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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: H.S. am 14. Mai 2012, 21:21:04

Titel: Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: H.S. am 14. Mai 2012, 21:21:04
Hi Leutz,

hab mal ne kurze Frage:

Meine Frau (SU,Z8) war nun 2 Jahre in Elternzeit und arbeitet ab August wieder Teilzeit bis 2015. Wie sieht das mit ihrer Abfindung aus? wird die gekürzt?

Danke
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: KlausP am 14. Mai 2012, 21:26:44
Da gibt der § 13b Soldatenversorgungsgesetz Auskunft:

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html#BJNR007850957BJNG002008310
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: H.S am 14. Mai 2012, 21:33:50
Also punkt 2 bedeutet das es bei Elterngeld nicht gekürzt wird oder?
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: KlausP am 14. Mai 2012, 21:39:12
Für den Zeitraum der Elternzeit nicht, das lese ich auch so, diese Zeit wird so angerechnet, als hätte Ihre Frau Dienst geleistet.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: ulli76 am 14. Mai 2012, 21:51:03
An sich wird die Elternzeit doch an die Dienstzeit hinten dran gehängt. Und Teilzeit doch auch.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: H.S am 14. Mai 2012, 21:53:40
Nur wenn die Frau mehr als 6 Monate Fachausbildung genossen hat.

Und das ist nicht der Fall (LwTrspUffz)
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: Rollo83 am 15. Mai 2012, 09:13:14
Ich dachte auch Elternzeit wird angehängt.
Das würde ja heissen das man z.B. als SAZ 4 Mannschafter 2 Kinder während der Dienstzeit bekommen kann, komplette Dienstbezüge kassiert und dafür nicht mal großartig Dienst leisten muss. Jetzt wird mir so einiges klar.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: Ralf am 15. Mai 2012, 10:54:32
Man bekommt doch keine Dienstbezüge während der Elternzeit.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: Rollo83 am 15. Mai 2012, 18:43:05
Huch ok ich dachte man wird normal weiter bezahlt, dann nehm ich alles zurück.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: KlausP am 15. Mai 2012, 18:47:09
Zitat von: Rollo83 am 15. Mai 2012, 18:43:05
Huch ok ich dachte man wird normal weiter bezahlt, dann nehm ich alles zurück.

Auch Soldatinnen/Soldaten bekommen in der Elternzeit nur das Elterngeld.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: H.S. am 15. Mai 2012, 22:09:47
Das Entlassungsgeld richtet sich doch nach dem letzten Brutto-Gehalt oder? Wenn aber meine Frau nun den letzten Dienstmonat in Elternzeit ist, also nichts bekommt vom Bund, geht sie dann leer aus ?
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe, Elternzeit, Teilzeit
Beitrag von: KlausP am 15. Mai 2012, 22:11:57
Davon habe ich keine Ahnung. Ich würde empfehlen, sich dazu mit dem Sozialdienst der Bundeswehr in Verbindung zu setzen.