Halllöchen,
ich bin ab 01.10.2012 Wiedereinsteller (SAZ5+11Monate) und das KWEA wollte mein Mietvertag haben und nun wollte ich gerne mal wissen für was... bezahlt der Bund etwa meine Miete oder für was brauchen die den Mietvertrag...
Das KWEA wollte den haben? Ungewöhnlich, aber vermutlich leiten die den an das ZNwg weiter. Es geht mMn um die Anerkennung eines eigenen berücksichtigungsfähigen Hausstandes, damit die Umzugskostenvergütung zugesagt werden kann oder Sie bei Nichtzusage Trennungsgeldberechtigt sind. Ihre Miete bezahlt die Bundeswehr in keinem Fall.
Die Uebernahme von (ggf. anteiligen Mietkosten ist im Unterhaltssicherungsgesetz geregelt, das allerdings nur für Grundwehrdienstleistende (Gibt es nicht mehr!), FWDLer und Reservisten gilt. Als SaZ bekommen Sie Dienstbezüge, von denen Sie Ihre Miete selbst zahlen koennen.
Daher schließe ich mich der Meinung von "KlausP" an und denke auch, dass dies zur Ermittlung eines eigenen Hausstandes und der damit verbundenen Zusage der Umzugskostenvergütung bzw. der Trennungsgeldberechtigung dient!
Hintergrund ist der seit 2003 geltende (zur Zeit bis Dez 2014) sogenannte "Strukturerlass zum Bundesumzugskostengesetz BUKG".
Wenn Sie dem ZNWG durch Vorlage des Mietvertrtages nachweisen können, dass Sie über einen eigenen Hausstand verfügen
(Sie stehen als Hauptmieter, oder gleichberechtigter Mieter im Vertrag), wird das ZNWG Ihnen die Umzugskostenvergütung UKV
nicht zusagen, es sei denn, Sie beantragen die Zusage beim ZNWG.
Folge der Nicht-Zusage UKV:
Liegt Ihre Stammeinheit außerhalb des Einzugsgebietes Ihrer Wohnung (bis 30km) werden Sie ab dem Dienstantritt
zum Trennungsgeld- und Reisebeihilfenempfänger.
Daran wird sich auch nichts ändern (zunächst bis 2014), solange Sie nicht in das Einzugsgebiet Ihres Wohnortes versetzt werden.
In diesem Fall muss auf Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt sinngemäß stehen:
...Ihnen wird als Ledigen mit Hausstand gem. § 10 Abs 3 BUKG die UKV nicht zugesagt...
Folge der Zusage der UKV:
Sie können, sobald die UKV wirksam geworden ist (in der Regel nach der Probezeit bzw. Eignungsübung),
auf Kosten der Bundeswehr in das Einzugsgebiet bzw. den räumlichen Zusammenhang (bis 50 km) Ihrer
Stammeinheit umziehen.
In diesem Fall muss auf Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt sinngemäß stehen:
...Ihnen wird als Ledigen mit Hausstand gem. § 10 Abs 3 BUKG die UKV zugesagt...
Bis die UKV wirksam geworden ist, plus (in der Regel) 3 Monate , erhalten Sie auch hier
Trennungsgeld und Reisebeihilfen.