Mahlzeit,
nun habe ich auch mal eine Frage ich hoffe jemmand hat die entsprechenden Infos. Ich werde als HG(BA) wiedereingestellt und darf die AGA wiederholen soviel zu mir. Im Rahmen meiner Ausbildung zum Btsm werde ich auch die oben genannte ZAW durchlaufen und später in einem BWK eingesetzt. Da vieles im ZSan in München ausgebildet wird stelle ich mir die Frage, ob die ZAW auch dort stattfindet oder bilden die BWK´s selber aus?
Edith: Noch etwas derzeit befinde ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis somit müsste eig. das EigÜbG greifen oder? Werde ich noch eine Einberufung zur Eignungsübung erhalten? Momentan habe ich lediglich die Aufforderrung zum Dienstantritt welches für mich zumindestens nicht das gleiche ist. Beim ZNwG M geht irgendwie keiner an das Telefon ;)
Ich hoffe jemmand hat eine Antwort für mich :)
MfG
Die ZAW erfolgt an den BWK's oder zivilen Einrichtungen die SanAk ist wenn überhaupt nur mit wenigen Geräteausbildungen beteiligt.
Ok dann ist mit München eigentlich weniger zurechnen? Sondern eher mit meinem zukünftigen BWK als Ausbildende Einheit?
Ja das BWK wird ihre Ausbildung auf der Basis der zivilen Richtlinien durchführen, im Endeffekt sehen sie in der Zeit nicht viel vom Bund außer ihrem Funktionsbereich.
Alles klar vielen Dank Schamane. Kann mir den jetzt noch jemmand etwas über meine Aufforderung zum Dienstantritt sagen? So alles richtig oder hat man mir unter Umständen etwas falsches zugeschickt?
So wie ich das sehe, passt das mit der Aufforderung zum Dienstantritt schon.
Du machst doch gar keine Eignungsübung. Sonst würdest du ja direkt als Btsm und nicht als HG eingestellt.
Eignungsübung ist nur für die, die aufgrund ihres Berufes mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.
Du wirst ja aufgrund deiner Vordienstzeit mit höherem Dienstgrad eingestellt- das ist was ganz anderes.
Ok also kommt das EigÜbG bei mir gar nicht zur Wirkung? Weil die Eignungsübung durchlaufe ich ja dennoch zumindestens wurde es mir so im ZNwG M erklärt. Nun gut muss ich morgen noch mal versuchen da jemanden an die Strippe zubekommen.
ZitatWeil die Eignungsübung durchlaufe ich ja dennoch zumindestens wurde es mir so im ZNwG M erklärt.
Das ist definitiv nicht richtig. Wie @Ulli schon schrieb, werden Sie ja nicht als OMt (BA) eingestellt sondern als HptGefr (BA). Schon alleine der Umstand, dass Sie eine ZAW absolvieren müssen, schließ die Möglichkeit einer EÜb aus.
Gut dann wird mir der Herr was falsches erzählt haben, oder ich habe es halt falsch verstanden. Dennoch bleibt die Frage im Raum wie es jetzt mit meinem derzeitigen Arbeitgeber aussieht. Ich bin ja bisher davon ausgegangen, dass die Bundeswehr diesen über meine Einstellung/Wiedereinstellung informiert und mein derzeitiger Arbeitsplatz für die Dauer der Probezeit bestehen bleibt. Oder greift hier das ArbPlSchG wobei das ja auch nicht geht da ja meine Festgesetzte Dienstzeit die auf dem Infoblatt vermerkten 2 Jahre übersteigt. Des weiteren ist dort auch von Wehrpflichtigen die Rede auch werde ich ja nicht im untersten Mannschaftsdienstgrad eingestellt oder ist dies unerheblich? Der Stand vom Merkblatt ist der 18. März 2010.
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
Das Arbeitsplatzschutzgesetz gilt nur für Wehrdienstleistende und für SaZ, deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt ist.
Zitatda ja meine Festgesetzte Dienstzeit die auf dem Infoblatt vermerkten 2 Jahre übersteigt.
Welche festgesetzte Dienstzeit? Sie bekommen Ihre erste Dienstzeitfestsetzung erst zusammen mit Ihrer Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ.
Achso- bist du dir ganz sicher, dass du nach der ZAW in einem BWK eingesetzt wirst? Wir haben nämlich auch FKrPfl A/IntensivMed in den San/LazRgt´ern.
Zitat von: KlausP am 19. Juni 2012, 23:28:33
Das Arbeitsplatzschutzgesetz gilt nur für Wehrdienstleistende und für SaZ, deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt ist.
Zitatda ja meine Festgesetzte Dienstzeit die auf dem Infoblatt vermerkten 2 Jahre übersteigt.
Welche festgesetzte Dienstzeit? Sie bekommen Ihre erste Dienstzeitfestsetzung erst zusammen mit Ihrer Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ.
Natürlich wird die Dienstzeit erst nach der Probezeit und somit zur Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ festgesetzt. Ich hatte mich da wohl etwas falsch ausgedrückt.
@ ulli76 : Ja da bin ich mir sicher. Es ist so auf der "Eröffnung der Einplannungsentscheidung" sowie auch auf der "Aufforderung zum Dienstantritt" vermerkt das meine Stammeinheit das BwKrhs HH ist und es ist auch die Stelle für die ich mich im ZNwG M entschieden habe. Ist dies so ungewöhnlich oder warum wird nochmal nach gefragt?
Sie erhalten die ZAW FKrPfl A/IntensivMed. Diese setzt aber voraus, dass sie schon allgemeiner Krankenpfleger sind oder sollen sie 3. Jahre ZAW allgemeine Krankenpflege und 2. Jahre ZAW FKrPfl A/IntensivMed erhalten?
Ich habe die Unterlagen jetzt grade nicht zur Hand. Was ich sicher weiß ist das ich die ZAW zum Gesundheits-und Krankenpfleger absolvieren soll. Meine Dienstposten Beschreibung um fast allerdings auch den Fachkrankenpfleger für Intensivmedizin, dann werde ich vllt. beides über die ZAW machen. Wobei ich das eig. für unwahrscheinlich halte oder ist dies so abwegig? Letztendlich werde ich es dann ja mit dem Schreiben der SDBW sehen welche Lehrgänge etc. ich durchlaufen werde in der Stellenbeschreibung steht als ZAW der Gesundheits-und Krankenpfleger ausgeschrieben.
Schau nochmal ganz genau in deine Unterlagen- nicht dass du einfach zum GuK ausgebildet wirst und nicht zum FKrPfl. Letzteres wäre ohne dass du den GuK mitbringst und ohne Dienstzeitverlängerung/BS schon ziemlich ungewöhnlich.
Nicht, dass man dir einfach die falsche Dienstpostenbeschreibung mitgegeben hat.
Oder machst du ne Ausbildung zum ATA?
So ich habe es grade vor mir liegen.
Aufforderung: AGA in Seeth
Vorgesehene Anschlussverwendung FKrPfl A/IntensivMed
Einplanungsentscheidung lautet auch auf FKrPfl A/IntensivMed im BWK
Anforderung des Dienstpostens: 1. FKrPfl A/IntensivMed, 2. SanFw, 3. Ges-/KrPfl
ZAW Maßnahme: Ges-/KrPfl sowie wie ich es wollte.
Kann es sein das man dort Irgendwas verwechselt hat und der Dienstposten nach wie vor der Ges-/KrPfl ist ohne FKrPfl A/IntensivMed? Kann ja eigentlich nicht anders sein. Wie einfach die Sache wäre wenn jmd an das Telefon ginge. Geht schon ne Woche so mit verschiedenen Telefonnummern.
DAS würde ich echt nochmal versuchen zu klären.
Musst ja mal überlegen, wie lange so ne Ausbildung zum FKrPfl dauert.
Hast du evtl. ne e-Mail-Adresse von deinem Einplaner?
Leider nur die Allgemeine vom ZNwG an welche ich mich früher schon mal gewant hatte, jedoch keine Antwort erhalten habe. Habe halt nur die Telefonnummern vom Einplaner und der Bearbeiterin und wenn die beiden nicht ans Telefon gehen bzw. nicht im Haus sind habe ich wohl erstmal schlechte Karten. Das der FKrPfl A/IntensivMed eine 2 Jährige Fortbildung ist war mir schon bekannt, bloß bis jetzt war es nicht zuklären was das jetzt Sache ist. Das einzige was laut Einplannungsvermerk und Ausbildungszusage sicher ist das der GuK die ZAW ist. Deswegen habe ich ja hier ins Forum geschrieben um evtl. mehr zu erfahren. Ich war ja vorher auch nicht im SanDnst tätig sonst hätte ich ja in meiner alten Einheit etwa in Erfahrung bringen können, soweit es denen möglich gewesen wäre.
OK, dann nach Rücksprache mit einem, der das Ganze schon hinter sich hat, folgende Infos:
- Genau das gleiche Szenario bei mehreren mir bekannten Kameraden (einschließlich des Befragten)!
- ZAW ist Gesundheits- und Krankenpfleger, Dauer 3 Jahre, weiss-der-Fuchs wo ...
- Danach arbeiten im BWK zur Aneignung von Berufserfahrung
- Bei Eignung, Leistung, Befähigung, etc. Weiterbildung zum FKP A/I am BWK bei gleichzeitigem Einsatz auf Intermediate Care und verscheidenen fach-Intensivstationen, zum Schluß auf der Anaestesiologischen Intensivstation
Daher: ZAW (GuK) ---> extern, deswegen extra gelistet! Fachweiterbildung (FKP A/I) ---> intern am BWK, daher nicht weiter gelistet!
Noch Fragen ;) ?
An den TE: Eine der wichtigsten Grundfertigkeiten, die der Soldat an sich beherrschen sollte, ist das "lockere Durch-die-Hose-Atmen" ;) ! Da sehe ich bei Ihnen allerdings noch Verbesserungspotential :D !
Das ist doch mal eine Antwort danke Tommie ;)
"Locker durch die Hose Atmen" konnte ich während meines FWDL´s gut danach kam ich zu meinem derzeitigen Arbeitgeber und da war es aus mit dem Atmen. Sobald ich dort weg bin wird es auch wieder was mit der Atmung ;)
Also ich hatte die Wahl zwischen GuK oder FKrPfl A/Intensived und habe mich dann natürlich für die Verwendung mit Fachweiterbildildug entschieden.
Ich habe folgende "Triningsabfolge"
GrdModASan 40 Tage
ErgModGASan 20 Tage
GdlgAusb EAKK ZSanDstBw (nSAK) 20 Tage
FW SANDST BW 60 Tage
GES-/KRPFL/IN 660 Tage
AUFB METH 15 Tage
AuffrAusb EAKK ZSanDstBw (nSAK) 15
Dann habe ich noch die Fortbildungsmaßnahme:
FKRPFL A/INTENSIVMED 440 Tage
Zusätzlich wurde ich zweimal schriftlich darauf hingewiesen, dass die Ausbildung, also GuK, in Einzelfällen militärisch, meist jedoch zivil erfolgt. Dafür muss man sich dann eine Ausbildungsstelle suchen und eine Bewerbungsakte für die Stelle zur AGA mitbringen.
Ich zum Beispiel soll am BwK Westerstede eingesetzt werden und werde mich in der Partnerklinik, der Ammerlandklinik, welche sich im selben Gebäude befindet und ausbildet, bewerben.
Hast du das Infoblatt: Information zur sanitätsdienstlichen Fachausbildung nicht bekommen?
Nein ich habe keine weiteren Info´s erhalten. Das ich mich jedoch um diesen Ausbildungsplatz zum GuK kümmern muss wäre mir mehr als neu. Habe ich ja noch nie in meinen bisher 2,5 Jahren Dienstzeit gehört das ich mir die ZAW Stelle suchen muss. In der Regel organisiert dies doch die Bw wenn ich mich nicht irre.
Bekannter wurde ja auch nach München zur ZAW kommandiert um an der Aero... zum Fluggerätemechaniker ausgebildet zu werden. Wie auch andere die Ihren Fachinformatiker in MS machen mit 20 anderen Soldaten.
Die Bundeswehr bildet aber halt nicht alle Beruf aus. Mein Einplaner hatte mir das auch direkt gesagt und schriftlich mitgegeben und mit der Aufforderung zum Dienstantritt kam das Infoblatt noch einmal.
Da ist je nach zu erlendendem Beruf unterschiedlich.
In manchen muss man sich selber drum kümmern.
Gut werde ich nochmals beim Einplaner nachfragen was den nun Sache ist. Kann ja nicht sein das mir soetwas nicht mitgeteilt wird.
Zitat von: Raettchen am 06. Juli 2012, 13:52:25
Die Bundeswehr bildet aber halt nicht alle Beruf aus. Mein Einplaner hatte mir das auch direkt gesagt und schriftlich mitgegeben und mit der Aufforderung zum Dienstantritt kam das Infoblatt noch einmal.
Das die Bw nicht alles selbst ausbilden kann, ist mir klar dafür gibt es einfach zuviele verschiedene Berufe. Bestes Beispiel Der Fluggerätemechaniker welcher ja in München beim Luftfahrtbildungszentrum Aero-Bildung für die Bw ausgebildet wird. Bin halt etwas verwundert das die Bw nicht auch diese Ausbildungsplannung mit übernimmt.
Aber ist ja auch nicht schlimm, werde ich mir eben eine Stelle suchen sobald ich die Info´s vom ZNwG habe. Ist es bei der Suche egal was das für ein Krankenhaus ist oder gibt es dort bestimmte Vorraussetzungen die es erfüllen muss?