Hallo,
Ich, meines Zeichens angehender OA habe ein paar Fragen bezüglich der Unterlagen, die ich zum Dienstantritt mit mir führen soll.
1.)Im Dienstantrittsschreiben steht etwas davon, dass man mit dem Abschluss einer Pflegeversicherung bis nach den Dienstantritt warten soll, da man dafür eine Unterweisung erfährt. Im Schreiben des Kommandeurs wird jedoch auf den Nachweis über den Abschluss dieser Pflegeversicherung hingewiesen.
Heißt das nun, ich sollte mich doch vor Dienstantritt darum kümmern oder reicht die Zeit nach Dienstantritt dafür aus?
2.) Ebenfalls wird der Nachweis der Lohnsteuerklasse erwähnt. Ich kann falsch liegen und/oder uninformiert sein, aber meine letzte Lohnsteuerkarte stammt aus dem Jahre 2009, da ich zu der Zeit einen Ferienjob hatte, ich demzufolge Schüler bin. Ich besitze ein Schreiben mit meiner Steueridentifikationsnummer.
Reicht beides aus, um beim Dienstantritt die Lohnsteuerklasse zu ermitteln oder muss ich eine für das laufende Jahr beantragen?
Schon einmal Danke im Voraus.
wenn du noch genug Zeit hast, dann regle das mit der Pflegeversicherung, das klappte bei mir auch ruckzuck :)
Und ne Lohnsteuerkarte solltest du auch unbedingt beantragen, da nur die aktuelle etwas aussagt.
Zitat von: asdf-guy am 19. Juni 2012, 17:19:57
2.) Ebenfalls wird der Nachweis der Lohnsteuerklasse erwähnt. Ich kann falsch liegen und/oder uninformiert sein, aber meine letzte Lohnsteuerkarte stammt aus dem Jahre 2009, da ich zu der Zeit einen Ferienjob hatte, ich demzufolge Schüler bin. Ich besitze ein Schreiben mit meiner Steueridentifikationsnummer.
Nimm das Schreiben mit der ID-Nummer, geh zu "deinem" Finanzamt und las die eine Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale ausstellen. Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr und die Bescheinigung ist der Ersatz, solange der Elektronische Abruf der Merkmale durch die Arbeitgeber noch nicht funktioniert.
also wird die unterweisung in der ersten dienstwoche zum thema pflegeversicherung hinfällig und ich beantrage sie sofort? in der aufforderung zum dienstantritt stand etwas von nachteilen, wenn man das vor der unterweisung macht. weiss ja nun nicht, was da thematisiert wird.
zu 2.) sollte ich also nochmal schleunigst zum finanzamt?
danke für die infos.:)
Ich glaube, dass der Hinweis für die Pflegeversicherung deiner Krankenversicherung gilt, wenn diese eine Pflegeversicherung mit einschließt. Einfach mal bei Deiner Krankenkasse nachfragen.
Eigentlich musst du eine Pflegeversicherung schon zum Dienstantritt haben- das ist allerdings keine Regelung der Bundeswehr, sondern kommt aus dem Zivilen.
Es stellt in der Regel allerdings kein Problem dar, wenn man das zeitnah nach dem Dienstantritt macht.
Ja ab zum Finanzamt, sonst werden deine Bezüge nach Steuerklasse VI versteuert.
Gesendet von meinem GT-I9100
Zitatalso wird die unterweisung in der ersten dienstwoche zum thema pflegeversicherung hinfällig
Wer sagt, dass die in der ersten Woche stattfindet? Nach meiner Erfahrung ist diese Informationsveranstaltung durch den Rahmenvertragsbeauftragten (um die wird es sich handeln) eher in der zweiten oder dritten Woche.
vielen dank, die informationen kann ich schon mal gut verwerten. mache mich morgen gleich auf den weg.:)
hey
also mach es einfach so mit der pflegepflicht, dass du sie noch nicht abschließt, WEIL
du so oder so andauernd Vorträge vom Bundeswehrverband oder vom Rahmenvertrag etc. dir anhören musst... ich bin beispielsweise wie die meisten meiner Kameraden im BwVerband! Da gibts nen günstiges Angebot in Kooperation mit der continentalen... hör dir das angebot an, dass sind ca. 14-16€ denke ich... das geht flott und ist zweckmäßig!
achtet darauf das ihr wirklich alle Unterlagen am Start habt weil euch das unglaublich viel Stress und Zeit erspart!!!
Wenn ihr noch was wissen wollt wegen HeeresOA fragt ruhig;)
Was man dazu noch anfügen muss: Wenn du bei Dienstantritt keine Versicherung hast, bist du in der ersten Zeit (erster Monat?) rückwirkend versichert, wenn du beim Rahmenvertrag einsteigst.
Also dazu wurde bei uns nichts gesagt, aber im Endeffekt hat man durch die Bw vorerst die nötige Absicherung durch die Truppenärztliche Versorgung meiner persönlichen Meinung nach...
Bei uns war das Limit auf drei Monate gesetzt in der wir die Pflegepflicht haben mussten!
Die Truppenärztliche Versorgung greift ja leider nur bis zu einem bestimmten Punkt und wenn man sich ernsthaft verletzt, wird das Abschließen einer Versicherung extrem kompliziert.
Bei uns wurde jedoch nichts gefechtsmäßiges oder sportliches bevor der BwVerband da war gemacht!!!
Kein Sport? Na gut, das war bei uns anders.
Denke nur an die, die sich bei ersten Marschübungen verletzt haben oder beim ersten Schießen nen Tinitus zugezogen haben, aber ich will auch nicht vom Hundertsten ins Tausende ;)
Insgesamt ist man abgesichert.
Zitat von: robsen am 19. Juni 2012, 21:35:56
Bei uns wurde jedoch nichts gefechtsmäßiges oder sportliches bevor der BwVerband da war gemacht!!!
Na ja, bei den Zauberlehrlingen mag das so gewesen sein, in der Truppe habe ich sowas nicht erlebt. Klar sind die ersten 2 Wochen eher mit Verwaltungskram, Einstellungsuntersuchung, Einkleidung und Unterrichten gefüllt, aber danach geht das nahtlos in die normale Ausbildung über. Und Edgar St...m vom Rahmenvertrag kam nie vor dritten Woche, je nachdem, wie der KpTrpFhr die Termine eintüten konnte.
Zitat von: Paramedic am 19. Juni 2012, 21:46:26
Kein Sport? Na gut, das war bei uns anders.
Denke nur an die, die sich bei ersten Marschübungen verletzt haben oder beim ersten Schießen nen Tinitus zugezogen haben, aber ich will auch nicht vom Hundertsten ins Tausende ;)
Insgesamt ist man abgesichert.
Tinnitus durch schiessen?
Na super und daraufhin gleich wieder untauglich?:(
ZitatTinnitus durch schiessen?
Na super und daraufhin gleich wieder untauglich?
Wer schrieb denn wo sowas?
Und ja, es kann passieren, dass man schneller wieder draußen ist, als man sich vorstellen kann. Und ja, die Ursache können auch Verletzungen ganz am Anfang der Dienstzeit sein.
War heute mit dem exakt gleichen Problem zur Pflegeversicherung konfrontiert und wollte auch grade fragen :D
Zusammenfassend kann man also sagen, dass es kein Problem ist, wenn man die Pflegeversicherung bei Dienstantritt noch nicht nachweisen kann?
Mir stellt sich hier nur die Frage, wieso der Kommandeur den Nachweis im Begrüßungsschreiben fordert, gleichzeitig aber in den ersten Wochen eine Unterrichtung über den Abschluss eben dieser stattfinden lässt? ??? Ganz davon abgesehen, dass die Aufforderung zum Dienstantritt vom Abschluss irgendeiner Versicherung vor Dienstantritt abrät..
Es soll wohl mehr als Hinweis zu deuten sein, dass man das im Kopf behält.
Grundsätzlich kann man ohne Pflegeversicherung anfangen und sich dann den Vortrag anhören und dann entscheiden.
Zitat... gleichzeitig aber in den ersten Wochen eine Unterrichtung über den Abschluss eben dieser stattfinden lässt?
Weil bei dieser Informationsveranstaltung der Rahmenvertragsbeauftragte nicht nur über die Pflegepflichtversicherung berät sondern z.B. auch über eine Anwartschaft für eine private Krankenversicherung oder eine Diensthaftpflichversicherung und andere empfohlene Versicherungen für Soldaten.
So, kleines Update:
Finanzamt war kein Thema. Ging schnell und reibungslos.
Zum Thema Pflegeversicherung: Ich war bei meiner Krankenkasse und habe nachgefragt. Auch dort sagte man mir, dass es kein Problem sei, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Allerdings wird zum weiteren Verfahren eine Ernennungsurkunde notwendig. D.h. der Abschluss einer Pflegeversicherung vor Dienstantritt wird für mich somit obsolet. Werde mich nun bei der Bundeswehr darüber beraten lassen und in den Wochen nach Dienstantritt eine beantragen.
Nochmals danke für die zahlreichen Tipps und Antworten.
Und die kann man nicht nachreichen? ???
Naja das handeln die Versicherungen wohl verschieden.
Bei Dienstantritt muss das bestehen einer "Pflegepflichtversicherung" nachgewiesen werden. Es handelt sich hier um eine Pflichtversicherung. Das steht fest und steht auch irgendwo in den Unterlagen die man vor Dienstantritt bekommt. Soweit die Theorie. Praktisch überlesen es sicher die Hälfte der Neueinsteller. Im Rahmen der diversen Unterichtungen sollte es dann aber doch jeder mitbekommen.
Der DBwV gibt hier eine klare Empfehlung und mit Profis zu arbeiten macht hier auch Sinn, auch wenn es zum Beispiel um das Thema Anwartschaft geht. Da hat nicht jeder "Herr Kaiser" Ahnung von. Von den 80 Mio. Bürgern sind halt nur 0,25 % beim Bund. Da die Ausbildung und Erfahrung von Versicherungsberatern sich naturgemäß am Beratungsbedarf der Mehrheut orientiert, kommt es hier immer wieder zu fatalen Falschberatungen, aus purer Unwissenheit. Ich will hier nicht von Abzocke reden. Sie wissen es oft einfach nicht.
Einfach mal Googeln und ggf. beim Verband nachfragen. Pflegeversicherung und Anwartschaft kann man mittlerweile auch bequem online abwickeln.
Ich könnte gerade meine gesetzliche Krankenversicherung wegen der vermeintlich simplen Frage nach einer Antwartschaftsversicherung für eine längere (freiwillige) Wehrübung "würgen".
Das Call-Center hat wie immer in Fällen zu Fragen der Mitgliedschaft keine Ahnung und hat den Rückrufwunsch aufgenommen. Da warte ich jetzt entspannte 2 Tage drauf. Eine andere große dt. Krankenkasse mit zwei Buchstaben als Kürzel konnte mir als Nichtkunde sogar die Frage nach der Höhe des Beitrags telefonisch beantworten und hat für solche Fälle gleich ein Formular auf Ihrer Webseite.
Konsequenz: Ich wechsel wegen Inkompetenz der Mitarbeiter die KK und freu mich über ein Kundencenter gleich in Dienststellennähe.