Hallo,
viele werden jetzt wahrscheinlich denken "Bitte nicht schon wieder ein 14 Jähriger Counter Strike spieler". Allerdings bezieht sich meine Frage auf die Tatsache, dass auf der Homepage der Bundeswehr angegeben ist, dass es möglich ist, mit einer Sehschwäche die Tätigkeit des Kampfschwimmers durchzuführen.
Zitat
Besteht die Möglichkeit, als Brillenträger an der Kampfschwimmerausbildung teilzunehmen?
Ja, bei Tauglichkeitsgrad 2 (Werte von +/-8 Dpt (sph), +/-5 (cyl)). Es bedarf dennoch Vorstellung und Genehmigung durch den Augenarzt.
Jedoch ist unter der zdv 46/1 aufgelistet, dass unter dem Anforderungs Symbol D700, welches das der Waffentaucher darstellt eine Sehschwäche jeder Art zum Ausschluss führt.
Dazu kommt noch, dass ich mir schlecht vorstellen kann, wie jemand mit Brille Kampfschwimmer wird.
Ich bedanke mich bereits im Vorraus für Antworten
Olek
PS. Bitte nehmen sie mir nicht übel, falls ich etwas in der zdv falsch verstanden habe, da ich erst seit kurzer Zeit weiß, dass es eine solche Liste gibt und selbst kein Angehöriger der Bundeswehr bin.
Kann sein, dass die Vorschrift inzwischen geändert wurde.
Wenn in der aktuellen 46/1 der Ausschluss für D700 bei Sehschwäche drin ist, dann wird das so passen.
Ich kann mir das anders ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Und schon gar nicht bei den zitierten Grenzwerten.
Kannst ja schlecht, wenn du als Kampfschwimmer aus dem Wasser kommst, erstmal die Brille wechseln und/oder sauberwischen, bevor du kämpfst.
Laut dem Internet ist die aktuellste 46/1 die vom 01.09.2010, welche auch die ist, aus dieser ich diese Informationen habe.
Allerdings lasse ich mich gerne eines besseren belehren, da dies, wenn es ein Fehler währe ziemliche Auswirkungen auf die Bewerberzahlen haben könnte.
Woher hast du denn das Zitat und von wann ist das?
Die von dir genannte Vorschrift ist die aktuelle. Bewerben könnte man sich ja trotzdem, bekommt dann aber halt keine Tauglichkeit wenn man Ausschlüsse hat.
Von welchen Werten sprechen wir bei dir denn?
Ah- ok.
Ich würd´s einfach versuchen.
Mir geht es allerdings darum, dass bekannt ist, dass die Bundeswehr einen Mangel an Bewerbern hat und ich mir sorgen mache, dass diese Subvention in den Vorraussetzungen sich als Gefahr für zukünftige Mitglieder solcher Spezialkräfte herausstellen, da diese erst nach dem Unterschreiben der Verpflichtung merken könnten, dass sie stark eingeschränkt sind und somit ihr eigenes Leben und das ihrer Kameraden gefährden könnten.
Medizinische Fälle sind natürlich nicht 1zu1 auf jemand anderen übertragbar, aber ich hab genau die gleiche Sehschwäche wie du und habe einen Ausschluss für Waffentaucher, sonst steht mir bis auf Roland und Wachbataillon alles frei, kann also eng werden!
Nein, keine Angst- wenn es ein Ausschluss ist, dann gibt es eben keine Tauglichkeit. Wenn man damit tauglich ist UND das entsprechende Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, dann kann es kein Problem für die eigene oder die Sicherheit der Kameraden darstellen.
Zitat von: ziju am 14. Juni 2012, 22:43:04
Medizinische Fälle sind natürlich nicht 1zu1 auf jemand anderen übertragbar, aber ich hab genau die gleiche Sehschwäche wie du und habe einen Ausschluss für Waffentaucher, sonst steht mir bis auf Roland und Wachbataillon alles frei, kann also eng werden!
Waren es wirklich nur die 3 Ausschlüsse?
Zitat
Nein, keine Angst- wenn es ein Ausschluss ist, dann gibt es eben keine Tauglichkeit. Wenn man damit tauglich ist UND das entsprechende Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, dann kann es kein Problem für die eigene oder die Sicherheit der Kameraden darstellen.
Mir ging es hauptsächlich darum zu wissen, ob die Bundeswehr aufgrund Bewerbermangel, die gesundheitlichen Anforderungen heruntersetzt, da dies für meine Entscheidung mich dort zu bewerben wichtig ist.
Nein- insbesondere in solchen Verbänden nimmt man lieber einen Personalmangel in Kauf als Abstriche bei der Eignung zu machen.
Wobei da eine Personalknappheit eher nicht aus zu wenig Bewerbern resultieren dürfte. Es ist aufgrund der hohen Anforderungen allerdings eine besondere Aufgabe die wenigen geeigneten Bewerber zu finden.
Bewerbermangel herrscht bei Kampftauchern nicht.
Hab bei nem Lehrgang mit einem geredet, der es dort versucht hatte und der meinte die Abbrecherquote liegt bei ~90%. Weiß jemand ob das hinkommt? War doch recht erstaunt
ZitatMir ging es hauptsächlich darum zu wissen, ob die Bundeswehr aufgrund Bewerbermangel,
Von was füe einer Art "Bewerbermangel", besonders für die Kampfschwimmer, fabulieren Sie hier eigentlich?
Hallo Olek,
wenn Sie Waffentaucher bei der Bw werden wollen (Also Kampfschwimmer oder Minentaucher),
müssen Sie die sogenannte
"Taucher-, Ubootfahrer- und Kampfschwimmerverwendungsfähigkeit TUKV"
nachweisen können. Diese ist in der ZDv 46/8 geregelt.
Dort wird unter Nr 317 u.a. ausgeführt:
"...Der Kampfschwimmerdienst setzt eine Mindestsehschärfe ohne Korrektur von 0,5 auf jedem Auge voraus..."
Und laut der aktuellen 46/1 - Stand 01.03.2011 - schließen die Fehlerziffern II 22 1 und II 22 2 eine Verwendung aus.
Letztendlich kann aber nur eine augenärztliche Befundung das genaue Ergebnis ermitteln!
Wenn dies Ihre Wunschverwendung ist ... bewerben Sie sich und warten Sie das Ergebnis der Ärzte ab.
Fassen Sie aber bereits jetzt andere Verwendungen ins Auge!
Zum Beispiel den Pioniertaucher / AnfSymbol D100. Hier sind die gesundheitlichen Anforderungen "Auge" nicht so hoch.
Zum Thema Bewerbermangel...
Die Waffentaucher, wie das KSK haben keinen Bewerbermangel ... sondern das Problem der bereits erwähnten hohen
Ausfallquote im Auswahlverfahren. Dadurch können viele Dienstposten nicht besetzt werden.
Aber, wie schon von Ulli erwähnt, für diese Einheiten zählt nur Qualität ! Ohne Abstriche !
Wer nicht das Gesamtpaket der gestellten Forderungen erfüllt - wird auch nicht übernommen!
@Para: Die 90% dürften allerdings nicht unbedingt von sich aus abbrechen.
Das wird ne Mischung aus sehr hohen Anforderungen, Unterschätzen der Anforderungen (und damit mangelnde Vorbereitung), Überschätzen der eigenen Fähigkeiten, falsche Vorstellungen vom realen Leben in so einem Verband, sowie Krankheits- und Verletzungspech sein.
Zitat von: KlausP am 14. Juni 2012, 23:04:46
Von was füe einer Art "Bewerbermangel", besonders für die Kampfschwimmer, fabulieren Sie hier eigentlich?
Dies wurde in einem Video auf dem offiziellen Youtube Kanal der Bundeswehr gesagt, welches ein Praktikum bei der SEK M vorstellt.
Die ca. 90% "Abbrecherquote" kommen in etwa hin.
Sie resultieren, wie Ulli schon anmerkte, aus Abbrechern aus eigenem Antrieb und dem nicht bestehen der geforderten Trainingszielen.
Man sollte also weniger von Abbrechern sprechen, als eher davon das ca. 10% das Auswahlverfahren und die Ausbildung zum fertigen Kampfschwimmer oder Minentaucher erfolgreich absolvieren.
Zitat von: Olek am 14. Juni 2012, 23:19:07
Zitat von: KlausP am 14. Juni 2012, 23:04:46
Von was füe einer Art "Bewerbermangel", besonders für die Kampfschwimmer, fabulieren Sie hier eigentlich?
Dies wurde in einem Video auf dem offiziellen Youtube Kanal der Bundeswehr gesagt, welches ein Praktikum bei der SEK M vorstellt.
Und da wurde wörtlich von "Bewerbermangel" gesprochen? Oder haben Sie das da reininterpretiert?
Wer Fragen rund um das Thema Kampfschwimmer / Minentaucher hat,
kann sich wenden an :
SEK M Personalwerbetrupp : 04351/ 66-3505
Und noch als kleiner Anhalt...
...neben der unabdingbaren mentalen Stärke...
..die körperlichen Mindestleistungen:
Kampfschwimmer
5.000 m - Lauf in höchstens 22:00 Minuten
1.000m Schwimmen in höchstens 24:00 Minuten
mindestens 60 Sekunden Zeittauchen
mindestens 30 m Streckentauchen
mindestens 8 Klimmzüge im Ristgriff
mindestens 15 Wiederholungen Bankdrücken mit 50 kg Gewicht (unabhängig vom eigenen Körpergewicht)
Minentaucher
5.000 m - Lauf in höchstens 23:00 Minuten
1.000m Schwimmen in höchstens 24:00 Minuten
mindestens 45 Sekunden Zeittauchen
mindestens 25 m Streckentauchen
mindestens 6 Klimmzüge im Ristgriff
Abtauchen aus der Schwimmlage und Abbergen von zwei auf dem Grund liegenden Tauchringen je 5 kg,
Entfernung voneinander 10 m und verbringen an den Beckenrand