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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Startpunpe am 08. Juni 2012, 22:39:09

Titel: Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Startpunpe am 08. Juni 2012, 22:39:09
Hallo leute ich bin der mikail
Bin 17 jahre alt und wohne in dortmund ich hatte mich vor kurzem bei der bundeswehr für den freiwilligen wehrdienst beworben (23 monate).ich wurde gemustert und mit t2 bewertet den computertest war auch gut gelaufen aber eine woche später habe ich einen brief bekommen wo leider drauf stand dass ich abgelehnt worden bin ich kannte nicht mals den grund warum. 1monat nach dem was alles geschehen ist habe ich wieder einen brief bekommen so eine art werbung und infortmationen über den freiwillgen wehrdienst und soldat auf zeit als ich mich dann wieder bewerben wollte wude mir gesagt dass ich eine 3 jährige sperre bekommen habe sen grund wusste ich wieder nicht. Ich möchte wirklich zur bundeswehr aber die wollen mich wahrscheinlich nicht haben ich bitte euch um ratschlag was soll ich tuhen und könntet ihr
Mir sagen wann mann eine sperre bekommt danke
Im
Voraus
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: ERF am 08. Juni 2012, 22:45:19
"Ohne Grund" wird niemand gesperrt. Ruf einfach im KWEA oder gleich direkt bei deinem Wehrdienstberater an und frag dort nach, was da los ist. Nur die haben volle Einsicht in deine Akte(n) und nur die können dir dementsprechend weiterhelfen.
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Paramedic am 08. Juni 2012, 22:50:28
per Telefon?

unwahrscheinlich. Am besten wendest du dich schriftlich ans KWEA :)
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2012, 22:55:17
Irgend eine Verurteilung in der Vergangenheit?Ist das einige was mir einfällt.Ohne Grund wird keiner für 3 Jahre gesperrt.
Kann natürlich mal nen Fehler passiert sein. Aber das lässt sich nur übers KWEA klären .
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Andi am 08. Juni 2012, 23:20:27
Zitat von: Startpunpe am 08. Juni 2012, 22:39:09
den computertest war auch gut gelaufen

Offenbar nicht. Deine EUF hat drei Jahre Gültigkeit (seltsame Parallele, oder?) und ist ausschlaggebend für eine Verpflichtung als FWDL oder SaZ. Offenbar bringst du nicht das mit, was die Bundeswehr braucht...
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Jakkaru am 09. Juni 2012, 00:38:46
ZitatHallo leute ich bin der mikail [Satzzeichen?]
Bin 17 jahre alt und wohne in dortmund[Satzzeichen?] ich hatte mich vor kurzem bei der bundeswehr für den freiwilligen wehrdienst beworben (23 monate).ich wurde gemustert und mit t2 bewertet[Satzzeichen?] den computertest war auch gut gelaufen aber eine woche später[Satzzeichen?] habe ich einen brief bekommen[Satzzeichen?] wo leider drauf stand[Satzzeichen?] dass ich abgelehnt worden bin[Satzzeichen?] ich kannte nicht mals den grundwarum. 1monat nach dem was alles geschehen ist[Satzzeichen?] habe ich wieder einen brief bekommen[Satzzeichen?] so eine art werbung und infortmationen über den freiwillgen wehrdienst und soldat auf zeit[Satzzeichen?] als ich mich dann wieder bewerben wollte[Satzzeichen?] wude mir gesagt[Satzzeichen?] dass ich eine 3 jährige sperre bekommen habe[Satzzeichen?] sen grund wusste ich wieder nicht. Ich möchte wirklich zur bundeswehr aber die wollen mich wahrscheinlich nicht haben[Satzzeichen?] ich bitte euch um ratschlag[Satzzeichen?] was soll ich tuhen und könntet ihr
Mir sagen[Satzzeichen?] wann mann eine sperre bekommt[Satzzeichen?] danke
Im
Voraus[Satzzeichen?]

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und ein paar kleinere Fehler herausgesucht (sind glaube nur 52), um dir vor Augen zu führen, warum du möglicherweise nicht angenommen wurdest. Es ist nur ein Verdacht und kann natürlich auch eine ganze andere Ursache haben ;) Allerdings erschien mir diese Begründung als die sinnvollste. Ja ich weiß, es ist nur ein Forum und wir sind ja unter uns und tralalalala...
Allerdings legen auch wir hier Wert auf halbwegs vernünftige Grammatik und Rechtschreibung, damit wir den Hilfebedürftigen schnellst möglich weiter helfen können, ohne vorher Silbenrätsel lösen zu müssen :)
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: KlausP am 09. Juni 2012, 00:44:46
Zitat... eine woche später habe ich einen brief bekommen wo leider drauf stand dass ich abgelehnt worden bin ich kannte nicht mals den grund warum ...

Den muss man Ihnen auch nicht nennen. Wenn ein ziviler Arbeitgeber Ihre Bewerbung ablehnt, nennt er Ihnen den Grund (in der Regel) auch nicht. Warum soll das die Bundeswehr anders machen? Nur weil Sie sich bei der Bundeswehr beworben haben und körperlich mit T2 tauglich sind, bedeutet das nicht, dass man Sie auch einstellen muss. Die Zeiten sind vorbei.

Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Markus94 am 09. Juni 2012, 01:31:57
Was meine Vorposter gesagt haben stimmt allerdings, jedoch wenn sie im Computertest nicht allzu gut abgeschnitten haben (Was sie wohl wissen müssten, bzw. sie müssten wissen ob sie Defizite im Bereich Rechtschreibung, Mathematik u.a haben) und keine Vorstrafen in der Zeit bekommen haben, ist dies durchaus merkwürdig.
Jedoch wie meine Vorposter schon sagten muss die Bundeswehr ihnen nicht mitteilen wieso sie genommen/nicht genommen werden.

Im Normalfall jedoch, lehnt die BW niemanden ohne speziellen Grund ab.
Also noch einmal nachdenken und dann ggf. noch eine Antwort posten dann können wir dir evtl. mehr helfen.


Gruß Markus
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Ralf am 09. Juni 2012, 06:16:26
Eine 3jährige Sperre ist schon merkwürdig und recht lange. Ich kenne so eine lange Sperrdauer nur bei wirklich groben rechtlichen Verfehlungen.
I.d.R gibts einjährige Sperren, wenn man zB die keine Laufbahn-Eignung bekommen hat. Dieses kann ja bei einer FWD-Bewerbung auch nicht der Fall sein.
Selbst wenn er die EUF versemmelt hätte (was bei einem FWD schon richtig schwierig wäre) oder auch zB der Psychologe sein Veto eingelegt hätte, so gibts max. ein Jahr Sperrfrist. (positive Eignungen haben 3 Jahre Gültigkeit, negative ein Jahr).
Alles in allem etwas dubios zumal ich ein ähnliches Thema vor einigen Wochen mal hatte und WV I 5 mir bestätigte, dass man bei einem FWD max. eine einjährige Sperrfrist gibt (wenn überhaupt, man ist hier recht großzügig, da die Anforderungen an einen FWD nicht besonders hoch sind), es sei denn massive strafrechtlich relevante Dinge oder auch extremistische Hintergründe würden vorliegen.
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Startpunpe am 09. Juni 2012, 09:24:35
Dann Gehe Ich Mal Montag Persöhnlich Zum Kwea Zu Meinem Wehrdienstberater Und Frage Dort Mal Nach Dem Grund.
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Andi am 09. Juni 2012, 09:33:27
Wie gesagt, es wird sich nicht um eine "Sperre" handeln, sondern um einen Ausschluss resultierend aus der EUF, die nunmal unwiderruflich drei Jahre Gültigkeit hat.
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: wolverine am 09. Juni 2012, 10:04:38
Zitat von: Startpunpe am 09. Juni 2012, 09:24:35
Dann Gehe Ich Mal Montag Persöhnlich Zum Kwea Zu Meinem Wehrdienstberater Und Frage Dort Mal Nach Dem Grund.
War das jetzt der Versuch korrekt zu schreiben?
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Startpunpe am 09. Juni 2012, 11:44:38
Ehm Nein ?
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Jakkaru am 09. Juni 2012, 11:46:06
Gut zu wissen ::)
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Hasso am 09. Juni 2012, 12:22:27
Das war gemein. :D
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: mailman am 09. Juni 2012, 12:48:47
Jedenfalls wundert es mich nicht, das hier die EUF versemmelt wurde bzw, wahrscheinlich so einen Ausschluss erzeugt hat, das man 3 Jahre "unattraktiv" ist.

Ich habe ja hier im Forum schon viel gesehen, was "sprachlichen Mageninhalt" betrifft, und bin wahrlich auch kein Rechtschreibgott.

Aber das ist hier ist mal wieder eine Frechheit.
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Ralf am 09. Juni 2012, 14:21:51
Zitat von: Andi am 09. Juni 2012, 09:33:27
Wie gesagt, es wird sich nicht um eine "Sperre" handeln, sondern um einen Ausschluss resultierend aus der EUF, die nunmal unwiderruflich drei Jahre Gültigkeit hat.
Es ist richtig, dass ein EUF Ergebnis 3 Jahre Gültigkeit hat, jedoch ein Ausschluss eine sog. Sperrfrist von einem Jahr nach sich zieht. Dann hat man frühestens die Möglichkeit, für eine erneute Prüfung zugelassen zu werden (kann-Bestimmung).
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: ulli76 am 09. Juni 2012, 20:13:36
@TE:Nochmal meine Frage:Sicher, dass du in der Vergangenheit nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist?
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Knuto am 10. Juni 2012, 11:54:18
Ich hätte mal eine Frage obwohl die nicht ganz genau zum Thema passt:

Der TE schreibt wie viele andere auch über den Computertest.Was genau ist das?

Ich hab mich auch für die 23 Mon.gemeldet da wurde nichts in der Richtung gemacht.10 Kniebeugen beim Arzt, dazu die üblichen Fragen zwecks Krankheiten dann Unterschreiben und wieder Heimfahren.

Grüße
Knuto

Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Paramedic am 10. Juni 2012, 12:11:28
das ist eigentlich der Computertest zum überprüfen der geistigen Fähigkeiten beim Lösen von Aufgaben.

Eigentlich müsste der Pflicht sein  ???
Titel: Antw:Bundeswehr 3 jahre sperre ohne grund
Beitrag von: Monguse am 11. Juni 2012, 17:19:19
Wenn die Musterung nicht länger als ein Jahr her ist, wird der "alte" Test als Anhalt genommen. Wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt als er Musterung als FWDL meldet, guggt der Arzt und der Psychologe (je nach Verwendung?!) nochmal drüber und sagt ja oder nein.