Also mal kurz die Geschichte, ich kenne einen Kameraden der Drogen nimmt und auch schon mal welche verkaufen will. Diese ganzen leute in seinem Umfeld wissen das er beim bund ist. Er schadet ja damit dem ansehen der Bundeswehr. Er ist Saz 4 oder 8 soweit ich weiß. Kann ich da meinen guten Freund, ein feldjägerfeldwebel, da mal drauf ansetzen? Ich bin ja noch net beim bund, also kann ich da wohl nichts tun in der Beziehung. Diese Person soll mal eine drauf bekommen weil er es sonst einfach nicht lernt. Und sowas geht mir gegen den Strich.
Was würdet ihr da machen ?
Naja, zum einen glaube ich nicht das Drogen dort gerne gesehen werden, aber nen Kameraden verpfeifen...naja ich weiß ja nicht
"verpfeifen"??? Das ist eine Straftat, das hat doch nichts mehr mit "Kumpel" und nicht verpfeifen" zu tun!
@Hardy, das ist wohl nicht ihr Ernst?
Der Konsum ist die eine Sache, aber wenn er damit handelt sollte da definitv Handlungsbedarf bestehen >:(
Der Konsum illegaler Drogen ist bei der Bundeswehr generell verboten, auch außerdienstlich. Bei einem SaZ mit einer Dienstzeit von unter 4 Jahren erfolgt hierbei regelmäßig die fristlose Entlassung nach § 55 (5) Soldatengesetz. Bei nachgewiesener Weitergabe der Drogen kommt dazu noch eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft in Betracht.
Zitat von: Hardy am 25. Mai 2012, 22:21:32
aber nen Kameraden verpfeifen...naja ich weiß ja nicht
Zitat von: Gwd03 am 25. Mai 2012, 22:16:10
Ich bin ja noch net beim bund
Soviel dazu.
Abgesehen davon: man kann "Kameradschaft" auch falsch verstehen. Durch einen Schuss vor den Bug kann man eventuell ihn selbst dazu bringen den Konsum (der ihm schadet) zu überdenken, und man kann ihn davon abhalten es an andere Kameraden (denen es schadet) zu verticken.
Gut, ich weiß nicht ob er es auch an Kameraden verkaufen will oder abgibt. Aber auf Partys wohl schon. Deswegen und weil dieser jemand die ganze zeit sich durch sein leben mogelt und andere verarscht und als Lügner da stehen lässt. Sowas geht nicht.
Zitat von: Gwd03 am 25. Mai 2012, 23:02:54
Gut, ich weiß nicht ob er es auch an Kameraden verkaufen will oder abgibt. Aber auf Partys wohl schon. Deswegen und weil dieser jemand die ganze zeit sich durch sein leben mogelt und andere verarscht und als Lügner da stehen lässt. Sowas geht nicht.
Solltest es nur so anstellen, dass er danach nicht irgendwann zivil vor deiner Haustür steht, weil er "was klären möchte". ::)
Wenn du nen Kumpel hast, der Feldjäger ist, solltest du ihn direkt um Rat fragen.
Weder der Konsum noch die Weitergabe von Drogen kann bei Soldaten geduldet werden. Das hat auch nichts mit "Kameraden verpfeifen" zu tun.
Nicht ohne Grund ist Drogenkonsum einer der Punkte, wo die Bundeswehr sehr streng reagiert.
Das Video, was zeigt, warum Drogen und Waffen nicht zusammenpassen hab ich hier irgendwo verlinkt- einfach mal die entsprechenden Begriffe in der Suchfunktion eingeben.
Ein Unteroffizier zum Feldwebel schwur mir, seine letzten Drogen vor seiner Verpflichtung genommen zu haben und fuhr mit seinen drei Kameraden in seinem Kfz nach Dienstschluss aus der Kaserne. Am nächsten Morgen lagen alle schwerverletzt im Krankenhaus. Der Unteroffizier hatte wieder Drogen genommen und seine Kameraden dadurch geschadet. Schon deshalb auch erst mal an die anderen Kameraden denken und diese schützen.
Wenn wir schon bei den sonstigen Mitteln sind: Wird auf Kreatinin im Urin geprüft? Bei mir steht eine Neumusterung an und ich nehme etwas weniger als 5g Kreatin zum Training dazu. Muss ich das vorher absetzen? Nicht das es da noch Probleme gibt. :o
1. ist das keine verbotene Substanz- also gibt es keinen Grund darauf zu testen
2. kann es bei Nahrungsergänzungsmitteln manchmal zu Auffälligkeiten beim Urintest kommen (betrifft aber eher die übermäßige Eiweisszufuhr)- das müsste dann weiter abgeklärt werden.
3. Das Zeug heisst Kreatin- zu Kreatinin wird es im Körper abgebaut.
Zitat von: ulli76 am 26. Mai 2012, 09:59:27
3. Das Zeug hast Kreatin- zu Kreatinin wird es im Körper abgebaut.
Die Feinheit im Namensunterschied ist mir durchaus bekannt. Kreatin ist die Substanz die als Ergänzung eingenommen wird und in der Blutbahn auch zirkuliert. Überschüssiges Kreatin wird in Kreatinin umgewandelt und landet dann in dieser Form auch in der Urinprobe. ;)
Wie wäre es einfach mit einem Antrag auf Strafanzeige bei einer Polizeidienststelle wegen Handel mit Betäubungsmitteln.
Sorry mir kommt es auch so vor, als ob jemand jemanden eines reinwürgen will und dem sollten wir keine Unterstützung leisten. Lieber Fragesteller: Was würden sie machen, wenn ihr Bekannter nicht Soldat sondern Gärtner wäre ?
A. Nichts
B. Ich teile es dem Arbeitgeber mit
C. Ich schalte eine Anzeige in der ... Hr. X nimmt Drogen
D. Ich erstatte Anzeige gegen Hr. X wegen vermutetem Drogenbesitz und Handel bei den zuständigen Organen
E. Ich gebe im Bekanntenkreis bekannt, dass Hr. X wohl Drogen handelt.
Achtung dies ist eine Einfachantwortfrage, es gibt nur eine Bestantwort.
@Schamane , ich für meinen Teil will mich auf meine Kameraden verlassen können!
Dazu gehört für mich, Drogenkonsum einschränken (sollten die mal ne Woche frei haben und an einem Joint nuckeln okay) und nicht jedes Wochenende bis zur Bewusstlosigkeit saufen.
Bei der Person scheint es nur so zu sein, das er wohl häufiger Drogen konsumiert und ich persönlich finde das überhaupt nicht tollerant.
Drogen und Bund passen nicht zusammen, da brauch man auch nicht lange zu diskutieren, oder wollt ihr einen Kameraden der es nötig hat sich jeden 2ten oder 3ten Tag ne Dröhnung zu gönnen und euch im Ernstfall dann total durchdreht weil er nicht mehr klarkommt?
@TE: Frag deinen Kollegen um Rat was du am besten tun solltest.
ZitatDazu gehört für mich, Drogenkonsum einschränken (sollten die mal ne Woche frei haben und an einem Joint nuckeln okay) und nicht jedes Wochenende bis zur Bewusstlosigkeit saufen.
Da geht mir der Hut hoch. Das wäre ja so als würde man nem Vergewaltiger erlauben 1x im Monat seinem abartigen Bedürfnis zu fröhnen (natürlich ist das Beispiel überspitzt) >:(
Diese Mittel sind aus gutem Grund verboten und Konsumenten sind schnellstens zu entlassen.
Soldaten haben Umgang mit Waffen und diese bewusstseinserweiternden Mittel wirken nicht nur ein paar Stunden am Wochenende, da können Flashbacks, Halluzinationen kommen und der Kamerad schießt einem anderen den Kopf von den Schultern, weil er rosa Elefanten tanzen sieht.
Zitat von: Paramedic am 29. Mai 2012, 11:57:37
und der Kamerad schießt einem anderen den Kopf von den Schultern, weil er rosa Elefanten tanzen sieht.
Inwiefern würden tanzende rosa Elefanten dieses Maß an Gewalt begründen? Könnte ein traditioneller rosa-Elefanten-Tanz nicht eher beruhigend und irgendwie hypnotisch wirken? Ja, besteht überhaupt ein irgendwie gearteter Kausalzusammenhang zwischen rosa Elefanten, sofern sie denn tanzen, denn man hat sie ja nicht mal gefragt, und abgeschossenen Köpfen? Oder handelt es sich hier nur um den leicht durchschaubaren Versuch, rosa Elefanten in Ausübung ihres Tanzgrundrechtes zu diffamieren?
[gelöscht durch Administrator]
Zitat(sollten die mal ne Woche frei haben und an einem Joint nuckeln okay)
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Auch das ist durch den Dienstherrn verboten und zieht die schon genannten Konsequenzen nach sich. Ruckzuck findet sich jemand auf der Straße wieder - als ehemaliger Soldat, ohne Besoldung, ohne Dientgrad, ohne jegliche BFD-Ansprüche, einfach so von heute auf morgen. Genau das bedeutet nämlich "fristlose Entlassung nach § 55 (5) SG".
Zitatearteter Kausalzusammenhang zwischen rosa Elefanten, sofern sie denn tanzen, denn man hat sie ja nicht mal gefragt, und abgeschossenen Köpfen
Elefanten tanzen in diesem Fall um das Objekt des freigegebenen Abschusses, kreisförmig um den Kopf, mit dem Rüssel auf das Ziel deutend.
Die hypnotische Wirkung unterstützt das folgende Abkrümmen :-\
Es war meine persönliche Meinung das ich nicht an die Decke gehen würde wenn ein Soldat GELEGENTLICH mal an einem Joint nuckelt.
Zu dem, mal so btw, THC kann keine Halluzinationen hervorrufen, solange kein Halluzinogen beigemischt ist.
Das mit den Flashbacks ist natürlich richtig.
Zumal der Vergleich mit der Vergewaltigung wirklich maßlos übertrieben ist.
Bei Drogenkonsum schadet man nicht direkt andere Personen, bei einer Vergewaltigung hingegen schon.
Ich befürworte Drogen auf keinen Fall, schon garnicht in Positionen in denen man Präsenz zeigt (kommt mir zwar bei manchen nicht so vor, aber naja)
Letzendlich fallen sie alle auf die Schnauze.
€dit: KlausP: Wie gesagt, ich finde es generell nicht in Ordnung, nur würde ich dann nicht an die Decke gehen sondern nur mit dem Kopf schütteln.
Natürlich kann auch der Drogenkonsum direkte Folgen für andere Personen haben.
Und mit einem Kopfschütteln ist es nicht getan.
Zitat von: Schamane am 27. Mai 2012, 07:30:53
Sorry mir kommt es auch so vor, als ob jemand jemanden eines reinwürgen will und dem sollten wir keine Unterstützung leisten. Lieber Fragesteller: Was würden sie machen, wenn ihr Bekannter nicht Soldat sondern Gärtner wäre ?
Gegenfrage: Wieviele Gärtner kennen Sie, die regelmäßig mit tödlichen Schusswaffen arbeiten?
Drogenkonsum und -handel sind verboten und sollten insbesondere bei Staatsdienern jeder Art mit harten Strafen geahndet werden! Auch wenn der Fragensteller das Thema nur nutzen wollen würde, um einen persönlichen Feldzug gegen den Beschuldigten zu führen, so bleibt doch die Tatsache, dass dieser Drogen konsumiert und/oder damit handelt. Damit hat der in der Bundeswehr nichts mehr zu suchen!
@ Pete85 dem Gesetzgeber ist es ersteimal völlig egal, ob es sich um einen Soldaten oder eben den Gärtner handelt. Das für Soldaten noch andere Gesetze gelten ist mir sehr wohl bekannt und ich lehne sowohl bei Gärtnern als auch bei Soldaten den Drogenkonsum und Handel ab. Einzig den Soldaten habe ich schneller mit den zusätzlichen Paragraphen.
Ich habe in meinem Beispiel beschrieben, dass der einzige Weg es ist die Person bei den zuständigen Stellen anzuzeigen und das ist für einen Zivilisten eben nicht die Bundeswehr. Selbst als Soldat kann ich einen Kameraden bei Drogenmißbrauch zivil anzeigen, die Bundeswehr bekommt es dann eh mitgeteilt und schlußendlich ist es staatsbürgerliche Pflicht in diesem Fall Anzeige zu erstatten und vorallem bei Drogendelikten geht sowieso alles an die zivile Staatsanwaltschaft.
Ja bevor jetzt wieder angefangen wird, als Soldat ist man auch verpflichtet den Drogenkonsum von anderen Soldaten zu melden wenn einem dies bekannt wird. Doch strenggenommen stellt die zivile Anzeige auch die Einhaltung der Pflicht zur Meldung dar, auch wenn dies einigen nicht gefallen wird.
In dem beschriebenen Fall ist der Anzeigende aber gar nicht bei der Bundeswehr und somit auch nicht den Gesetzen der Bundeswehr unterworfen und somit hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Ich kann als Zivilist zwar auch einen erkannten Mangel an die militärischen Dienststellen melden und die müssen dann auch tätig werden, aber der korrekte Weg ist die Erstattung einer Anzeige bei der nächsten Polizei und eben nicht Feldjägerdienststelle oder dem KpChef des Soldaten.
Achso für alle denen es nicht klar sein sollte die Bestantwort ist die D denn allein die Polizei und die Staatsanwaltschaft hat auszuermitteln und sie werden sich von der Bundeswehr zuarbeiten lassen und wenn sich dann die Anschuldigungen bestätigen wird die betreffende Person verurteilt und aus dem Dienst entfernt.
Nur die Aussage: Ich sage einem Bekannten der bei den Feldjägern ist das Herr X Drogen nimmt. Hat für mich den Anschein, dass man sich nicht so sicher ist und sich davor fürchtet, dass das Gegenüber mit einer Verleumdungsklage reagiert und so hofft seine eigene Identität zu verschleiern.
Doch selbst daran hat der Gesetzgeber mit anonymen Anzeigen gedacht.
Von daher ich möchte nicht mit einem Drogendealer oder Süchtigen im Einsatz sein, nur sehe ich keine Begründung bei einem Soldaten von den normalen Wegen abzuweichen. Denn wenn heute eine zivile Anzeige wegen Drogenmißbrauch gegen Soldat X eingeht liegt das morgen fernschriftlich bei seinen DV und das 90/5 Schieß und Wachbefreit ist bis Morgenmittag ausgefertigt.
Zitatschlußendlich ist es staatsbürgerliche Pflicht in diesem Fall Anzeige zu erstatten
Könnte mir mal bitte ein Rechtskundiger dafür einen Beleg nennen? 8)
Doch, kann man schon so sagen: Grundsätzlich sind die Gesetze die Grenzen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und deren Einhaltung ist so gesehen schon "staatsbürgerliche Pflicht". Besitz und Handel verbotener BTM ist klar Straftatbestand und überschreitet diese Grenzen.
Aber selbst strafbar ist die "Nichtanzeige" natürlich nur bei einen eng begrenzten
Tatenkatalog.
Das
Zitat von: Schamane am 29. Mai 2012, 13:09:52
Doch strenggenommen stellt die zivile Anzeige auch die Einhaltung der Pflicht zur Meldung dar, auch wenn dies einigen nicht gefallen wird.
sehe ich hingegen anders.
Also ich möchte dieser genannten Person keine auswischen, es ist auch kein persönlicher Rachefeldzug oder ähnliches. Die Person die es betrifft hat schon Anzeige bei der Polizei erstattet gegen den besagten Soldat. Habe auch schon mit meinem Freund (feldjägerfeldwebel) gesprochen, und er meinte das es so die beste Lösung ist. Es wird dann der Bundeswehr sowieso mitgeteilt.
Trotzdem vielen dank für eure Meinung und auch Ansichten.