Mein Liebster ist Soldat auf Zeit und hat sich vor knapp einem Jahr auf der Arbeit das Kreuzband und den Meniskus gerissen.
Nun wurde festgestellt das die im BWK wohl gepfuscht haben und das Kreuzband nicht richtig sitzt..
Wahrscheinlich steht ne weitere (dritte) OP an..
Wie wahrscheinlich ist es, dass er weiterhin Panzergrenadierfeldwebel bleiben kann?!
Hat die Bundeswehr nicht Angst das er sich weiter schwer verletzt am Knie?
Ich hoffe das hier noch jemand meine Aussage untermauern wird und ich weiß auch nicht wie es sich mit Aktiven Soldaten verhält, doch eine Kreuzbandplastik führt nach ZDV 46/1 zur Fehlerziffer 5 und dauerhaft NICHT Diensttauglich.
( Zitat 46/1 GNr 59. IV Kreuzbandverletzung, auch nach erfolgreicher Kreuzbandoperation.)
Sollte ihr Freund im Dienst verbleiben, wird der Dienstposten Grenadierfeldwebel sehr Unwahrscheinlich werden.
Wie sich das auf Aktive auswirkt kann ich nicht sagen, aber hier schon mal ein Anhalt ;) bei Fehlaussprachen bitte Korrigieren ;)
Also er hätte noch 6 Jahre..und dann eben diese zwei Jahre Berufsvorbereitung quasi..weiss nicht genau wie das heisst..
Was ist das ZDV?!
Wie gesagt, ich weiß es wirklich nicht wie es mit Aktiven Soldaten ist: Mir schwirrt da etwas von " Ausmustern erfolgt eigentlich erst, wenn der Soldat wodurch auch immer dienstuntauglich wird und (voraussichtlich) nicht innerhalb eines Jahres dienstfähig gemacht werden kann. " wobei dann aufgrund einer Verletzung während des Dienstes ein Schadensanspruch geprüft werden muss. Im zweifel bleibt es wohl eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Truppenarztes :
[EDIT] Ich sehe gerade, das ist ja schon vor 1 JAHR Passiert. Ergo wird er wohl nicht Ausgemustert werden ;) Dennoch wird mit Kreuzbandplastik der Dienstposten vermutlich eine Quälerei. Wie bereits gesagt, Truppenarzt hilft dort weiter !
Ja also passiert ist es im Juni..da gabs die erste Op...die zweite Folgte im November..bisher nämlich keine Besserung..immer wieder mal Probleme damit..wird derzeit auch wieder Eingegliedert auf der Arbeit..und muss nur 2 Tage die Woche hin..
War bei der Physiotherapie..und bei der Reha..nach wie vor ohne großen Erfolg..
Weshalb er nun in der Röhre war...
Nun Muss er zu einem anderen Spezialisten..
Also alles ein ganz schönes hin und her..
Wie gesagt, immer drauf achten das keine Entlassung droht und rechtzeitig Ansprüche Prüfen oder es ZUMINDEST nicht aus den Augen lassen.
Entlassung?!Sicher das das überhaupt geht?!
Er meinte, dass sie ihn in der Zeit, wo er da noch unter Vertrag ist beschäftigen müssen?!
Was könnte er rechtlich überhaupt machen, wenn festgestellt wird, dass bei der OP ein Fehler unterlaufen ist, weswegen er nun nochmals operiert werden muss?
ZitatEntlassung?!Sicher das das überhaupt geht?!
Ja, das geht, über ein sogananntes "Dienstunfähigkeits-Verfahren" (DU-Verfahren), aber erst dann, wenn in der ganzen Bundeswehr gar kein Dienstposten mehr für ihn gefunden werden kann. So schnell schießen die Preußen also nicht, das DU-Verfahren ist sehr langwierig. Wenn er nicht mehr PzGren-tauglich ist, wird er erst einmal auf einen anderen Dienstposten umgesetzt, und wenn es ein "Büro-Job" ist.
Meines erachtens nach ist das nicht richtig (Bezug auf "kann nicht entlassen werden). Sollte ein Krankheitsbild zur Dienstunfähigkeit führen, kann auch ein gedienter Soldat Entlassen werden. KANN!... bei nachweislicher Fehlbehandlung o.ä. sind wie gesagt Schadensansprüche zu stellen wobei die Nachweismöglichkeit hier schwer werden wird.
Zitat von: CHChopper am 15. Mai 2012, 18:46:28
Meines erachtens nach ist das nicht richtig (Bezug auf "kann nicht entlassen werden). Sollte ein Krankheitsbild zur Dienstunfähigkeit führen, kann auch ein gedienter Soldat Entlassen werden. KANN!... bei nachweislicher Fehlbehandlung o.ä. sind wie gesagt Schadensansprüche zu stellen wobei die Nachweismöglichkeit hier schwer werden wird.
Ich merke schon, Sie haben richtig Ahnung. Reschpeckt ... ::)
Das war doch jetzt gemeine Ironie oder? ^^*
Ja sowas nachzuweisen ist sicher schwierig..
Und ist das mit dem Dienstpostenwechsel grundsätzlich so, bei Kreuzbandriss und Meniskusriss oder wird da individuell entschieden?
Ist er somit auch Auslandseinsatz unfähig?
Wie der Kamerad Klaus gerade geschrieben hat, wird hier wohl immer im Einzelfall geguckt was möglich ist. Es scheint ja nun auch ein Dienstunfall gewesen zu sein.
Und die Sache mit der Auslandsverwendung, müsste er vor einem Einsatz einen 90/5 (Tauglichkeitsuntersuchung) machen und die mit entsprechender Fehlerziffer nicht bekommen.
Aber auch da kann ich bzw wir jetzt sehr viel spekuliere.... Truppenarzt !!
Zitat von: Cinderella am 15. Mai 2012, 18:51:06
...
Und ist das mit dem Dienstpostenwechsel grundsätzlich so, bei Kreuzbandriss und Meniskusriss oder wird da individuell entschieden?
Das kommt darauf an, ob er mit der gesundheitlichen Einschränkung noch PzGren-tauglich ist. Das kann der Truppenarzt erst bei entsprechender Begutachtung entscheiden.
ZitatIst er somit auch Auslandseinsatz unfähig?
Nicht zwangsläufig, es gibt ja auch Verwendungen ohne infanteristischen Einsatz im Feldlager. So lange er damit auslandsverwendungsfähig ist und es einen Dienstposten gibt, den er besetzen kann, ist auch ein Einsatz möglich.
Du hast doch schon nen anderen Thread zu genau dem Thema angefangen. Bitte selbigen weiterführen, sonst wird´s unübersichtlich.