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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Bailey am 27. April 2012, 20:43:19

Titel: Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Bailey am 27. April 2012, 20:43:19
Hallo!
Ich bin seit 11 Jahren mit meinem Mann zusammen ( 5Jahre davon verheiratet) und habe einen 4 Monate alten Sohn. Mein Mann hat sich von mir getrennt und will jetzt mit seiner "Kameradin" in eine "WG" ziehen. Er ist ihr Vorgesetzter und zwischen den beiden läuft eindeutig was. Kann / soll ich das Verhältnis melden?
Was hätte das für Konsequenzen? Er ist BS und sie hat einen Antrag darauf gestellt.
Ich habe immer in den 11 Jahren meinen Mann in seiner Laufbahn unterstützt - auch während der Auslandseinsätze - und bin jetzt, da wir ein Kind haben, in den A... gekniffen, da meine Karriere hinten an steht...
Vielleicht kann mir hier jemand raten, was ich tun soll...
Danke
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Tommie am 27. April 2012, 20:49:02
Nur eine kurze Frage: Wem möchten Sie denn diesen Umstand "melden"? Der Vorgesetzte Ihres Ehegatten ist nicht verpflichtet, Sie in einer Privatangelegenheit anzuhören! Als bedenklich sehe ich allerdings den Umstand an, dass Ihr Mann der Vorgesetzte der betreffenden Kameradin ist. Hier könnten dienstliche Interessen berührt werden!

Mein Tipp: Kontakt mit dem Sozialdienst aufnehmen oder mit dem zuständigen Militärpfarrer! Die haben ganz andere Möglichkeiten und können Ihnen Türen öffnen, von deren Existenz Sie gar nichts wissen ;) ! Und bevor Sie mich jetzt fragen: Ich meine das absolut ernst und möchte Sie definitiv nicht ver.... was-auch-immer ;) !
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: F_K am 27. April 2012, 20:59:04
Die Möglichkeit der Meldung an den Vorgesetzten besteht - allerdings liegt hier kein "Einbruch in die Kameradenehe" vor - denn Du bist kein Soldat.
Der "Tatbestand" ist erst erfüllt, wenn ein Soldat dem anderem Soldaten den Partner "ausspannt".
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Tommie am 27. April 2012, 21:03:33
"F_K", jetzt wollen wir mal nicht päpstlicher sein als der Papst ;) ! Wenn die erwähnte Kameradin der TE den Ehemann "ausgespannt" hat, wobei ich mir bewußt bin, dass wir hier nur eine Seite der Medaille kennen, ist das zumindest mal ein "Einbruch in die Ehe eines Kameraden"!

Und ich würde anstelle der gehörnten Ehefrau hier eindeutig den zuständigen LBVO (Luft-Boden-Verbindungsoffizier = Standortpfarrer ;) !) "anspitzen", dass der hier zumindest seine theologishen Betrachtungen des Falles mit einfließen lassen kann ;) !
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: ulli76 am 27. April 2012, 21:10:36
Versuch das ganze doch mal halbwegs realistisch zu sehen:
Was soll so eine Meldung denn bringen?
Das wird dir deinen Mann nicht zurück und die beiden nicht auseinander bringen. Ganz im Gegenteil- damit machst du das, was evtl. noch zu retten ist, eher noch kaputt.

Die Bundeswehr interessiert sich im übrigen auch nicht für die Privatangelegenheiten ihrer Soldaten, sofern dienstliche Aspekte nicht berührt werden.
Heutzutage ist der Einbruch in die Kameradenehe nur noch in ganz bestimmten Situationen relevant, da man davon ausgeht, dass die Beteiligten alt genug sind, um zu wissen,was sie tun. (Mal ein konstruierter Fall, in dem sich die Bundeswehr dafür interessieren könnte: Soldat x ist Vorgesetzter von Soldat y. x hat ein Auge auf die Frau von y geworfen, schickt y in den Einsatz/auf einen Übungsplatzaufenthalt/teilt ihn ungünstig zum Dienst ein...., um "freie Bahn" zu haben und macht sich in der Zwischenzeit an dessen Frau ran)

Das einzige dienstlich Problematische hier ist das Unterstellungsverhältnis- das war es aber auch schon.


Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Bailey am 27. April 2012, 21:22:23
Vielen Dank erst einmal.
Nur zur Info: meinen Mann möchte ich gar nicht zurueck!
Ich halte es jedoch für moralisch mehr als falsch, dass die beiden weiterhin in einem so engen Dienstverhältnis stehen. Natürlich bin ich in meinem Stolz verletzt und will auch etwas "zurückschlagen".
Erschwerdender Umstand ist, dass mein Mann werder für meinen Sohn, noch für mich Unterhalt zahlt.
Was für Konsequenzen hätte eine solche Meldung denn?
Was hat der Standortpfarrer für Optionen?
Danke
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: ulli76 am 27. April 2012, 21:26:34
Was für eine Art von Vorgesetztenverhältnis besteht denn überhaupt?

Was für Konsequenzen es hat?-Vermutlich wird man einen von beiden auf einen anderen Dienstposten versetzen,so dass das Vorgesetztenverhältis nicht mehr besteht und das war es.

Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Bailey am 27. April 2012, 21:31:48
Das wäre doch mal was!
Mein Mann ist Hptm, sie OFW.
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Tommie am 27. April 2012, 21:32:15
Zunächst einmal: Den Unterhalt regeln Sie am besten über das Gericht! Anwalt nehmen und ab dafür ... ;) ! Kommt erst mal richtig gut für Ihren (Noch-)Ehemann, wenn die ersten Verhandlungen anstehen oder gar der Unterhalt gepfändet werden muss! Das Nicht-Bezahlen von Unterhaltsverpflichtungen ist ein Vergehen, das nach § 170 StGB sogar mit Freiheitstrafe bestraft werden könnte (Achtung: Nicht werden muss!). Damit wäre eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zunächst einmal ausgeschlossen! Das kann einen Soldaten schon richtig treffen, bis hin zur Versetzung ...

Und zum Pfarrer: Der hat eigentlich direkten Zugang zum Kommandeur und zu den Kompaniechefs, also definitiv zu jedem Vorgesetzten Ihres (Noch-)Ehemannes am betreffenden Standort! Damit kann er für Sie auch die Dinge ansprechen, die das Vorgesetztenverhältnis Ihres (Noch-)Ehemannes mit der betreffenden Kameradin berühren könnten. Daraufhin muss der Vorgesetzte Ihres (Noch-)Ehemannes reagieren, wenn er diese Bedenken teilt. Und ... das Ganze ist damit aktenkundig! Wie man damit allerdings umgehen wird/soll/muss/... kann ich leider nicht vorhersagen, denn die forumseigene Kristallkugel ist in der Werkstatt und die alte Dame mit der Warze auf den Nase liegt im Krankenhaus, sie ist halt auch nicht mehr die Jüngste ;) !
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: ulli76 am 27. April 2012, 21:33:46
Damit begründet sich ja nicht automatisch ein problematisches Vorgesetztenverhältnis.
Deswegen die genaue Frage nach dem Vorgesetztenverhältnis: Ist er ihr direkter Vorgesetzte (Chef oder so?)
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Tommie am 27. April 2012, 21:38:28
@ Bailey:
Im Klartext heisst die Aussage von "ulli76", wenn Ihr Mann Hauptmann und Kompaniechef in der Kompanie A und die Frau Oberfeldwebel in der Kompanie B ist, geht das dem Kommandeur ganz knapp am ... vorbei ;) ! Problematisch wird es nur, wenn Ihr Mann der Disziplinarvorgesetzte der Frau Oberfeldwebel ist, diese also in seiner Kompanie Dienst tut! Allerdings würde schon die Versetzung in eine andere Kompanie am Standort die Frau Oberfeldwebel aus der Schusslinie nehmen!
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Bailey am 27. April 2012, 21:41:47
Er ist ihr Chef und das empfinde ich als nicht korrekt.
Ich habe das Bedürfnis, etwas zu unternehmen, da genau solche Beziehungen meiner Meinung nach, den Ruf der Bundeswehr beschädigen.
Außerdem will und kann ich das auch nicht einfach so auf sich beruhen lassen...
Hätte eine Meldung auch eine Auswirkungen auf ihren Antrag auf BS? Ich möchte nämlich keineswegs ihre oder seine Karriere ruinieren. Eine Versetzung wäre das, was ich anstreben würde.
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Tommie am 27. April 2012, 21:43:44
Das lässt sich so pauschal nicht sagen! Wenn der Antrag bereits läuft, dann ist er eigentlich nur noch durch richtig grobe Fehler (= z. B. Straftaten) sofort zu stoppen!
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: ulli76 am 27. April 2012, 21:45:07
Lass die Finger davon.
Wenn die beiden zusammenziehen, wird es die Bundeswehr eh raus finden- einfach weil auffallen wird, dass sie die gleiche Adresse haben.
Evtl. haben die es schon gemeldet und die Versetzung läuft schon. Los wirst du sie damit auch nicht so einfach- evtl. wird sie einfach in eine andere Kompanie im gleichen Verband versetzt.
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Bailey am 27. April 2012, 21:50:15
Danke! Ich denke, ich werde den Weg über den Standortpfarrer gehen.
Die Unterhaltsangelegenheit läuft bereits über den Anwalt!
Inwiefern kann der Sozialdienst mir behilflich sein?
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Tommie am 27. April 2012, 21:53:45
Unterhaltsangelegenheiten sind kein "Kindergeburtstag" und wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, weil Ihr (Noch-)Ehemann sich weigert zu zahlen, dann wirkt der Sozialdienst über den Vorgesetzten Ihres (Noch-)Ehemannes auf diesen ein, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen, weil sonst ... siehe oben ;) ! Der Sozialdienst kann auch Überbrückungsfinanzierungen für Sie anstoßen, die dann Ihrem Mann "abgezwickt" werden, etc. !

Wenn ich der Disziplinarvorgesetze eines Soldaten wäre, der seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, und ich würde davon erfahren, ich würde den betreffenden Kameraden unter vier Augen so etwas von in der Pfeiffe rauchen! Das ist in meinen Augen das allerletzte, was man sich als Vater eines Kindes erlauben sollte!
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Roughnecks am 27. April 2012, 21:55:49
Es tut mir leid dass ich mich hier einfach so einmische, aber ich lese nun die ganze Zeit schon mit.
Natürlich tut mir die Situation für Dich, Bailey, wirklich leid.
Ich weiß nun natürlich nicht wie lange Du schon bescheid weißt über deinen "Noch-Mann" und seine Kameradin und ich möchte auch keine Partei für eine Seite ergreifen, eben weil man auch nur die eine Seite der Geschichte kennt. Aber ich möchte Dich bitten einfach in Ruhe über die Situation nachzudenken bevor gehandelt wird.
Vorallem, handel bitte nicht aus verletztem Stolz heraus. Wie man Dir hier schon gesagt hat kannst Du unter umständen auch damit nichts erreichen.

Ich hoffe natürlich dass sich für Dich alles noch irgendwie zum guten richtet.

(Mein Posting lässt die Unterhaltsangelegenheiten außer acht, da solltest Du natürlich auf dein Recht pochen)

Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Bailey am 27. April 2012, 22:04:31
@ Tommie: hört sich gut an, da ich mit meinem 4! Monate alten Sohn momentan nicht arbeiten kann und somit auf den Unterhalt angewiesen bin.
@Roughnecks: Zum Guten wendet es sich bestimmt nicht mehr. Natürlich sehe ich meine Maßnahmen als Retourkutsche und möchte dadurch das Verhältnis, was noch nirgends bekannt ist, öffentlich machen.
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Roughnecks am 27. April 2012, 22:07:44
Wie schon gesagt, evt erreichst Du damit genau das gegenteil. Die Frage ist nur ob Dir damit geholfen ist.

Schlaf halt einfach nur nochmal drüber. Manchmal ist es wirksamer einem nicht zu zeigen dass man verletzt wurde.
Titel: Antw:Meldung zum "Einbruch in die Kameradenehe"?
Beitrag von: Bailey am 27. April 2012, 22:13:51
 :) Mache ich. Ich treffe solche Entscheidungen nicht vorschnell. Die Gedanken dazu trage ich schon eine Weile mit mir herum. Daher bin ich ja zunächst auch diesen Weg gegangen, um mich "zivil" zu informieren!
Danke!