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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: mama2011 am 27. Juni 2012, 09:10:03

Titel: Entlassung
Beitrag von: mama2011 am 27. Juni 2012, 09:10:03
Hallo liebe Kameraden,
ich bin im Okt. 2011 Mama geworden und habe nun einen negativen Versetzungsbescheid der SdBw erhalten. Mein aktueller Dienstort ist 320 km entfernt.
Ich wohne mit meinem Ehemann zusammen in unserem Haus in der Nähe von Frankfurt am Main. Hier gibt es leider sehr wenig Standorte der Bw und ich weis weder ein noch aus.
Ich muss unbedingt ab November wieder arbeiten gehen, da mein Mann trotz beruflicher Festanstellung nicht in der Lage ist unsere kleine Familie allein zu unterhalten.
Mir wurden Seitens der S1 -Abt. sämtliche Hoffnungen auf eine positive Lösung für mich genommen.
Ich bin übrigens seit 2005 im Dienst und SAZ 12 ....
Habt ihr Ideen was ich noch machen könnte ?!?! Zur Not würde ich mich auch auf eine Entlassung einlassen, jedoch scheint mir auch dieser Weg unerreichbar.
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
lg
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. Juni 2012, 10:00:31
Von wem haben Sie einen negativen Versetzungsbescheid" bekommen?

Sie haben doch das Recht, einen Versetzungsantrag zu stellen. Dem kann Ihre Personaführende Stelle (SDBw oder PersABw) stattgeben, dann werden Sie versetzt oder ablehnen. dann bekommen Sie einen ablehnenden Bescheid. Hierauf steht dann eine Rechtsmittelbelehrung. Dieser können Sie folgen und entsprechende Rectsmittel einlegen.

Als Mitglied des Bundeswehrverbandes können Sie sich auch von einem der Vertragsanwälte juristisch beraten lassen und dan entwas kompetenter auftreten.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: wolverine am 27. Juni 2012, 10:09:26
Von diesen Möglichkeiten einmal abgesehen: Sie schreiben sebst, dass die Anzahl der Dienstposten im Umkreis des Wohnortes begrenzt ist. Da wird die Bw nichts daran ändern können. Es bestünde somit noch die Möglichkeit an den Dienstort umzuziehen und Ihr Mann sucht sich dort etwas. Oder Sie stellen eben einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Aber ob das Ihre Probleme wirklich löst, sollten Sie sehr sorgfältig überdenken.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Aurignacien am 27. Juni 2012, 11:55:38
ZitatHier gibt es leider sehr wenig Standorte der Bw und ich weis weder ein noch aus.

Nun gut. Sicher kann man es verstehen, dass eine Mutter bei ihrem Kind sein und es aufwachsen sehen möchte. Aber du schreibst auch, dass du seit 2005 bei der Bundeswehr bist und daher nehme ich an, dass du den "Verein" und seine Gepflogenheiten auch kennst. Man wird ja auch nicht überraschend von einem Tag auf den Anderen Mutter, mich überrascht, dass du dich nicht vorher schon mit dieser Problematik auseinandergesetzt hast. Du bist nun mal bundesweit einsetzbar, dafür hast du unterschrieben. Sorry, aber mich ärgert so eine Einstellung immer ein wenig... "Jetzt bin ich Mutter, jetzt muss ich Vorteile haben."
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: mama2011 am 27. Juni 2012, 12:34:08
Also nochmal ich habe bereits einen Versetzungsantrag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Klar habe ich mich vor einigen Jahren mal dazu verpflichtet bundesweiten Einsatz zu leisten. Meine Einstellung ist auch nich "jetz bin ich Mutter und muss Vorteile haben..." Ich wollte ledigliglich neue Anregungen haben um doch noch eine halbwegs attraktive Lösung zu finden.Wie gesagt wir haben uns hier an ein Haus gebunden und mein Ehemann hat hier eine sehr gute Anstellung.Als ich mit 17 ohne Verpflichtungen und unabhängig zur Bundeswehr ging, habe ich nicht in Erwägung gezogen,dass so schnell eine kleine Familie meinen Lebenmittelpunkt darstellen könnte. Für meinen Sohn würde ich alles tun und ich bin nicht mehr gewillt all meine Zeit diesem "Verein" zu widmen.Ich habe jahrelang nichts heimatnahes erzwungen und immer mindestens 320km Fahrtweg gehabt.Klar geht es vielen so,aber man kann doch nicht als familienfreundlich werben wenn es gar keine Chance gibt.Bitte versteht mich nicht falsch...aber das Unternehmen könnte einem ja auch mal etwas entgegenkommen.Hat jemand von euch Erfahrungen mit Dienstzeitverkürzung???? Mann muss jedoch bedenken,dass ich meine Ausbildung über die Bundeswehr gemacht habe.
Hoffe auf etwas Verständnis. lg
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: wolverine am 27. Juni 2012, 12:36:09
Wie sollte denn das Entgegenkommen aussehen?
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: F_K am 27. Juni 2012, 12:41:17
Zitatich bin nicht mehr gewillt all meine Zeit diesem "Verein" zu widmen

"Alle Zeit" verlangt doch niemand. Lediglich während der Dauer der Verpflichtung die Dienstzeit.

320 km erscheint mir übrigens doch noch sehr überschaubar.

Kurzfristiger Entscheidungsbedarf:
- Versorgung / Betreuung des Kindes während der Arbeitszeit des Mannes
- WE Ehe, wie bis Okt. 2011.

That is life.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Aurignacien am 27. Juni 2012, 12:51:55
ZitatAls ich mit 17 ohne Verpflichtungen und unabhängig zur Bundeswehr ging, habe ich nicht in Erwägung gezogen,dass so schnell eine kleine Familie meinen Lebenmittelpunkt darstellen könnte.

Zunächst mal kam das ja nicht schnell, es ist ja nun doch schon sieben Jahre her, dass du eingetreten bist.

ZitatIch habe jahrelang nichts heimatnahes erzwungen und immer mindestens 320km Fahrtweg gehabt.

Sollte dir das nun auch einen Vorteil erbringen? Was meinst du, wievielen Kameraden es genauso geht?

ZitatWie gesagt wir haben uns hier an ein Haus gebunden

Ein Haus und ein Kind. Dies sind alles Entscheidungen, die man nicht einfach so trifft. Da du auch schon länger SaZ bist, hättest du die Entscheidungen natürlich vor diesem Hintergrund treffen müssen.

Zitataber das Unternehmen könnte einem ja auch mal etwas entgegenkommen.

Weshalb? Dir war bewusst, wofür du unterschreibst. Du bist Soldat mit allen Rechten und Pflichten (ein Recht auf heimatnahe Versetzung beinhaltet dies nicht).

Zitat320 km erscheint mir übrigens doch noch sehr überschaubar.

@F_K: Das sehe ich genauso.
@TE: Hast du auch schon einmal darüber nachgedacht, dass sich die Distanz eventuell durch eine notwendige Versetzung (Umstrukturierung) auch vergrößern kann? Was ist denn dann??


Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Juni 2012, 12:55:52
Zitat von: Aurignacien am 27. Juni 2012, 11:55:38
Man wird ja auch nicht überraschend von einem Tag auf den Anderen Mutter

Meine Cousine hat das geschafft: morgens Anruf, bitte Nachmittags hier und dort sein, ab morgen dann Mutter. Schnell noch in die Arbeit (Lehrerin) und dort Bescheid sagen, dass jetzt doch kurzfristig ein Ersatz her muss.

Aber das geht auch nur, wenn man das Kind nicht selbst werfen muss sondern "löffelfertig" übernimmt  ;D
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Aurignacien am 27. Juni 2012, 12:57:37
Ok, überzeugt. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :D. Meinen Glückwunsch an die Cousine übrigens! ;)
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: justice005 am 27. Juni 2012, 17:30:43
Frankfurt ist ganz schlecht bzgl. Bundeswehr. Das nächste wäre Mainz, das wird aber im Rahmen der Umstrukturierung deutlich verkleinert. Danach kommt Diez und dann Koblenz. Weniger als 100 Kilometer wird dir auf keinen Fall gelingen.

Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Gräfin am 27. Juni 2012, 20:22:05
Ich seh es mal wieder......
Jeder fühlt sich hier genötigt, die Situation der TE total auseinanderzunehmen und die "Biste-ja-selbst-schuld-dran"-Harfe zu zupfen.
Ich kann beide Seiten verstehen aber ich hätte es gern, wenn geholfen werden könnte.
Die Situation ist nunmal schwierig...junge Mutti mit Mann und Haus. Und das ist nunmal die Zukunft. Basta.
Gibt es Möglichkeiten, jetzt auch die Aussichten im Job zu verbessern?

Die Idee mit den Vertragsanwälten ist vielleicht gar nicht so schlecht.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: wolverine am 27. Juni 2012, 20:58:00
Was soll denn ein Anwalt da zaubern? Ein Härtefall ist sie nun einmal nicht und die Dienstpostensituation ist klar dargestellt. Auf den Vorschlag einer vermittelnden Lösung von ihr warte ich noch.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: justice005 am 27. Juni 2012, 21:09:25
richtig. Auch mit einem Anwalt wird in Frankfurt keine Kaserne gebaut.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Paramedic am 27. Juni 2012, 21:31:02
Frag mich auch worauf sich der Anwalt stürzen soll, nur weil der Bund versucht familienfreundlicher zu sein, wird ja nicht die bundesweite Mobilität angetastet.

Und selbst wenn im besten Fall ein Platz ergattert wird, was ist in 1 Jahr, wenn eine neue Versetzung erfolgt? Ist das der Sinn, dass jeder, der einen Grund hat (ob gut oder nicht gut sei mal hier außen vor gelassen) mit dem Anwalt sein Recht erstreitet.

Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: LwPersFw am 27. Juni 2012, 23:42:29
@ Hallo Gräfin und mama2011

Rein menschlich und unter dem Aspekt der Fürsorge kann ich Ihnen folgen...

Nur hier wird das grundsätzliche Problem verkannt, dass es sich bei der Bundeswehr
und einen ganz normalen Arbeitgeber - mit aber ganz speziellen Anforderungen handelt.

Ganz normal ... denn wie z.B. bei BMW gibt es eine klar definierte Anzahl von Dienstposten
                     an klar festgelegten Dienstorten

Speziell ... weil Soldaten auch in Einsätze gehen... jederzeit versetzbar sein müssen...

Weil über allem - auch in allen Papieren zum Stichwort "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" - die Einsatzbereitschaft steht...

Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern !

Deshalb habe ich auch kein Verständnis für die Politiker, die die Bw in diesem breiten Umfang für
Frauen geöffnet haben - ohne das auch im großen Umfang die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen wurden...
Aber auch dann gehen diese Maßnahmen davon aus, dass die Mutter in der nähe ihres Stammtruppenteils wohnt...
Oder wie die Kinderbetreuung während Lehrgängen und Einsatz geregelt werden kann...
Aber nicht der Fall "Mutter als Pendlerin"... zumindest habe ich dazu noch nichts gelesen.

Folge sind solche Fälle, in denen die Personalbearbeitung - die sich an bestehende Vorgaben halten muss -,
nicht helfen kann, selbst wenn die Bearbeiter helfen wollen.

Die Soldatin bräuchte in Ihrer Verwendung in oder um Frankfurt herum einen Dienstposten.
Nach dem Bescheid der SDBw gibt es diesen aber nicht...
Daran kann ein Anwalt auch nichts ändern...

Es liegen auch keine (gemäß Erlass) schwerwiegenden persönlichen Gründe vor, die es
ggf. ermöglichen würden, mama2011 ohne konkreten Dienstposten in FRA zu verwenden...

Deshalb kann ich (meine ganz persönliche Meinung), jeder Soldatin, die soweit von zu Hause
stationiert ist, nur davon abraten, in dieser Zeit der Trennung bewusst ein Kind zu bekommen.

Denn die Politik verspricht viel ... nur die Realität...

Diese - derzeitige - Realität im Berufsleben als Soldatin bei der Lebens-/Familienplanung
(zu der natürlich auch der Mann gehört) außen vor zu lassen ... Sie sehen ja was die Folge sein kann...

Und Gräfin ... aus 20 Jahren Tätigkeit im Personalwesen ... "basta" sagt dann die SDBw - weil sie nicht anders kann...

Das Ausschöpfen der vollen 3 Jahre Elternzeit geht ja, gemäß mama2011, - aus finanziellen Gründen - auch nicht...


Ich sehe hier nur 2 Lösungsansätze...

A)

...wie in vielen anderen Soldatenfamilien - in denen der Mann der Pendler ist - und die Ehefrau das
Kind betreut und arbeiten geht, muss es hier andersherum sein...

Die Ehefrau pendelt und der Ehemann betreut das Kind und geht arbeiten...
Also müsste für diesen Fall eine Ganztagsbetreuung für das Kind gefunden werden.
Und auch hier wieder .... die Politik hat es beschlossen ... und wie sieht die Realität aus ?

Mal ganz abgesehen davon, dass in diesem Punkt auch die Frauen umdenken müssen...
Viele würden jetzt sofort behaupten das dies schädlich für das Kind wäre...

Nur viele tausende Alleinerziehende (Frauen und Männer) müssen auch ihr Kind ganztags betreuen lassen,
weil sie Vollzeit arbeiten müssen.
Und diese Kinder werden bestimmt keine schlechteren "Erdenbürger"...

Und Papa kann auch sein Kind betreuen und umsorgen wie Mama - wenn Mama ihn läßt und er will...

Zu überbrücken ist hier ja eine Zeit von ca. 3 Jahren, bis mama2011 in BfD gehen kann.

B)

Oder - möglicherweise !!! - eine Dienstzeitverkürzung gem. § 40 Abs. 7 SG

Normalerweise ist ein Kind kein Grund der dies erlauben würde, da ausschließlich dem privaten Bereich zuzuordnen.

Denn § 40 Abs. 7 fordert ein dienstliches Interesse an der DZV !

Der Erlass BMVg – PSZ I 1 Az 16-02-02/7 vom 28.07.2010 (Hinweis zur Anwendung des § 40 Abs. 7 SG) führt
aber u.a. aus:

"Bei der Feststellung eines dienstlichen Interesses können im Einzelfall auch andere Gesichtspunkte Berücksichtigung finden.
So kann vor dem Hintergrund der politisch gewollten Einsparungen im Bundeshaushalt und der sich in diesem Zusammenhang
abzeichnenden erheblichen Personalreduzierung der Streitkräfte eine Verkürzung der Dienstzeit derzeit durchaus im dienstlichen
Interesse liegen, wenn der entsprechende Antrag truppendienstlich uneingeschränkt befürwortet wird und eine ggf. entstehende Vakanz
auf dem durch die Dienstzeitverkürzung frei werdenden Dienstposten bis zum regulären Ausscheiden/BFD-Beginn des Antragstellers/der
Antragstellerin durch die Disziplinarvorgesetzten getragen wird. Insoweit wird auch der besonderen Verantwortung der
zuständigen Vorgesetzten für die Einsatzbereitschaft ihres unterstellten Bereiches Rechnung getragen."

Wenn also Chef und SDBw in diesem Einzelfall diese "Karte spielen" ... könnte der Soldatin geholfen werden...

Also mit dem Chef sprechen... wenn dieser mitspielen will ... Gespräch mit der SDBw suchen... und hoffen das es klappt...

Ggf. den Sozialdienst mit "ins Boot holen"...




Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: mama2011 am 28. Juni 2012, 12:05:43
@ LwPersFw
DANKE DANKE DANKE

So habe ich mir eine Antwort gewünscht: fachlich und sachlich!
Sollten sich einige Leute mal ein Bespiel dran nehmen.  >:(
Nur noch eine Frage zu der Dienstzeitverkürzung: Sollte ich die Zeit der Umstrukturierung noch etwas abwarten oder stehen die Chancen jetz besonders gut um diesen Versuch zu starten?
glg
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: bayern bazi am 28. Juni 2012, 12:33:37
Zitat von: mama2011 am 28. Juni 2012, 12:05:43

Sollten sich einige Leute mal ein Bespiel dran nehmen.  >:(
Nur noch eine Frage zu der Dienstzeitverkürzung: Sollte ich die Zeit der Umstrukturierung noch etwas abwarten oder stehen die Chancen jetz besonders gut um diesen Versuch zu starten?

es könnte jetz sehr positv ausschauen



ABER

bedenke
wenn du bei der bw rauskommst - wer verdient euren lebensunterhalt - du hattest doch ganz oben geschrieben der vater verdient nicht genug - und wär es nicht besser die familie zieht an den dienstort damit die pendelei wegfällt
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: wolverine am 28. Juni 2012, 12:38:42
Auch der LwPersFw schreibt nichts anderes als fast alle vorher: Entweder es bleibt alles, wie es ist oder man gewährt einen Vorteil, der so grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Und nichts anderes hat Aurignacien bemängelt.
Und das man ohne Anspruch auf BFD-Maßnahmen und ALG entlassen wird, sollte auch klar sein. Evtl. schlägt sogar noch etwas für die genossene ZAW zu Buche. Das sollten Sie alles sehr sorgfältig bedenken und abwägen.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Andi am 28. Juni 2012, 13:21:29
Zitat von: OLT.d.R am 28. Juni 2012, 13:07:21
Es spricht nicht gerade für Dich, als Soldatin, dass Du bereits zum Gegenwärtigen Zeitpunkt Mutter geworden bist.

Was hast du denn genommen?
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Aurignacien am 28. Juni 2012, 13:28:17
ZitatEs spricht nicht gerade für Dich, als Soldatin, dass Du bereits zum Gegenwärtigen Zeitpunkt Mutter geworden bist.

Bitte was???  :o Ich kenne genügend Kameraden, die Eltern sind und trotzdem Soldat! Entschuldige, aber diese Aussage ist völliger Quatsch!
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Juni 2012, 13:30:52
@OLTdR: Bevor Sie solche Empfehlungen geben, sollten Sie zumindest das lesen, was zuvor bereits gesagt wurde: Die Gründe der Fragenstellerin sind keine, die weder einen Rechtsanspruch auf Dienstzeitverkürzung, noch dies aus dienstlichen Gründen zwingend gegeben ist. Ganz abgesehen davon, dass dies mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sein kann.

Der Fragenstellerin wurden jetzt verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, die sie ergreifen kann. Jede dieser Möglichkeiten hat gravierende Schattenseiten, die sie bei einer Entscheidung sicher berücksichtigen wird. Jedwede moralische Bewertung ist genausowenig sinnvoll (und vor allem ohne Kenntnis der Person anmaßend) wie die Bemerkung, dass dieses Problem ursächlich damit zusammenhängt, dass Frauen alle Laufbahnen und Verwendungen bei der Bw offen stehen. Denn auch hier im Forum gibt es einige Threads, in denen dieselbe Frage von Soldaten aufgeworfen wurden. Ja, auch Soldaten sind in zunehmenden Maße so emanzipiert, dass sie Elternzeit, Versetzung oder Dienstzeitverkürzung beantragen, um sich in größeren Maß ihren Kindern widmen zu können.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: schlammtreiber am 28. Juni 2012, 13:46:07
Troll entfernt
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: LwPersFw am 28. Juni 2012, 16:58:47
Warum warten ... wenn die SDBw diesem Lösungsansatz folgen will ... wird sie es auch jetzt schon tun.

Wenn eine DZV auf z.B. SaZ 8 erfolgt, fallen nur die BfD- und Übergangsgebührnisse-/Übergangsbeihilfe-Ansprüche als SaZ 12 weg.

Sie erhält dann die Leistungen für einen SaZ 8.

Wobei die ZAW natürlich den Anspruchszeitraum für die Freistellung im Dienst für BfD von 15 auf 6 Monate verkürzt.

Im Verfahren DZV füllt der Soldat eine neue Verpflichtungserklärung aus.

Hier kann auch mit Monaten gearbeitet werden, wenn dies sinnvoll ist.
z.B. Dienstzeit soll neu festgestzt werden auf 8 Jahre 2 Monate.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Paramedic am 28. Juni 2012, 18:16:35
ZitatTroll entfernt

und ich bin hoch und runtergescrollt um den zu suchen  >:(, hätte ich das früher gefunden  :-\
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: mama2011 am 29. Juni 2012, 13:31:12
Liebe Kameraden/innin ,
nochmal danke für die ganzen Antworten. Einige von euch haben mir sehr weitergeholfen und mir auch neue Dinge aufgezeigt die für mich zu überdenken sind. Einigen kann ich nur sagen, dass ich es schade finde wie gedankenlos sie stur dem Land dienen ohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.
Ich denke ich werde ein Gespräch bei der SDBw beantragen und dann um eine DZV bitten.Plan ab November steht: Ich werde meine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren nehmen und mir eine Nebenbeschäftigung a 30 Std. die Woche suchen.
Jemand hatte angemerkt , dass es ja bei einer Entlassung auch nur einen Verdiener geben würde: dazu möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es auch ein Leben außerhalb der Bundeswehr gibt und ich keine Probleme auf dem Arbeitsmarkt habe. Betreuung tagsüber ist schon sicher für mein KInd.
lg
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: F_K am 29. Juni 2012, 14:21:59
ZitatIch werde meine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren nehmen und mir eine Nebenbeschäftigung a 30 Std. die Woche suchen.

Jä?

Zumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

ZitatEinigen kann ich nur sagen, dass ich es schade finde wie gedankenlos sie stur dem Land dienen

Meinen Land dienen? Ja, selbstverständlich. Stur? Nein, lediglich (vertrags-) TREU auch in Schwierigkeiten.

Zitatohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.

Die Selbstverwirklichung findet in aller Regel außerhalb des Dienstes / der Arbeit statt (... und geht auch bei treuen dienen).
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: ulli76 am 29. Juni 2012, 14:54:17
Ach daher weht der Wind- so von wegen Selbsverwirklichung, Leben auserhalb der Bundeswehr und schon neuen Job gesucht.

Dir ist schon klar, dass die Bundeswehr einer Dienstzeitverkürzung erstmal zustimmen muss?

Ich frag mich halt, warum du dir nicht deinen Lebensmittelpunkt in der Nähe deines Standortes aufgebaut hast und nicht irgendwo da, wo es kaum Standorte/Dienstposten gibt.

@F_K: Innerhalb der Elternzeit gilt die 8-Stunden-Regel nicht.

Mit dieser Geschichte von wegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss irgendwas mit der Umsetzung schief gelaufen sein- es ist teilweise unglaublich, was für eine Anspruchshaltung sich daraus entwickelt hat.

Von was für einem Dienstposten sprechen wir überhaupt? Nicht dass das auch noch was spezialisiertes ist, was es in der Nähe eh nicht gibt.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: ulli76 am 29. Juni 2012, 15:11:17
Wenn du mit 17 unterschrieben hast und jetzt nen Beruf hast, in dem du Problemlos eine Beschäftigung findest, dann hast du doch sicher ne ZAW genossen, oder?
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: wolverine am 29. Juni 2012, 15:27:37
Zitat von: mama2011 am 27. Juni 2012, 12:34:08
Mann muss jedoch bedenken,dass ich meine Ausbildung über die Bundeswehr gemacht habe.
Ja; das ist unstreitig. Es könnte sogar ZAW und Fortbildungsstufe sein (Z12?!)
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: justice005 am 29. Juni 2012, 15:29:36
ZitatZumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

So ein unqualifizierter Schwachsinn.

Erstens: Elternzeit ist nicht davon abhängig, ob sie objektiv notwendig ist. Es ist eine freie Entscheidung, ob man Elternzeit nehmen möchte oder nicht. Die Voraussetzungen beschränken sich im Wesentlichen nur auf das Alter des Kindes und darauf, dass man das Kind auch tatsächlich betreut, also mit ihm im selben Haushalt lebt.

Zweitens: Eine Nebentätigkeit ist bis zu 30 Stunden die Woche erlaubt. Ich vermute, genau wegen dieser Höchstgrenze hat die Fragestellerin auch die Absicht, entsprechend zu arbeiten.

Für die Fragestellerin, für die eine heimatnahe Versetzung nicht in Frage kommt, ist das genau die richtige Lösung.



Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: justice005 am 29. Juni 2012, 15:42:22
Ergänzung:

Hier steht auch alles sehr schön schwarz auf weiß zum Nachlesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/erzurlsoldv/gesamt.pdf

Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: StOPfr am 29. Juni 2012, 15:44:29
Zitat von: justice005 am 29. Juni 2012, 15:29:36
ZitatZumindest bei Beamten (und auch bei Soldaten) ist auch in der Elternzeit JEDER Nebenbeschäftigung GENEHMIGEN zu lassen. Nebenbeschäftigungen über 8 Stunden die Woche sind bei Soldaten grundsätzlich NICHT genehmigungsfähig.

Im übrigen würde mit einer solchen Nebenbeschäftigung ja deutlich, dass gar keine Elternzeit notwendig ist - dann wäre weiter zu dienen.

So ein unqualifizierter Schwachsinn.

Ich weiß, wer austeilt muss auch einstecken, aber: Es muss ja nicht jeder mitmachen!
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. Juni 2012, 15:46:15
Hakten wir einmal emotionslos fest:

Unsere Fragenstellerin ist mit 17 Jahren Soldatin geworden, hat eine ZAW gemacht und arbeitet seit einiger Zeit als Soldatin in einem Beruf, mit dem man auch im zivilen Arbeitsmarkt schnell fündig wird. Sie wohnt mit ihrem Mann irgendwo im Raum Frankfurt (Main?). Ihr Mann geht auch einem Beruf nach, allerdings ist das Einkommen nicht so hoch, als dass es für das Auskommen der Familie reichte. Seitdem unsere Fragenstellerin ein Kind hat, stört sie die Wochenendpendelei über rund 300 km einfache Strecke. Ein an die SDBw gestellter Versetzungsantrag war erfolglos. Sie hat die Tätigkeit als Soldatin nicht mehr in der oberen Priorität und will "sich selbst verwirklichen" (was immer sie damit meint. Fakt ist auch, dass sie zu der Anmerkung, dass sie mit ihrer Familie im IUmkreis des Standortes wohnen und ihr Mann dort seinem Beruf nachgehen könne, bisher nichts gesagt.

Halten wir weiter emotionslos fest, dass sie weder einen Anspruch auf heimatnahe Verwendung (wir wissen ja weder ihre Verwendung, noch ob ihr gegenwärtiger Standort die nächstgelegene Möglichkeit für ihre Verwendung ist), noch auf eine Dienstzeitverkürzung hat. Halten wir damit weiter fest, dass der Dienstherr ein Interesse daran haben oder so kulant sein müsste, ihre Dienstzeit zu verkürzen. Über die ggf. zu erwartenden Nachteile dieses Weges ist sie hier hinreichend aufgeklärt worden.

Ich neige ja dazu, Reisenden (im Gesit) keine Steine in den Weg zu legen und sie ggf. mit Rückzahlungsverpflichtung und Rücksz´tufung von BFD-Ansprüchen zu entlassen. Allerdings sollten wir ehrlicherweise unserer Fragenstellerin anraten, sich als Plan B damit zu arrangieren, dass auch der DZV nicht entsprochen wird und sie somit Soldatin bleiben wird.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Aurignacien am 29. Juni 2012, 15:53:01
Zitatwie gedankenlos sie stur dem Land dienen ohne sich eventuell selbst zu verwirklichen.

Öhm ja. Erstens diene ich nicht (mehr) und zweitens habe ich mich selbst verwirklicht, auch ohne meine Dienstzeit verkürzt zu haben.

Zitates ist teilweise unglaublich, was für eine Anspruchshaltung sich daraus entwickelt hat.

Das sehe ich genauso, ulli76!
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: F_K am 29. Juni 2012, 15:53:21
ZitatIch weiß, wer austeilt muss auch einstecken, aber: Es muss ja nicht jeder mitmachen!

Uli hat es doch deutlich freundlicher als Justice angesprochen.

Nichtsdestsotrotz - der Sachverhalt war von mir falsch dargestellt worden und ist berichtigt worden (Schuldigung - danke dafür) - ich hatte das mit Freistellung aus familienpolitischen Gründen verwechselt - dass gibt es aber wohl nur bei Beamten auf Lebenszeit.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: justice005 am 29. Juni 2012, 16:18:38
Dann entschuldige ich mich auch für meine zu harte Ausdrucksweise. Ich wollte niemandem auf den Schlips treten. Sorry.

Ich bin immer ein wenig empfindlich, wenn Leute, die private Probleme haben, nur entgegengeblafft wird, sie sollen "treu dienen" und sie seien selber schuld, weil sie sich ja verpflichtet hätten... Während einer Verpflichtungszeit können sich Dinge ergeben, die eben nicht von Anfang an klar waren. Und wer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach Lösungen sucht, er hat es nicht von vorne herein verdient, angeblafft zu werden. Das tun aber leider auch Vorgesetzte im Truppenalltag immer wieder. Diese Vorgesetzte vergessen dann ganz offensichtlich Ihre Fürsorgepflicht gemäß § 10 III SG und Ihre Kameradschaftspflicht nach § 12 SG, woraus sich berechtigterweise die Frage ergibt, wer denn eigentlich derjenige ist, der nicht treu dient.

Ich wollte das aber nicht an den übrigen Forumsteilnehmer auslassen.

Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: wolverine am 29. Juni 2012, 16:37:03
Ich finde auch nicht, dass das hier stattgefunden hat. Es wurde und wird ein offenes Wort gesprochen und immer allen nach dem Mund reden hilft auch nicht wirklich weiter. Aber ein Verdacht, dass gerne alle Annehmlichkeiten ausgeschöpft wurden und jetzt eben nur noch der "Anspruch" gesucht und durchgesetzt werden soll (selbst wenn dieser nicht besteht), bleibt schon. Und dann darf man das auch formulieren.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: schlammtreiber am 02. Juli 2012, 08:32:20
Ich find das ein Stück weit schön und auch herzlich, wie sich alle hier verstehen und gemeinsam die unschönen gesagten Worte verarbeiten.

Das Pony siegt!

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