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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: luckylooser am 25. April 2012, 18:24:25

Titel: Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: luckylooser am 25. April 2012, 18:24:25
Hallo liebes Forum,

Ich fange am 02.07.12 in Plön Mus als Ba ( Bootsmann anwärter) in der Verwendung waffenmech an. Soviel erstmal dazu , bub habe
ich eine Frage bezüglich fahrtkostenerstattung .... ICh möchte während der aga in plön sowie meiner technischen Ausbildung in Parow(stralsund)
mit dem Auto anreisen und frage deswegen wie es bei der Bw mit fahrkostenerstattung aussieht aussieht, sowohl für die anreise mit dem auto sowie
der anreise mit dem Zug.
vielen dank

PS: verzeiht die rechtschreibfehler habe dies hier förmlich eingehämmert aus zeitgründen :D
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: KlausP am 25. April 2012, 18:36:00
Wenn Sie mit der Bahn anreisen, nutzen Sie nach Plön zur Dienstantrittsreise den Gutschein, den Sie bekommen (haben). Damit gehen sie zur Bahn und bekommen eine Fahrkarte. Wenn Sie später auf Lehrgänge kommandiert werde,erehalten Sie eine entsprechende Bahnfahrkarte von der Bundeswehr. Wenn Sie mit dem Auto anreisen, bekommen Sie in beiden Fällen eine Fahrkostenerstattung gemäß Bundesreisekostengesetz.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Tommie am 25. April 2012, 18:37:02
Forumsuche ;) ! Stichworte: "Trennungsgeld" ud "Familienheimfahrten"!

Kurzversion: Als Bootsmannsanwärter werden Sie als SaZ eingestellt, also sind die Fahrtkosten einzig und alleine Ihr Problem! Ob Sie mit dem Auto oder der Bahn anreisen ist auch egal. Für die AGA wird Ihnen unter Garantie keine Umzugskostenvergütung zugesgt werden, daher könnte es sein, dass Sie Trennungsgeldempfänger sind ud demnach teilweise Erstattungen erhalten! Und vom Bund gibt es ansonsten ein Zuschuss von bis zu 50% der Kosten für eine BahnCart 50!
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: KlausP am 25. April 2012, 18:38:02
ZitatKurzversion: Als Bootsmannsanwärter werden Sie als SaZ eingestellt, also sind die Fahrtkosten einzig und alleine Ihr Problem!

Aber nicht für die Dienstantrittsreise.
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Tommie am 25. April 2012, 18:39:12
Das ist richtig, KlausP, aber ich bezog die Frage nicht alleine auf die Dienstantrittsreise, sondern mehr auf die Familienheimfahrten am Wochenende während der AGA ;) !
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: KlausP am 25. April 2012, 18:42:21
Zitat von: Tommie am 25. April 2012, 18:39:12
Das ist richtig, KlausP, aber ich bezog die Frage nicht alleine auf die Dienstantrittsreise, sondern mehr auf die Familienheimfahrten am Wochenende während der AGA ;) !

Das hatte ich mir für die noch folgenden Postings aufgehoben.  :D :D
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: luckylooser am 25. April 2012, 18:44:00
also das heiß ich bekomme die erste fahrt bezahlt um die anderen muss oich mich selber kümmern. Und wenn ich auf lehrgänge geschickt
werde bekomme ich geld .(vieviel bekommt man denn pro Kilometer)
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Tommie am 25. April 2012, 18:46:01
Sie können entweder eine Bahn-Fahrkarte zur An- und Rückreise zu einem Lehrgang erhalten, ab 2 Stunden Fahrzeit auch 1. Klasse, oder aber selbst fahren und dann pro Kilometer einfacher Strecke 0,20 € kassieren!
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: KlausP am 25. April 2012, 18:46:43
Weiß ich nicht, und ich bin jetzt auch zu faul, nach "Bundesreisekostengesetz" zu gurgeln. Außerdem sollte sich in den Tiefen des Forums zu dem genannten Begriff und zu "Fahrkosten" etliches finden lassen.

Zitatum die anderen muss oich mich selber kümmern.

Welche "anderen"?
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Tommie am 25. April 2012, 18:48:58
Die Fahrten, die nicht als Dienstantritts- oder Entlassungsreise zählen oder nicht zur Lehrgangsan- oder abreise zählen! Also z. B. für Familienheimfahrten ;) !
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: BulleMölders am 25. April 2012, 18:49:45
Ich habe Heute meinen Sozialen:
Steht im § 5 BRKG
Titel: Antw:Fahrtkostenerstattung
Beitrag von: Paramedic am 25. April 2012, 21:36:01
Bei Lehrgängen können auch Fahrer abgestellt werden, die einen dann zum Lehrgang hinfahren und wieder zurück. Bei Lehrgängen über einen Monat ist da auch eine Heimfahrt mit drin :)


Edit: Ein Kamerad ist auch mal geflogen, weil es insgesamt günstiger war :)