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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Michael Siegl am 27. April 2012, 15:04:29

Titel: Anrechnung von FWDL
Beitrag von: Michael Siegl am 27. April 2012, 15:04:29
Guten Tag zusammen,

habe mich vor einigen Monaten als ROA SAZ 2 beworben. Ich wurde schließlich genommen. Nun zu meiner Frage, ich leiste zurzeit einen frewilligen Wehrdienst ab und befinde mich im 11 Dienstmonat. Wie werden diese 11 Monate angerechnet. Mache ich trotzdem noch 2 Jahre weiter als Saz oder nur noch ein Jahr, wegen dem geleisten Wehrdienst. Danke sehr im voraus.
Titel: Antw:Anrechnung von FWDL
Beitrag von: F_K am 27. April 2012, 15:10:26
... die ROA werden ja einem OAJ zugeordnet. Welcher (mit welchem Starttermin) soll das in Deinen Fall sein?

Genau steht es in Deiner Verpflichtungserklärung - oder einfach beim PersAmt nachfragen.
Titel: Antw:Anrechnung von FWDL
Beitrag von: Tommie am 27. April 2012, 15:26:11
Nachdem Sie als ROA insgesamt bis zu drei Jahre dienen können, kann Ihnen das im Prinzip relativ egal sein ;) ! Wenn der FWDL angerechnet wird, dann in der Form, dass Sie dann halt "SaZ 2 Jahre 11 Monate" oder aber gar "SaZ 3 ROA" sind ;) ! Das einzige, was Sie definitiv als ROA nicht "erleben dürfen" ist die Beförderung zum Leutnant in der aktiven Dienstzeit. Als SaZ 3 ROA wird man nämlich am letzten Tag im Dienst mit Wirkung zum ersten Tag nach Dienst zum Leutnant d. R. befördert.

Ansonsten gilt das, was "F_K" schon gesagt hat. Sie werden einem OA-Jahrgang zugeordnet, in dem halt dann der Rest (oder zumindest ein Großteil des Restes!) keine Vordienstzeit wie Sie hat.
Titel: Antw:Anrechnung von FWDL
Beitrag von: Michael Siegl am 27. April 2012, 16:47:55
Also mein wissen ist jetzt wie folgt. Ich scheide nächstes Jahr aus und gehe jetzt im Mai auf den ResOffz Lehrgang in Ingolstadt. Scheint so als würde mir das Jahr Fwdl angezogen von meinem SaZ 2.
Titel: Antw:Anrechnung von FWDL
Beitrag von: Tommie am 27. April 2012, 16:53:01
OK, auch diese Möglichkeit besteht! Und dann machen Sie den rest der ROA-Laufbahn eben außerhalb des Wehrdienstes (a. d. W.) in Wehrübungen ;) !
Titel: Antw:Anrechnung von FWDL
Beitrag von: Kevin87 am 27. April 2012, 18:53:37
Also bei mir ist das so das die Bewerbung für den OA raus ist ich aber am 2.4. meinen FWD schon antreten sollte.
Wenn ich nun als OA genommen werde wird mein FWD nicht angerechnet aber ich werde automatisch hoch gestuft von FWDL auf OA das ist aber nur beim OA möglich. So kann man seine Zeit sollte man Arbeitslos sein schon einmal mit der AGA verbringen und ist beschäftigt bis die Offiziere starten was ja nur einmal im Jahr ist soweit ich weiß.