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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BadNewz am 23. April 2012, 17:44:28

Titel: Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: BadNewz am 23. April 2012, 17:44:28
Hallo Forum,

ich habe eine Frage und würde mir da gerne etwas Rat einholen.

Ich bin Beamter in der Bundeswehrverwaltung und habe mich freiwillig für einen Auslandseinsatz (KFOR) gemeldet. Daraufhin musste ich mich erneut mustern lassen, um meine Auslandsverwendungsfähigkeit feststellen zu lassen. Hierbei wurde mir natürlich meine damalige T5 erneut zum Verhängnis. Es hies wieder ab zum Facharzt, der allerdings KEINERLEI gesundheitliche Bedenken hatte und dies auch bescheinigte. Der Facharztbericht ging nun zurück ans KWEA, mit dem Ergebnis das ich trotzdem weiterhin T5 bin. Gut, muss ich akzeptieren, die Ärzte haben dafür natürlich Vorschriften.

Die Arzthelferin deutete allerdings etwas von einer Ausnahmegenehmigung an.

Kann mir jemand von euch erklären, was es damit auf sich hat ? Lohnt es sich den Weg hierüber zu gehen ? Eine T5 bekommt man natürlich nicht ohne Grund klar, jedoch stützen sich meine Hoffnungen auf den Facharztbericht, der ja positiv ausfiel. Würde mich gerne einfach mal unverbindlich informieren, bevor ich bei der WBV anrufe.

Vielen Dank.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: Tommie am 23. April 2012, 18:04:01
Prinzipiell sind die Tauglichkeit (für den Dienst als Soldat!) und die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit erstmal zwei Paar Stiefel. Das KWEA stellt bei der Musterung lediglich eine generelle Auslandsdienstverwendungsfähigkeit fest, die vor jedem Auslandseinsatz erneut durch ein BA 90/5 auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit bestätigt werden muss! Und glaube mir, ich weiß wovon ich spreche, ich habe das (BA 90/5) vor wenigen Wochen erst hinter mich gebracht!

Und so lange es so ist, dass Du mit "T 5" als untauglich eingestuft bist, brauchst Du auch gar nicht nach einer Sondergenhemigung für die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit fragen, weil Du für den Dienst als Soldat nicht geeignet ("T 5") bist. Wenn Du auch nur "als Reservist verwendungsfähig" ("T 6") wärst, könnte man für den konkreten Dienstposten, den Du im Einsatz besetzen sollst auf eine Ausnahmegenehmigung bezüglich "entschärfter" Richtlinien für die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit nachfragen. Bei der jetztigen Situation ist das allerdings ... für die Füße ;) !
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: BadNewz am 23. April 2012, 18:35:56
hallo,

ja sowas in die richtung dachte ich mir auch mit T5. danke für die schnelle antwort.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: Tommie am 23. April 2012, 18:38:29
Es entziehst sich allerdings meiner Kenntnis, ob es auch eine Ausnahmegenehmigung gibt, um von "T 5" auf "T 6" zu kommen. Da solltest Du vielleicht noch einmal nachhaken! Aber die nächste Ausnahmegenehmigung bräuchtest Du dann für die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit!

Und bei der Absicherungsmentalität unserer Reichsbedenkenträger ist es mehr als unwahrscheinlich, das dafür jemand den ... hin hält ;) !
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: ulli76 am 23. April 2012, 19:10:58
Worum ging es denn bei dem "Gebrechen"?

Bei einer Ausnahmegenehmigung geht es drum, dass man trotz Untauglichkeit nach Abwägung aller Umstände(wie sieht der konkrete Dienstposten aus, kann der Soldat den körperlichen Mangel durch Erfahrung wett machen, wie dringend wird er gebraucht) in den Einsatz kann.
Aber du bräuchtest sogar ne Ausnahmegenehmigung um überhaupt in den Soldatenstatus zu kommen. Die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit ist dann die nächste Stufe.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: F_K am 23. April 2012, 19:38:17
Zitatwie sieht der konkrete Dienstposten aus, kann der Soldat den körperlichen Mangel durch Erfahrung wett machen, wie dringend wird er gebraucht

... die "Möglichkeit" Erfahrung entfällt natürlich bei einem Ungedienten.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: ulli76 am 23. April 2012, 19:53:21
Genau das ist aber einer der Hauptpunkte.
Ist übrigens der Tip an die Soldaten und auch Chefs: Schreibt das -falls zutreffend- so in die Anträge/Stellungnahmen mit rein.

Ein anderes Argument ist, wenn der Soldat auf dem Einsatzdienstposten im wesentlichen die gleichen Belastungen wie auf seinem Inlands-DP hat.(z.B. Stabsdienstposten- vor allem KFOR)
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: Schamane am 23. April 2012, 21:14:06
@ F_K ich gehe davon aus, dass er Erfahrung hat da er schreibt: "Ich bin Beamter in der Bundeswehrverwaltung und habe mich freiwillig für einen Auslandseinsatz (KFOR) gemeldet."
Von daher liegt für mich die Vermutung nahe, dass er halt in den niedrigsten Dienstgrad eingestuft wird welcher seiner Besoldungsgruppe entspricht und ansonsten genau das gleiche wie in Deutschland macht.
Aus diesem Grund kann ich mich den Ausführungen von Ulli76 nur anschließen. Es ist die Frage ob
A. der Bedarf da ist bzw. die Stelle anderweitig kompensiert werden kann
B. er den vorgesehenen Dienstposten ohne Einschränkung ausführen kann
C. sicherzustellen ist, dass benötigte Mittel immer verfügbar sind wenn er diese benötigt
usw.
wie gesagt das ist alles eine Einzelfallentscheidung und der Dreh und Angelpunkt ist der Bedarf Seitens der Bundeswehr.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: Tommie am 23. April 2012, 21:19:49
Vollkommener MUMPITZ, Schamane!

Beamte und Angestellte der Wehrverwaltung gehen im Soldatenstatus in einen Einsatz, wenn sie wehrdienstfähig und auslandsdienstverwendungsfähig sind! Ist eines davon nicht gegeben, gehen sie eben nicht! Und mit einem "T 5" in der Tasche ist schon mal die Wehrdienstfähigkeit nicht gegeben, so dass wir an der Stelle nicht weiter diskutieren müssen, egal was er wo machen soll!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: BadNewz am 23. April 2012, 22:18:24
hallo,

das gebrechen hat was mit dem herz zu tun. ich denke daher auch null spielraum beim tauglichkeitsgrad trotz unbedenklichkeit vom facharzt.
eine begründung warum gerade ich dort auf einen dienstposten soll, wäre nicht zu bekommen (mittlerer dienst, vergleichbar oberfeldwebel), also quasi eine wald und wiesen verwendung.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: ulli76 am 23. April 2012, 22:27:46
Hast der Kardiologe eine Unbedenklichkeit im Sinne von "war mal da und ist jetz vollkommen ausgeheilt" oder im Sinne von "ist zwar da, macht aber keinen Ärger" geäußert.

Grad bei Herzgeschichten, geht die Gradation ziemlich schnell hoch.
Das hat auch nix mit Fitness zu tun. Kenn nen Triathleten, der regelmäßig auf Ironman-Wettkämpfe geht und der wegen einer einmalig aufgetretener Rhythmusstörung ne VIer-Gradation bekommen hatte und somit keine Tauglichkeiten mehr. Derjenige hatte übrigens keinerlei Einschränkungen für den Dienstposten im Inland.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: BadNewz am 23. April 2012, 22:59:47
bei mir ist es "ist zwar da, macht aber keinen ärger"

ne im inland ist ja alles bestens, bin ja auch problemlos BAL geworden.

ja, ich mache viel vereinssport, daher wunderte mich das alles etwas, da passt dein beispiel natürlich sehr gut.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: BadNewz am 24. April 2012, 16:16:28
es gibt etwas neues.

habe nochmal mit der musterungsärztin gesprochen. sie erklärte mir die zusammenhänge und schlug von sich aus den weg einer ausnahmegenehmigung vor. solche genehmigungen lassen sich im einzelfall nach abwägung erteilen, falls ich unbedingt auf einem posten gebraucht werde. daraufhin rief ich den sachbearbeiter der zuständigen wbv an. er prüfte meine bewerbung noch einmal unabhängig von meinen verwendungswünchen und stellte den hohen SLP fest. er stellt nun einen antrag auf ausnahmegenehmigung, da er mich für den posten "geschäftszimmer sprachendienst" einplanen möchte. jetzt heist es erstmal abwarten, wie entschieden wird.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: F_K am 24. April 2012, 16:30:35
Fragen:
- Welche Sprache mit welchem SLP?

Zitat...wbv ... da er mich für den posten "geschäftszimmer sprachendienst" einplanen möchte.

Die WBV plant NIEMANDEN ein - dies ist Sache der Bundeswehr.

"Geschäftszimmersoldaten" benötigen in der Regel eben keinen besonderen SLP - denn es ist ein Geschäftszimmer. Übersetzer benötigen einen SLP (das GeZi arbeitet diesen ggf. zu).

- Ist dort also ggf. etwas falsch verstanden worden (auf Seiten WBV bzw. TE)?
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: KlausP am 24. April 2012, 16:38:37
Es gibt Posten bei besonderen Auslandsverwendungen, die sind durch Personal der Bundeswehrverwaltung zu besetzen. Diese besetzt durchaus die WBV als personalbearbeitende Stelle. Also eventuell mal einfach ...

Und jetzt ist das Thema für mich durch.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: F_K am 24. April 2012, 16:45:04
@ KlausP:

ZitatEs gibt Posten bei besonderen Auslandsverwendungen, die sind durch Personal der Bundeswehrverwaltung zu besetzen. Diese besetzt durchaus die WBV als personalbearbeitende Stelle. Also eventuell mal einfach ...

Ja, schon.

Und gehört GeZiFw mit SLP dazu? Wohl eher nicht, oder? (Eher eine rhetorische Frage).

Zitateine begründung warum gerade ich dort auf einen dienstposten soll, wäre nicht zu bekommen (mittlerer dienst, vergleichbar oberfeldwebel), also quasi eine wald und wiesen verwendung.

Dies sagt der TE zu dem Thema - also selbst bei seiner "Wunschverwendung" scheint es sich nicht um einen Posten zu handeln, der von der WBV zu besetzen wäre - denn dann hätte der Sachbearbeiter die Ausnahmegenehmigung bereits für diesen Wunsch geprüft.

Ansonsten spüre ich da deutlich "gewisse nicht rosa Schwingungen" Deinerseits - wollten "wir" im Forum doch nicht mehr haben, oder?
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: KlausP am 24. April 2012, 16:55:34
Zitat
Und gehört GeZiFw mit SLP dazu? Wohl eher nicht, oder? (Eher eine rhetorische Frage).

Das kann man nur beantworten, wenn man die SBL einschließlich der Besetzungspflicht für die einzelnen Dienstposten kennt und ja, ich halte das durchaus für möglich, dass dies durch die Wehrverwaltung zu erfolgen hat. Aber ich bin ja doof und hab sowieso keine Ahnung und von einem "Offizierspatent" noch nie was gehört ... Aber das hatten wir schon.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: F_K am 24. April 2012, 16:59:35
ZitatDas kann man nur beantworten, wenn man die SBL einschließlich der Besetzungspflicht für die einzelnen Dienstposten kennt und ja, ich halte das durchaus für möglich,

.. und auf Basis einer VERMUTUNG (Möglichkeit) unterstellst Du mir keine Ahnung?

Ich halte Dich jedenfalls NICHT für "doof" oder Ahnungslos - im Gegenteil, Du hast Ahnung und bist ein erfahrener Soldat mit einem Unteroffizierspatent.

Friede?
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: bayern bazi am 24. April 2012, 17:04:18
im einsatz werden auch sprachmittlerbüros unterhalten und vom bundessprachenamt besetzt -  die Personen die dort dienst machen bekommen aufgrund ihres zivilen positions/rang einen DG und sind dann soldaten. und nach dem dies auch mit personal der wehrverwaltung besetzt wird kann dies leicht sein wie der te erklärt

sogar die Einstzwehrverwaltung hat Gezi soldaten (normale mitarbeiter der wehrverwaltung - gibt da sogar nen "spieß" inenndienstleiter)
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: BadNewz am 24. April 2012, 18:14:56
was man im geschäftszimmer des sprachendienst macht, weis ich selber nicht genau, da ich mich darüber noch nie informiert habe. aber anscheinend ist dafür ein hoher SLP notwendig, ich selbst habe 3333 in englisch. die wbv macht die einplanung mit dem leitverband denke ich, für mich ist das team auslandseinsatz der wbv der einzige ansprechpartner, drücke mich da evtl. vieleicht zu "zivil" für aus :)

will hier nicht für ärger sorgen, dachte nur das es den einen oder anderen evtl. interessiert, wies weitergeht.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: bayern bazi am 24. April 2012, 18:31:47
Zitat von: BadNewz am 24. April 2012, 18:14:56
was man im geschäftszimmer des sprachendienst macht, weis ich selber nicht genau, da ich mich darüber noch nie informiert habe. aber anscheinend ist dafür ein hoher SLP notwendig, .

du bist ansprechpartner/kontrolle der lokalen sprachmittler und wirst bei englischer slp wahrscheinlich als übersetzter von befehlen vom/zum übergeordnetem internationalem stab wirken
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: KlausP am 24. April 2012, 18:36:13
Zitat von: BadNewz am 24. April 2012, 18:14:56
was man im geschäftszimmer des sprachendienst macht, weis ich selber nicht genau, da ich mich darüber noch nie informiert habe. aber anscheinend ist dafür ein hoher SLP notwendig, ich selbst habe 3333 in englisch. die wbv macht die einplanung mit dem leitverband denke ich, für mich ist das team auslandseinsatz der wbv der einzige ansprechpartner,

So kenne ich das auch, ich habe schon für ein paar Einsätze an der SBL mitzuwirken, speziell was Reservisten und Zivilpersonal der Bundeswehr betraf.

Zitatdrücke mich da evtl. vieleicht zu "zivil" für aus :)
...

Nö, für mich nicht.  :D
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: MMG am 25. April 2012, 02:24:05
Zitat von: F_K am 24. April 2012, 16:45:04
Und gehört GeZiFw mit SLP dazu? Wohl eher nicht, oder? (Eher eine rhetorische Frage).

Zumindest kann das lt. SBL für ISAF ausgeschlossen werden.

@TanteEdit: Streiche KlausP, setze F_K.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: KlausP am 25. April 2012, 07:03:43
@MMG: Wenn schon zitieren, dann bitte richtig!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: MMG am 25. April 2012, 09:41:09
Zitat von: KlausP am 25. April 2012, 07:03:43
@MMG: Wenn schon zitieren, dann bitte richtig!
Aber sicher doch!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: ulli76 am 25. April 2012, 17:42:42
Naja- nen 3er Englisch-SLP ist ja keine so exotische Qualifikation, dass man damit ne Ausnahmegenehmigung begründen könnte.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: Tommie am 25. April 2012, 17:57:51
Und ein 3-er SLP qualifiziert einen auch nicht als Übersetzer ;) ! Und schon gar nicht für Befehle und Dokumente! Ich habe einen 4-er SLP und übersetze auch nicht damit (obwohl ich es könnte ;) !), weil ich dafür nicht ausgebildet wurde und nicht dafür eingestellt bin/werde/wurde/... whatsoever!

Dazu sollte man sich vielleicht einmal auf der Webseite des Bundessprachenamtes "reinziehen" was ein SLP der Stufe 3 auf die einzelnen Teilgebiete (Hör- und Leseverstehen, mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch) überhaupt heisst!
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: Thufir am 26. April 2012, 04:41:00
Es hat auch keiner behauptet, dass ein 3er (oder 4er) SLP zum Übersetzer qualifizieren würde. Es wurde lediglich die Aussage/Behauptung aufgestellt, dass der Threadersteller auf besagtem DP im Ausland an Übersetzungen mitwirken könne.

Ob er das tatsächlich tut oder nicht, und was wir denken was er tut oder nicht spielt keine Rolle. Über die Besetzung des DP werden Einplaner entscheiden, nach Vorgaben die uns nicht oder nur teilweise bekannt sind. Einfach abwarten und die Leute die Arbeit machen lassen, für die sie bezahlt werden.
Titel: Antw:Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)
Beitrag von: Tommie am 26. April 2012, 08:19:10
Übersetzungen von Befehlen werden von Übersetzern gemacht! Da helfen auch keine anderen Gestalten mit! Selbst erlebt ...

Und es ist vollkommen egal, welchen SLP diese anderen Gestalten haben ;) ! Ansonsten hast Du schon recht.