Eine Frage an die Allgemeinheit, wie sieht das beim Bund mit Haaren und Bart aus? Meine Haare gehen mir vorne bis zur Nasenspitze, sind halt überall, ich schätze so 10 cm lang. Muss ich mir die schneiden lassen? Mein Vater hat mir erzählt, dass er früher ein Haarnetz tragen musste, ist das immer noch möglich?
Und darf man einen Bart tragen oder muss ich mich wieder vollkommen Rasieren?
Bart: ein gepflegter Bart (was immer das heißt) ist zulässig. Man sollte aber dann schon mit existierendem Bart antreten, da ein Bart "in Entstehung" eigentlich nur als schlechte Rasur gewertet wird.
Haare: ungeachtet eines gewissen Gerichtsurteils gilt laut BMVg der Haarerlaß weiterhin, d.h. Haarnetz nur für weibliche Soldaten, männl. Soldaten müssen die Haare so schneiden, daß sie anliegen und Ohren & Nacken frei sind.
+ Augen frei.
Wird Dir aber Dein Zugfürher / Gruppenführer schon noch genau sagen. ;D
Daneben müssen die Augen frei sein und der Sitz der Kopfbedeckung darf nicht behindert werden.
Haarnetze gibt es wohl auch noch für Reservisten (und aktive weibliche Soldaten), aber auch nur für diese.
eine frage für den tag an den ich eingezogen werde:
wenn man seinen wehrdienst antritt und die haare nicht den vorschriften entsprechen , werden die dann kostenlos geschnitten oder muss man alles selbst blechen?
Dazu gab es schon ein paar Beiträge hier im Forum ;)
Nein, natürlich werden die nicht kostenlos geschnitten. Es ist DEINE Sache, für eine passende Frisur zu sorgen, also trägst DU auch die Kosten.
Es gibt aber auch manchmal Leute (Vorgesetzte und Rekruten) in der Kompanie, die den Rekruten anbieten, ihnen die Haare zu schneiden - auf ca. 5 mm Länge ... Ist kostengünstig, aber ob du mit so einer Frisur rumlaufen willst, solltest du selber wissen ...
Alles über 6mm erfüllt ohnehin den Tatbestand übelsten kommunistischen Sypathisantentums!
*singt*
El Commandante Ché Guevara..!!!!!!