Ich bin seit letzter Woche nicht mehr im aktiven Dienst und habe auch daraufhin meinen beantragten Eingliederungsschein bekommen, jedoch weiß ich noch nicht genau ob ich den noch benötige oder nicht, da mein Studium noch nicht beendet ist.
Wie lange nach meiner aktiven Dienstzeit kann ich den Eingliederungsschein zurück geben um noch die restlichen 50% Übergangsbeihilfe zu bekommen???
Da müssten Sie mal im Soldatenvbersorgunggesetz nachsehen, das ist dort geregelt. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren BFD-Bearbeiter.