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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: grancan am 29. April 2012, 23:40:56

Titel: Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: grancan am 29. April 2012, 23:40:56
Nabend,

warum muss ich meinen Mietvertrag zu Éinstellungstest mitnehmen?

Grüße
Titel: Antw:Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: BulleMölders am 30. April 2012, 07:25:22
Damit deine Wohnung eventuell anerkannt werden kann.
Wichtig für eventuell spätere Entscheidung hinsichtlich Trennungsgeld und/oder UKV.

Mitnehmen musst du ihn nicht aber später könnte sich das dann rächen.
Titel: Antw:Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: grancan am 30. April 2012, 21:10:43
Ok Danke.

Steht bei meinen Bescheid aber drin ;)
Titel: Antw:Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: KlausP am 30. April 2012, 21:11:48
In welchem Bescheid?
Titel: Antw:Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: grancan am 30. April 2012, 21:39:31
Den Bescheid für die Eignungsfeststellung.
Titel: Antw:Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: KlausP am 30. April 2012, 21:41:17
Ah, okay, jetzt habe ich das verstanden.
Titel: Antw:Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: grancan am 01. Mai 2012, 15:53:40
Was heißt UKV ?
Titel: Antw:Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: KlausP am 01. Mai 2012, 15:56:09
UKV = Umzugskostenvergütung. Wenn Sie als SaZ mit anerkanntem Hausstand versetzt werden, wird Ihnen die UKV zugesagt. Sie können dann auf Kosten des Dienstherrn an den neuen Standort umziehen. Geregelt ist das im Bundesumzugskostengesetz.
Titel: Antw:Mietvertrag beim Einstellungstest
Beitrag von: grancan am 01. Mai 2012, 23:53:20
Alles klar, danke.