Hi Leutz,
hab mal ne kurze Frage:
Meine Frau (SU,Z8) war nun 2 Jahre in Elternzeit und arbeitet ab August wieder Teilzeit bis 2015. Wie sieht das mit ihrer Abfindung aus? wird die gekürzt?
Danke
Also punkt 2 bedeutet das es bei Elterngeld nicht gekürzt wird oder?
Für den Zeitraum der Elternzeit nicht, das lese ich auch so, diese Zeit wird so angerechnet, als hätte Ihre Frau Dienst geleistet.
An sich wird die Elternzeit doch an die Dienstzeit hinten dran gehängt. Und Teilzeit doch auch.
Nur wenn die Frau mehr als 6 Monate Fachausbildung genossen hat.
Und das ist nicht der Fall (LwTrspUffz)
Ich dachte auch Elternzeit wird angehängt.
Das würde ja heissen das man z.B. als SAZ 4 Mannschafter 2 Kinder während der Dienstzeit bekommen kann, komplette Dienstbezüge kassiert und dafür nicht mal großartig Dienst leisten muss. Jetzt wird mir so einiges klar.
Man bekommt doch keine Dienstbezüge während der Elternzeit.
Huch ok ich dachte man wird normal weiter bezahlt, dann nehm ich alles zurück.
Zitat von: Rollo83 am 15. Mai 2012, 18:43:05
Huch ok ich dachte man wird normal weiter bezahlt, dann nehm ich alles zurück.
Auch Soldatinnen/Soldaten bekommen in der Elternzeit nur das Elterngeld.
Das Entlassungsgeld richtet sich doch nach dem letzten Brutto-Gehalt oder? Wenn aber meine Frau nun den letzten Dienstmonat in Elternzeit ist, also nichts bekommt vom Bund, geht sie dann leer aus ?
Davon habe ich keine Ahnung. Ich würde empfehlen, sich dazu mit dem Sozialdienst der Bundeswehr in Verbindung zu setzen.