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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Davis am 23. Juni 2012, 00:05:36

Titel: Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Davis am 23. Juni 2012, 00:05:36
Hallo,

ich bin gerade neu hier und hab da auch gleich mal eine Frage wobei ihr mir vielleicht helfen könnt.
Es geht darum das ich mich bei der Bundeswehr beworben hab und jetzt eine menge an Zettellein mitbringen muss wenn ich meine Musterung habe.
Bei allem weiß ich bescheid woher ich es bekomme nur bei Vorladungen/Strafbefehle weiß ich nicht recht weiter, da ich meine Vorladungen beispielsweise
gar nicht mehr bei mir habe, weil ich sie schon weggeworfen habe. Ich konnte ja nicht ahnen das die Bundeswehr sie brauch.
Nun zu den Fragen:
1. Woher könnte ich die Vorladungen nochmal bekommen?
2. Brauch ich die unbedingt?(weil es steht ggf. davor)
3. Sind alle Vorladungen wichtig oder nur die wo ich als Täter geladen wurde?

Das wars auch, ich hoffe es können mir da einige helfen dafür wäre ich echt dankbar.


LG, Davis
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: StefStef am 23. Juni 2012, 09:13:34
Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 00:05:36
1. Woher könnte ich die Vorladungen nochmal bekommen?

WAS für Vorladungen? Eine Vorladung als Zeuge / Beschuldigter in einem Verbrechen oä. bei der Polizei? Eine vom Staatsanwalt weil du der ersten Vorladung nicht nachgekommen bist? Eine Vorladung zur Aussage / Zeugenaussage vor Gericht? Ich würde dort einfach mal anrufen bei der Stelle welche dich vorgeladen hat. Die werden das am besten wissen und sicherlich auch eine Kopie verschicken können. Du solltest dir aber generell angewöhnen Unterlagen abzulegen. Besonders wenn diese sehr wichtig sind.

Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 00:05:36
2. Brauch ich die unbedingt?(weil es steht ggf. davor)

Die Abkürzung "ggf." steht davor, weil nicht jede Person solche Unterlagen hat. Grund? Nicht jeder wurde mal wo vorgeladen, ob als Zeuge oder Beschuldigter ist nun mal dahingestellt. Ist also nicht "Sie können freiwillig.." sondern ein "Sie müssen wenn Ja und Sie müssen nicht wenn Nein".

Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 00:05:36
3. Sind alle Vorladungen wichtig oder nur die wo ich als Täter geladen wurde?

Hier "tippe" ich nun mal da mir in solchen Belangen leider bzw. zum Glück die Erfahrung fehlt. In erster Linie würde ich davon ausgehen, dass nur Vorladungen als Beschuldigter wichtig sind und ggf. dadurch entstandene Urteile / Strafen / Auflagen etc. pp. Da ich dir dies aber nicht genau sagen kann hast du die Möglichkeit einfach mal KWEA zu fragen oder beim zuständigen ZNwG falls du die Unterlagen dort vorlegen sollst.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Davis am 23. Juni 2012, 10:24:21
Danke erstmal für eine Antwort.
Ich denke doch mal das die Vorladungen als Täter gemeint sind. Das ich Kopien von den Leuten kriegen kann wo ich vorgeladen war ist mir schon bewusst aber woher soll ich heut noch wissen wann und wo ich vor 2 oder 3 Jahren mal vorgeladen war.?
Das ist ja auch das Problem was ich habe, dass ich nicht weißt wo und wann und bei wem ich geladen war.
Vorladungen empfinde ich als unwichtig und deswegen hab cih sie auch nicht abgeheftet, weil für wen oder was brauch ich die mal?
Damit kann ich auch nur nachweisen das ich dann und dann mal da und dort war das wars gewesen und Strafbefehle hab ich ja nie bekommen weil die Anklagen fallen gelassen wurden. Aus diesem Grund waren das auch Sachen für mich die abgeschlossen waren.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 23. Juni 2012, 11:28:21
Geht es hier eventuell um die Formblätter für Sicherheitsüberprüfungen, oder Personalbögen im Rahmen der Bewerbung wo nach anhängigen bzw. abgeschlossenen Verfahren und der damit im Zusammenhang stehenden erteilbaren Akteneinsicht gefragt wird?
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: KlausP am 23. Juni 2012, 11:29:46
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 23. Juni 2012, 11:28:21
Geht es hier eventuell um die Formblätter für Sicherheitsüberprüfungen, oder Personalbögen im Rahmen der Bewerbung wo nach anhängigen bzw. abgeschlossenen Verfahren und der damit im Zusammenhang stehenden erteilbaren Akteneinsicht gefragt wird?

Seit wann muss man da Vorladungen beifügen?
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 23. Juni 2012, 11:39:52
Stimmt. Dort geht es ja nur um schwebende oder bereits abgeschlossene Verfahren mit Verurteilung. Dennoch wird ein Bewerber, der diesbezüglich kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, bei der aktuellen Personalentwicklung sicher nicht die besten Karten haben.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: KlausP am 23. Juni 2012, 11:41:01
Wer weiss, was genau in dem Schriebs steht.  ::) ;)
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: BlizzardX am 23. Juni 2012, 12:42:54
Also deine Ladung erhälst du von deinem Verteidiger,der hat eine Akte angelegt wo der Sachverhalt festgehalten wurde, dazu zählen auch Vorladungen und Urteile.Die Akten müssen 4 Jahre lang aufbewahrt werden.Wende dich einfach an deinen (Pflicht?)Verteidiger und frage bei ihm nach.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Flexscan am 23. Juni 2012, 12:50:24
Wenn ich nicht einmal weis, wieviele Vorladungen zum Gericht ich bekommen habe, wird sich eine Einstellung als SAZ eh erledigt haben, Stichwort charakterliche Uneignung.

Ich würde mir mit der Sucherei also nicht soviel Mühe machen, sondern die EM genießen.



Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Davis am 23. Juni 2012, 13:08:41
ZitatWenn ich nicht einmal weis, wieviele Vorladungen zum Gericht ich bekommen habe, wird sich eine Einstellung als SAZ eh erledigt haben, Stichwort charakterliche Uneignung.
Nur damit es alle wissen ich bin kein Schwerstkrimineller. Und erwähnt das ich nicht mal weiß wieviel Vorladungen ich habe, hab ich auch nicht geschrieben.
Ich habe nur 2 Sachen wobei ich als Täter vorgeladen wurde, also ich kann noch mitzählen.
Das waren halt Jugendsünden und die sind auch schon eine weile her.
ZitatAlso deine Ladung erhälst du von deinem Verteidiger,der hat eine Akte angelegt wo der Sachverhalt festgehalten wurde, dazu zählen auch Vorladungen und Urteile.Die Akten müssen 4 Jahre lang aufbewahrt werden.Wende dich einfach an deinen (Pflicht?)Verteidiger und frage bei ihm nach.
Ja damals hatte mich jemand vom Jugendamt verteidigt, also wäre das wohl die nächst beste Anlaufstelle.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Flexscan am 23. Juni 2012, 13:14:20
lol

Nur 2 Sachen mit Vorladung als Täter.......

na dann viel Spass beim Psychologengespräch.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Davis am 23. Juni 2012, 13:22:00
Zitatlol

Nur 2 Sachen mit Vorladung als Täter.......

na dann viel Spass beim Psychologengespräch.

Was soll denn das jetzt heißen?
Warst du immer eine ausgesprochen vorbildliche Person?
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: KlausP am 23. Juni 2012, 13:26:24
Also ich hatte in den letzten 59 Jahren und paar Tagen keine einzige Vorladung als Beschuldigter.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Flexscan am 23. Juni 2012, 13:28:49
Zumindest hab ich seit 40 Jahren weder Einträge im Strafregister noch Punkte in Flensburg noch hatte ich je was mit dem Jugendamt zu tun

Und es gibt zigtausende Mitbewerber, denen es ähnlich ergeht.

Die Bundeswehr kann sich mittlerweile aus einer Vielzahl an Bewerbern die Rosienen rauspicken. Ich kann mir daher gut vorstellen, das man bei so einer Vorgeschichte nicht grade die besten Chancen hat.

Alleine die Frage schon .... für mich ist es selbstverständlich, keine Einträge zu haben.
Von daher ja. Immer ausgesprochen vorbildlich gewesen wie unser Spies.



Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Davis am 23. Juni 2012, 13:34:03
Im Grunde genommen möchte ich auch daraus keine Diskussion führen.
Es ging mir nur darum woher ich die Zettelein bekommen könnte bzw. welche die beste Anlaufstelle dafür wäre nach mehr hab ich gar nicht gefragt, oder?

PS: Danke, aber eigentlich kann der Thread dann auch gelöscht werden wenn die eigentlichen Fragen nich beantwortet werden.

LG, Davis
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: StefStef am 23. Juni 2012, 13:48:59
Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 13:22:00
Zitatlol

Nur 2 Sachen mit Vorladung als Täter.......

na dann viel Spass beim Psychologengespräch.

Was soll denn das jetzt heißen?
Warst du immer eine ausgesprochen vorbildliche Person?

Du solltest das nicht direkt als Angriff auf deine Person werten. Fakt ist aber, dass es eigentlich eine nicht alltäglich oder in der Vergangenheit von jedem auftauchende "Ausnahme" ist. In diesem Fall empfinde ich zwei Vorladungen aus welchem Grund auch immer, als Täter schon eine enorme "Leistung". Das hat nicht's mit Jugendsünden zu tun oder ähnlichem. Ich bin mir sicher, dass wir alle in der Kindheit / Jugend den ein oder anderen Unfug getrieben haben. Aber bei mir, als auch vermutlich im restlichen Forum wird sich das auf "Kleinigkeiten" beschränken wo man eventuell mal von den Eltern den Hintern versohlt bekommen hat oder vom Nachbarn zu den Eltern geschliffen wurde.

Auch wenn mir selber völlig unklar ist wie soetwas passieren kann und aus welchen Gründen ist dies für deine eigentliche Fragestellung natürlich nicht relevant. Wichtig ist für dich, dass du die Unterlagen suchst und vollständig vorlegen kannst. Ich sehe das zwar ähnlich wie meine Vorposter, dass du mit diesen "Jugendsünden" einigen Erklärungsbedarf haben wirst beim psychologischen Gespräch. Solltest du das dort auch mit einem Handschwunk und den netten Wort "Jugendsünde" abtun dürfte sich das restliche Gespräch erledigt haben. Fakt ist, dass Jugendsünden eigentlich selten mit Vorladungen enden. Ob das nun am Ende fallen gelassen wurde interessiert erstmal nicht. Man wird dich danach fragen und aus diesem Grund solltest du eine gute Erklärung haben.

Zumindest wird es für dich schwieriger beim Gespräch als für den "Normalbürger". Ich kenne z.B. Niemanden in meinem näheren Umfeld der nur Ansazweise mal etwas mit Behörden und Schreiben dieser Art zutun hatte. Aus dem Grund solltest du dich besonders auf das Gespräch vorbereiten.

Das ist nun nicht als negative Kritik gemeint, sondern nur ein Denkanstoß. Ferner solltest du wirklich über deine persönliche Einstellung nachdenken. Entschuldige aber wenn für dich Vorladungen und ggf. weitere damit verbundene Schriftstücke nicht "wichtig" sind frage ich mich wie du dir das bei der Bundeswehr vorstellst. Ist auch ein guter Tipp für den privaten Bereich wenn man Schriftstücke zumindest einige Jahre aufbewahrt. Zwei, Drei Aktenordner nach Themen sortiert mit Register kosten nicht die Welt und nehmen wenig Platz weg. So lässt sich auch nerviges nachtelefonieren vermeiden, egal in welchen Belangen.

Zitat von: Davis am 23. Juni 2012, 13:34:03
Im Grunde genommen möchte ich auch daraus keine Diskussion führen.
Es ging mir nur darum woher ich die Zettelein bekommen könnte bzw. welche die beste Anlaufstelle dafür wäre nach mehr hab ich gar nicht gefragt, oder?

PS: Danke, aber eigentlich kann der Thread dann auch gelöscht werden wenn die eigentlichen Fragen nich beantwortet werden.

LG, Davis

Wie gesagt. Dir möchte hier sicherlich Niemand absichtlich gegen den Kopf stoßen.. Der Grund warum dir Niemand "genau" sagen kann wo du die Unterlagen bekommst ist der, dass du ja scheinbar selbst nicht grob die Richtung einordnen kannst um was für Vorladungen es sich handelt. Das ist auch der Grund für die hier angebrachten Kommentare die sich eventuell wie angriffe lesen. Es weckt halt den Eindruck als wäre es dir damals "egal" gewesen.

Wünsche dir trotzdem ein schönes Wochenende und viel Glück im weiteren Einstellungsverfahren.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Aurignacien am 23. Juni 2012, 14:02:12
ZitatPS: Danke, aber eigentlich kann der Thread dann auch gelöscht werden wenn die eigentlichen Fragen nich beantwortet werden.

Selektives Lesen? Also ich sehe auf Seite 1 genügend Antworten, in denen sich erkundigt wird, was du genau meinst (das braucht man ja für eine konkrete Antwort) oder auch Posts in denen dir Stellen genannt werden, an die du dich wenden kannst.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Davis am 23. Juni 2012, 14:11:30
Es tut mir leid wenn das alles so rüber kommt als ob ich jetzt eingeschnappt wäre, was aber nicht der Fall ist.
Aber ich möchte im eigentlichen auch meine Taten nicht groß erläutern und das glaub ich ist ja auch mein Recht.
Natürlich bereue ich meine Taten. Schließlich habe ich eine Warnung bekommen und hab sie auch eingesehen, es war einmal das ich Arbeitsstunden bekommen habe und sie haben auch denk ich mal seinen Zweck erfüllt, dass ich darüber nachdenken sollte was ich eigentlich tuhe mit diesen "Jugendsünden".
Das mir da denn jetzt auch ein Gespräch mit einem Psychologen bevorsteht war mir nicht bewusst. Es hat sich so gelesen als wäre es eine Anspielung darauf das ich doch mal ein aufsuchen sollte...so in etwa. Naja gut, ich entschuldige mich daher nochmal an alle die meine Antworten falsch verstanden haben.
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Aurignacien am 23. Juni 2012, 14:16:53
ZitatDas mir da denn jetzt auch ein Gespräch mit einem Psychologen bevorsteht war mir nicht bewusst.

Das steht jedem bevor, der sich als SaZ bei der Bundeswehr bewirbt und musterungsärztlich als tauglich befunden wird. Du hast dich schon beworben (warst also beim Karriereberater) und hast keine Ahnung über den Verlauf eines Einstellungsverfahrens?
Titel: Antw:Strafbefehle/Vorladungen
Beitrag von: Flexscan am 23. Juni 2012, 14:30:49
genau das wollte ich auch grade fragen....

Dir ist schon bewusst, dass man zu der Musterung als Soldat auf Zeit noch einen 3tägigen Test bestehen muss?

Das Psychologengespräch wird im übrigen auch bei FWDL geführt.