Ich hab Dienstantritt am 01.10.12. Mir wurde gesagt das ich bei der BW die Führerscheine C/D machen muss. Im Zivilen ist für z.B Klasse C ja Voraussetzung das man Klasse B besitzt, welchen ich nicht habe. Weiß jemand ob beim C/D bei der Bundeswehr Klasse B automatisch gemacht wird oder muss ich B eventuell vorher Zivil machen ?
Schon mal Danke für Antworten
Wenn man den Führerschein benötigt, bekommt man auch einen entsprechenden Lehrgang. Aber aus Erfahrung fährt eigentlich keiner Bus ohne entsprechende Fahrpraxis.
Aus meiner Erfahrung dürfte das wie folgt laufen:
- Sie absolvieren den Lehrgang "B-Anfänger" bei einem der wenigen Kaftfahrausbildungszentren (KfAusbZ) der Bundeswehr, die das noch ausbilden (2 oder 3 Wochen)
- dann gehen Sie auf den Lehrgang "C" oder "CE" ebenfalls bei einem KfAusbZ (4 bis 6 Wochen)
- wenn Sie ausreichend Fahrpraxis mit einem Fahrzeug der Klasse C erworben haben (5000 km ???), gehen Sie auf den Lehrgang "D" beim KfAusbZ
Die Wochenzahlen bei den Lehrgängen können anders sein, ich weiss sie nicht mehr genau.
Ich kannte 20 Jahre alte Tonner, die 14.000 km auf dem Tacho hatten ....
Hört sich gut an, vielen Dank für die Informationen ;)
B-Anfänger ging 4 Wochen; C (kaum üblich) ebenfalls 4 Wochen; CE 6 Wochen. Gibt es B-Anfänger überhaupt noch? Wir hatten damals einen StUffz in der PersStelle, der B-Anf bekam (bzw. sich verschaffte). Schon vor Jahren galt dieser Lehrgang als sehr selten und kaum erhältlich.
Wer unbedingt Bus fahren will, kann es auch im Rahmen von Werkstattfahrten (Inst) mit FSK C, jedoch ohne Fahrgäste. Zivil gibt es dafür die Kennziffern 171 (für C1/C1E) bzw. 172 (für C/CE).
Also vor 2 Jahren gab es den B-Anfänger noch, da hat den bei meiner letzten WÜb einer meiner Soldaten aus der KpFü bekommen.
Also ich war von April bis Mai in Unna und da ist die Fahrschule mit mehreren Golf Variant durch die Kaserne gefahren.
B Anfänger gibt es selbstverständlich auch weiterhin, allerdings nur in wenigen KFAusbZ, weil eben die Masse der Soldaten eine zivile Fahrerlaubnis B mitbringen.
@InstUffz: dass Instler mit KOM herumfahren kônnen, ist ja bekannt. Allerdings geht es beim Fragensteller darum, dass er die Fahrerlaubnis Klasse D ERWERBEN. Das wiederum geht nur in einem Lehrgang am KFAusbZ, mit der Voraussetzung, die KlausP beschrieb.
Ist "B-Anfänger" eigentlich etwas spezifisches oder die normale Klasse B wie im Zivilen ?
Nein, das ist nichts spezifisches, es entspricht genau der Fahrerlaubnisklasse B im zivilen. Die Bezeichnung kommt nur daher, da es auch einen "Klasse B-Fortgeschritten"-Lehrgang gibt. Diesen macht man, wenn man bereits Klasse B zivil erworben hat, um die noch fehlenden Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Führen von Militärfahrzeugen zu vermitteln.
Okay, danke ;)
Wenn Sie am Ende die Klasse D erwerben sollen, benötigen Sie - in der Regel - folgende KF-Lehrgänge:
Spezialgrundausbildung Kraftfahrer B Anfänger LgNr 122340 22 Wochentage
Spezialgrundausbildung Kraftfahrer BCE LgNr 122408 30 Wochentage
Spezialgrundausbildung Kraftfahrer D LgNr 122427 25 Wochentage
ggf. noch ergänzende Lehrgänge