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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ironchris am 13. Mai 2012, 10:21:19

Titel: GVD und MSG
Beitrag von: ironchris am 13. Mai 2012, 10:21:19
Hallo, ich bin Montag wiederbestellt, weil ich mir letztens den Fuß umgeknickt habe, und gehe zurzeit mit Krücken.
Mein Fachartzt hat mir gesagt das ich wahrscheinlich MSG oder KzH bekomme.

Wie sieht es dann mit dem GvD am Dienstag aus den ich ausüben müsste, ich werde ja schlecht mit Krücken für Ruhe und Ordnung sorgen können, und ausruhen kann ich mich dann ja auch nicht, wäre ja nicht Gesundheitsfördernd.

p.s. drücken will ich mich nicht, ich denke nur an meine Gesundheit und GVD hatte ich bisher schon 2 mal am Wochenende

mfg
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2012, 10:25:16
Jetzt wart halt ab, was der Truppenarzt dazu sagt. Und das dann mit deinen Vorgesetzten besprechen, ob der GvD-Dienst möglich ist, wenn du etwas eingeschränkt bist.
Läufst denn schon mit Luftkammerschiene und ohne Krücken?
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 10:31:04
Seit wann sorgt der GvD für Ruhe und Ordnung? Der GvD ist schließlich nur der "Gehilfe" des UvD und kein Vorgesetzter (siehe auch ZDv 10/5, Ziffer 225).

Zitat... und GVD hatte ich bisher schon 2 mal am Wochenende

Ja, und? Sollen die Kameraden, die die ganze Wochen draußen rumrödeln, dann auch noch Ihre Dienste abfassen?

ZitatMein Fachartzt hat mir gesagt das ich wahrscheinlich MSG oder KzH bekomme.

Der Facharzt hat da gar nichts zu sagen sondern einzig und allein Ihr Truppenarzt teil dem Disziplianrvorgesetzten per Krankenmeldeschein mit, welche Tätigkeiten Sie nicht ausüben solle. "MSG" bedeutet nichts anderes , als dass Sie vom Märschen, vom Sport und vom Geländedienst befreit werden sollen. GvD ist klassischer Innendienst und fällt demzufolge nicht darunter.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: ironchris am 13. Mai 2012, 10:47:16
mir wurde gesagt der GvD hat trotzdem für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Am Wochenende, fängt z.b der UvD erst um 18 Uhr an und die GvD's aber schon um 07.00 Uhr.

Außerdem ist ein GvD gegenüber den Rekruten auch Vorgesetzter nach §3 VVO.

Mal sehen was der mir am Montag sagt, aber wenn ich trotzdem GvD machen muss, soll sich keiner beschweren das ich den ganzen Tag das Bein hochlege und falls ich irgendeinen Rundgang mache und nicht rechtzeitig zum Telefon komme, weil mit Krücken und Protese bin ich nicht so schnell.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: wolverine am 13. Mai 2012, 10:51:55
Meinen Sie eigentlich, dass Ironchris und Bundeswehr so eine passende Kombination sind?
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: ironchris am 13. Mai 2012, 10:56:02
Wieso?
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 10:56:33
ZitatAußerdem ist ein GvD gegenüber den Rekruten auch Vorgesetzter nach §3 VVO.

Sagt wer? Die ZDv 10/5 ist da eindeutig. Unter der von mir genannten Ziffer steht:

Zitat... Wird er zur Unterstützung des UvD eingeteilt, so ist er diesem unterstellt, aber nicht sein Vertreter und in diesem Aufgabenbereich kein Vorgesetzter. Wird der GvD/MvD als eigenständiger Dienst eingesetzt, ist eine Dienstanweisung zu erstellen. Der GvD/MvD hat keine Vorgesetztenfunktion. ...
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: ironchris am 13. Mai 2012, 11:00:02
Mir hat der UvD gesagt, wenn die Rekruten Scheiße bauen dann soll der GvD auch für Ruhe sorgen, also ist er indem moment doch auch Vorgesetzter, hat uns der UvD sogar selber gesagt das wir Vorgesetzte dann sind mit einem besonderen Aufgabenbereich laut §3 VVO
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 11:01:34
Dann hat der UvD keine Ahnung. Tut mir leid, das so schreiben zu müssen.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2012, 11:04:49
Das Ding heisst übrigens Orthese, nicht Prothese.

Und wie Klaus schon schrieb: Der GvD unterstützt den UvD ohne eigene Vorgesetztenfunktion. Er ist (zusammen mit dem UvD) der Ansprechpartner für die Kompanie und schaut halt nach, ob alles in Ordnung ist (Türen verschlossen, keine herrenlosen Gegenstände...).
So wie du geschrieben hast, geht es doch jetzt um einen Dienst unter der Woche- der dürfte sich tagsüber auf das reine anwesend sein und weiterleiten von fehlgeleiteten Telefonanrufe beschränkten und nach Dienst biste ja nicht alleine.

Manchmal machst du dir das Leben echt selber schwer- warte ab, was der Truppenarzt morgen dazu sagt. Und dann sprichste mit deinen Vorgesetzten ,was mit dem Dienst ist.

Und nochmal meine Frage: Kannst du denn noch gar nicht ohne Krücken gehen?

Edit: Wenn die anderen Rekruten Mist bauen und Randale machen, dann weist du sie einfach freundlich darauf hin, dass du es dem UvD und ggf. der Wache melden wirst, wenn nicht Ruhe ist und das war´s. Du hast ganz sicher keine Vorgesetztenfunktion.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: ironchris am 13. Mai 2012, 11:12:08
na dann hat der UvD mir das falsch gesagt er hat extra und befragt ob wir Vorgesetzte sind, da hatte ich erst Nein gesagt, weil das da ja drinne stand wegen dem UvD unterstellt da hatte er dann gesagt Falsch wir sind laut VVO 3§ Vorgesetzte gegenüber Rekruten. Aber kann ich ja nicht wissen das der UvD mist redet.

Ja ohne Krücken kann ich NICHT gehen
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 11:14:58
Dann würde ich mal nachlesen, was in Ihrer UvD/GvD-Dienstanweisung steht.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. Mai 2012, 11:19:01
Halten wir doch einmal fest: Sie kennen nicht die Empfehlung, die Ihr Truppenarzt morgen nach der Wiedervorstellung auf den Krankenmeleschein schreiben wird. Halten wir weiter fest, dass über Ihren Aufenthaltsort während der Dienstzeit ausschließlich Ihr Disziplinarvorgesetzter entscheidet. Halten wir drittens fest, dass in Ihrer Einheit ein UvD eingeteilt wird und demzufolge die GvD keinerlei Vorgesetztenbefugnisse haben.

Wenn Sie also "für Ruhe und Ordnung sorgen" sollen, dann können Sie dies nur auf kameradschaftlicher Basis tun und Ihre Kameraden folglich nur um Einsicht bitten und sie darauf hinweisen, dass Sie bei weiterer "Unruhe" gezwungen wären, dies dem UvD, anderen Vorgesetzten oder der Wache zu melden, damit Ruhe und Ordnung wieder hergestellt werden.

Halten wir schließlich fest, dass  Sie bei einer MSG-Befreiung zu jedem Innendienst eingeteilt werden können. Also z.B. tagsüber Waffen reinigen, in einem Geschäftszimmer Belege/Akten sortieren und abheften, Telefonpostendienst und abends auch noch einen GvD-Dienst antreten.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: ironchris am 13. Mai 2012, 11:20:50
ok danke für die Information
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 13. Mai 2012, 12:06:04
Zitat von: ironchris am 13. Mai 2012, 10:47:16
mir wurde gesagt der GvD hat trotzdem für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Am Wochenende, fängt z.b der UvD erst um 18 Uhr an und die GvD's aber schon um 07.00 Uhr.

Hmm, versehen UvD und Gvd ihren Dienst auch am Wochenende nicht zur selben Zeit ?
Ich hab genug davon auf'm Buckel aber diese Regelung wäre mir neu.Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre Personalmangel.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: Rollo83 am 13. Mai 2012, 12:11:45
Das wird von Einheit zu Einheit verschiedenen gehandhabt.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 12:56:10
Und nochmal für Alle: solange der Dienst "GvD" heisst, ist er kein Vorgesetzter nach § 3 VVO, nicht mal dann, wenn es keinen UvD gibt - siehe mein Zitat aus der ZDv 10/5.
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: TazD am 14. Mai 2012, 16:36:13
Das Ding heisst übrigens "VorgV" und nicht VVO.

Hier ist es fürs Verständnis nicht weiter wichtig, aber spätestens wenn mal jemand unter Gesetze-im-Internet o.ä. nach der "VVO" sucht, wird er halt nicht fündig.

Also nur ein kleiner Tip am Rande :-)
Titel: Antw:GVD und MSG
Beitrag von: Baltimore Ravens am 18. Mai 2012, 11:08:01
Ja den GvD dienst abgeben oder einen Kameraden fragen ob er diesen Dienst übernimmt ^^
Jede Einheit hat seine eigene Methode. Einige Standorte teilen gleich Ersatzsoldaten ein, die im Falle von KzH etc, einspringen.