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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Aliki am 26. April 2012, 12:47:42

Titel: Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 26. April 2012, 12:47:42
Hallo zusammen,

ich habe auch eine Frage:

09/2010 wurde ich in der OPZ für alles, außer den Musikdienst tauglich geschrieben.
04/2012 wurde ich aufgrund der Einstellung zum 01.07 als ROA nochmal überprüft in München.
Ich hatte das Gefühl, die Ärztin mochte mich nicht. Kann aber auch täuschen.
Auf jeden Fall hat sie mich untauglich für Gebirgs- und Fallschirmjäger geschrieben.
Fallschirmjäger war mein absoluter Wunsch.
Die sehr nette Frau Oberbootsmann meinte, bei Dienstantritt würde ich sowieso erneut überprüft werden und könnte dort sagen, dass ich nochmal auf die Verwendung überprüft werden möchte und wenn die dann das OK gibt, dann geht das klar.
Ist das so?
Ansonsten könne ich auch vorab ,,Widerspruch'' zu der ärztlichen Entscheidung einreichen.

Zudem noch eine Frage:
Die Dame meinte auch, dass Idar-Oberstein als OA-Btl. aufgelöst wird und ich daher dort nicht eingeplant werden könnte.
Aber jetzt sehe ich, dass einige OA zum 01.07. genau dort anfangen.
Aufgelöst wird doch eh erst ab 2015?!

Was wisst ihr darüber?




Danke:)


Dankeschön:)
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: ulli76 am 26. April 2012, 12:56:26
Bei der Einstellungsuntersuchung findet keine neue Musterung statt. Da wird nur geprüft, ob du für die vorgesehene Verwendung tauchlich bist.
Wenn du jetzt als OA in ne Truppengattung willst, wofür du nen Ausschluss hast, wirst du nen 90/5er mit genau der Fragestellung brauchen.
Vorher solltest du allerdings herausfinden,welche der Gesundheitsziffern die "Schuldigen" sind. Erst dann kann man eine Prognose darüber abgeben, ob Wechselwünsche realistisch sind.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 26. April 2012, 13:14:42
Danke Ulli!

D.h. Für mich: Ich muss herausfinden welchen ,,Makel'' ich angeblich habe.
Jetzt die Preisfrage: Muss ich dann einen Brief an den ärztlichen Dienst senden oder wie erhalte ich von denen Auskunft?
Ich meine vor 1,5 Jahren war alles i.O. und es ist seitdem nichts passiert und nun soll ich dafür untauglich sein...

Dieser 90/5er wird doch aber bei der Einstellungsuntersuchung durchgeführt hat mir die Dame gesagt.

Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: ulli76 am 26. April 2012, 13:16:04
Die Einstellungsuntersuchung ist EIN 90/5er. Die gibt es ja zu unterschiedlichsten Fragestellungen.
Am besten fragste mal nach, wenn du im SanBereich bist. Aber vielleicht nicht gerade bei er Einstellungsuntersuchung- da ist in der Regel wenig Zeit.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 26. April 2012, 13:20:23
Entschuldige, vielleicht stelle ich mich gerade bisschen doof an, aber ich stehe momentan auf der Leitung.

Ich geh am 02.07. nach Hammelburg und dann schaut die Ärztin im Express-Durchgang über mich drüber.
Dann sagt sie ok, Jäger klappt.
Anschließend, wenn es etwas ruhiger ist, geh ich in den San-Bereich und erfrage den Ausschluß.
Geh dann wieder zum Arzt und bitte diejenige mich nochmal per 90/5er auf FschJg-Tauglichkeit zu checken?
Habe ich das richtig verstanden?

Sie meinen jetzt im Vorfeld an den ärztlichen Dienst zu schreiben mit Beantragung erneuter Überprüfung der Tauglichkeit ist unsinnig?
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: DeltaEcho am 26. April 2012, 13:42:57
Du wirst erstmal in deiner Truppengattung bleiben, am Ende des Studiums kann man dann einen Antrag auf Wechsel stellen. Dann prüft das Personalamt ob die Wünsche zu der Bedarfsdeckung passen und entscheidet. Daher ist es sinnlos jetzt eine Prüfung auf Fallschirmspringerverwendungstauglichkeit zu machen, da diese eh nochmal wiederholt werden muss wenn du deinen Antrag am Ende des Studiums abgibts.

Vorher werden alle Wechselanträge negativ beschieden, da in 4 Jahren viel passieren kann (sowohl auf der persönlichen als auch auf der Bedarfsdeckungsebene).
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 26. April 2012, 13:43:45
Ich werde kein Studium absolvieren, da ich lediglich eine Dienstzeit von 2 Jahren habe
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: ulli76 am 26. April 2012, 13:45:03
Ein 90/5er ist ein Auftrag des Disziplinarvorgesetzten, den Soldaten auf bestimmte Anforderungen hin zu untersuchen.
Von demher stellt nicht der SanBereich, sondern die Einheit 90/5er aus.

Ich weiss jetzt nicht, wie das mit euch ROAs ist. Aber du bist doch jetzt erstmal für eine bestimmte Truppengattung geplant-also Jäger? Du müsstest mal raus finden, wann es Sinn machen würde, die Truppengattung zu wechseln, bzw. wenn du noch keine feste hast, wann genau das festgelegt wird.
Und vor einem Wechsel bräuchtest du ne entsprechende Tauglichkeit.
Du kannst auch mal bei deinem Truppenarzt wegen Gesundheitsziffern nachfragen, wenn du eh mal da bist weil du krank bist.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 26. April 2012, 13:53:28
Okay, also bei uns läuft das so ab:
Bei uns wird die Truppengattung fest vergeben, so wie bei OA ohne Studium.
Also TrG ist laut der Einplanerin jetzt fix, sie hätte mich gerne zu den FschJg gesteckt.
Bis jetzt ist es so geplant, dass ich ab Einkleidung mit Jäger-Abzeichen rumlaufe.
Sie hat nur gemeint, die einzige Möglichkeit die ihr einfällt, ist Widerspruch zu den ärztlichen Ergebnis einzureichen und dann wird die TrG noch vor Dienstantritt geändert.
Aber du meinst das Ganze im Laufe der Dienstzeit zu veranlassen wäre am Passendsten?
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: ulli76 am 26. April 2012, 13:55:03
Ah ok- dann solltest du das versuchen vorher zu ändern.
Du solltest dich an den medizinischen Dienst wenden, der für dich zuständig ist (also OPZ oder KWEA)
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: wolverine am 26. April 2012, 14:04:05
Widerspruch gegen das Musterungsergebnis ist nur dann erfolgversprechend wenn formelle Fehler im Musterungsprozess vorliegen (und beweisbar sind!). Allein gegen das Ergebnis ist es aussichtslos, da genau das das ärztliche Ermessen ist und das ist nicht justitiabel.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 26. April 2012, 14:18:56
Okay, vielen Dank.
Jetzt bin ich bereits einen großen Schritt weiter.
Dann schreibe ich mal jetzt eine Mail bzw. Brief an den ärztlichen Dienst.

Nur die letzte Sache noch:



Zitat von: Aliki am 26. April 2012, 12:47:42
Zudem noch eine Frage:
Die Dame meinte auch, dass Idar-Oberstein als OA-Btl. aufgelöst wird und ich daher dort nicht eingeplant werden könnte.
Aber jetzt sehe ich, dass einige OA zum 01.07. genau dort anfangen.
Aufgelöst wird doch eh erst ab 2015?!

Was wisst ihr darüber?




Danke:)


Dankeschön:)
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: KlausP am 26. April 2012, 14:23:54
ZitatDie Dame meinte auch, dass Idar-Oberstein als OA-Btl. aufgelöst wird und ich daher dort nicht eingeplant werden könnte.
Aber jetzt sehe ich, dass einige OA zum 01.07. genau dort anfangen.
Aufgelöst wird doch eh erst ab 2015?!

Was wisst ihr darüber?

Nichts, weil wir nicht wissen, was "die Dame" (was für eine auch immer) dazu bewogen hat, Ihnen diese Auskunft zu geben.

Ich spekuliere:
- alle zu besetzenden Stellen voll
- alle für ROA vorgesehenen Stellen schon voll
- "die Dame" hat Ihnen eine nicht zutreffende Auskunft gegeben
- "die Dame" hat keine Ahnung.
- ... (kann beliebig fortgesetzt werden)
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: DeltaEcho am 26. April 2012, 14:25:29
Das OA-Btl Idar Oberstein wird aufgelöst, siehe auch Neugliederung des Heeres. 2015 soll der gesamte Reformprozess beendet sein, Möglicherweise ist der diesjährige OAJ bereits der letzte der seinen OAL in Idar Oberstein macht. Kann auch gut sein das ROAs nur nach Munster und Hammelburg kommen, so wie es z.B. bei den Heeresfliegern ist. Die alle gemeinsam in das OA-Btl Munster gehen.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 26. April 2012, 14:46:27
Okay, vielen Dank:)
Frage war blöd formuliert, sorry.
Habe ihr jetzt ne Mail geschickt, ob sie es nochmal prüfen könnte.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 02. Mai 2012, 09:24:10
Hallo zusammen,

ich habe jetzt in Köln beim ärztlichen Dienst angerufen und die Ärztin meinte zu mir, dass die Untersuchung in München bestimmt richtig gewesen sei, eine Kontrolle des Ergebnisses nicht nötig und auch nicht machbar sei.
Der frühstmögliche Termin an dem ich erfahren kann, wieso ich diesen Ausschluss bekam wäre der Dienstantritt.

Echt Super -_-
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: ulli76 am 02. Mai 2012, 13:34:29
Hat sie dir denn wenigstens gesagt, welches "Gebrechen" für den Ausschluss verantwortlich ist.

Es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass dieses Gebrechen gar nicht besteht, sondern einfach nur ein Versehen besteht (soll schon einige Soldaten gegeben haben, denen irgendwelche Finger oder Zehen gefehlt haben sollen, einfach weil sich jemand mit der GZ vertan hat.).
Genau das wäre ja eine Grundlage für einen offiziellen Widerspruch gegen das Ergebnis.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: ERF am 03. Mai 2012, 19:01:21
Zitat von: wolverine am 26. April 2012, 14:04:05
Widerspruch gegen das Musterungsergebnis ist nur dann erfolgversprechend wenn formelle Fehler im Musterungsprozess vorliegen (und beweisbar sind!). Allein gegen das Ergebnis ist es aussichtslos, da genau das das ärztliche Ermessen ist und das ist nicht justitiabel.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Bei meiner Musterung ist mir die Untauglichkeit für meine Wunschverwendung GebJg attestiert worden wegen Plattfüßen. Da ich noch nie in meinem Leben Probleme mit meinen Füßen hatte und sehr gerne Bergsteige, habe ich dagegen Widerspruch eingereicht und bin - nach einer erneuten Musterung, Sinnhaftigkeit hin oder her - an einen Facharzt der Bw verwiesen worden (in diesem Fall ein Orthopäde). Der hat mir schließlich mit einem "Ach, da ist alles in Ordnung!" die Verwendbarkeit für GebJg bescheinigt und an das zuständige KWEA geschickt.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Paramedic am 03. Mai 2012, 20:12:51
Das sind aber Ausnahmen, die man schlecht verallgemeinern kann.

Ggfs. kommen mal Messfehler vor, aber wenn der Musterungsarzt nein sagt, dann hat das auch handfeste Gründe.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Cpt. Price am 03. Mai 2012, 21:06:16
Zitat von: ERF am 03. Mai 2012, 19:01:21
Zitat von: wolverine am 26. April 2012, 14:04:05
Widerspruch gegen das Musterungsergebnis ist nur dann erfolgversprechend wenn formelle Fehler im Musterungsprozess vorliegen (und beweisbar sind!). Allein gegen das Ergebnis ist es aussichtslos, da genau das das ärztliche Ermessen ist und das ist nicht justitiabel.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Bei meiner Musterung ist mir die Untauglichkeit für meine Wunschverwendung GebJg attestiert worden wegen Plattfüßen. Da ich noch nie in meinem Leben Probleme mit meinen Füßen hatte und sehr gerne Bergsteige, habe ich dagegen Widerspruch eingereicht und bin - nach einer erneuten Musterung, Sinnhaftigkeit hin oder her - an einen Facharzt der Bw verwiesen worden (in diesem Fall ein Orthopäde). Der hat mir schließlich mit einem "Ach, da ist alles in Ordnung!" die Verwendbarkeit für GebJg bescheinigt und an das zuständige KWEA geschickt.

Wieso müssen mich hier alle neidisch machen?  :o
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: ulli76 am 03. Mai 2012, 21:08:24
Aber genau das ist der richtige Weg:
Herausfinden, wo das Problem liegt.
Überlegen, ob die Diagnose stimmen könnte oder nicht und
wenn man denkt, dass der Musterungsarzt falsch gelegen hat, Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 03. Mai 2012, 22:11:20
Hallo Ulli,

leider überhaupt nicht, da die ärztlichen Unterlagen angeblich schon in Hammelburg seien.
(Und das, obwohl ich die Einstellungsunterlagen noch nicht einmal zurückgesendet habe, geschweige denn die Aufforderung zum DA eingetroffen ist.) Sie meinte nur, dass das schon alles so seine Richtigkeit hat, dort auch nichts anderes gemacht wird und Fehler kann keiner passiert sein, weil die ja auch nach den Vorgaben der OPZ prüfen.
Auf die Frage wie ich erfahre woran es liegt, kam dass mir das vll irgendwann mal jemand nach DA sagen könnte..
Ich komm mir mittlerweile echt verarscht vor :(

Zitat von: ulli76 am 02. Mai 2012, 13:34:29
Hat sie dir denn wenigstens gesagt, welches "Gebrechen" für den Ausschluss verantwortlich ist.

Es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass dieses Gebrechen gar nicht besteht, sondern einfach nur ein Versehen besteht (soll schon einige Soldaten gegeben haben, denen irgendwelche Finger oder Zehen gefehlt haben sollen, einfach weil sich jemand mit der GZ vertan hat.).
Genau das wäre ja eine Grundlage für einen offiziellen Widerspruch gegen das Ergebnis.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 06. Mai 2012, 15:46:08
Hat jemand vielleicht noch den ein oder anderen Tipp für mich?
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: F_K am 06. Mai 2012, 16:40:34
Ja. Lerne GEDULD.

(es kommt eh die GEMEINSAME Ausbildung, dann Studium - erst danach, in einigen Jahren, wird die Truppengattung relevant).
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: wolverine am 06. Mai 2012, 16:57:46
"Aliki" wird ResOffz - kein Studium und Z2.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: F_K am 06. Mai 2012, 19:31:06
@ wolverine:

... dann muss er neben der GEDULD halt noch das ISSO lernen - wenn er Dienstantritt 1. 7. hat, ist der  Drops eh gelutscht ...
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Aliki am 07. Mai 2012, 00:00:41
Gut, bis zum Dienstantritt kann ich nix mehr ändern.
Aber, wie verhalte ich mich nach Dienstantritt? Ich möchte das nur nicht unversucht lassen.
Ist so ein Truppengattungswechsel innerhalb der Infanterie nach/inkl. ,,Neumusterung'' grundsätzlich möglich ?
Oder wird i.d.R. gesagt, du bist jetzt Jäger, also bleibst du das auch, egal was du willst.
Besteht da überhaupt eine Chance?
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: F_K am 07. Mai 2012, 08:19:05
ZitatOder wird i.d.R. gesagt, du bist jetzt Jäger, also bleibst du das auch, egal was du willst.

Erstmal bist Du SaZ - und wirst da EINGESETZT, wo der Dienstherr Bedarf hat. Dies ist offensichtlich bei den Jägern.
Selbstverständlich kannst Du (Eignung vorausgesetzt) einen Versetzungsantrag stellen.

ZitatBesteht da überhaupt eine Chance?

Chancen gibt es immer - ich würde diese als gering einschätzen.

Später, als Offizier, sollte ein Wechsel unproblematischer sein (Eignung vorausgesetzt).
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: wolverine am 07. Mai 2012, 10:04:07
Zitat von: F_K am 06. Mai 2012, 19:31:06
... dann muss er neben der GEDULD halt noch das ISSO lernen - wenn er Dienstantritt 1. 7. hat, ist der  Drops eh gelutscht ...
Das habe ich schon auf Seite 1 geschrieben (zumindest auslegungsfähig); wird nicht wirklich akzeptiert.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. Mai 2012, 10:16:07
F_K: Mit einem Versetzungsantrag kommt er nicht weiter, denn er bliebe ja im selben OABtl.

Richtig wäre vielmehr, bei der Einstellungsuntersuchung den Truppenarzt auf den Sachverhalt anzusprechen und um Abklärung zu bitten, da er die Truppengattung wechseln möchte. Wenn dann der Verwendungsausschluss aufgehoben ist, müsste er einen Antrag auf Truppengattungswechsel an das PersAmt stellen und auf den Dienstweg bringen. Das kann er aber auch schon bei seinem KpChef avisieren, damit der gedanklich darauf vorbereitet ist.

Da in den ersten Monaten die Ausbildung der OA/ROA identisch ist, entstehen dem Fragensteller keine Nachteile
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: nich am 21. Juni 2012, 23:33:05
hallo an alle...

was ist wenn ich bei der untersuchung zu dienstantritt oberhalb des bmi's liege ?
-> was ich ja zur musterung logischer weise nicht war ...
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Lawrence am 22. Juni 2012, 05:01:04
Wenn er über 30 ist, fährst du wieder nach hause.
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Soldat321 am 24. Juni 2012, 22:28:18
Ich dachte als OA muss man einen Tauglichkeitsgrad 2 haben, d.h. einen BMI von 27,5??

Oder irre ich mich gerade??
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Paramedic am 24. Juni 2012, 23:00:03
Kommt auf die Verwendung an, wenn es erforderlich ist zwischen 25 und 27,5 zu liegen, dann fährt man ggfs. auch nach hause.

Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: ulli76 am 25. Juni 2012, 07:40:29
Auch mit einem BMI über 27,5 ist man T2 (natürlich wenn keine andere GZ nen anderen Tauglichkeitsgrad bedingt)
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Soldat321 am 25. Juni 2012, 12:33:59
Zitat von: ulli76 am 25. Juni 2012, 07:40:29
Auch mit einem BMI über 27,5 ist man T2 (natürlich wenn keine andere GZ nen anderen Tauglichkeitsgrad bedingt)

Das würde also heißen, wenn man T2 gemustert wurde, dass eine leichte Gewichtszunahme keine Bedeutung hat, solang sich seit dem nichts anderes körperlich verändert hat?
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: Paramedic am 25. Juni 2012, 12:48:23
Es kommt auf die Verwendung an.

Wenn bei Verwendung A ein BMI von höchstens 27,5 notwendig ist, dann wird man auch mit 27,6 ggfs. wieder nach hause geschickt.

Ist bei Verwendung B auch ein BMI bis maximal 30 erlaubt, dann wird man eben erst mit 30,1 ggfs. nach hause geschickt.

Dies liegt aber im Ermessen des Truppenarztes
Titel: Antw:Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.
Beitrag von: F_K am 25. Juni 2012, 12:51:30
ZitatDies liegt aber im Ermessen des Truppenarztes

... es liegt im Ermessen des TrA ob dieser eine zeitliche Frist zur Abstellung der Untauglichkeit gibt oder gleich ausmustert - ein Ermessen, bei zu hohem BMI weiter Tauglich zu schreiben, hat er nicht.