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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Anne:) am 11. Mai 2012, 12:30:26

Titel: Ärztliche Mitteilung für Personalakte
Beitrag von: Anne:) am 11. Mai 2012, 12:30:26
Hey,

ich habe heute Post vom ZNwG Süd bekommen das ich T2 gemustert bin, als Anlage habe ich ein Verwendungsausweis und eine Ärztliche Mitteilung für die Personalakte/gleichzeitig Änderungsmeldung. Meine Frage ist,da es nicht dabei steht, muss ich die Unterschreiben und zurück schicken? :D
hoffe das weiß jemand :P

Lg Anne:)
Titel: Antw:Ärztliche Mitteilung für Personalakte
Beitrag von: Tommie am 11. Mai 2012, 13:43:38
OK, wir sprechen also von einem sogenannten "BA 90/5", wobei BA für Belegart steht, richtig? Erkennbar wäre das oben rechts, wo schräg unter der Bezeichnung "Schutzbereich 3" mit der Ziffer 01 ein großes D, dann in einem Kästchen eine "90" und dahinter eine 5 stehen, auch richtig?

Es kann durchaus sein, dass Sie diesen beleg gleich zwei Mal unterschreiben müssen! Im Bereich "A - Begutachtungsanordnung/Dienstliche Erklärung" und im Bereich "C - Eröffnung durch Disziplinarvorgesetzten"! Ist denn in dem Bereich "B - Ergebins der Begutachtung" etwas ausgefüllt und vom untersuchenden Arzt am ZNwG  unterschrieben und gestempelt? Was steht denn im Bereich "A" unter "Bei dem/der Obengenannten ist eine Begutachtung durchzuführen auf" ?

Wenn Sie mir (zumindest andeutungsweise) die oben genannten Fragen beantworten könne, dann kann ich Ihnen wahrscheinlich auch sagen, was Sie damit machen müssen ;) !
Titel: Antw:Ärztliche Mitteilung für Personalakte
Beitrag von: KlausP am 11. Mai 2012, 13:50:45
Eine andere Möglichkeit wäre, am Montag im ZNwG anzurufen und dort nachzufragen. Aber sowas wäre ja uncool.