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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: filmcity am 05. Mai 2012, 21:15:15

Titel: Degradierung
Beitrag von: filmcity am 05. Mai 2012, 21:15:15
Hallo Kameraden,

Ich habe eine Frage bezüglich eines Vorfall im Jahre 2008

Oberfeldwebel  ( nach altem Beurteilungssystem 6.7 er Kamerad- Auslandseinsätze ect Sonderauszeichnungen ect ) wird bei einer Heimreise  ( in PKW in Uniform)  von Polizei Verkehrskontrolle verhaftet.

Grund : Strafverfahren im zivil privaten Bereich.  Aufgrund des Beschlusses aus 2008 vom XXXX, wurde Erzwingungshaft gestellt. Dieses Urteil konnte aber nie zugestellt werden. Insofern auch keine Möglichkeit des Einspruches zum Urteil.

Verhaftung für 1 Tag. Vorsprache Kom. ect Papierkrieg und entletzlich die Entlassung aus der BW als Einsatz Mob Res.

Monate später Degradierung zum Stabsfunteroffizier.

Trotz jurist. Vertretung eines ehe BW Oberst ,konnte die Degradierung nicht äbgeändert werden


Frage;


Wird eine Rehabilitation automatisch erfolgen, bzw der alter Dienstgrad irgendwann wieder verliehen?????
Muss dieser Beantragt werden?

Die zivile Strafe wird noch 1 Jahre im Register stehen.


Was kann man machen um wieder den alten Dienstgrad zu bekommen?

Kann jemand Tipps geben?????





Danke vorab.

MKG

Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: ulli76 am 05. Mai 2012, 21:23:46
Nein, die Dienstgradherabsetzung ist dauerhaft.
An den alten Dienstgrad kommt man nur mit erneuten Beförderungen, sofern die dann überhaupt noch möglich sind.
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: filmcity am 05. Mai 2012, 22:31:36
Danke....



Sind Leute wie Gutenberg auch Degradiert worden....




Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: Lidius am 05. Mai 2012, 22:40:48
Zitat von: filmcity am 05. Mai 2012, 22:31:36
Danke....



Sind Leute wie Gutenberg auch Degradiert worden....

Äpfel und Birnen Vergleich.
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: justice005 am 05. Mai 2012, 23:13:08
Vielleicht sollten Sie mal erzählen, um was für eine Straftat es sich handelt. Offensichtlich war es keine Kleinigkeit, sonst wären Sie nicht um 2 Stufen im Dienstgrad herabgesetzt worden.

Erzwingungshaft gibt es nicht für Angeklagte, sondern allenfalls für Zeugen. Von daher ist die Schilderung etwas wirr. Außerdem gibt es noch Erzwingungshaft bei Leuten, die sich weigern, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wenn sie pleite sind. Das ist aber nicht strafbar und führt auch nicht zum truppendienstgerichtlichen Verfahren.

Wenn Sie selbst noch nicht mal in der Lage sind, ihre eigene Geschichte verständlich zu erzählen, dann kann Ihnen auch niemand helfen.

Nach einer Degradierung gilt eine 3jährige Beförderungssperre. Danach kann man wieder stufenweise und entsprechend der Stehzeit sowie - bei Reservisten - den entsprechenden Wehrübungstagen befördert werden.

Der schwachsinnige Vergleich mit Gutenberg zeigt ziemlich deutlich, dass Sie offenbar weder Einsicht in Ihr eigenes Unrecht zeigen, noch in der Lage sind, Ihr eigenes Verhalten rechtlich einzuzordnen.

Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: Paramedic am 06. Mai 2012, 01:41:03
Mal ne ot frage: wenn man bs ist kann man doch höchstens auf niedrigsten offz bzw fw dienstgrad degradiert werden oder? und bei saz grenzenlos?
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: wolverine am 06. Mai 2012, 08:50:22
Zitat von: filmcity am 05. Mai 2012, 22:31:36
Sind Leute wie Gutenberg auch Degradiert worden....
Weswegen saß Guttenberg noch einmal in Haft und weswegen wurde er noch einmal verurteilt ....?!
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: justice005 am 06. Mai 2012, 09:17:45
ZitatMal ne ot frage: wenn man bs ist kann man doch höchstens auf niedrigsten offz bzw fw dienstgrad degradiert werden oder? und bei saz grenzenlos?

Ein Offizier kann immer nur bis zum Leutnant runter degradiert werden, egal ob BS oder SaZ.

Ein Unteroffizier kann maximal bis zum Fledwebel degradiert werden, wenn er BS ist. Ein SaZ -Unteroffizier kann bis zum niedrigsten Mannschaftsdienstgrad herabgesetzt werden.

Das alles steht übrigens in § 62 WDO, falls es jemanden zum Nachlesen interessiert.



Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: 100_million am 06. Mai 2012, 11:35:14
ZitatEin Unteroffizier kann maximal bis zum Fledwebel degradiert werden, wenn er BS ist.

anders rum sonst würde er ja hochgestuft werden :-P

aber anderer seits man wird auch nicht ohne grund einfach so verhaftet.
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: KlausP am 06. Mai 2012, 11:38:30
Zitatanders rum sonst würde er ja hochgestuft werden

Ob wohl Feldwebeldienstgrade ebenfalls Unteroffiziere sind? Heißen ja nicht umsonst "Unteroffiziere mit Portepee"
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: justice005 am 06. Mai 2012, 12:06:05
Die WDO unterscheidet nicht zwischen Portepee und Nicht-Portepee. Alle Dienstgrade vom Unteroffizier bis um Oberstabsfeldwebel sind "Unteroffiziere". Ebenso sind alle Dienstgrade zwischen Leutnant und General "Offiziere" und alle zwischen Schütze und Oberstabsgefreiter "Mannschaften". Die anderen offiziellen und inoffiziellen Unterteilungen sind disziplinarrechtlich irrelevant.

Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: F_K am 06. Mai 2012, 12:14:15
@ 100_million:

Die WDO ist (im Gegensatz zu Dir) allerdings so "clever", erkannt zu haben, dass BS Unteroffiziere in aller Regel mindestens Feldwebel sind (deshalb die Unterscheidung zu SaZ Unteroffizieren).

Problem Deinerseits erkannt?

Zitat
aber anderer seits man wird auch nicht ohne grund einfach so verhaftet.

Es wird schon einen Haftbefehl geben - allerdings kann der "Grund" dafür auch mal ein Fehler sein (z. B. Namensverwechselung).

ZitatDieses Urteil konnte aber nie zugestellt werden.

Sicher? Sonst hätte es keine Rechtskraft entfaltet. Ggf. öffentliche Zustellung?
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: Tommie am 06. Mai 2012, 12:44:36
Zitat von: F_K am 06. Mai 2012, 12:14:15Die WDO ist (im Gegensatz zu Dir) allerdings so "clever", erkannt zu haben, dass BS Unteroffiziere in aller Regel mindestens Feldwebel sind (deshalb die Unterscheidung zu SaZ Unteroffizieren).

Seit erstens der Abschaffung der Wehrpflicht und zweitens der letzten Änderung des Einsatzweiterverwendungsgesetz besteht allerdings dringender Bedarf der Überarbeitung nicht nur der WDO, sondern auch einiger ZDv-en! Die SLV wurde schon angepasst, hier werden lediglich noch kleinere "Nacharbeiten" erfolgen.

Und so lange dürfen einfach die Stabsunteroffiziere, die nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz BS geworden sind, nicht auffällig im Sinne der WDO werden ;) !
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: justice005 am 06. Mai 2012, 13:17:11
ZitatUnd so lange dürfen einfach die Stabsunteroffiziere, die nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz BS geworden sind, nicht auffällig im Sinne der WDO werden

Interessanter Gedanke. Ich sehe es auch so, dass diesbezüglich noch Klärungsbedarf besteht.

Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: F_K am 06. Mai 2012, 13:32:36
@ Tommie und Justice:

Weshalb schrieb ich wohl "in aller Regel"?

Der "eine" Mannschaftssoldat, der nach dem Gesetz BS geworden ist - ging durch die Presse. Daher behaupte ich mal, es gibt noch KEINEN Uffz o. P., der BS nach diesem Gesetz geworden ist.

Im übrigen werden Gesetze nicht für jeden "Sonderspezialfall" gemacht, wenn es (leider) dazu kommen sollte, dass mal ein Uffz o. P. BS wird, so gibt die WDO genug Möglichkeiten der Disziplinierung (inklusive der Degradierung - wenn es nun der Gesetzgeber für sinnvoll erachtet, Mannschaftsoldaten BS zu haben - so ist dies Gehalt offensichtlich nun ausreichend - so dass in diesem Fall durchaus ein Uffz zum OGefr degradiert werden könnte - in so einem Fall steht sowieso eher die Entfernung aus dem Dienstverhältnis an).
Titel: Antw:Degradierung
Beitrag von: Tommie am 06. Mai 2012, 13:36:17
@ F_K:

Weshalb habe ich "in aller Regel" wohl durch Fettdruck hervorgehoben ;) !

Laut "Bundeswehr aktuell" sind es mindestens schon zwei Oberstabsgefreite und auch zwei Stabsunteroffiziere, die ich mitbekommen habe, die zum BS ernannt wurden aufgrund des Einsatzweiterverwendungsgesetzes! Ich lese das Blättchen allerdings nicht jede Woche! Aber die Anzahl dürfte in naher Zukunft noch ein wenig steigen.