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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Brimnes am 05. Mai 2012, 18:20:22

Titel: DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Brimnes am 05. Mai 2012, 18:20:22
Servus,

ich habe in den Foren schon oft etwas über verschiedene DU-Verfahren gelesen (Ablauf, etc.). Leider noch nichts zu meinem Fall.

Daher kurz eine Schilderung des Sachverhaltes:
Ich bin aktuell ein "Offizier im Studium" und werde in kurzer Zeit auch meinen Abschluss erreichen. Anfang des Jahres wurde durch einen Facharzt der Bundeswehr festgestellt, dass ich nur noch eingeschränkt dienstfähig bin. Auf Dauer sieht er für mich keine Außendienstverwendungsfähigkeit  mehr ( Gesundheitsziffer IV/42) und empfiehlt für mich eine Stabsverwendung. Nachdem der Disziplinarvorgesetzte informiert wurde und den Sachverhalt zum PersAmt nach Köln geschickt hatte, wurde unmittelbar ein DU-Verfahren gegen mich eröffnet. Der beratende Arzt hat seit dem 5.4.2012 alle Unterlagen auf seinen Tisch.

Da ich dem neuen Heeresausbildungsgang angehöre und ab Oktober die OSH und anschließend den OL3 besuchen müsste, frage ich mich nun, wie das DU-Verfahren ausgehen könnte und wie lange sich das PersAmt Zeit lässt.

Könnte ich für die restliche Dienstzeit (7Jahre) im Stab meinen Dienst ableisten oder geht das DU-Verfahren durch, weil ich kein Truppenoffizier mehr werden kann?

Über Eure Ratschläge und Einschätzungen würde ich mich sehr freuen.

Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: ulli76 am 05. Mai 2012, 18:30:33
Wird schwer zu sagen- an sich heisst ja dienstunfähig, dass man dauerhaft noch nichtmal eingeschränkt Dienst tun kann.
Im weiteren Sinne wird aber auch geprüft, ob du wesentliche Anforderungen an dich nicht mehr erfüllst.
Im Falle eines Kollegen von mir hat der argumentiert, dass er dienstunfähig sei, weil er wegen einer Gummiallergie keine ABC-Maske mehr tragen kann. So weit ich weiss ist ein Gericht dieser Argumentation gefolgt.

DU-Verfahren dauern erfahrungsgemäß sehr lange- bis zum Abschluss des Verfahrens bei DU muss man mit 6-9 Monaten rechnen. Der Ausgang des Verfahrens ist nicht absehbar- erst recht,wenn nicht alle Beteiligten der gleichen Meinung sind.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Brimnes am 05. Mai 2012, 18:44:46
Servus Ulli76,

Ich stimme dir absolut zu, dass eine Einschätzung sehr schwierig ist. Aber es macht mich einfach nur psychisch fertig, jeden Tag auf den Bescheid zu warten und nicht zu wissen, ob ich mir vielleicht schon jetzt um einen zivilen Arbeitsplatz kümmern sollte.

Den OSH-Lehrgang würde ich auch  schaffen(ohne Sport). Nur den OL3, der für den Truppenoffizier notwendig ist (ÜLE, Truppenübungsplätze, etc. ) werde ich nicht erfolgreich ablegen können. Und die restliche Dienstzeit im Stab zu verbringen, dafür wollte ich nicht Offizier werden. Mein Traum ist durch diese Gesundheitsziffer geplatzt!

Aktuell habe ich mich, auf Grund der Aussage meines Chefs und des Arztes, damit abgefunden, bei der Bw zu bleiben. Bin sehr enttäuscht von der freien Heilfürsorge!Ein frühere Diagnose durch den Facharzt der Bw hätte mich vor einem DU-Verfahren bewahren können (meiner Meinung nach). Daher würde ich aktuell eine Kündigung begrüßen.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: ulli76 am 05. Mai 2012, 18:54:19
Ah ok-wenn du mit dem DU-Verfahren einverstanden bist und Chef und Truppenarzt das genauso sehen, klappt das in der Regel.
So wie ich das verstanden hab, würden bei dir eh noch Lehgänge mit Anforderungen an die körperlichen Leistungsfähigkeit anstehen.

Oft ist nach dem weiteren Fortgang des Verfahrens auch absehbar, ob das was mit der Entlassung werden könnte. Und selbst nach dem Bescheid dauert es 1. noch ein paar Wochen ,bis die Entlassung verfügt wird und 2.hast du die Möglichkeit einer 3-monatigen Kündigungsfrist.

Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, besteht übrigens auch die Möglichkeit einer WDB.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: F_K am 05. Mai 2012, 19:04:24
@ Brimnes:

ZitatBin sehr enttäuscht von der freien Heilfürsorge!

Wie kannst Du von etwas enttäuscht sein, was Du nicht kennst?

Von einem Offizier kann man schon etwas mehr Kenntnisse erwarten - wird aber auch oft enttäuscht.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Brimnes am 05. Mai 2012, 19:05:41
WDB habe ich auf Anraten des Arztes schon gestellt, aber dieser läuft wohl bedeutend länger als ein DU-Verfahren.
Ich bin mit dem DU-Verfahren auf alle Fälle einverstanden, da ich es auch als Warnschuss sehe, um auf meinen Körper zu hören.
Da bin ich dem Facharzt zumindestens dankbar, dass er es auch so sieht.

Habe eigentlich gehofft, dass ich den Bescheid in den nächsten 4-6 Wochen erhalten werde, um einer möglichen Versetzung noch zu entgehen. So muss ich wohl den nächsten Disziplinarvorgesetzten damit belasten.

Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Tommie am 05. Mai 2012, 19:13:58
Zitat von: F_K am 05. Mai 2012, 19:04:24Wie kannst Du von etwas enttäuscht sein, was Du nicht kennst?

Vor dem Hintergrund, dass ein Soldat gar keine freie Heilfürsorge hat, wundert mich das nicht ;) ! Als Soldat kommt man in den Genuss der unentgeldlichen truppenärztlichen Versorgung, aber nie in den Genuss freier Heilfürsorge! Der Unterschied mag sich jetzt marginal anhören, ist in der Praxis allerding doch beträchtlich ;) ! Einfach mal die "alte Tante Google" fragen ...
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: KlausP am 05. Mai 2012, 19:17:28
ZitatWDB habe ich auf Anraten des Arztes schon gestellt, aber dieser läuft wohl bedeutend länger als ein DU-Verfahren.

Beides hat auch nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun. Sie können auch mit einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung weiterhin (eingeschränkt) dienstfähig sein.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Brimnes am 05. Mai 2012, 19:20:51
Sorry für die Verwechslung der Begriffe!@Tommi & F_K
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Tommie am 05. Mai 2012, 19:21:28
Vor allen Dingen war der WDB-Antrag eventuell wichtig, wenn es um Ansprüche gegen die Bundeswehr geht, nachdem das DU-Verfahren abgeschlossen ist und Sie kein Soldat mehr sind! Deswegen war der Rat des Arztes richtig und es war auch wichtig, dass hier so zügig wie möglich etwas "angeleiert" wurde!
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: ulli76 am 05. Mai 2012, 19:30:39
Mal so grob der Ablauf des DU-Verfahrens:
Meistens ist der der DV, manchmal auch die personalbearbeitende Stelle, erstellt bzw. fordert an ein BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit.
Das wird dann vom SanBereich weiter bearbeitet und der Truppenarzt teilt darauf seine Einschätzung mit.
Wenn ein DU-Verfahren angestrebt wird, steht in der Regel sowas wie "dauerhaft nicht verwendungsfähig- DU-Verfahren empfohlen" als Urteil drauf.
Das geht dann an die personalbearbeitende Stelle und dann dauert es erstmal- irgendwann kommt ein Schreiben, dass ein DU-Verfahren eingeleitet wird und der Truppenarzt wird aufgefordert,ein truppenärztliches Gutachten zu erstellen. Parallel muss der DV eine Stellungnahme abgeben und der Soldat kann Stellung nehmen (z.B. wenn er das alles ganz anders sieht)
Das Gutachten geht dann einen sehr langen Weg wo der LSO und auch noch der beratende Arzt Stellung nehmen.
Nach mehreren Monaten kommt das Gutachten dann wieder zum Truppenarzt zurück-eben mit der Entscheidung ob die anderen das alles genauso sehen wie der Truppenarzt. Mit dem Gutachten ist auch die Einschätzung zur Dienstfähigkeit verbunden.
Wenn das Gutachten also wieder zurück ist, gibt es ein 2. BA 90/5 auf Dienstfähigkeit.
Wenn das dann wieder Richtung personalbearbeitende Stelle zurück ist, dauert es tatsächlich oft nur noch wenige Wochen, bis dann die Entlassung verfügt wird.
Zwischendurch hat der Soldat nochmal die Möglichkeit Stellung zu der ganzen Sache zu nehmen und wird eben am Ende nochmal gefragt, ob er die 3-monatige Kündigungsfrist möchte oder nicht.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Brimnes am 05. Mai 2012, 19:43:38
Ok, dann müsste ich mich vom zeitlichen Rahmen jetzt kurz vor dem 2. 90/5 befinden.
Eine Beschleunigung bzw. Verkürzung des Verfahrens lässt sich kaum umsetzen, oder?
In einem anderen Beitrag wird von Fristen gesprochen, die der Soldat aber nicht wahrnehmen muss.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: ulli76 am 05. Mai 2012, 19:48:38
Nein- es gibt keinerlei Möglichkeit das zu beschleunigen.
Am besten fragste mal in deinem SanBereich in der Heilfürsorge nach, an welchem Punkt des Verfahrens du dich befindest.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Brimnes am 05. Mai 2012, 19:51:12
Ok, von dieser Möglichkeit habe ich noch nie gehört. Vielen Dank für den Hinweis!
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: ulli76 am 05. Mai 2012, 21:24:56
Bei solchen Verfahren ist es wichtig engen Kontakt zu SanBereich und DV zu halten. Wenn es dann tatsächlich zur Entlassung kommt, bzw. wenn die absehbar wird, sollte man sich auch noch mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen.
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: Brimnes am 05. Mai 2012, 21:48:21
Der Termin mit dem Sozialdienst steht auch schon fest. Wurde mir auch vom Truppenarzt nahegelegt.

Danke für Eure Mithilfe!
Titel: Antw:DU-Verfahren trotz eingeschränkter Dienstfähigkeit
Beitrag von: F_K am 06. Mai 2012, 12:09:30
ZitatSorry für die Verwechslung der Begriffe!@

Einsicht ist schonmal gut ... hier aber wohl noch nicht vollständig erfolgt.

Ein Krankenversicherungssystem bzw. eine Behandlungszusage "behandelt" nicht, dass machen in Deutschland immer noch Ärzte.

Dementsprechend wäre ein Ansprechpartner bei Fehlbehandlungen erstmal der Arzt, und nicht das System.

Problem erkannt? (Wieder einmal wird klar, dass eine Ausbildungshöhe nicht vor krassen Fehleinschätzungen bewahrt ...)