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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Gladiator11 am 05. Mai 2012, 18:24:00

Titel: Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Gladiator11 am 05. Mai 2012, 18:24:00
Tag zusammnen,

ich habe huete meine Aufforderung zum Dienstantritt zum 2. Juli 2012 bekommen und nun steht da unten mit drauf: "Die Aufforderung zum Dienstatritt erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Sollte die Auskunft aus dem Bundeszentralregister für sie ungünstig sein..."

Steht das bei jeder Aufforderunf zum Dienstantritt drauf? Ich habe zwar keine Vorstrafen etc. trotzdem mache ich mich da jetzt etwas verrückt  ;)

MfG Gladiator11
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 05. Mai 2012, 18:39:54
ZitatSteht das bei jeder Aufforderunf zum Dienstantritt drauf? Ich habe zwar keine Vorstrafen etc. trotzdem mache ich mich da jetzt etwas verrückt  ;)

Nein, nur bei denen, deren BZR-Auskunft bisher nicht vorlag. Der Ausdruck "vorbehaltlich der noch ausstehenden Auskunft aus dem Bundeszentralregister" ist doch eindeutig.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Tommie am 05. Mai 2012, 18:40:30
Für jeden Bewerber, der eingestellt wird, fordert die Bundeswehr eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister an, die gerne auch als Führungszeugnis bezeichnet wird. Wenn diese zu dem Zeitpunkt, wo die Aufforderung zum Dienstantritt erstellt wird, noch nicht vorliegt, kommt dieser Satz da rein, dass die Bundeswehr sich somit absichert, wenn jemand doch einen Eintrag im Bundeszentralregister haben sollte. Das ist also nichts als Routine von Seiten der Bundeswehr!

Und ... wenn Sie keinen Eintrag im Bundeszentralregister haben, gibt es überhaupt keinen Grund nervös zu werden ;) !
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Gladiator11 am 05. Mai 2012, 18:56:24
ok danke
naja ich wundere mich eben weil ich denen schon 2 mal schriftlich die "erlaubnis" gegeben habe im Bundeszentralregister die Auskunft anzufordern ;)
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Tommie am 05. Mai 2012, 19:04:35
Da würde ich mich ganz entspannt zurück lehnen und warten ;) ! Es dauert manchmal etwas länger, bis bei der Bundeswehr etwas "durch die Kalkschicht sickert" :D !
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Gladiator11 am 05. Mai 2012, 19:07:18
alles klar danke euch nochmal ;)
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Gladiator11 am 05. Mai 2012, 19:08:21
und wenn ich schon hier bin ;) :

Gibt es im internet eine liste mit den truppenbesuchstagen für 2012 oder kennt die jemand zufällig? ;)
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Tommie am 05. Mai 2012, 19:18:14
WTF sind "Truppenbesuchstage"? Oder sprechen Sie hier von Veranstaltungen wie einem "Tag der offenen Tür"?
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 05. Mai 2012, 19:20:03
Zitat von: Gladiator11 am 05. Mai 2012, 19:08:21
und wenn ich schon hier bin ;) :

Gibt es im internet eine liste mit den truppenbesuchstagen für 2012 oder kennt die jemand zufällig? ;)

Klingeln Sie doch einfach mal Ihren Wehrdienstberater an. Der sollte das eigentlich wissen. Im Netz habe ich sowas noch nicht gefunden (okay, ich hab nun auch nicht exzessiv danach gesucht).
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Gladiator11 am 05. Mai 2012, 19:34:13
ZitatWTF sind "Truppenbesuchstage"? Oder sprechen Sie hier von Veranstaltungen wie einem "Tag der offenen Tür"?

Ja ist glaube ich dasselbe ;) Nur für 2011 hatte ich schon eine liste und da stand "Truppenbesuchstage" oben drüber


ZitatKlingeln Sie doch einfach mal Ihren Wehrdienstberater an. Der sollte das eigentlich wissen. Im Netz habe ich sowas noch nicht gefunden (okay, ich hab nun auch nicht exzessiv danach gesucht).

ja danke das werde ich nächste woche erledigen.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 05. Mai 2012, 19:41:14
Kannst es dir auch einfacher machen- eine gewisse Partei fragt regelmäßig solche Veranstaltungen ab. Sowohl die Fragen als auch die Antworten findest du in unseren hib-Meldungen.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Tommie am 06. Mai 2012, 12:49:56
Ja, das tut die gewisse Partei deswegen, weil ihre Nachwuchs-Kommunisten, die leider das Glück hatten, den real existierenden Sozialismus nie miterleben zu müssen, bei diesen Veranstaltungen immer unter Absingen schmutziger Lieder unflätige Kommentare abgeben und mit Feuereifer Straftaten begehen ;) !
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: wAL am 06. Mai 2012, 16:17:58
hallo, habe mich anfangs april beim bund beworben, jedoch sagte mir der bundeswehr berater das ich mich für den 1.7 zu spät beworben habe und der frühstmögliche termin der 1.10 sei. wir haben denoch auf den anmeldebogen geschriebe  das der gewünschte termin zum 1.7 sein soll.

nun meine frage nimmt die bundeswehr das sehr genau mit den anmeldezeiträumen oder besteht die möglichkeit das die bundeswehr ausnahmen macht?

vor einigen tagen habe ich ein schreiben bekommen in dem ich für das jahr 06/07 nochmal einen nachweis zukommen lasssen soll damit die meinen fall weiter bearbeiten zu können.

ich wurde noch nicht gemustert.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 06. Mai 2012, 16:45:32
Für welche Laufbahn haben Sie sich denn beworben?

Zitat... jedoch sagte mir der bundeswehr berater das ich mich für den 1.7 zu spät beworben habe und der frühstmögliche termin der 1.10 sei. ...

Was ist denn nun an der Aussage des Wehrdienstberaters nicht zu verstehen?  Sie können froh sein, wenn Sie bis zum 01.07. überhaupt einen Termin beim ZNwG bekommen.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 06. Mai 2012, 17:04:37
Es gibt außer für die OffzLaufbahn keinen echten Bewerbungsschluss- nur gibt es Zeitpunkte, wo es einfach nicht mehr passt, weil man entweder keinen Platz am ZNwG mehr bekommt oder schlicht keine passende Stelle mehr frei ist.

Wenn du noch was nachreichen musst (und ich hoffe mal, dass es nichts mit irgendwelchen Konflikten mit dem Gesetz zu tun hat), verzögert sich das Ganze eh nochmal.