Hallo Kameraden,
ich befinde mich im Moment als FWDL im 8. von 23 Dienstmonaten. Eigentlich gefällt es mir wohl bei der Bundeswehr doch auf lange zeit sehe ich dort keine glorreiche Zukunft für mich. Deswegen fing ich in letzter zeit an mir einen Ausbildungsplatz für den Zeitraum nach meiner Dienstzeit zu suchen, dabei ist mir aufgefallen das viele Betriebe sogar noch auszubildende für den 01.09.2012(!) suchen. Also frag ich mich was bringt mir ein weiteres Jahr bei der Bundeswehr? Für meine Zukunft macht es sicher mehr Sinn ein Jahr früher mit einer Ausbildung anzufangen. Jedoch müsste ich dafür meine Dienstzeit verkürzen, und bewerben kann ich mich ja erst für einen Ausbildungsplatz wenn dies geschehen ist, denn so eine Dienstzeitverkürzung muss ja erst einmal genehmigt werden. Andersherum kann ich schlecht eine Dienstzeitverkürzung beantragen ohne trifftigen grund(Wie z.b. ein sicherer Ausbildungsplatz). Wie sollte ich vorgehen? Und bei wem muss ich eine solche Verkürzung beantragen, bzw. wie hat diese auszusehen? Wie stehen die Chancen das so etwas genehmigt wird? Einen KDV Antrag möchte ich nicht stellen da ich nicht aus moralischen Gründen die BW vorzeitig verlassen möchte, sondern für meine Zukunft.
Bewerben und bei Erfolg eine Verkürzung der Dienstzeit beantragen. Mit dem zukünftigen Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag unter Vorbehalt ausmachen und dann abwarten.
Ich danke ihnen, habe nun diverse Bewerbungen geschrieben für den 01.08. und den 01.09. 2012, sollte ich meine Einheit darüber schon in Kentniss setzen bevor ich Zusagen habe?
Gibt es für Vorstellungsgespräche Sonderurlaub?
Wie lange dauert in etwas der Bürokratische Ablauf einer solchen Dienstzeitverkürzung? Wer hat da etwas zu entscheiden, bzw. an wen ist ein solcher Antrag zu richten? Chef? Spieß? Pers. FW?
Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen damit gemacht?
Naja es ist wichtig den Dienstweg einzuhalten, deshalb erst zum Gruppenführer (bzw. dem entsprechenden Pendant) gehen, dieser meldet es dann an den Chef. Und an diesem ist dann schlussendlich der formlose Antrag zu richten. Dieser segnet es ab und dann wird es weiter geleitet (weiss aber nichtmehr wohin, glaub die Stammdienststelle der Bw)
Bei mir hatte es nicht so lang gedauert. Vielleicht max. 6 Wochen.
Und mit den Vorstellungsgesprächen einfach mal fragen, ich habe immer frei bekommen (Aber ich hab denke immer FvD beantragt)
Hmm, 6 Wochen machen das ganze natürlich sehr knapp, bis zum 01.08. würde es dann sehr knapp werden. Fvd Antrag? Darf ich fragen mit welcher Begründung haben sie eine Dienstzeitverkürzung beantragt? Auch wegen einer Ausbildung?
Ich denke, Sie sollten umgehend ein Gespräch mit Ihrem Spieß suchen, zumal Sie eigentlich noch gar nichts in der Hand haben. Mit ihm können Sie dann das weitere Vorgehen besprechen. Alles Andere hier wird nichts weiter als Kaffeesatzleserei, weil sowas immer eine Einzelfallentscheidung ist.
Wenn man gerade hierbei ist:
Weiss einer etwas verlässliches bezüglich folgender Problematik:
Wenn man sich als SAZ (7von 12 Jahren abgeleistet) jetzt bei der Polizei bewirbt, wie wird das dann gehandhabt? Angeblich war bei betroffenem Soldat ein OTL von der SDBw (Infoveranstaltung), der gesagt hat, dass das zZt aufgrund der Umstrukturierung relativ einfach sei rauszukommen? Ist dem wirklich so`?
Kann ich mir vom Grundsatz her nicht vorstellen. Wenn man sich als Soldat bei der Polizei bewirbt muss man ja auch das derzeitige Dienstverhältnis angeben. Aber ob dann die Polizei noch Interesse hat?
Seiner Aussage nach kann man sich bei der Polizei bewerben, kann dann im Falle der Anname den Vertrag mitnehmen und damit dann die Dienstzeitverkürzung beantragen....
Das interessiert mich jetzt aber auch mal.
Das soll ein Oberstleutnant von der SDBw gesagt haben? Wenn dieser das wirklich gesagt hat würde ich dem Kameraden erst mal schon glauben.
Haben wir im Forum niemanden der einen Dienstposten bei der SDBw hat? Wenn ich jetzt dort an rufe und solch eine Frage stelle und da nichts dran ist dann ist das wieder eine hochpeinliche Nummer.
Die Pauschalaussage " es sei nun relativ einfach herauszukommen" ist so garantiert nicht richtig. Dienstzeitverkürzungen werden immer nach dem dienstlichen Bedarf genehmigt oder halt eben nicht.
Dieser dienstl. Bedarf richtet sich -grob gesagt- nach einem Soll/Ist-Vergleich und das derzeit im Hinblick auf eine mögliche neue Struktur. Nun ist es aber nicht so, dass man sagen kann, ok, da werden 2 von 3 Verbänden aufgelöst, also werde ich wohl über sein. Personal wird umgesteuert in andere Verwendungen, umgeschult oder nachgeschult und mit rein spielt der Geburtsjahrgang, die Restnutzungszeit, der Ausbildungsstand und natürlich auch die Wünsche des Soldaten müssen versucht werden, deckend mit einzubringen.
Daraus sieht man, dass sowas immer nur eine Einzelfallenscheidung sein kann und so wird es auch von den ZPSten gehandhabt. Ich kenne genügend Verwendungen, in denen auch nach der Umstrukturierung noch Bedarf herrscht, wo das garantiert schwer werden würde, zu verkürzen.
Sicherlich ist die Chance größer, bei einer Verkleinerung der Armee, dass der dienstl. Bedarf für einen selbst ggf. nicht mehr vorhanden ist, aber pauschal das so darzustellen, ist schlichtweg falsch. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Personalführer das genauso gemeint hat. Vllcht schon eher, dass er das auf eine bestimmte Tätigkeit bezogen hat in einem bestimmten Zusammenhang.
Habe nun einen sicheren Ausbildungsplatz und würde gerne wissen bei wem ich nun die Dienstzeitverkürzung beantragen sollte, und wie diese abzuläuft. Auch eine ungefähre Angabe wie lange das ganze ungefähr dauert wäre nett. Vielleicht von jemandem der Erfahrungen damit gesammelt hat?
Vielen Dank im Vorraus.
Richten Sie den Antrag an Ihren Disziplinarvorgesetzten, der leitet ihn an die für die Entscheidung zuständige Stelle weiter.
Wie hat dieser auszusehen? Gibt es eine spezielle Form? Oder Form- aber nicht Stillos?
Und dann würde das einfach so sein, als hätte ich damals im KWEA gleich gesagt 10 Monate statt 23? Wie sieht es mit Ansprüchen auf Kündigungs- und Weihnachtsgeld aus?
Dass einem Antrag nicht zwingend stattgegeben werden muss, ist aber klar, oder? Sollte er aber durchgehen wird das Entlassungsgeld entsprechend gekürzt.
Es gibt keine festgelegte Form. Wie man ein dienstliches Schreiben verfasst, sollten Sie aber aus er AGA noch wissen.
Entlassungs- und Weihnachtsgeld steht Ihnen für die gediente zu. Das kann Ihnen aber Ihr Spieß bzw. Ihr Rechnungsführer genau erklären.
Das der Antrag abgelehnt werden kann ist mir durchaus bewusst, habe den Ausbildungsvertrag deshalb noch nicht unterzeichnet. Trotzdem interessiert es mich wie so ein Antrag abläuft, für den Fall das ihm stattgegeben wird.
Gut, danke. Hatte ich mich nur gefragt weil die, die in der Probezeit kündigen, ja überhaupt keine finanziellen Ansprüche haben.