Hab da eine frage evt kann mir da ja jemand was dazu sagen.
Ich wahr vor kurzem zur musterung die hab ich mit t2 bestanden der termin wann ich anfange steht auch schon fest .
Jetzt fehlt halt noch mein führungszeugnis mein anliegen ist was darf den da drin stehen und was nicht oder muss der komplet sauber sein
Ohne da in Streit mit den Rechtsexperten des Forums zu kommen:
Eigentlich sollte da nix drinstehen und wenn was eingetragen ist im Register, dann wird der Bund das sehen.
Was hast du denn verbrochen?
Eigentlich bekommst Du nur einen Eintrag in das Führungszeugnis wenn Du verurteilt wurdest aber guck noch mal selber nach
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis
Öhm... ja da wird man informiert ;D
Wir reden hier immerhin von Verurteilungen die rechtskräftig sind.
Ausnahmen werden teilweise gemacht, wenn jemand z.B. das erste mal mit sehr wenig Rauschmittel erwischt wurde oder die Strafe unter einem bestimmten Satz an Tagessätzen liegt etc.
Da wissen die Rechtserklärer hier aber mehr als genug zu und die Threads damit quellen über ::)
Als ich 14 wahr wurde ich zu 6 monaten auf bewehrung verurteil aber meine bewehrungshelferin hat gesagt das wen ich in der bewehrung nix anstelle kommt das nicht ins führungszeugnis aber die bundeswehr wird das bestimt herausfinden können was da wahr dan hatte ich da halt noch was weil ich ohne ticket im buss gefahren bin wo ich eine geldstrafe bekommen habe
Die 6 Monate stehen sehr wahrscheinlich noch drin. Und das ist in dem Alter schon ne Hausnummer.
Ich hoffe mal, dass du es angegeben hast.
Achso- gibt´s deine Texte auch in verständlichem Deutsch?
Zitat von: Rechen am 14. Mai 2012, 11:37:28
Als ich 14 wahr wurde ich zu 6 monaten auf bewehrung verurteil
Mehmet, bist Du´s?
Aber wie bekommt man es hin mit 14 Jahren 6 Monate auf Bewährung zubekommen wenn man nur ohne Busticket fährt ?
Ne, das mit ohne Busticket war wohl ne 2. Geschichte.
Aber das ist bei völliger Missachtung der deutschen Rechtschreibung etwas schwierig zu lesen.
ich finde den Zusammenhang von wahr und war echt lustig :)
vor Gericht:
"Sagen sie die Wahrheit!"
"Klar sag ich wie es wahr, ich schwöre!!!"
;D
Zitat von: ulli76 am 14. Mai 2012, 12:38:19
Und das ist in dem Alter schon ne Hausnummer.
So ist es sogar schon fast nicht glaubhaft. Wenn da nicht noch eine Erklärung zu kommt, halte ich mich da ´raus.
Hey zusammen.
Ich hab mal eine ganz spezielle frage.
Habe im letzten Jahr meine Einstellung als wiedereinsteller zum feldwebel im fachdienst bestanden.
Nun hab ich ein Problem mein diensteintritt ist der 1.August.und gegen mich läuft ein verfahren zwecks Trunkenheit am Steuer.
Mein Anwalt sagt das eine Eintragung ins führungszeugnis auf jedenfall erfolgen wird.
Das wer meine erste Eintragung sonst habe ich absolut nichts drin stehen.
Meine frage hab ich jetzt überhaupt noch Chancen auf die Einstellung Oder werde ich nachträglich nach der Meldung ausgemustert.
Danke schon mal für eure antworten.
Zitat von: calimero1988 am 14. Mai 2012, 15:05:15
Nun hab ich ein Problem mein diensteintritt ist der 1.August.und gegen mich läuft ein verfahren zwecks Trunkenheit am Steuer.
Das ist auf jeden Fall zu melden, und nicht erst bei Dienstantritt, sondern umgehend.
Solange ein Verfahren läuft, wird man dich nicht einstellen. Du solltest das umgehend deinem Einplaner melden, falsl du da snoch nicht getan hast.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird dann anahnd der vorliegenden Fakten entschieden, ob du erneut eine EInstellungszusage bekommst.
Ok.
Danke.
Sehen die Chancen mit dieser Voraussetzung nun unmöglich aus.
Oder besteht noch eine chance.
Kennen wir das Strafmaß?
O Endschuldige hab ich Vergessen.
Das Strafmaß sind 80tagessätze. und 12Monate Fahrverbot.
Eigentlich bin ich selber schuld so dumm kann man nicht sein.
Aber möchte mich halt nur informieren um meinen Traum zu verwirklichen.
Ein Einstellungshindernis ist das nicht und über den Rest entscheidet der Rechtsberater.
Hoffentlich behältst du Recht.
Das baut auf.
Mach mir halt unzählige Gedanken.
Wie heißt es so schön Dont drink and Drive.
Ich kann jetzt nur warte und beten.
Hoffentlich hab ich mir meinen Traum nicht zerstört.
Dieser dumme Eintrag ins führungszeugnis ist halt hart.
Aber abwarten und warten glaub ist jetzt am besten
Zitat von: calimero1988 am 14. Mai 2012, 17:28:47
Dieser dumme Eintrag ins führungszeugnis ist halt hart.
Aber abwarten und warten glaub ist jetzt am besten
Nein, eben nicht. Sie müssen
tätig werden und die Angelegenheit melden.
Danach können Sie nur noch abwarten, wann und wie der Rechtsberater entscheidet und bis zum Dienstantritt am 01.08. ist nun nicht mehr so sehr lange.
Da gebe ich ihnen Recht.
Dankeschön vielmals für die Antwort.
War und ist sehr hilfreich.
Dann warte ich mal ab.
Wenn wir hier schon bei den ganzen Vergehen sind: Beim ehemaligen GWD scheint man im Hinblick auf Einträge im Vorstrafenregister etwas kulanter gewesen zu sein. Ein ehemaliger Stubenkamerad behauptet bis heute steif und fest 2 Jahre auf Bewährung bekommen zu haben, wegen "Todschlags aus Notwehr". ::)
Zitat von: Schnitzeljäger am 22. Mai 2012, 11:07:41
2 Jahre auf Bewährung bekommen zu haben, wegen "Todschlags aus Notwehr".
Ich möchte behaupten, die drei Aussagen schließen sich in ihrem Zusammentreffen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegenseitig aus...
Also krieg ich eine Strafe, weil ich mein eigenes Leben geschützt habe (nichts anderes ist ja die Notwehr)?
Dann dürfte ja auch niemals ein Rettungsschuss fallen etc.
Trollo ::)
Zitat von: Paramedic am 22. Mai 2012, 23:05:21
Dann dürfte ja auch niemals ein Rettungsschuss fallen etc.
Sicherlich gut gemeint, aber falsch gesagt. Der (finale) Rettungsschuß hat in der Regel nichts mit Notwehr zu tun...
der verdächtige sprang den Beamten mutwillig in alle 48 Warnschüsse ... ::)
Zitat von: Blackbird505 am 23. Mai 2012, 00:57:50
der verdächtige sprang den Beamten mutwillig in alle 48 Warnschüsse ... ::)
Wir wollens ja nicht gleich übertreiben! ;D 48 Schüsse würde mindestens einen Magazinwechsel erfordern, da noch von einer Notwehrhandlung zu sprechen ... Geht eher in die Richtung Overkill. ;)
Naja, den, Warnschuß habe ich auch immer mit, die Patrone dafür liegt im Reservemagazin an zweiter Stelle ;)
Den Rettungsschuss hab ich auf den Fall des Todschlags als Beispiel herangezogen ;)
Zitat von: Schnitzeljäger am 23. Mai 2012, 09:20:49
Geht eher in die Richtung Overkill. ;)
naja war schon ein bischen absichtliche Übertreibung ::)