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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Leberwurst87 am 12. Juni 2012, 20:45:44

Titel: Kinderzuschlag???
Beitrag von: Leberwurst87 am 12. Juni 2012, 20:45:44
Hy Leute:-)

ich bin Saz und möchte bald heiraten...meine freundin hat zwei kinder, bekomm ich für diese auch kinderzuschlag,
oder nur für leibliche kinder(wenn dann mal eins kommen sollte:-))???

mfg
Titel: Antw:Kinderzuschlag???
Beitrag von: LwPersFw am 12. Juni 2012, 22:21:31
Sobald Sie mit Ihrer - dann Ehefrau - und den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben,
erhalten Sie auch den Familienzuschlag für die Stiefkinder.

Sobald die o.g. Punkte erfüllt sind : Meldung an den PersBearb Ihrer Einheit und die WBV.

Quelle :
Bundesbesoldungsgesetz
§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(...)
(2) (...) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die (...) Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres
Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben; § 32 Absatz 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes
gilt entsprechend. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder."

Anm.: Mit Lebenspartner ist Ehepartner bzw. der Partner einer "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" gemeint.
Titel: Antw:Kinderzuschlag???
Beitrag von: Leberwurst87 am 12. Juni 2012, 22:45:03
Vielen dank...
also steht mir der Familienzuschlag nach der Eheschliesung zu,
steht mir dann auch der Kinderzuschlag für die nicht leiblichen Kinder zu,oder gilt das nur für leibliche Kinder???
Titel: Antw:Kinderzuschlag???
Beitrag von: Paramedic am 12. Juni 2012, 22:47:26
nochmal den Beitrag von LwPersFw lesen  ::)
Titel: Antw:Kinderzuschlag???
Beitrag von: Gräfin am 12. Juni 2012, 22:53:13
Ich machs dem TE mal leichter.
Wenn sie geheiratet haben und das alles so hinhaut, dann:
Ja, den Zuschlag gibt es auch für ihre nicht leiblichen Kinder, wenn sie mit ihnen und der Frau in einem GEMEINSAMEN Haushalt leben.