Guten Tag
Ich habe mich im Januar diesen Jahres Bei der Bundeswehr Beworben. Zwei Wochen Später kahm ein schreiben das ich etwas nachreichen müsse, da ich mal mit einem LKW einen Baum umgefahren habe und daher ein Bußgeld zahlen musste, was aber auch schon ein Jahr zurück liegt. Also habe ich Die Bestätigung das die Sache mittlerweile eingestellt wurde vom Anwalt besorgt und gleich 3 Tage später zurück geschickt. Im schreiben stand drinne das es sein kann das die Akte vom Rechtsprüfer eingesehen werden wird und das ganze bis zu 6 Monate dauern kann. Jetzt ist das ganze bereits 5 Monate her und ich habe noch keine weitere Antwort bekommen, was ich recht seltsam finde da ich ja nix schlimmes verbrochen habe und auch die Sache an sich schon längst eingestellt wurde. Hat da vielleicht jemand die selbe Erfahrung gemacht und die Antwort vielleicht sogar erst nach den 6 Monaten bekommen? und sollte ich vielleicht noch mal im ZnWG West Anrufen und mal nachfragen was der stand der dinge ist?
Hoffe es kann mir jemand helfen.
Mfg
Grischa
Mit so einer wirren Beschreibung kann keiner was anfangen. Einmal ist von einem "Bußgeld" die Rede, was für eine Ordnungswidrigkeit spricht, ein anderes Mal ist von einer "Einstellung" die Rede, was dafür spricht, dass gar nichts war. Die Bundeswehr interessiert sich nicht für Ordnungswidrigkeiten, sondern nur für Straftaten, und meistens auch nur für vorsätzliche. Es ist aber nicht unbedingt strafbar, gegen einen Baum zu fahren.
Also sollten Sie etwas genauer schreiben, was Sache ist, sonst kann man auch nichts dazu sagen.
Prinzipiell kann es sehr lange dauern wenn die Akte beim Rechtsberater liegt. Bei mir hat es ca. 10 Monate gedauert obwohl es nur um eine Kleinigkeit ging.
10 Monate? Darf ich fragen wegen welcher Sache? Ich war im Februar beim ZNwG und warte seitdem auf eine Antwort
Das werde ich hier nicht zum besten geben;) Es war eine Kleinigkeit. Es ging auch weniger um die Schwere der Tat als um die Tatsache das die Rechtsberater sehr viel zu tun haben!
Hat es denn 10 Monate vom Eignungstest im ZNwG bis zum Dienstantritt gedauert oder wirklich nur auf die Antwort durch die Rechtsberatung an das ZNwG? Die Einplanung wäre ja dann auch noch mit Wartezeit verbunden
10 Monate von der Bewerbung bis zur Einladung zum Eignungstest weil die Akte über 9 Monate beim Rechtsberater lag!