Hallo community,
Ich werde am 2. Juli in Gera meinen FWD beginnen und habe soeben ein Einberufungsschreiben erhalten.
Dieses weist darauf hin, das bei Frisuren bestimmte Beschränkungen vorliegen, um zum Punkt zu kommen "Irokesenschnitte" seien nicht gestattet.
Jetzt Frage ich mich, wie ist ein solcher definiert?
Ich trage gewöhnlicherweise einen Haarschnitt, der zu dieser Kategorie zählt und von dem ich mich ungern trennen möchte, darum gehe ich hier noch einmal sicher.
Sind also 3mm an den Seiten und ein ca 5 cm breiter 9mm Streifen in der Mitte nicht erlaubt? Ohren, Augen und Nacken sind frei und zu lang ist es wohl kaum. Oder geht es hier einfach nur um die Form des Haarschnitts?
Ich hoffe jemand kann mir hierzu genaueres sagen.
Googeln Sie bitte mal nach "ZDv 19/5" und lesen Sie in der Anlage 1 "Haar- und Barttracht der Soldaten" die Ziffer 1. Dort ist die im Schreiben Ihrer AGA-Einheit erwähnte Form untersagt.
Edit:
Streiche: ZDv 19/5
Setze: ZDv 10/5
Dann lass dein Haupthaar einheitlich auf eine Länge trimmen und Seiten und hinten auch auf eine bestimmt, dann passt es doch.
Beispiel: oben 9/12 und Seite 3mm.
Danke für die schnellen Antworten.
@KlausP: Leider ließ sich zu "ZDv 19/5" kein Ergebnis finden. Auch zum Suchbegriff "Haar- und Barttracht der Soldaten" habe ich keine genauen Wortlaute finden können.
Trotzdem entnehme ich ihrem Kommentar, das es hier anscheinend nicht um die Länge, sondern um die Form zu gehen scheint. Damit wäre mein Haarschnitt also untersagt.
@Paramedic: Mit Haupthaar ist also alles bis auf die Seiten und hinten gemeint? Heißt, der 5cm breite 9mm lange Streifen oben ist nicht in Ordnung und ich soll stattdessen alles oben drauf 9mm trimmen? Nochmal zum Verständnis, der Streifen geht nicht durch bis in den Nacken sondern endet hinten oben.
Es ist die asymmetrische Frisur.
also so, als ob ich mir den halben Kopf rasiere und den Rest länger trage.
es sollte alles eine relativ einheitliche Länge haben (nicht oben lang, Seiten ganz kurz oder anders rum) es muss eben einheitlich sein.
Dazu dann eben das alte Spiel Augen, Ohren, Nacken frei lassen, keine krassen Farben, keine Muster reinrasieren und fertig ist der Lack :)
Naja ich denke zum Dienstantritt geh ich mal auf Nummer sicher, vor Ort werde ich dann einfach mal fragen was noch drin ist. Danke für die Info.
Zitat von: Dar am 21. Juni 2012, 13:21:10
Danke für die schnellen Antworten.
@KlausP: Leider ließ sich zu "ZDv 19/5" kein Ergebnis finden. Auch zum Suchbegriff "Haar- und Barttracht der Soldaten" habe ich keine genauen Wortlaute finden können.
Trotzdem entnehme ich ihrem Kommentar, das es hier anscheinend nicht um die Länge, sondern um die Form zu gehen scheint. Damit wäre mein Haarschnitt also untersagt.
@Paramedic: Mit Haupthaar ist also alles bis auf die Seiten und hinten gemeint? Heißt, der 5cm breite 9mm lange Streifen oben ist nicht in Ordnung und ich soll stattdessen alles oben drauf 9mm trimmen? Nochmal zum Verständnis, der Streifen geht nicht durch bis in den Nacken sondern endet hinten oben.
Tut mir leid, war ein Tippfehler von mir, das muss selbstverständlich
ZDv 10/5 heißen. Peinlich, peinlich ... >:(