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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Der Gast am 18. Juni 2012, 10:10:29

Titel: Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: Der Gast am 18. Juni 2012, 10:10:29
A) Außerorts auf Landstraßen
und
B) auf der Autobahn?

Ich habe damals während meines 11 monatigen Wehrdienstes eine Einweisung in den Wolf bekommen (oder nannte man das BW Führerschein, bin mir da nicht mehr so sicher, den normalen zivilen Führerschein hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon) und soweit ich mir erinnern kann, gab es für Bundeswehrfahrzeuge gesonderte Tempolimits und diese durfte man nur in äußersten Notfällen überschreiten durfte.
Tja, dummerweise habe ich diese inzwischen, da ich schon lange nicht mehr beim Bund bin, vergessen, würde sie allerdings gerne wissen.
Das Fahrzeug war ein Wolf, AFAIK vom Typ "kurz & offen".




Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: Andi am 18. Juni 2012, 12:48:34
Wenn ein Wolf bundeswehreigene Stollenbereifung hat, dann darf er maximal 80 km/h fahren.

Die MB Greenline vom Fuhrpark haben diese Bereifung grundsätzlich nicht!
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: LeoCom am 18. Juni 2012, 19:19:06
Ich meine ( soweit ich mich noch zurück erinnern kann) darf man mit diesen Fahrzeugen max 130 Km/h fahren... ( kann aber sein das wie der Kamerad vorher schon gesagt hat, bei einer bestimmten Bereifung eine geringere Km/h zugelassen ist)
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: dragon46 am 18. Juni 2012, 19:28:31
@LeoCom: das kann nicht sein, bei dem guten Stück ist nämlich bei 125 km/h Feierabend (und das ist schon nicht schön)  ;)
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: Der Gast am 19. Juni 2012, 05:39:31
Zitat von: Andi am 18. Juni 2012, 12:48:34
Wenn ein Wolf bundeswehreigene Stollenbereifung hat, dann darf er maximal 80 km/h fahren.
Besten Dank für die Antwort.

Aber gab's da nicht noch Unterschiede in der erlaubten Höchstgeschwindigkeit was die Fahrt auf dem Land vs. auf der Autobahn betraf?
Ich habe da jedenfalls noch etwas fade in Erinnerung, das kann auch durchaus mit anderen Reifen gewesen sein.
Ob mein Wolf Stollenbereifung hatte, weiß ich gar nicht mehr, durch den Dreck fahren konnte man mit ihm jedenfalls.



Zitat
Die MB Greenline vom Fuhrpark haben diese Bereifung grundsätzlich nicht!

Hm, ich war im Jahr 2000 beim Bund, nach folgender Webseite gab's da die MB Greenline Serie wohl noch nicht, ist das so richtig?
http://www.panzer-modell.de/referenz/in_detail/wolf_280cdi/wolf.htm
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: Der Gast am 19. Juni 2012, 05:40:18
Zitat von: dragon46 am 18. Juni 2012, 19:28:31
@LeoCom: das kann nicht sein, bei dem guten Stück ist nämlich bei 125 km/h Feierabend (und das ist schon nicht schön)  ;)

Das sind AFAIK nur offizielle Zahlen. ;)
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 19. Juni 2012, 13:01:21
Zitat von: Andi am 18. Juni 2012, 12:48:34
Wenn ein Wolf bundeswehreigene Stollenbereifung hat (...)
Gibt es denn noch/wieder die MIL-Reifen? Bereits zu meiner Zeit (bis 2007) wurden ja nur noch zivile Geländereifen als Ersatz beschafft, die mit ihrem höheren und vor allem weicheren Profil auf Straßen für wesentlich schlechtere Fahreigenschaften (bes. in Kurven) sorgten. Die "alten" MIL-Reifen waren da um einiges besser.
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: Andi am 19. Juni 2012, 14:06:53
Zitat von: Der Gast am 19. Juni 2012, 05:39:31
Aber gab's da nicht noch Unterschiede in der erlaubten Höchstgeschwindigkeit was die Fahrt auf dem Land vs. auf der Autobahn betraf?

Meines Wissens nicht - würde auch keinen Sinn machen, da eben über 80 km/h die Stollenbereifung nicht zugelassen ist.

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 19. Juni 2012, 13:01:21
Gibt es denn noch/wieder die MIL-Reifen?

Nicht mein Fachgebiet, aber meines Wissens schon, mitunter vor allem bei neueren Fuhrpark LKW.
Da die Wölfe nach und nach aus der Truppe verschwinden und durch MB Greenline vom Fuhrpark ersetzt werden muss ich gestehen, dass ich mir darüber nie Gedanken gemacht habe.

Gruß Andi
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: dragon46 am 19. Juni 2012, 19:18:12
Zitat von: Der Gast am 19. Juni 2012, 05:40:18
Das sind AFAIK nur offizielle Zahlen. ;)

Negativ, selbst getestet damals.
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: Der Gast am 20. Juni 2012, 23:30:06
Zitat von: dragon46 am 19. Juni 2012, 19:18:12
Zitat von: Der Gast am 19. Juni 2012, 05:40:18
Das sind AFAIK nur offizielle Zahlen. ;)

Negativ, selbst getestet damals.

Dann hattest du nen anderen Wolf als ich. Ups, jetzt hab ich schon zu viel verraten.  :-X
Titel: Antw:Was war nochmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für den Wolf
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 21. Juni 2012, 02:10:47
Es gibt ja nicht nur den 250 GD. Von den Sonderausführungen (MSA/SSA 270CDI) für die Einsätze abgesehen, finden sich auch im Inland in kleinen Stückzahlen "bessere" Varianten. Es ist ja nicht alles, was nach G-Klasse aussieht auch ein "Wolf".