZitatEr musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.
Unsinn. Das ist eine einfache Disziplinarmaßnahme mit der Bezeichnung "Disziplinarbuße", die wird nach 3 Jahren gelöscht und die spätere Beförderung zum Gefreiten hat damit gar nichts zu tun.
Also meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren ;)
Wie viele hier schon sagen "Ehrlich währt am längsten" für die, die mit dem Gedanken spielen was zu verheimlichen. ;)
ZitatAlso meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren
Wer hat die denn verhängt?
Zitat von: KlausP am 30. Mai 2012, 23:20:15
ZitatAlso meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren
Wer hat die denn verhängt?
Ein freundlicher Hauptmann in Vertretung für unseren eigentlichen Hauptmann.
Warum?
Weil dann das KWEA geschlampt hat. Alle einfachen Disziplinarmaßnahmen (außer Förmliche Anerkennungn) sind definitiv 3 Jahre nach Unanfechtbarkeit der letzten Maßnahme aus den Personalunterlagen zu tilgen.
Naja war ja in dem Sinne kein Nachteil für mich.
Der Psychologe war wiederum ziemlich beeindruckt von meinem Dienstzeugnis.
Hat ja alles geklappt. ;)
Der Thread ist zwar schon etwas älter... aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen.
Kann eine einfache Disziplinarmaßnahme (halbes Jahr her, aufgrund von desöfteren verschlafen (5-10 Minuten zu spät im Dienst) in längerem Zeitraum - permanente Müdigkeit vom Arzt auf Eisenmangel diagnostiziert; seit der Behandlung keine weiteren Vorfälle) dazu führen, nicht weiterverpflichtet zu werden bzw. einen Laufbahnwechsel anzustreben?
Die Sachlage ist ja klar und kann auch vom Arzt oder Chef bestätigt werden?
Der Laufbahnwechsel wird durch Dich angestrebt - d. h. dies Frage kannst nur Du beantworten.
Dein DV wird sicherlich diese Maßnahme bei seiner Stellungnahme berücksichtigen - da kommt es auf das Gesamtbild an.