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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: dennschmitz am 13. Mai 2012, 15:53:28

Titel: Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: dennschmitz am 13. Mai 2012, 15:53:28
Hey Leute,
also nachdem echt alles nichts gebracht hat, von wegen "Sondergenehmigung" ^^ .... hab ich mich entschlossen einfach zu akzeptieren dass die mich für kaum was haben wollen.
Nach allem was mir tauglichkeitsmäßig bleibt würde ich gerne bei den MSK meinen Wehrdienst machen.
Jetzt ist es aber so dass ich am Bodensee wohne. Könnte es da Probleme geben ? Dass die evtl. sagen, dass ihnen dass zu teuer und das Risiko dass ich abbreche zu groß ist ?
Unabhängig davon ob Stellen vorhanden sind oder nicht.


Dann noch ne Frage: Ich werde dann wohl am Wochende nicht jedes mal mit dem Zug nach Hause fahren können.
- Eine Überlegung ist sich ne billige Wohngemeinschaft zu suchen um wenigstens am Wochenende nicht in der Kaserne zu sein und doch noch einen anderen Rückzugsort zu haben.
- Übernachten viele am Wochenede in der Kaserne, dann wäre das kein Problem aber wenn man da dann allein rumgammelt... ? Hab halt keine Ahnung wie das abläuft.

vlt könnt ihr mir ja da ein paar Vorschläge / Tipps / Erfahrungen mitgeben ?

MfG Dennschmitz

Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2012, 15:57:03
Was willst du denn genau bei der Bundeswehr machen?
FWDL? Wie lange?
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 15:58:59
Sie schreiben in Rätseln, jedenfalls für mich. Da ich keine Lust habe, mich durch alle Ihre bisherigen Beiträge zu wuseln, wären ein paar mehr Informationen schon hilfreich.
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: dennschmitz am 13. Mai 2012, 16:02:10
Ich wollte mindestens ein Jahr FWDL machen... auch mit Aussicht auf Verpflichtung.. sry, vergessen mitreinzuschreiben.
Wenn Marineschutzkräfte mich nicht nehmen muss ich zur Luftwaffe. Ist irgendwie alles kompliziert mit Sicherungssoldat X500 oder so und Sicherungsdienst... versteh ich alles nicht und die beim KWEA auch nicht so richtig ^^

Aber jetzt bitte wieder zu meiner Frage ; )
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 16:05:36
Als FWDL sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Wenn Sie in einer WG am Standort wohnen wollen, ist das Ihre Angelegenheit und der Bundesehr eigentlich piepegal. Für Familienheimfahrten bekommen Sie einen entsprechenden Berechtigungsausweis, mit dem Sie die Bahn von Standort zum Heimatort kostenlos nutzen können. Das war es dann aber auch.

EDIT:

ZitatAber jetzt bitte wieder zu meiner Frage

Wir waren die ganze Zeit bei Ihrer Frage. Nur: ohne ausreichende Informationen keine erschöpfenden Antworten ... keine Arme - keine Kekse.
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2012, 16:08:30
Was genau verstehst du nicht? Und was meinst du,wenn die MSK dich nicht nehmen?
Du sagst deinem FWDL-Einplaner wo du hin willst und der schaut halt, ob das passt. Für MSK-FWDL gibt´s doch keinen speziellen Auswahltest.
Wieso musst du denn zur Lufwaffe, wenn das mit den MSK nicht klappt?

Und was wissen die im KWEA auch nicht?
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: dennschmitz am 13. Mai 2012, 16:17:07
Ja, aber die FWDler können doch am Wochenende nach Hause oder ?
Da ich aber nicht jedes Wochenende mit dem Zug durch ganz Deutschland fahren kann, dachte ich mir dass ich bei einer WG mitzahle und halt am Wochende wenigstens mal aus der Kaserne raus bin.


Sind übers Wochende viele Leute noch in der Kaserne? Weil dann wärs mir egal ob ich ne Wg hab oder nicht. Nur am Wochenende alleine in der Kaserne rumhocken wenn alle bei ihrer Familie und Freundin sind is bissel sch** :D

@ Ulli:  Na ich meinte eben, die könnten mich doch ablehnen weil ich ausm Süden bin und die meinen er soll seinen Wehrdienst gefälligst auch irgendwo da unten machen.
( weil ja zur zeit immer so viele FWD abbrechen )
Luftwaffe weil die ja auch nen Objektschutz haben. Falls mich also die Marine nicht nach oben nimmt zu den Marine- Objektschützern "muss" oder "gehe ich dann eben" zu den Luftwaffe Objektschützern.



Der WDB weiß nicht was es mit Sicherungssoldat und Sicherungsdienst und so auf sich hat. ( das war auch das was ich nicht verstanden habe)
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 16:19:03
ZitatJa, aber die FWDler können doch am Wochenende nach Hause oder ?

Nicht nur die FWDLer, alle anderen Soldaten auch, so lange kein Dienst angesetzt ist.
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2012, 16:22:36
Nein- wegen zu großer Entfernung zum Heimatort wird keine abgelehnt.

Achso- Sicherungssoldat ist quasi der 0815-Heeressoldat nach der AGA-also selbst ich als Sani hab die ATN.
Allerdings ist der Begriff etwas schwammig, weil die entsprechende Soldaten ja eigentlich ihren Truppengattungen zugeordnet sind-zumindest ist mein perönlicher Eindruck, dass das mit den Anforderungssymbolen von der Musterung nicht mehr so ganz 100%ig passt.
Sicherungsdienst beschreibt dann eher die infanteristischen Teile von Luftwaffe und Marine.

Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: Rollo83 am 13. Mai 2012, 16:30:39
ZitatWenn Marineschutzkräfte mich nicht nehmen muss ich zur Luftwaffe.

Müssen tun sie erst mal gar nix, denn sie können auch Zivilist bleiben.

Sicherlich gibt es in jeder Kaserne an jedem Wochenende mal Soldaten sie dort bleiben aus verschiedensten Gründe. Der Großteil der Soldaten wird aber am Wochenende nicht in der Kaserne sein. Wenn sie in eine WG ziehn möchten können sie dies natürlich nach ihrer AGA tun, allerdings müssen sie täglich pünktlich zu einer bestimmten Zeit wieder in der Kaserne sein. Als Manschaftssoldat sollte dies zum Frühstück wecken der Kompanie sein wenn ich mich nicht ganz täusche. Das wäre bei mir in der Einheit um genau 0620. In wie weit das Sin macht extra noch für eine WG zu zahlen müssen sie selber wissen.
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 16:56:36
ZitatAls Manschaftssoldat sollte dies zum wecken der Kompanie sein wenn ich mich nicht ganz täusche.

Doch, du täuschst dich da ganz. ZDv 10/5, Ziffer 217

Zitat...

- Mannschaften nach Ablauf der allgemeinen Grundausbildung und Unteroffiziere ohne Portepee, bis zum Frühstück, soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind ...

Wird aber mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder falsch herausgehauen.  ::) :D
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: dennschmiz am 13. Mai 2012, 17:05:25
Ja cool danke für die Info mit dem Sicherungsdienst und der Entfernung : )
Klar ich "muss" nicht, das sagte ich weil ich das Jahr auf jeden machen werde... "Muss" meinte ich also im Sinne von: Wenn nicht Msk dann <muss ich umbedingt> zur Luftwaffe ; )

Ich weiß... das Geld für ne Wg rauszuhauen ist schon ein bisschen blöd, aber ein bisschen Auszeit muss man sich ja gönnen. Es geht um die kleinen Freuden ; )
Wobei ich eben auch nicht weiß wies tatsächlich inner WG zugeht und obs mich nicht nach ner Weile ankotzt. Und da man ja sowieso manchmal hört dass man wegen der positiven Erfahrungen die man bei der Bundeswehr macht, sich manchmal nicht so recht mit "Zivilisten" versteht.

Macht man denn wenigstens am Wochenende was mit den Kameraden oder wollen die dann alle nur noch nach Hause und Ruhe haben ?
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: Rollo83 am 13. Mai 2012, 17:05:55
Ok, dann wars bis zum Frühstück. Ist ja auch nicht so ein großer zeitlicher Unterschied.
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: dennschmiz am 13. Mai 2012, 17:09:17
Und vorallem belanglos ; )
Pünktlich da zu sein ist ja wohl selbstverständlich !!
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2012, 17:09:48
ZitatMacht man denn wenigstens am Wochenende was mit den Kameraden oder wollen die dann alle nur noch nach Hause und Ruhe haben ?

Keine Ahnung wie das beinder marine und an Ihrem zukünftigen Standort ist, aber in "meiner" Kaserne ist am Wochenende "tote Hose". Ausser Wache und UvD's/GvD's ist da kaum mal jemand anzutreffen.

Zitat von: dennschmiz am 13. Mai 2012, 17:09:17
Und vorallem belanglos ; )
Pünktlich da zu sein ist ja wohl selbstverständlich !!

Das sagen Sie. Der Unterschied kann ganz und gar nicht belanglos sein und Ihnen schon mal locker einen Monatssold sparen. Es soll schon Fälle gegeben haben, da wurde Disziplinarnaßnahmen verhängt, weil der Soldat entgegen der Vorschrift nicht zum Wecken in der Einheit war und das nur, weil jemand die Vorschrift nicht kannte.
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: dennschmiz am 13. Mai 2012, 17:12:17
Hmm schade... Wird wohl nicht allzu anderst sein.

Dann werd ich mich mal erkundigen wieviel sowas kostet, danke für die Antworten Leute :)
Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Mai 2012, 09:04:55
Zitat von: ulli76 am 13. Mai 2012, 16:22:36
Sicherungssoldat ist quasi der 0815-Heeressoldat nach der AGA-also selbst ich als Sani hab die ATN.
Sicherungsdienst beschreibt dann eher die infanteristischen Teile von Luftwaffe und Marine.

Um das mit dem "Sicherungssoldat" noch mal kurz aufzuräumen:

das ist eben so ein TSK-Problem... beim Heer versteht man unter "Sicherungssoldat" primär bzw eigentlich nur die von Ulli beschriebene ATN, die jeder Depp nach der AGA kriegt. Diese kriegt natürlich auch jeder Depp bei anderen TSK, aber Marine und Luftwaffe haben eben noch diese "Sicherungstruppenteile". Trotz der Namensgleichheit haben diese mit der 0815-ATN-Sicherungssoldat nicht viel zu tun, sondern natürlich erhält dort jeder Soldat eine SGA und Vollausbildung wie in anderen Truppengattungen eben auch. Am ehesten vergleichbar sind die Sicherungskräfte von Marine und Luftwaffe der Jägertruppe des Heeres. Abzüglich so schöner Sachen wie Transportpanzer Fuchs oder Mörser  ;)

Titel: Antw:Marine und Wohngemeinschaft
Beitrag von: LwPersFw am 15. Mai 2012, 18:50:35
Dies sind die entsprechenden Verwendungen bei Marine und Luftwaffe:

Marine

ATN 7768786 ATB Marinesicherungsgast (M Sich Gast)

"Die Soldaten im Marinesicherungsdienst sind
an Land: Infanteristen, Luftraumbeobachter, Sprechfunker
an Bord: Mitglieder der "Boarding-Teams" zur Durchsuchung von Handelsschiffen

Durchführen der Aufgaben eines Marinesoldaten im Sicherungsdienst beim Schutz von Objekten
(landgebundene Marineanlagen) gegen Angriffe aus der Luft, über Land und über See."

Luftwaffe

ATN 5211089A / ATB Soldat Luftwaffensicherungstruppe A (SdtLwSichTr A)

"Der Sdt LwSichTr A, eingesetzt im Gruppenrahmen, schützt stationäre Lw - Objekte und Lw - Verbände
auf dem Marsch in allen Einsatzarten des InfObjSLw bei allen Witterungsbedingungen auch unter ABC-Bedingungen.

Er beherrscht die Einsatzarten des Infanteristischen Objektschutzes und erreicht als Soldat LwSichTr A die Einsatzbereitschaft
"Limited Combat Ready" als erste Voraussetzung für einen wahrscheinlichen Einsatz im Rahmen des Auftrages."

Zu diesen Verwendungen sollte - und kann - der Wehrdienstberater (zumindest im groben Überblick) Auskünfte erteilen.

Zum Thema FWD allgemein die angehängte Datei...





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