Servus,
an dieser Stelle mal ne Frage zum Einsatz von Verkehrsposten. Bei einer Marschübung wurde vor einigen Tagen bei der örtlichen Polizei die vorübergehende Sperrung einer Straße angefordert, damit die Marschkolonne die vielbefahrene Kreuzung in einem Zug überqueren kann. Das Ganze hat auch völlig reibungslos funktioniert, allerdings musste ich zurückdenken an die Praktiken anderer Standorte, wo zur Marschsicherung Soldaten (KEINE FJg) mit Warnweste und Winkerkelle eingesetzt wurden, um den Verkehr zu stoppen.
Frage: Hat die Bundeswehr tatsächlich die Befugnis, außerhalb des Feldjägerdienstes so in den Straßenverkehr einzugreifen? Mich interessiert das insbesondere vor dem Hintergrund was passiert, wenn so ein Verkehrsposten sich auf die Straße bewegt und dann doch von einem verrückten/Unachtsamen/Betrunkenen übern Haufen gefahren wird.
Vielleicht kann mir ja ein Kamerad aus der Feldjägerfraktion die juristischen Grundlagen beim Einsatz von Verkehrsposten aufzeigen :)
Beste Grüße!
ZitatHat die Bundeswehr tatsächlich die Befugnis, außerhalb des Feldjägerdienstes so in den Straßenverkehr einzugreifen?
Nein hat sie definitiv nicht. Man kann im Zusammenhang mit Marschkolonnen bestimmte Ausnahmegenehmigungen beantragen, das bedeutet aber nicht, dass die Bundeswehr irgendwelche polizeiliche Rechte hätte.
Die Bundeswehr hat im Inland nur dann hoheitliche Befugnisse, wenn es sich um einen Einsatz im Sinne des Art 35 II oder III des Grundgesetzes handelt. Ansonsten nicht.
ZitatMich interessiert das insbesondere vor dem Hintergrund was passiert, wenn so ein Verkehrsposten sich auf die Straße bewegt und dann doch von einem verrückten/Unachtsamen/Betrunkenen übern Haufen gefahren wird.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn ein Soldat bei so einer rechtlich zweifelhaften Aktion umgefahren wird, dann erleitet der trotzdem einen Dienstunfall mit allen konsequenzen. Und wenn der Fahrer betrunken war, spielt es für diesen auch keine Rolle, ob er einen Polizisten, einen Soldaten oder einen Zivilisten umgefahren hat.
Mal als juristischer Laie eingeworfen: ist es nicht so, dass eine Fahrzeugkolonne, wenn richtig beflaggt etc, quasi als "ein Fahrzeug" gilt und deswegen die Kreuzung in einem Stück überfahren darf? Der Sicherungsposten also quasi nur ein "netter Hinweis" auf eine ohnehin bestehende Situation darstellt und keinen Rechtsakt an sich?
Zitat von: DerTommy86 am 13. Juni 2012, 22:58:36
Bei einer Marschübung wurde vor einigen Tagen bei der örtlichen Polizei die vorübergehende Sperrung einer Straße angefordert, damit die Marschkolonne die vielbefahrene Kreuzung in einem Zug überqueren kann.
Ok, da wollte jemand wohl 150% sicher gehen.
Entsprechend gekennzeichnete und sichtbar zusammenhängend fahrende Fahrzeuge einer Kolonne gelten verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug und können dementsprechend in einem Zug eine Kreuzung überqueren, egal ob eine Ampel auf rot springt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer vermeintlich vorfahrtsberechtigt gegenüber einem folgenden Fahrzeug der Kolonne wäre.
Problematisch sind allerdings die Rechtslage, als auch die praktische Befähigung der eingesetzten MKF (die nämlich die Abstände nicht halten und trotz 1000facher Belehrung an den roten Ampeln doch stehen bleiben).
Nach derzeit geltender Rechtsauffassung muss bei der Wahrnehmung des Kolonnenrechts jegliche Fremdgefährdung ausgeschlossen werden - effektiv führt das dazu, dass diese gesetzlich verankerte Norm völlig bedeutungslos geworden ist (man darf zu recht davon ausgehen, dass hier dann offensichtlich mittlerweile eine Güterabwägung anders beschieden wird als vom Gesetzgeber vorgesehen). Dementsprechend gibt es eigentlich nur die Möglichkeit den restlichen Verkehr effektiv zu warnen (z.B. durch Verkehrsposten) oder in den Verkehr einzugreifen (was die Bundeswehr aber - im Gegensatz zu jedem Bauarbeiter - dank eigener Rechtsauffassung nicht darf, auch keine Feldjäger). Für letzteres braucht man dann die Polizei, die aber vielerorts keine personellen Ressourcen mehr hat um so etwas öfter mit zu machen.
Zitat von: DerTommy86 am 13. Juni 2012, 22:58:36
Das Ganze hat auch völlig reibungslos funktioniert, allerdings musste ich zurückdenken an die Praktiken anderer Standorte, wo zur Marschsicherung Soldaten (KEINE FJg) mit Warnweste und Winkerkelle eingesetzt wurden, um den Verkehr zu stoppen.
Was so auch völlig ok ist. Dazu gab es früher mitunter die Aufklärungs- und Verbindungszüge (die es ja leider kaum noch gibt), letztlich ist es aber kein Hexenwerk durch reine Präsenz und deutlich sichtbare Zeichen auf eine Gefährdung hinzuweisen.
Um das Chaos perfekt zu machen sollen Verkehrsposten der Bundeswehr sich beim Warnen des Verkehrs aber der gleichen Zeichen bedienen, die auch Polizisten zum regeln des Verkehrs nutzen (siehe BesAnLog 42/1-10-71-0050/2, Anlage A 10).
Wir schließen daraus: Der Verkehrsteilnehmer kann gar nicht erkennen, ob ein Soldat jetzt den Verkehr warnt oder regelt. ;)
Soll heißen: Ein Verkehrsposten der Bundeswehr hat zwar keine Befugnisse gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, aber er hat trotzdem die Pflicht (juristisch wohl eine Garantenpflicht) alles ihm mögliche zu tun, um Fremdgefährdung auszuschließen und die Stetigkeit der von ihm abzusichernden Marschbewegung sicherzustellen.
Das einzige was ihm bei völlig Unbelehrbaren bleibt ist der Hinweis, dass das Einfahren in einen geschlossenen Verband eine Ordnungswidrigkeit darstellt - und die sollten auch durchaus angezeigt werden.
Aus der Feldjägerpraxis: Ich persönlich habe als Einzelperson nie Probleme gehabt auch große Kreuzungen für Militärkolonnen freizuschaufeln und zu "halten". Letztlich ist das eine Frage des Auftretens und der klaren Zeichengebung - mit beidem ist aber der durchschnittliche Obergefreite sicherlich überfordert.
Bei größeren Kreuzungen kann man also durchaus Gruppenstärke ansetzen. Wichtiger als die Masse des Personals ist aber vor allem der Ausbildungsstand. Vor allem entsprechende Verkehrsregelungszeichen müssen aus dem FF beherrscht werden.
Im Übrigen muss man in Bezug auf das "Durchsetzen" seiner Zeichen ebenfalls eine Güterabwägung machen. Wenn hinter mir eine Kolonne von 50 HÜ-PKW durchwackelt ist ein in die Kolonne einfahrendes Fremd-KFz sicherlich ein Ärgernis, aber kein all zu großes Problem. Wenn hinter mir aber gerade ein Kampfpanzerbataillon durchrollt werde ich alles tun, um zu verhindern, dass sich irgendeine Sardinenbüchse unter die Ketten begibt - und wenn ich am Ende auf der Motorhaube stehe. Hier geht es oftmals primär darum Verkehrsteilonehmer vor sich selbst zu schützen. In 99,99% der Fälle wissen aber alle bescheid, wenn das erste Fahrzeug auf der Kreuzung auftaucht und es gibt überhaupt keine Probleme.
Ich habe erst einmal erlebt, dass sich ein Mercedes-Fahrer durch keine Warnung beeindrucken ließ. Beeindruckend war für mich dann nur, dass er seinen Boliden dann doch lieber in einen Acker gesetzt hat, als er gemerkt hat, dass der Leo vor ihm den Zusammenstoß wohl unbeschadet überstehen würde...
Letztlich wäre es aber schön, wenn es tatsächlich mal dazu kommt, dass ein Soldat/Feldjäger wegen Nötigung oder schweren Eingriffs in den Straßenverkehrs vor Gericht stehen würde, weil er jemanden nicht auf eine durch eine Kolonne belegte Kreuzung hat fahren lassen. Denn dann würden deutsche Gerichte dem unsäglichen Herumgeeiere des BMVg endlich mal ein Ende setzen. Denn rechtlich besteht eigentlich kein Grund, dass Bundeswehrsoldaten nicht zum Schutz vor Gefahren in den Verkehr eingreifen, wenn man jetzt mal von wilden "Einsatz im Inneren"-Konstruktionen absieht.
Zitat von: DerTommy86 am 13. Juni 2012, 22:58:36
Mich interessiert das insbesondere vor dem Hintergrund was passiert, wenn so ein Verkehrsposten sich auf die Straße bewegt und dann doch von einem verrückten/Unachtsamen/Betrunkenen übern Haufen gefahren wird.
Ein Risiko, dass jeder Soldat auf Grund seiner Pflicht zur Tapferkeit auf sich nehmen muss. Ansonsten: siehe justice005.
Gruß Andi
Danke Andi,
für diese Ausführliche Beschreibung.
Zitat von: schlammtreiber am 14. Juni 2012, 09:31:12
Mal als juristischer Laie eingeworfen: ist es nicht so, dass eine Fahrzeugkolonne, wenn richtig beflaggt etc, quasi als "ein Fahrzeug" gilt und deswegen die Kreuzung in einem Stück überfahren darf? Der Sicherungsposten also quasi nur ein "netter Hinweis" auf eine ohnehin bestehende Situation darstellt und keinen Rechtsakt an sich?
lehrnt man doch schon in der 4. klasse bei der vekehrserziehung und in der fahrschule
ich kann das noch so - ersten fahrzeug (meist krad) rein in die kreuzung/einmündung - so quergestellt das gar keiner reinfahren kann - alle einfahrten blokiert und wenn grüne flagge vorbei - dann sperre aufgehoben und hinter der kolonne / überholt bis wieder vorne - (nannten sich bei uns schäferhunde)
Ja, das ist eine sehr effektive Methode, die im Feldjägerdienst auch noch hin und wieder Anwendung findet. Leider haben fast alle Verbände des Heeres mittlerweile kaum noch Kräder, geschweige denn Personal, dass sowas könnte.
Obwohl ein Teil der (zivilen) Fahrzeugführer gedient hat, so ist davon nur noch einem Bruchteil die Regelung bezgl. des Kolonnenbetriebes bekannt. Dem Großteil der Bevölkerung dürfte die Beflaggung von in Marschkolonnen befindlichen Kfz vermutlich überhaupt nichts sagen, obwohl neben der Bw auch DRK, THW usw. in diesen Formationen gelegentlich am Verkehr teilnehmen. Zumindest wurde von den MKFL beim den FS-Lehrgängen B(fo) und CE immer behauptet.
Da der "Durchschnitts-MKF" auch meist nur wenig Erfahrung im Kfz-Marsch in Marschkolonnen hat, lassen sich solche Dinge, wie an Ampeln halten etc. nie vermeiden - trotz vorheriger Belehrung. Aus meiner Erfahrung konnte man immer froh sein, wenn die MKF wenigstens einigermaßen die befohlenen Abstände einhielten und auch sonst keine Schäden verursachten, da viele Kameraden schon mangels Fahrpraxis/-erfahrung mit der Fahrzeugbedienung fast überfordert waren, wenn unsere InstKp einmal im Jahr im Kfz-Marsch zu einem TrÜbPl verlegte.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 14. Juni 2012, 10:21:25
obwohl neben der Bw auch DRK, THW usw. in diesen Formationen gelegentlich am Verkehr teilnehmen. Zumindest wurde von den MKFL beim den FS-Lehrgängen B(fo) und CE immer behauptet.
Das ist schon richtig. Die Polizei übrigens auch. Alternative ist: Erstes und letztes Fahrzeug haben Blaulicht an (und nicht wie bei der Polizei gerne fälschlich gesehen: Alle Fahrzeuge haben Blaulicht an, denn das könnte dann auch ein Großeinsatz ohne Kolonnenfahrt sein).
Gruß Andi
Wobei auch die Polizei gelegentlich ihre Probleme mit dem Kolonnenverständnis (Halten vor roten Ampeln...) hat, obgleich die Fahrzeuge vorschriftsmäßig beflaggt sind...
Im Übrigen sind Kfz-Märsche im Teileinheits- und Einheitsrahmen Bestandteil aller Ausbildungspläne. Insofern: Gelegenheit zur Ausbildung und Inübunghalten sollte von den Verantwortlichen eingeplant, durchgeführt und überwacht werden.
...da lacht der Verkehrsführer... ;D
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Juni 2012, 10:28:53
Im Übrigen sind Kfz-Märsche im Teileinheits- und Einheitsrahmen Bestandteil aller Ausbildungspläne. Insofern: Gelegenheit zur Ausbildung und Inübunghalten sollte von den Verantwortlichen eingeplant, durchgeführt und überwacht werden.
Das ist die Theorie bzw. Vorgabe. Die Praxis im TrAlltag ist ja bekannt: Keine einsatzbereiten Kfz (Abgabe bzw. ersatzlose Aussonderung), MKF haben nicht die nötigen Einweisungen wegen fehlender Möglichkeit der Überprüfungsfahrten usw. Sicher sind diese Probleme hausgemacht und Zeichen mangelnder Koordination/Planung.
und es kommt bestimmt gut an wenn ne flotte silberner fuhrparkservice fahrzeuge kolonenfahren übt :D ;D ;D ;D
als beflaggung dienen dann bestimmt so halter wie zur zeit überall in schwarz/rot/gold zu finden gibt 8)
Also ich fand ja die Methode, wie bei VIP-Fahrten im Einsatz die Zufahrten gesperrt wurden, klasse. Ich weiss jedenfalls, welchen Sitz ich nächstes Mal nicht mehr haben will.
Zitat von: bayern bazi am 14. Juni 2012, 16:09:04
und es kommt bestimmt gut an wenn ne flotte silberner fuhrparkservice fahrzeuge kolonenfahren übt :D ;D ;D ;D
als beflaggung dienen dann bestimmt so halter wie zur zeit überall in schwarz/rot/gold zu finden gibt 8)
Stimmt, also quasi. Die Rüstsätze dafür sind - sofern nicht direkt Teil der Borsausstattung - über das Mobilitätscenter des Fuhrparks anzufordern. Ohne einen solchen Rüstsatz dürfen HÜ-Fahrzeuge nicht in Kolonnen mitfahren.
Gruß Andi
Schön das ich endlich mal die klare Rechtslage erfahren darf. Ich komme ja aus der Nachschubtruppe und uns wirde "beigebracht" das wir mit der Warnweste und Kelle eben bloß warnen dürfen, (diese Langsfahrzeichen)
Ich erinnere mich nur an einen Fall aus meiner Dienstzeit, wo wir uns hinterher einen Rüfffel abholen dürften. Wir waren eine Transportgruppe aus 5 Fahrzeugen. Jedenfalls haben wir durch Dummheit die Gruppenführer verloren und so standen 4 10to GL hilflos am Straßenrand.
Es wurde entschieden das die jeweiligen zusätzlichen Beifahrer Warnwesten und Kelle anlegen um den anderen 10to das Wenden zu ermöglichen. Hierzu wird eine große Kreuzung gesperrt. Es wurde sich von Zivilpersonen beschwert und zu hieß es, das wir das nicht gedurft hätten.
Finde des eh alles seltsam. In Bayern darf die Feuerwehr (bzw. Führungsgdienstgrade der FFw) den Verkehr auch "regeln" im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern. Das entlastet die Polizei bei einem Verkehrsunfall natürlich schon.
Obwohl das kein Spaß ist und man jeden Tag aufpassen muss nich überfahren zu werden.
Ich bedanke mich auch für die Informationen zur Rechtslage :)
Zitat von: mailman am 14. Juni 2012, 17:38:29
Schön das ich endlich mal die klare Rechtslage erfahren darf.
Na ja, die gibt es ja an sich eben nicht. Das BMVg hält sich da ja mit Absicht bedeckt und man hantiert der Einzelne eben doch irgendwie in einer Grauzone. Und das "warnen" mit "Regelzeichen" macht das Schizophrene an der ganzen Geschichte mehr als deutlich.
Gruß Andi
Kann doch eigentlich nicht so schwer sein, das einfach zu erlauben. In Bayern darf das wie gesagt theoretisch jeder Feuerwehrmann, dann sollte das für die Bw erst recht doch kein Problem sein, Man sollte natürlich auch entsprechend ausbilden.
Ich fand es immer spektakulär wenn ein SLT (Franziska oder Elefant) in die Kaserne kam. Die wurden meistens von den Feldjägern begleitet, (eigentlich immer). Die haben sich dann einfach mit Blaulicht quer über 2 Spuren gestellt um den SLT das Einfahren in die Kaserne zu ermöglichen.
ZitatKann doch eigentlich nicht so schwer sein, das einfach zu erlauben.
So einfach ist das nicht. Dazu wäre allen Ernstes - so merkwürdig es klingt - eine Verfassungsänderung notwendig. Wenn ein Staatsbediensteter im staatlichen Auftrag eine Straße sperrt oder auch nur einem Bürger eine Kelle vor die Nase hält, um ihn am weiterfahren zu hindern, dann ist das eine hoheitliche Maßnahme. Der Staat greift damit nämlich in das Grundrecht des Bürgers ein, sich dahin zu bewegen wo er will (Art 2 GG). Bei Polizisten ist das kein Problem, dafür gibt es die Polizeigesetze. Bei Feuerwehren dürfte es vielleicht entsprechende gesetzliche Regelungen auf Ländereben geben (keine Ahnung), ansonsten ist das aber auch Grauzone.
Wenn aber ein Bundeswehrsoldat in die Hoheitsrechte eines Bürgers eingreigt (egal wie minimal), dann braucht man dafür eine Legitimation im Grundgesetz. Und in diesem Zusammenhang werden wir keine Erlaubnis im Grundgesetz finden, denn das Ausüben hoheitlicher Rechte gegen Bundesbürger wäre ein "Einsatz im Inneren", der außer in besonderen Kathastrophenfällen eben bewusst im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.
ZitatIch fand es immer spektakulär wenn ein SLT (Franziska oder Elefant) in die Kaserne kam. Die wurden meistens von den Feldjägern begleitet, (eigentlich immer). Die haben sich dann einfach mit Blaulicht quer über 2 Spuren gestellt um den SLT das Einfahren in die Kaserne zu ermöglichen.
Den Transport zu begleiten und evtl. die Straße zu sperren, wäre eigentlich auch Aufgabe der Polizei. Es ist aber wohl allgemein geduldet, dass man die Tätigkeit der Feldjäger als "Amtshilfe" im Sinne des Art 35 Abs. 1 GG ansieht. Das ist zwar juristisch auch kaum haltbar, aber es wird halt so gemacht. Letztenendes kräht da auch kein Hahn danach und man muss auch nicht päpstlicher als der Papst sein.
Gleichwohl sollte man diese Problematik im Hinterkopf haben, denn dann wird klar, warum das gar nicht so einfach ist, das " einfach zu erlauben".
Ich war übrigens früher auch in einer Transporteinheit und wir haben auch "Straßen gesperrt", wenn wir uns verfahren hatten und irgendwo drehen mussten. Das ist recht spaßig, gab auch nie Ärger, ist aber - wie ich nunmehr weiß - eben nicht ganz unproblematisch.
ZitatIch war übrigens früher auch in einer Transporteinheit und wir haben auch "Straßen gesperrt", wenn wir uns verfahren hatten und irgendwo drehen mussten. Das ist recht spaßig, gab auch nie Ärger, ist aber - wie ich nunmehr weiß - eben nicht ganz unproblematisch.
Ja, aber was will man sonst machen. Man blockiert ja eh die Straße und bis man die Polizei alarmiert und die dann auch kommt..
Tja, Theorie und Praxis.... ;)
Zitat von: bayern bazi am 14. Juni 2012, 16:09:04
und es kommt bestimmt gut an wenn ne flotte silberner fuhrparkservice fahrzeuge kolonenfahren übt (...)
Es kommt noch besser: Wir hatten einen StUffz in der Kp, der war dümmer als die Polizei erlaubt. Er war überall als
Sergeant H bekannt und brachte es fertig, an ein für die Mitfahrt in der Kolonne vorgesehenes Kfz (weißer Vito vom Fuhrpark) den Marschkredit mit Whiteboard-Marker anzuschreiben. Vielleicht gibt es hier sogar ehem. Kameraden aus meiner ehem. Einheit, die das lesen und sich an diese Sache erinnern.
Ach, nu sei doch mal nicht so. Immerhin war er so schlau, das nicht mit weisser Kreide auf besagten Fahrzeugen zu machen. ;D
Nein, wir konnten froh sein, dass er keinen schwer entfernbaren Stift fand. Der Mensch war ja "denkbefreit". Obwohl er zwar den FS BCE hatte, konnte es keiner verantworten, ihn als MKF (selbst für Klein-Kfz) einzusetzen.