Hallo zusammen,
Also zu mir ich heiße Gino bin 19 Jahre alt und hatte vor einigen Wochen mein Gespräch bei meinem zuständigen Wehrdienstberater.Ich habe letzten Sommer meinen MSA erfolgreich absolviert und bin nun noch Aufbildungssuche. Mein Wehrdienstberater hat mir die Ausbildung zum Feldwebelfeldjäger bzw. generell die Feldwebellaufbahn schmackhaft gemacht. Jetzt habe ich morgen einen Termin um dort meine Bewerbung abzugeben.Und hier kommt mein Problem: 1. In den Fragebögen taucht eine Frage auf, dessen genauen Wortlaut ich jetzt nicht parat habe , aber es wird gefragt ob man vorbestraft ist. Nun ist es so das ich in meiner früheren Jugend (14-16 Lebensjahr viel Sch***** gebaut hab. Ich habe mit 16 eine Bewährungsstrafe von 10 Monaten auf 3 Jahren bekommen. Diese läuft diesen Sommer aus. Ist eine Einstellung denn überhaupt möglich? , auch wenn es "nur" eine Jugendstrafe war?!? und auf welche Quellen hat die BW Zugriff bei der sicherheitsüberprüfung? wenn mein Führungszeugnis leer ist muss ich meine damalige Jugendstrafe dann angeben oder kann ich mit reinem Gewissen diese Spalte in meinen Bewerbungsunterlagen freilassen? Und selbst wenn das Führungszeugnis leer ist steht dann etwas im Bundeszentralregister und hat die BW die Befugnisse sich dieses Auszug zu holen und machen sie das auch ? Ich weiß ich hab jetzt etwas viel geschrieben und gefragt und viele haben solche Fragen schon gestellt aber ich brauch euren Rat.
Danke
MFG Gino
Die Bundeswehr erhält eine Vollauskunft aus dem Bundeszentralregister. Eine Vorstrafe würde ich immer angeben. Wenn man diese nämlich verschweigt (ob beabsichtigt oder nicht) und die Bw das später herausfindet, dann fliegt man raus. Wenn man jedoch auspackt, hat man zumindest noch die Chance, genommen zu werden (vorausgesetzt, man kann im Gespräch mit dem Psychologen klar machen, dass man die Jugendsünden bereut).
Im Zweifelsfall an den Wehrdienstberater wenden.
ok danke dafür schonmal( das wurde mir auch schon von meinen Eltern geraten wollte nur nochmal den rat eines Außenstehenden) und weißt du vielleicht wie lange Sachen im Bundeszentralregister festgehalten werden(falls sie denn überhaupt gelöscht werden :S )
MFG Gino
Boah, keine Ahnung. Kommt wohl auch auf die Art der Vorstrafe an, aber Verjährungsfristen gibt es auf jeden Fall. Da bei dir aber die Bewährung noch nicht vorbei ist, wird das sicher noch drinnen stehen.
Als Jugendstrafe 3 Jahre auf Bewährung zu kriegen, hört sich aber schon recht herb an (wenn ich da jetzt alles richtig verstanden habe). Ganz egal, was du angestellt hast, du wirst auf jeden Fall schlechtere Karten bei der Bewerbung haben und im psychologischen Gespräch (vorausgesetzt, du kriegst eine Einladung ins ZNwG) explizit darauf angesprochen werden. Deshalb empfehle ich dir, eine Alternative zur Bw zu suchen, falls es nicht klappen sollte.
Googeln Sie mal unter "Bundeszentralregistergesetz", da finden Sie alle relevanten Informationen.
ja alternativ habe ich mich auch noch woanders beworben( komplett anderer Zweig ).Trotzdem sprich Bundeswehr mich am meisten an :P und ich werde morgen auch einfach mit meinem Wehrdienstberater sprechen und mir seine Meinung einholen aber aufjedenfall werde ich die Karten offen legen und das beste daraus machen.
Hab Dank für deine schnellen Antworten
MfG Gino
Das werd ich sofort mal googeln :P
Wobei das Gespräch beim ZNwG erst die zweite Hürde sein dürfte.
Die erste wird der Rechtsberater sein, der abwägt ob sich überhaupt eine Einladung lohnt.
Und wenn man im Moment hört wie wenig Feldwebel im Moment eingestellt werden und wie viel Bewerber es gibt, dann ist es um so Wichtiger einen vernünftigen Plan B und C in der Tasche zu haben.
Mit einer Vorstrafe zur "Polizei der Bundeswehr" !!!
Zitat von: Rollo83 am 04. Juni 2012, 16:12:14
Mit einer Vorstrafe zur "Polizei der Bundeswehr" !!!
Anstatt sarkastisch einen Ausruf hier reinzustellen könntest du auch normal antworten bzw sagen was du meinst ;)
Ja, die Bundeswehr holt sich diese Auskünfte und mit diesem Strafregister sind die Chancen, ganz offen gesagt, eher schlecht.
Bewerben Sie sich, geben Sie die Vorstrafe an, aber Hoffnung machen will und kann ich keine. Ich glaube nicht das Sie die Hürde Rechtsberater, der ihre Akte prüft, überwinden.
Pauschal lässt sich das nicht so sagen. Ich gehe zwar selbst davon aus, dass die Bewerbung abgelehnt wird, aber als ich an der OPZ (!) war, gab es auch einen Mitbewerber, der vorbestraft war.
Vermutlich kommt es auch noch drauf an wegen was man eine Vorstrafe hat.