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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Shockwave am 03. Juni 2012, 20:12:31

Titel: Nebenberufliches Gewerbe während der 4-jährigen Mannschafterzeit
Beitrag von: Shockwave am 03. Juni 2012, 20:12:31
Hallo Jungs,

Ich suche schon seid einigen Tagen nach einer Antwort für meine oben stehende Frage, bin mir hierbei immer nicht sicher da viele User bewertend Antworten. Ich bitte um informative Antworten, da ich mir mein Vorhaben gut durchdacht habe.

Ich bin ab dem 01.07 als Mannschafter in einer Niedersächsischen Kaserne eingestellt worden, werde dort 4 Jahre meinen Wehrdienst leisten.

Zu meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit, ich beschichte schon seid mehreren Jahre "hobbytechnisch" Fahrzeugteile mit Kohlefaser. Aus meinem Hobby wird nach und nach mein kompletter Alltag. Ich kann mir hierbei meine Arbeitszeiten selber einteilen. Ich bearbeite immer nur wenn ich Lust habe die jeweiligen Dekorsets. Bin in dieser Hinsicht also sehr flexibel.

Dies möchte ich jetzt auf Grund meines neuen Jobs bei der Bundeswehr minimieren, aber nicht aufgeben.

Daher würde ich gerne wissen ob die Möglichkeit besteht, das man eine nebenberufliche Selbstständigkeit in der Wehrdienstzeit als Mannschafter durchführen kann.?

Hier ein kleines Bild meiner Werke, meine Qualität ist gleichgestellt wie die von gewerblichen Manufakturen:
http://up.picr.de/10607564mo.jpg

Ich danke euch vielmals für eure Antworten.
Titel: Antw:Nebenberufliches Gewerbe während der 4-jährigen Mannschafterzeit
Beitrag von: wolverine am 03. Juni 2012, 20:39:06
Eine Nebenschäftigung ist möglich aber genehmigungspflichtig vom Disziplinarvorgesetzen. Dazu gibt es auch einen Erlass.
Titel: Antw:Nebenberufliches Gewerbe während der 4-jährigen Mannschafterzeit
Beitrag von: Hasso am 03. Juni 2012, 20:56:01
Auf jeden Fall saubere Arbeit!   ;D
Titel: Antw:Nebenberufliches Gewerbe während der 4-jährigen Mannschafterzeit
Beitrag von: Shockwave am 04. Juni 2012, 01:16:07
Dankeschön für das positive Feedback.

Kannst du mir näher erklären, was du mit einem "Erlass" meinst?

Solle ich diesen "Disziplinarvorgesetzen" schon gleich unmittelbar nach meiner Ankunft um Hilfe beten?
Titel: Antw:Nebenberufliches Gewerbe während der 4-jährigen Mannschafterzeit
Beitrag von: KlausP am 04. Juni 2012, 07:05:22
Sie müssen ihn nicht um Hilfe bitten, Sie müssen bei ihm die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit beantragen. Und mit "Erlass" ist das hier gemeint:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnv/gesamt.pdf