Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: FschJg 261 am 22. Juni 2012, 13:12:46

Titel: Pflichtsprünge in der Wehrübung ableisten
Beitrag von: FschJg 261 am 22. Juni 2012, 13:12:46
servus kameraden,

Ich bin dieses Jahr aus dem aktiven Dienst als Hauptgefreiter bei der FschJgTrp ausgeschieden. Ich werde dieses Jahr mein Fachabitur nachholen um nächstes Jahr in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ein zu steigen.(EFV an der OPZ bestanden)
Ich habe einen gültigen Springer und habe dieses Jahr im Januar 2 Sprünge gemacht. Um meinen Schein zu erhalten, möchte ich gerne die letzten 2 Sprünge dieses Jahr noch nachholen. Soweit ich weiß bin ich als Reservist(habe ich ausdrücklich gewünscht) eingeplant. Gut DSA und 90/5 müsste ich dieses Jahr noch machen aber ansonsten müsste alles ok sein.
Weiß jemand wie das mit der Wehrübung aussieht? Wo muss ich mich melden? Bei meinem alten Spieß beim alten Chef oder in einem KWEA? Und ist es möglich die Sprünge ab zu leisten?

Glück ab!
Titel: Antw:Pflichtsprünge in der Wehrübung ableisten
Beitrag von: F_K am 22. Juni 2012, 13:20:45
Prinzipiell ist in der Bundeswehr ALLES möglich, in der Praxis wird aber vieles nicht möglich sein.

Dienstgrad? Einplanung als Res in springender Truppe erfolgt (da reicht kein "Wunsch", sondern man benötigt eine entsprechende Mitteilung über eine Beorderung)?

(Rhetorische Frage: HptGefr, keine Beorderung - keine Arme, keine Kekse, keine Pflichtsprünge. Stelle Dich am besten gedanklich auf einen Nachschulungslehrgang in Altenstadt ein - wenn nicht gleich das komplette Programm).
Titel: Antw:Pflichtsprünge in der Wehrübung ableisten
Beitrag von: KlausP am 22. Juni 2012, 13:22:03
ZitatUnd ist es möglich die Sprünge ab zu leisten?

Wehrübungen werden grundsätzlich nur genehmigt, wenn ein dienstlicher Zweck vorliegt. Nur, um die beiden fehlenden Pflichtsprünge zu absolvieren, wird wohl niemand eine WÜb anleiern, da müsste dann schon mehr dabei rauskommen.

ZitatSoweit ich weiß bin ich als Reservist(habe ich ausdrücklich gewünscht) eingeplant.

Dann hätten Sie ein Schreiben von Ihrem KWEA bekommen, ob Sie mit der Beorderung in einer bestimmten Einheit auf einem bestimmten Dienstposten einverstanden sind. Und erst nach Abgabe der Einverständniserklärung plant das KWEA Sie ein. Dann bekommen Sie ein weiteres Schreiben vom KWEA, welches die Beorderung bestätigt.
Titel: Antw:Pflichtsprünge in der Wehrübung ableisten
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. Juni 2012, 14:19:22
Lieber Fragensteller, als erstes sollten Sie an Ihren letzten Spieß herantreten und ihm Ihr Anliegen vortragen: Nämlich, dass Sie als Reservist auf einem springenden Dienstposten beordert werden.

Dies ist die wesentliche Voraussetzung dafür, um sich die Sprunglizenz zu erhalten und an Sprungdiensten des Btl oder der Brig teilzunehmen. Denn dafür braucht der durchführende Verband Ihre Fallschirmsprungkarteikarte und den Springerschein. Beides bekommt er zusammen mit Ihrer Personalakte und der G-Karte, wenn Sie dort beordert sind.

Für die Teilnahme an den Sprungdiensten und die 90/5-Untersuchung können Sie dann mittels DVAG einfach hinzugezogen werden, das ist kein Problem. Das DSA müssen Sie im zivilen Bereich ablegen.

Glück ab!
Titel: Antw:Pflichtsprünge in der Wehrübung ableisten
Beitrag von: F_K am 22. Juni 2012, 15:19:26
ZitatFür die Teilnahme an den Sprungdiensten und die 90/5-Untersuchung können Sie dann mittels DVAG einfach hinzugezogen werden,

Nein, nicht mehr richtig - es wird aufgrund der notwendigen Absicherung eine Wehrübung erforderlich sein - die Geschichte mit DVag ging "früher", heute nicht mehr.

Richtig ist aber, dass noch das 90/5, das DSA und ein gültiges Beiblatt benötigt wird.

Und erneut der Hinweis: "Nur fürs Springen" gibt es keine Wehrübugen - da muss man schon im Verband gut bekannt und "geliebt" sein, damit man an Sprungdienstes teilnehmen kann.

... dann auch von mir ein Glück ab ...
Titel: Antw:Pflichtsprünge in der Wehrübung ableisten
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. Juni 2012, 15:31:31
Seit wann und auf welcher Grundlage reicht bei beim TrTl Beorderten denn keine DVAG mehr?
Titel: Antw:Pflichtsprünge in der Wehrübung ableisten
Beitrag von: F_K am 22. Juni 2012, 16:01:56
ZitatSeit wann und auf welcher Grundlage reicht bei beim TrTl Beorderten denn keine DVAG mehr?

Warum? Fürsorge. Es hat wohl schwerere Unfälle gegeben - Eine DVag ENDET zwingend mit Ablauf - kein Gehalt, keine Fürsorge mehr, aber dafür den leiblichen Schaden in der Tasche und ggf. einen AG, der dies nicht witzig findet ....

Seit wann? Keine Ahnung - ich habe jedenfalls nachgefragt, ob DVag noch geht (wäre viel einfacher - bei schlechtem Wetter meldet man sich einfach ab und gut ist ...), nach Aussage meiner S1 Abt. fürs Springen jedenfalls nicht mehr machbar - diese Aussage deckte sich mit der Info von ResKameraden, dass diese Möglichkeit vor Jahren weggefallen sei ...

... da ich damit mehrere übereinstimmende Aussagen und eine nachvollziehbare Begründung hatte, habe ich die Quellen dazu nicht weiter überprüft.

Wenn hier jemand das Gegenteil belegen kann - bewerte ich das gerne nochmals mit meiner S1 Abt.
Titel: Antw:Pflichtsprünge in der Wehrübung ableisten
Beitrag von: alter Geist am 22. Juni 2012, 19:59:42
Viele gute Ratschläge, also ab den alten Spieß oder den S1 Fw anrufen besser den Spieß auf nen Kaffee besuchen und dann alles auf den kurzen Dienstweg in Gang bringen!