Ich war letztes jahr als Fwdler beim Bund, musste doch dann leider wegen privaten Gruenden in der Probezeit kuendigen. Habe ich nun noch einmal die Chance zur Bundeswehr zu gehen oder wars das?
Danke sehr
Nur noch als SaZ, der FWDL-Zug ist, wenn Sie FWDL "neuer Art" waren, für Sie abgefahren.
Vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Allerdings verstehe ich nicht so Recht, ,wieso ich nun als SaZ erneut zur Bw kann, aber nicht als Fwdler.
Nunja, hatte eh vor als Sazler zu gehen, mich wuerde nur der Grund interessieren.
Weil der FWDL als "Schnupperkurs" gedacht ist. Und geschnuppert haben Sie ja nun schon, wenn auch nur kurze Zeit. Isso.
Das wäre auch ein lustiges Konzept xD
so alle 2 Jahre wieder als FWDler einsteigen, dann wäre das Loch zwischen Bafög und Rente gut gefüllt ^^
Ein bekannter hat nun mit seinem Spiess geredet, dieser meinte, ich koenne sogar wieder Fwdl werden. Allerdings maximal 20 Monate (aufgrund der schon geleisteten 3) und ich muesse mit abzuegen beim Entlassungsgeld rechnen.
Was ist denn nun richtig?
Das sagt doch schon allein der Begriff aus. FWDL = Freiwillig Wehrdienstleistender für x Monate.
Du warst schon freiwillig da also ist das Thema gegessen.
Es währe mir neu, das FWDL wiedereingestellt werden als FWDL.
Ganz einfach: GWD oder FWD alter Art geleistet- dann kannst du nochmal FWDL machen
FWD neuer Art geleistet- nur noch Verpflichtung als SaZ möglich.
Das Thema hatten wir doch schon. Wer FWD "alter Art" gemacht hat, kann nochmal, wer FWD "neuer Art" geleistet oder abgebrochen hat ist raus. Ich hab jetzt nur keine Lust, das nochmal rauszusuchen. Muss ein Beitrag von @Ralf oder @Andi gewesen sein.
Dem spiess ist durchaus bekannt, ,dass ich FWD der "neuen Art" gemacht habe...Keine Ahnung vllt. liegt auch er falsch.
Auch ein Spieß weiß nicht immer alles, besonders dann wenn Regelungen noch relativ neu sind und er selber mit so einem Fall konkret noch nicht zu tun gehabt hat.
Es gibt einige Beiträge hier von Leuten die in einer ähnlichen Situation waren, also FWDL "neue" Art geleistet haben und dann nicht wieder als FWDL anfangen konnten.
Wann hattest du denn Dienstantritt letzten Jahres?
Es gibt in der Tat die Möglichkeit, die Restanzahl der Monate in einem zweiten (oder dritten...) Rutsch "abzudienen". Das funktioniert aber nur, wenn:
1. es der neue FWD war und
2. dieser regulär ausgelaufen ist.
Beispiel:
DE: 01.07.2011 und FWDL 7, somit DZE 31.01.2012
Wiedereinstellung möglich als FWDL 16 (oder weniger).
War es der alte FWD, können die kompletten 23 Monate gedient werden.
Was nicht geht ist, nach Kündigung in der Probezeit (neuer FWD) oder nach einem Dienstverhältnis als SaZ als FWDL wieder einzusteigen.
Und für Quellenhunrige: Erlass BMVg WV I 5 vom 01.07.2011 und 18.08.2011
Guten Abend.
Ist der von Ralf erwähnte Erlass vom 01.07.2011 der Stichtag zwischen "altem" und "neuem" FWD?
Sprich jeder FWDL mit Dienstantritt vor dem 01.07.2011 ist "alt" und alle danach "neu"?
Ab dem 01.07.2011 gilt der neue FWD; im 7. Abschnitt des Wehrpflichtgesetzes ist das geregelt.
Alles klar, danke für die schnelle Antwort!