Als Soldat bleibe ich in Deutschland Steuerpflichtig.Wie sieht das bei der Ehefrau (Wohnsitz ebenfalls im Ausland und Privat beschäftigt)aus, vor allem was die Wahl der Lohnsteuerklassen betrifft?
Vielen Dank an alle die helfen können!
Das wird man nicht so Pauschal beantworten können.
Grundsätzlich gilt erst mal das Einkommensteuergesetz und da der § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1.
Alles weitere hängt unter anderem davon ab ob es mit dem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Ich würde in so einem Speziellen Fall immer einen Steuerberater empfehlen, der sich auch diese Sparte des Steuerrechts spezialisiert hat.
Denn auch in den Finanzämter befasst sich nicht jeder Sachbearbeiter mit solchen Spezialitäten sondern eigentlich immer Spezialisten.