Hallo Liebes Forum,
Habe mich entschlossen mich als SaZ für 4 Jahre zu bewerben.
War auch schon beim Wehrdienst Berater und habe alle unterlagen mitgenommen.
Nun alles ausgefüllt und auch meine Vorstrafen angegeben.
Nun zur meiner Frage:
sind meine vorstrafen ein Einstellungs Hindernis ?
Hab mit 16 mein Roller frisiert und vor 2 Jahren betrug begangen ( bei ebay was verkauft und nicht versendet ging um 130 euro ) habe 50 Sozialstudien dafür als strafe bekommen .
Und das andere dieses Jahr ein iPhone bei Kleinanzeigen verkauft und verschickt ( nie angekommen da unversicherter versandt wollte der Käufer so) dafür musste ich 20 Tagessätze a 30 euro zahlen ...also 600 Euro strafe.
und jetzt will ich mich bewerben sind meine Chancen gleich null ?
bitte keine blöden Antworten
Um Gottes Willen, Vorstrafe, die 4711.te :D !
Benutzen Sie die Forumssuche und warten Sie ab, was der Rechtsberater am ZNwG zu Ihrer Akte meint! Alles andere wäre der Versuch, aus dem kaffeesatz zu lesen!
ich weiß habe gesucht und gelesen.
Aber alle anderen haben Körperverletzung und und und
Wollte fragen ob meine Vorstrafen eher harmlos sind oder wirklich gleich Chancen auf Null sind.
Pauschalantworten sind hier definitv für die Füße! Und das Nähere erzählt Ihnen dann der Rechtsberater vom ZNwG! Warten Sie einfach ab, was dabei heraus kommen wird. Wir können hier nicht mehr als spekulieren.
Und ... richten Sie sich schon einmal auf eine Absage ein ;) !
Vielleicht wissen Justice oder F_K noch wie das mit Tagessätzen, Eintragungen, Verjährungen etc. läuft.
Auf jeden Fall sind das schon so einige Delikte, also mehrfacher Betrug. Ich wäre da mit ner Einstellung auch eher vorsichtig.
Das ist in diesem Moment egal! Wenn die Vortrafen angegeben sind und dann auch noch durch die BZR-Auskunft bestätigt werden (bzw. die Auskunft aus dem Erziehungsregister bei Jugendlichen!), dann geht die Akte zum Rechtsberater! Und der liest, welche Delikte im Spiel sind und dann kommt ... thumb down!
Also letztendlich 3x innerhalb von kurzer Zeit verknackt worden und davon 2x wegen Betrug.
Und das letzte Mal auch noch dieses Jahr.
Mein Tip: Das wird erstmal nix mit der Einstellung.
Zitat von: Tommie am 07. Mai 2012, 17:43:26Und ... richten Sie sich schon einmal auf eine Absage ein ;) !
Womit wir in unserer Einschätzung wohl recht ähnlich liegen ;) !
Deshalb verschicke ich eBay-Ware IMMER nur per Hermes Versand. Da ist der Versandweg immer nachvollziehbar.
Und - ehrlich gesagt - Typen, die andere, ehrliche Käufer hintergehen und betrügen, nein danke. Würde ich auch gar nicht gern in einer Armee, die für die freiheitlich demokratische Grundordung einsteht, ausbilden wollen.
ZitatUnd das andere dieses Jahr ein iPhone bei Kleinanzeigen verkauft und verschickt ( nie angekommen da unversicherter versandt wollte der Käufer so) dafür musste ich 20 Tagessätze a 30 euro zahlen ...also 600 Euro strafe.
Der Richter hat den reinen Sachverhalt offensichtlich ANDERS beurteilt - da vermutlich rechtskräftig, darf man sich der Beurteilung anschließen.
Einfach bewerben und schauen, so hoch sind die Anforderungen bei FWDL nun auch nicht ...
Er will ja kein FWDL, sondern SaZ 4 und da ist das schon nen ganz anderer Schnack.
Zitatsondern SaZ 4 und da ist das schon nen ganz anderer Schnack.
Nicht wirklich. Beide führen die gleichen Tätigkeiten mit dem gleichen Verantwortungsprofil durch und sind keine Vorgesetzten.
Er soll sich bewerben, dann gibt es die definitive Auskunft vom Rechtsberater.