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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 14:41:58

Titel: Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 14:41:58
Hallo!

Ich habe da mal eine Frage an euch!

Und zwar, wenn man das Gelöbnis ableistet, gelobt man ja DE und der BW zu dienen.
Was heißt das genau?
Das die Bundeswehr bei Personalmangel sagen darf: wir brauchen dich wieder! ?
Oder bedeutet das nur im Falle eines Angriffes auf Deutschland kann man wieder eingezogen werden, da man dies ja gelobt hat?

Oder was genau hat das Gelöbnis fuer Auswirkungen auf das Leben nach der Bundeswehr?

Freue mich über Antworten :)
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Cpt. Price am 01. Mai 2012, 14:59:38
Zitat von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 14:41:58
Oder bedeutet das nur im Falle eines Angriffes auf Deutschland kann man wieder eingezogen werden, da man dies ja gelobt hat?

Im falle eines richtigen Angriffs kann doch jeder halbwegs taugliche eingezogen werden, oder?
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 17:26:26
Aber was genau wird dann genau gelobt?
Nur das man in der Dienstzeit treu dient oder hat das "Auswirkungen" auf die Zeit nach dem FWD?
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Cpt. Price am 01. Mai 2012, 17:31:26
http://de.wikipedia.org/wiki/Vereidigung_und_Gel%C3%B6bnis_von_Soldaten_der_Bundeswehr

Ganz unten steht die Bedeutung des Gelöbnisses
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 17:56:12
Okay :)

Allerdings was ich nirgendwo gefunden habe:
Nach beendigung des FWD steht man vor keinen Verpflichtungen mehr?
Die Zeit BW ist dann abgeschlossen und außer im (hoffentlich nie) eintretenden Kriegsfall in Deutschland kann die BW nichts mehr verlangen, wieder einziehen etc? (aufgrund des gelobens)
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: BulleMölders am 01. Mai 2012, 18:02:33
Jeder entlassene Soldat ist automatisch Reservist.
Und wenn man aufgrund geltender Gesetze als Reservist wieder einberufen wird, aus welchen Gründen auch immer, dann ist man auch an das einmal abgelegte Gelöbnis gebunden.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 18:46:38
Okay danke für die Antwort!

Und wenn das Gelöbnis nicht abgelegt wurde Bzw. Vor dem Gelöbnis von den 6 Monaten Probezeit Gebrauch gemacht wird, ist man dann auch Reservist oder erst nach dem Gelöbnis?
Oder hat das damit nichts zu tun?

Danke :)
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: KlausP am 01. Mai 2012, 18:54:49
Ich verstehe den Hintergrund Ihrer Fragen nicht. Die Rechte und Pflichten der Soldaten ergeben sich aus dem Soldatengesetz und aus dem Wehrpflichtgesetz.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: mailman am 01. Mai 2012, 18:56:09
Wenn sie hinterher ganz "raus" sein möchten, könnten sie ja nachträglich noch verweigern ;D
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: BulleMölders am 01. Mai 2012, 18:59:15
Habe auch versucht den Hintergrund der Frage zu ergründen aber ich komme auch nicht dahinter.

Mag aber auch daran liegen, dass ich meinen Eid abgelegt habe, weil ich hinter dem Beruf des Soldaten gestanden habe und nicht die Möglichkeit gesehen habe gutes Geld zu verdienen oder von der Straße weg zu sein.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: mailman am 01. Mai 2012, 19:04:05
Offenbar wird einem wohl endlich mal klar, was man da überhaupt schwört bzw. gelobt und was das bedeuten kann.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 19:08:12
Bei meiner Frage geht es darum, das es für mich aus persönlichen Gründen nach dem FWD keine Zukunft bei der BW gibt.

Jedoch möchte ich danach auch nichts mehr mit der BW zu tun haben sondern mein Leben so planen wie ich es vor habe und dass ich nicht immer den Gedanken im Hinterkopf habe: was ist wenn die BW jetzt aber was will.

Deswegen war meine Frage ob ich mich durch das Gelöbnis als Reservist etc verpflichte und wenn ja ob ich dies nicht tue wenn ich z.b vor dem Gelöbnis ausscheide.

Ich hoffe dadurch verstehen Sie den Hintergrund meiner Frage besser. 
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Tommie am 01. Mai 2012, 19:13:44
Im Normalfall will die Bundeswehr von Ihnen definitiv nichts mehr, nachdem Sie Ihren Dienst dort abgeleistet haben! Eine Einplanung als Reservist findet nur dann statt, wenn Sie sich aktiv darum bemühen und das auch wollen. Aber trotzdem sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass dann, wenn der "große vaterländische Krieg" ausbricht, jeder Bundesbürger, der dazu halbwegs in der Lage ist, zur Landesverteidigung einberufen werden wird! Und hier sind natürlich in erster Linie diejenigen interessant, die bereits gedient haben, weil man denen nicht erst beibringen muss, wo am Gewehr das gute und das böse Ende ist ;) !
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: KlausP am 01. Mai 2012, 19:14:09
ZitatUnd zwar, wenn man das Gelöbnis ableistet, gelobt man ja DE und der BW zu dienen.

Schon der Satz ist schlichtweg falsch. Der Text lautet: "Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen." Da steht nicht ein Wort von "Bundeswehr"

ZitatJedoch möchte ich danach auch nichts mehr mit der BW zu tun haben sondern mein Leben so planen wie ich es vor habe und dass ich nicht immer den Gedanken im Hinterkopf habe: was ist wenn die BW jetzt aber was will.

Dann lesen Sie doch einfach mal in den von mir genannten Gesetzestexten. Da steht auch, in welchen Fällen "die Bundeswehr was von Ihnen wollen" kann. Im Übrigen lassen Sie einfach die Finger vom Wehrdienst und beiden ist geholfen - Ihnen und der Bundeswehr. Solchen unsicheren Kantonisten wie Sie es einer zu sein scheinen, möchte ich nicht neben mir haben.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Schamane am 01. Mai 2012, 19:31:12
Als erstes einmal ein Daumen hoch das sich mal jemand außerhalb des Unterrichts Eid und Gelöbnis, welchen man als Chef ja zu halten hat mit der Thematik befasst. Denn die Masse befasst sich noch nicht einmal im Unterricht wirklich damit, sondern man darf es ihnen vorkauen.
Gehen sie einfach einmal davon aus, dass wenn sie ihren FWD abgeleistet haben, das sie keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Bundeswehr und der Bundesrepublik Deutschland mehr erfüllen müssen welche über die Verpflichtung eines normalen Staatsbürgers hinaus geht.
Denn bei allen was mit Reserve zu tun hat steht derzeit "freiwillig" und damit können sie bei dem obligatorischen Einplanungsgespräch am Ende ihrer FWD Zeit sagen ich wünsche keinen weiteren Kontakt mit der Bundeswehr, außer den gesetzlich vorgeschriebenen und lehne jede Reserveverwendung ab.
Das Gesetze geändert werden können bzw. doch mal die Generalmobilmachung verfügt wird steht auf einem anderen Blatt, ist aber derzeit als unwahrscheinlich zu werten.
Selbst als SaZ 12 oder was immer kann man angeben, keine Reserveverwendung anzustreben, da man z.B. nicht als BS übernommen wurde und die Bundeswehr hat außerhalb des Spannungsfalles keine Rechtsgrundlage irgendetwas dagegen zu unternehmen.
Reservist ist man nach derzeitiger Rechtslage sobald man einen Tag gedient hat, aber daraus ergibt sich über die vertraglich festgelegte Zeit keine Verpflichtung, außer man geht diese zusätzlich freiwillig ein und diese kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: KlausP am 01. Mai 2012, 19:37:52
Das hat aber nichts mit "Gelöbnis leisten - ja oder nein" zu tun sondern mit den Verpflichtungen aus Soldaten- und Wehrpflichtgesetz. (Gedienter) Reservist wird man auch, wenn man als FWDL einen Tag vor dem "Feierlichen Gelöbnis" entlassen wird.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Neuling-1 am 01. Mai 2012, 19:41:05
Vielen Dank für diese ausführliche und informative Antwort! :)


Aber das heißt dann, dass das Gelöbnis damit gar nichts zu tun hat, also das geloben wie schon erwähnt nur ein Symbolischer Akt ist und keine weiteren Verpflichtungen als die schon genannten mit sich bringt?
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: mailman am 01. Mai 2012, 20:05:16
Das Gelöbnis ist keineswegs ein symbolischer Akt!
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Schamane am 01. Mai 2012, 20:29:48
@ Neuling-1 der Eid / Gelöbnis stellt bei einem Staatsbürger eine Bekräftigung einer bestehenden Verpflichtung dar.
Sollten sie jetzt beschließen, dass es in den USA schöner ist und sie wandern aus und ehelichen eine Amerikanerin und ihnen wird die US - Staatsbürgerschaft verliehen dann vergessen sie alles was sie hier zum Thema Eid gelesen haben.
Denn in anderen Staaten wird dem Eid richtiger Weise eine wesentlich größere Bedeutung beigemessen und nicht nach Fontanes Schloß Eger
"Eid und Treue brechen, Taten wir's allein?"
Ansonsten kann sich ja wen es interessiert sich einmal mit dem Unterschied zwischen dem Amtseid des deutschen Präsidenten und dem US - Präsidenten befassen und der liegt nicht nur im Wortlaut! Kleiner Hinweis es hat etwas mit der strafrechtlichen Bewertung des Eides zutun.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Andi am 02. Mai 2012, 11:06:40
Das Ablegen des Gelöbnises hat keinerlei rechtliche Relevanz - außer, dass das Ablegen des Gelöbnisses oder des Eides gesetzlich vorgeschrieben sind. Nur das Verweigern des Gelöbnisses hat eine Relevanz dahingehend, dass der Soldat nicht mehr befördert wird.

Rechte und Pflichten des Soldaten ergeben sich ausschließlich aus dem Soldatengesetz, Rechte und Pflichten der Bundesbürger (und dazu zählen auch alle ehemaligen Soldaten der Bundeswehr) ergeben sich aus dem Grundgesetz und den Gesetzen des Bundes und der Länder. In diesem Fall lohnt ein Blick ins Wehrpflichtgesetz

Gruß Andi
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: Shurtugal am 09. Mai 2012, 04:21:23
Zitat von: Andi am 02. Mai 2012, 11:06:40
...
Nur das Verweigern des Gelöbnisses hat eine Relevanz dahingehend, dass der Soldat nicht mehr befördert wird.
...

Frage dazu:
was ist wenn ich zum Zeitpunkt des Gelöbnisses KzH bin, kann ich das nach holen oder werde ich die 4 jahre dann als Schütze verbringen?
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: KlausP am 09. Mai 2012, 05:19:10
Als SaZ leisten Sie kein Gelöbnis sondern Sie werden vereidigt. Das erfolgt in der Regel sofort im Anschluß an die Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ (Ernenung). Diese soll inerhalb der ersten 4 Werktage nach dem Dienstantritt erfolgen. Den Eid nimmt Ihnen der Kommandeur meist in seinem Dienstzimmer oder in einem anderen Raum ab. Wenn sich ein SaZ weigert, den Eid zu leisten, wird er umgehend entlassen.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Mai 2012, 08:53:35
Lieber Andi, verkürzt haben Sie es richtig dargestellt: Die Rechte und Pflichten des Soldaten ergeben sich aus dem Soldatengesetz: Allerdings schließen diese die (eingeschränkten) Rechte und Pflichten jedes Bundesbürgers aus anderen Gesetzen, Verordnungen etc. mit ein! Und natürlich auch die Rechte und Pflichten, die sich aus den militärischen Vorschriften, Erlassen etc. ergeben.

Und, ja, der Eid eines SaZ entfaltet sehr wohl eine rechtliche Relevanz: Unmittelbar die, die KlausP zuvor aufgeführt hat für den Fall, dass ein SaZ das Ablegen des Eides verweigert: da ist nix mit "nur nicht Befördern", sondern der ist sofort zu entlassen. Aber auch indirekt durch das Bekräftigen des besonderen Treueverhältnisses, das einen Soldaten (SaZ/BS) zu einem sog. "Amtsträger" macht, für den in Gerichtsverfahren u.U. strengere Maßstäbe angelegt werden können.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: kuki am 22. August 2012, 18:55:37
erstma respekt, das is ein wirklich interessanter thread..
ich hätte gern gewusst wann genau das gelöbnis statt findet. Meine Freunde hatten gesagt *am ende der AGA*
im Internet steht mittendrin, hängt das jetz von der Kaserne ab? oder is des ein festgelegter termin?
Titel: AW: Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: BulleMölders am 22. August 2012, 19:26:27
Ist in den Kasernen unterschiedlich.

gesendet mit tapatalk 2
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 22. August 2012, 21:58:12
Die zeitliche Lage des Gelöbnisses richtet sich oft auch nach den Rahmenbedingungen, da teilweise größere "Events" daraus gemacht werden, die Soldaten mehrerer STo zusammenfassen. Sowas wird dann meist auch nicht in Kasernen, sondern auf öffentlichen Plätzen veranstaltet und teilweise mit lokaler oder überregionaler Prominenz begleitet, z.B. Landrat, Ministerpräsident des jeweil. Bundeslandes oder wer auch immer und einem HMK. In solchen Fällen ist es natürlich ein größerer Aufwand, der auch mehr Vorüben erfordert als ein kleines Gelöbnis auf dem Explatz ohne viel Zinnober.
Titel: Antw:Gelöbnis und Pflichten?
Beitrag von: kuki am 27. August 2012, 17:32:56
ah alles klar danke... ;D