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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: 29101984 am 14. Juni 2012, 12:14:12

Titel: Beihilfe und sozialversicherungspflichtiges Einkommen
Beitrag von: 29101984 am 14. Juni 2012, 12:14:12
Hallo zusammen,

wie läuft das ab wenn man Beihilfe bekommt aber ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat?
Ich weiß das die 70% Beihilfe und 30% die private Krankenversicherung bezahlt, solang man Arbeitslos ist bzw.  das Übergangsgeld bezieht. Aber  wie wird es wenn man wieder Arbeiten geht, soviel ich weiß muss man ja dann in die gesetzliche Krankenversicherung und somit löst sich die private Krankenversicherung auf. Bekomme ich dann immer noch 70% von der Beihilfe und die gesetzliche zahlt dann die 30%.


Titel: Antw:Beihilfe und sozialversicherungspflichtiges Einkommen
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 14. Juni 2012, 13:17:24
Nein! Dann ist man nicht beihilfeberechtigt. Nur bei Beihilfeanspruch kann und sollte man den verbleibenden Prozentsatz privat versichern. Ansonsten hängt die Versicherungsform von der Versicherungspflichtgrenze ab.
Titel: Antw:Beihilfe und sozialversicherungspflichtiges Einkommen
Beitrag von: 29101984 am 14. Juni 2012, 13:32:36
Danke!

Kurz gesagt....sozialversicherungspflichtiges Einkommen=keine Beihilfe mehr!