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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Dome87 am 13. Mai 2012, 19:17:48

Titel: Brandschutzfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Dome87 am 13. Mai 2012, 19:17:48
Moin,
werde am 02.07.12 meine AGA in Heide beginnen, mit anschließender Verwendung als Brandschutzfeldwebel beim Objektschutz der Luftwaffe in Schortens. Nun habe ich hier schon vieles im Forum über die Sicherheitsüberprüfung gelesen die der MAD durchführt. Nach meinem erfolgreichen Bestehen des Eignungstests mitte Februar in Hannover habe ich auch schon alle Papiere unterschrieben die mir vorgelegt wurden und der Einplaner meinte zu mir, das eine Einsicht in des BZR vorgenommen wird. Das ist soweit nicht das Problem, denn darin taucht nichts auf. Kann mir nun jemand sagen mit welcher Überprüfung ich in meinem Falle als Brandschutzfw rechnen muss? (Ü1, Ü2, Ü3) das macht mich alles ein wenig unsicher...

Danke
Titel: Antw:Brandschutzfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2012, 22:21:23
Die "Ü" ist nicht an die Verwendung sondern an den Dienstposten gekoppelt.
Mal ein Beispiel: ein Kraftfahrer im Stab benötigt keine "Ü". Ein  Kraftfahrer zB auf dem Fliegerhorst in Büchel, benötigt eine "Ü", sonst kommt er erst garnicht in den Flugbereich.
Titel: Antw:Brandschutzfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Dome87 am 14. Mai 2012, 19:27:40
Wird dann die "Ü" erst durchgeführt wenn man schon Soldat ist, oder läuft das alles noch vor dem ersten Tag der AGA ab? Denn ich weiß ja bis jetzt noch gar nicht auf welchem Dienstposten ich irgendwann mal eingesetzt werde
Titel: Antw:Brandschutzfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: ulli76 am 14. Mai 2012, 19:37:59
Normalerweise wird die SÜ dann eingeleitet, wenn klar ist ,dass du sie brauchst. Oft er nach Versetzung auf den entsprechenden DP, manchmal auch schon vorher.
Immerhin kann so ne SÜ schon mal 6-9 Monate dauern (so die 2er und 3er) und verfällt nach ner Weile.

Aber mach dir mal keinen Kopp darum- du wirst schon rechtzeitig informiert, wenn du ne SÜ brauchst.
Titel: Antw:Brandschutzfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Andi am 15. Mai 2012, 10:40:47
Eine SÜ darf grundsätzlich erst durchgeführt werden, wenn man den Dientsposten, der sie erfordert auch besetzt bzw. eine Versetzung darauf absehbar ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Brandschutzfeldwebel und Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Dome87 am 15. Mai 2012, 15:23:21
Na das sind doch mal Antworten mit denen man arbeiten kann. Danke Ulli76 und Andi.