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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: erik!=! am 22. Juni 2012, 20:50:24

Titel: feldwebellehrgang
Beitrag von: erik!=! am 22. Juni 2012, 20:50:24
ich bin gerade auf den Anwärterlehrgang  der nächste  woche enden wird.  IM direkten anschluss soll ich auf den feldwebellehrgang gehen, doch ich habe eine schießübung nicht, duie vorrausetzung für den lehrgang ist...  was soll ich tun ? überhaupt hin fahren ? werd ja dann  abgelöst.    es ist ene Nsak übung
Titel: AW: feldwebellehrgang
Beitrag von: BulleMölders am 23. Juni 2012, 06:25:25
Was sagt den ihr Spieß dazu?
Was steht denn auf der Kommandierungs- / Versetzungsverfügung? Das ist ihr Zielort.
Und wenn sie noch keine haben, das tun was der Soldat öfters tut, abwarten.

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Titel: Antw:feldwebellehrgang
Beitrag von: KlausP am 23. Juni 2012, 06:32:16
Zitatwas soll ich tun ?

Se haben doch von der SDBw ein Begrüßungsschreiben Ihres Personalbearbeiters bekommen. Der ist unter Anderem auch für solche Fragen zuständig. Den kann entweder der Inspektionsfeldwebel (der sollte das eigentlich wissen) oder auch Sie selbst anrufen. Entweder der Bearbeiter hebt die Kommandierung zum FwLehrg auf oder er klärt das mit der Schule vorher ab, dass Sie trotzdem am Lehrgang teilnehmen. Das muss aber schleunigst passieren!