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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Kampfnudel am 27. Juni 2012, 14:48:36

Titel: Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Kampfnudel am 27. Juni 2012, 14:48:36
Hi Ho...
heute hat uns das Schicksal gerufen und massiv in den Hintern getreten. Bisher gab es bei uns so genannte Quartalsausgleichstage. Also 4 im Jahr. Bevorzugt an Brückentagen eingesetzt... Heute wurden diese ersatzlos gestrichen...bisher bekannt gewordene Begründung: Beamte haben diese schließlich auch nicht...klingt irgendwie sehr an den Haaren herbeigezogen...irgendwie werden wir das Gefühl nicht los, das es die Retoure für die Gehaltsanpassung rückwirkend zum März (bisher ja eh noch nicht gezahlt) ist...quasi vorne Geld und hinten Freizeit streichen...
gibt es jemanden, der mir hier rechtliche Hintergründe nennen kann?...Wer genehmigt Quattage? Habe mal irgendwo gelesen, das dies jeder Kasernenkommandant in eigener Sache erledigt...was ist wenn der EU schon verplant, die Quattage eingereicht und genehmigt wurden? Dürfen die dann so einfach gestrichen werden?
viele Grüße und hoffentlich rege Antworten...
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: BulleMölders am 27. Juni 2012, 15:05:14
Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen den diese Quartalsausgleichstage.
Denn gehört habe ich von so etwas noch nie.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Jakkaru am 27. Juni 2012, 15:06:21
Ich habe es schon gehört. Wir haben diese auch. Wurden auch gestrichen. Fazit: Is halt so ;)
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2012, 15:09:51
Ich kenn die Dinger noch von vor 20 jahren. Aber irgendwann waren die mal weg, war mir garnicht bewusst, dass es die immer noch gibt. Ist wohl noch so in den Einheiten mit erhöhten Grünanteilen gewesen.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Kampfnudel am 27. Juni 2012, 15:11:32
to BulleMölders
auf welcher Basis die Tage entstanden sind, weiß ich leider auch nicht...hatte diese in meiner 1.Stammeinheit auch viele Jahre, dann wurden sie gestrichen und sogenannte Halbjahrestage eingeführt und dieses dann gestrichen , weil ja der 24.12. und 31.12. frei ist...war dann überrascht, das es in der neuen Einheit (bin dort seit 2009) diese Tage wieder gab...bis heute eben...irgendwie ist das alles nur noch Willkür...
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: BulleMölders am 27. Juni 2012, 15:12:36
Ist halt der Nachteil für einen "Beamten" da kann man die Regeln mal eben per Gesetz verändern.

Uns hat vor 10 Jahren auch keiner gefragt als unsere Arbeitszeit von 37,5 auf 40 Wochenstunden erhöht wurde, obwohl wir 10 Jahre vorher die Reduzierung durch Gehaltsverzicht bekommen haben. Gesetzgeber hat einfach beschlossen und damit arbeiten Beamte 40 und Angestellte 37,5 Wochenstunden.
Und da dürfen wird dann noch nicht mal gegen Streiken. So ist halt das Leben, hart und ungerecht oder Manchmal verliert man und ansonsten Gewinnen die anderen.

P.S. Der Beamte hat aber auch ein wesentlich wirksameres Mitte als Streik, "Dienst nach Vorschrift"! :)
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: BulleMölders am 27. Juni 2012, 15:14:37
Zitat von: Kampfnudel am 27. Juni 2012, 15:11:32
to BulleMölders
auf welcher Basis die Tage entstanden sind, weiß ich leider auch nicht...hatte diese in meiner 1.Stammeinheit auch viele Jahre, dann wurden sie gestrichen und sogenannte Halbjahrestage eingeführt und dieses dann gestrichen , weil ja der 24.12. und 31.12. frei ist...war dann überrascht, das es in der neuen Einheit (bin dort seit 2009) diese Tage wieder gab...bis heute eben...irgendwie ist das alles nur noch Willkür...

So kenne ich das auch noch von vor 25 Jahren und auch das mit der Zusammenlegung und der Festlegung auf den 24. und den 31.12.
Deshalb ja auch meine Frage auf welcher Rechtsgrundlage dieses Heute noch gewährt wird.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Andi am 27. Juni 2012, 15:23:13
Die Rechtsgrundlage ist bis zum 30.06.12 die ZDv 14/5 B196 "Gewährung von dienstfreien Werktagen in Teilbereichen der Streitkräfte im Quartal (Quartalausgleichstage)".
Und am 12.06.12 hat P II 5 im BMVg die ZDv 14/5 zum 30.06.12 dahingehend geändert, dass die Quartalsausgleichstagsregelung aufgehoben wird. Also: Ab nächstem Quartal keine Quartalstage mehr.
Begründung: Keine.

Gruß Andi
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: ulli76 am 27. Juni 2012, 15:45:26
Wobei es einige Einheiten gibt, die schon länger keine QuartTage mehr haben.

Also ursprünglich waren die dazu gedacht, einen Ausgleich für Einheiten mit erhöhtem "Grünanteil" und damit höherer dienstlicher Belastung zu schaffen. Irgendwann war man dann aber der Meinung, dass der Dienstzeiterlass zum Ausgleich der erhöhten Belastung ausgleicht und es deswegen keine QuartTage mehr gibt.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Andi am 27. Juni 2012, 15:47:04
Zitat von: ulli76 am 27. Juni 2012, 15:45:26
Wobei es einige Einheiten gibt, die schon länger keine QuartTage mehr haben.

Sagen wir lieber: Es gibt ein klar umrissenes Feld welche Einheiten sie haben und welche nicht. Und das steht in der ZDv 14/5, B196.

Gruß Andi
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 27. Juni 2012, 19:02:48
Am Ende sind ja jene Kameraden stärker bestraft, die bisher mit diesen Tagen, auch wenn diese als Brückentage genutzt wurden, ihre Behördengänge am Wohnort erledigen konnten. Soldaten mit Wohnort am Ort der Dienststelle bekamen bei uns ja ohne weiteres stundenweise frei, um früh oder am Nachmittag ihre Gänge zu Ämtern und Behörden tätigen zu können. Ich habe diese Zugeständnisse von Chef und ZgFhr nie nachvollzogen, da die Wochenpendler auch DZA oder Urlaub für ganze Tage nehmen mussten.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Schamane am 27. Juni 2012, 19:38:37
Gesetze und Verordnungen können sich halt ändern, interessant wäre es aber halt wenn der Quat.-Tag schon aktenkundig gewehrt wurde und dem Betreffenden dadurch ein Vermögensschaden entstehen würde!
Ich gehe davon aus, dass man ihn dann in Erholungsurlaub umwandelt und als gewehrt ansieht. Aber das ist halt der Preis für einen unkündbaren Dienstposten.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: justice005 am 27. Juni 2012, 19:49:18
Ich habe auch keine Ahnung, woher die Tage ursprünglich mal kamen. Aber mir hat mal irgendjemand erklärt, das läge daran, dass das Gehalt auf 30 Tage im Monat ausgelegt sei. Da aber 6 Monate 31 Tage haben, würde man 6 Tage nicht bezahlt. Da im Februar aber 2 Tage zuviel bezahlt würden, bleiben nur 4 unbezahlte Tage übrig. Diese 4 Tage gäbe es dann frei, woraus sich die 4 Quartalstage ergäben.

Ob diese Geschichte stimmt weiß ich nicht, sie wurde mir nur so mal erzählt.

Heutzutage ist diese Rechnung aber überflüssig, weil Soldaten nicht tageweise, sondern Monatsweise bezahlt werden, so wie jeder andere auch.

Daher ist es nur konsequent, dass man das auch für Soldaten anpasst.

Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2012, 20:22:51
Das einige Einheiten das bekommen und andere nicht, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich wage zu bezweifeln, dass Einheiten mit erhöhtem Grünanteil auch die Stundenbelastung haben, wie in einen HöhKdoBeh o.ä. geleistet wird. Da brauche ich nur daran zu denken, dass ich jedes Jahr eine dreistellige Anzahl an Überstunden verfallen lassen muss.
Genauso wie sich für mich die Regelung als ungerecht darstellt, wieso jemand mit Kind 40h arbeiten muss und ohne 41. Dass er diese h mit seinem Kind verbringt, kann mir niemand erzählen, oder dürfen tägliche Heimfahrer mit Kind kürzer arbeiten als WoEn Pendler?
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Kampfnudel am 27. Juni 2012, 20:33:13
Zitat von: Andi am 27. Juni 2012, 15:23:13
Die Rechtsgrundlage ist bis zum 30.06.12 die ZDv 14/5 B196 "Gewährung von dienstfreien Werktagen in Teilbereichen der Streitkräfte im Quartal (Quartalausgleichstage)".
Und am 12.06.12 hat P II 5 im BMVg die ZDv 14/5 zum 30.06.12 dahingehend geändert, dass die Quartalsausgleichstagsregelung aufgehoben wird. Also: Ab nächstem Quartal keine Quartalstage mehr.
Begründung: Keine.

Gruß Andi

Danke Andi, das ist doch mal eine Basis auf der ich weiter recherchieren kann...
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Rollo83 am 03. Juli 2012, 20:36:55
Wir im LogBtl hatten die Quattage bis heute auch noch.

Mal eine andere Frage zu dem "neuen" Dienstzeiterlass.
Wir hatten bis jetzt die Regelung das alle Dienste in der Woche auf Geld ausgezahlt wurden und alle Wochenenddienste auf Freizeit. Irgendwie stand zwar schon in dem alten Erlass das vorrangig Freizeit gewährt werden soll aber der DV dies ablehnen kann wenn dienstliche Gründe dagegen sprechen. So sind wir dann auf oben beschriebene Regelung gekommen.

Ich bin vor kurzem mal den neuen Erlass überflogen aber hatte irgendwie keine große Änderung gefunden.

Heute hab ich dann über meinen ZgFhr erfahren das unser Chef angehalten ist ALLE Dienste auf Freistellung zu geben und nur in Ausnahmen finanziell. Gibt es in der Hinsicht eine Änderung.

Wenn ich mir das mal grob durch rechne wird das aber sportlich. Wir haben locker 4 Übungen pro Jahr und auch andere Veranstaltungen wo man Anrechnungsfälle erwirtschaftet plus von mir aus jeden Monat 2-3 Dienste und natüich 29 Tage EU. Da komm ich grob überschlagen locker auf über 100 Tage die man nicht im Dienst ist. Wie soll man diese Tage bitte jemals abbauen. Ich gab jetzt alleine noch fast 50 Tage Urlaub und ich mach so gut wie nie Dienste.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: KlausP am 03. Juli 2012, 20:49:46
ZitatWir hatten bis jetzt die Regelung das alle Dienste in der Woche auf Geld ausgezahlt wurden und alle Wochenenddienste auf Freizeit.

Diese pauschaen Festlegungen von einigen Disziplinarvorgesetzten entsprachen schon nicht dem Sinn des Erlasses. Die Entscheidung Freizeit - Geld war auch im "alten" (den neuen kenne ich nicht) Erlass immer eine Einzelfallentscheidung.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Rollo83 am 03. Juli 2012, 21:02:51
Ja das weiß ich ja in der Chef hat im "Einzelfall" entschieden das alle Dienste in der Woche finanziell ausgeglichen werden.

Ich würd gern wissen was sich geändert hat das der Chef jetzt abgehalten ist alles auf Freizeit auszugleichen. Ich mein ich find es besser denn ich hab Für einen OvWa lieber einen Tag frei anstatt 35€ brutto und ein bischen DUZ. Ist nur noch die Frage wie man die ganze Freizeit ab baut.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 03. Juli 2012, 21:23:23
Dass viele Chefs vorrangig auf Abgeltung in Freizeit bestehen, liegt daran, dass man vermeiden will, dass einige durch ständige Dienste den Großteil ihrer Freizeit opfern und dadurch längerfristig nicht ausreichend erholen. Natürlich muss auch dafür Sorge getragen werden, dass besonders bei häufigen und längeren Dienstverrichtungen, die entsprechende Anrechnungsfälle zur Folge haben, die Soldaten auch Gelegenheit haben, diese entsprechend abzubauen. Durch Übungen, Lehrgänge, Einsätze und den regulären EU sind die Möglichkeiten das Jahr über teilweise schon sehr eingeschränkt, größere Anhäufungen abzubauen. Aus meiner Zeit gab es aber auch die Festlegung, dass "übergroße" Ansammlungen an Anrechnungsfällen mit Freizeitausgleich nur in Fällen von längeren BfD-Maßnahmen (wo die möglichen Sonderurlaube nicht reichen) oder ähnlichen Dingen geduldet waren bzw. auch die Abgeltung sichergestellt war.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: ulli76 am 03. Juli 2012, 22:50:39
Ich mein, dass ich die Regelung, dass Wochenenddienste vornehmlich durch Freizeit auszugleichen sind, schon früher im Dienstzeiterlass gelesen hab.
In der Regel hatte der Chef aber Vorteile, wenn der Soldat lieber das Geld wollte- immerhin hatte er dann nen Soldaten mehr im Dienst.
Und manchmal geht´s dienstlich halt nicht, dass ein Soldat alle Dienste durch Freizeit ausgeglichen bekommt.

Aber letztendlich ist es wirklich eine Einzelfallentscheidung.
Wir hatten in der Kompanie mal ne Regelung, dass bei nem DA-Antrag gleichzeitig der verbleibende EU angegeben wurde. Bei einem Missverhältniss wurde der Soldat dann befragt und ggf. der DA nicht gewährt, sondern darauf verwiesen, dass zunächst der EU abzubauen ist.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: BulleMölders am 04. Juli 2012, 07:23:58
Ich kann mich Erinnern, dass wie Ende der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts  ;D der DZA eingeführt wurde, es schon damals die Weisung gab, Ausgleich vor Auszahlung.
Allerdings gab es da bei der Marine natürlich Ausnahmen.
Bei  ca. 150 Seetagen im Jahr wäre es gar nicht machbar gewesen, diese als Ausgleich zu nehmen. Da hätte das Konzept der zwei Besatzungen schon damals schon Umgesetzt sein müssen.
Meines Wissens nach, wurde aus dem Umstand das die Bordbesatzungen eben so viele Anrechnungsfälle ansammelten auch die ersten Ideen der zwei Besatzungen geboren.

Für uns war das mit dem Auszahlen natürlich eine schöne Sache. Da gab es dann mal die eine oder andere Abrechnung, wo das Netto dann schon in einen hohen vierstelligen DM-Bereich ging.

Und wenn man es gut Anstellte, dann konnte man auf den Reisen von der Bordzulage ganz gut Leben und musste vom den Dienstbezügen nichts anfassen und nach einer sechs Monats Tour konnte sich dann schon mal ein fünfstelliges Guthaben auf dem Konto angesammelt haben. Zumindest wenn man Junggeselle war und noch bei den Eltern gewohnt hat.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: wolverine am 04. Juli 2012, 09:45:56
Und ich habe das Rollos Kommandeur auch sehr deutlich erklärt aber offenbar will er das nicht verstehen  ;D
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Der Ma am 04. Juli 2012, 21:36:34
Also die Quartalsausgleichstage waren für selbstständige Einheiten und Bataillone gedacht. Da es hier verhmehrt dazu kommt dass der Dienst wegen Ausbildungen im Gelände oder Schießtage "etwas länger" geht und diese Mehrbelastung pro Woche meist nicht zum erlangen eines Ausgleichsanspruchs führt hat man die Quartalsausgleichstage eingeführt.

Jedoch wurde dies mit Verweis auf die Ungleichbehandlung gegenüber Beamten wieder zurück genommen.

Was mir jedoch schleierhaft ist, warum stellte das eine Ungleichbehandlung dar. Ich denke für Beamte gibt es sehr wenig Dienst nach Feierabend (Ausnahmen bestätigen hier natürlich die Regel) .
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Ralf am 04. Juli 2012, 22:00:21
@Der Ma: Mit welcher Begründung wird dieses anderen Soldaten verweigert? Hunderte von (nichtbezahlten) Überstunden fallen da stellenweise an.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Der Ma am 04. Juli 2012, 22:17:10
Weil man in höheren Dienststellen meistens Stundenausgleich (gleitende Arbeitszeit) hat. Die meisten Regimenter haben wohl auch den Quat benutzt obwohl es für die nicht vorgesehen war. Wir reden hier auch nicht von Überstunden die von jedem Soldat individuell beeinflusst werden können, sondern von Dienst gemäß Dienstplan. Wo das Schießen bis 1630 geht und ab dann der Dienstplan aufhört aber man ja noch gezwungenermaßen "aufräumen" muss.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: heizer42 am 11. Juli 2012, 08:04:01
Moin, Grundlage ist die ZDv 14/5 - B 196, das ganze ist klever umgesetzt: gemäß neuem DZA Erlass muss der DisVorgesetzte mindestens 1 Tag DZA im Monat (wenn erwirtschaftet) freigeben, deswegen streiche QT, setze DZA Tag.
Der DisVorgesetzte muss das ganze Regeln und kann bestimmen, wann DZA genommen wird. 
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Rollo83 am 11. Juli 2012, 09:01:40
Nur einen Tag MUSS er pro Monat frei geben? Uns wurde der neue Erlass so erklärt das der DV ALLE Dienste auf Freistellung geben muss außer wenn dringende dienstliche Gründe dagegen sprechen.
Gibt es da online was nachzulesen da ich im Moment nicht ins Intranet komme und den neuen Erlass in meinem Büro liegen habe.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Andi am 11. Juli 2012, 14:31:31
Zitat von: Rollo83 am 11. Juli 2012, 09:01:40
Nur einen Tag MUSS er pro Monat frei geben? Uns wurde der neue Erlass so erklärt das der DV ALLE Dienste auf Freistellung geben muss außer wenn dringende dienstliche Gründe dagegen sprechen.

Das war schon immer so. ;) Im Grundsatz ist seit jeher die Freistellung vom Dienst zu gewähren/zu befehlen. Wenn diese nicht möglich ist - Abwägung durch DV im Rahmen seines dienstlichen Ermessens - ist die Ausgleichszahlung zu gewähren.

Gruß Andi
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Juli 2012, 14:45:17
DamalsTM hatten wir da ein leichtes Zeitproblem... die Ausbilder im Zug führten zwar brav ihre FvD-Zettel (musste man, weil manchmal überprüft wurde ob sie geführt werden), und da kam einiges zusammen... allerdings war es aus dienstlichen Gründen nicht möglich diese Freizeit zu nehmen: gleichzeitig mit der Verkürzung von W12 auf W10 musste ein neues Ausbildungskonzept umgesetzt werden (sog. "Combat Ready" blabla) und die Zeit reichte vorn und hinten nicht. Ausbilder konnten nicht frei nehmen weil pausenlos wichtige Ausbildung lief, dafür waren Überstunden zwingend notwendig, weshalb noch mehr FvD aufgelaufen wäre, womit sich die Katze sauber in den Schwanz beisst.

Freizeitausgleich also nicht möglich, aber Auszahlung definitiv nicht gewollt. So ungewollt, dass der KpChef dem Zugführer zu verstehen gab, statt Auszahlung würde er Freizeitausgleich befehlen auch wenn es gar nicht geht. Um das Dilemma zu lösen haben die Ausbilder am Ende des Monats immer ihre FvD-Zettel zerrissen, entsorgt, und einen neuen Zettel blanko angefangen. Bis dann auch dieser wieder zerrissen... naja. Führen mussten wir die Zettel trotzdem, wurde ja kontrolliert.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: heizer42 am 11. Juli 2012, 15:56:38
Ja, wenn es denn möglich ist, muss er alle Fälle freigeben, bei uns in der Marine aber unmöglich, in ein paar Wochen haben wir einen Transit vor uns, Dauer ca. 15 volle Tage, jetzt stellt euch mal vor, mit Einlaufen in den Heimathafen: 15 x DZA + 10 x EU = 25 Tage frei oder 5 Wochen den Dampfer abschließen?? Wer soll den noch die Wache gehen bzw. die Wartungen / Instandsetzungen machen?? Also sagt DV, 1 bis 2 DZA Tage geht, der Rest wird aus dienstlichen Gründen ausgezahlt.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: RekrKp8 am 11. Juli 2012, 17:41:42
Grundlage für die Quartalstage waren die geringeren Wochenarbeitszeiten der Beamten im Gegensatz zu den Soldaten. Diese haben dafür dann einen Tag pro Quartal frei bekommen. Seit 2005 ist die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten aber wieder aufs gleiche Niveau gestiegen. Deshalb sollten damals (TM) bereits die Quartalstage wieder gestrichen werden. Der DBwV hat durchgesetzt, dass dies erst im Zuge einer kompletten Neuregelung des DZA kommt. Diese Neuregelung haben wir erst jetzt. Gut für uns also seit 7 Jahren...

Im Heer soll es wohl ein Schreiben vom Inspekteur geben, dass die ersten beiden Anrechnungsfälle freizugeben sind. Es wird in der Tat den DV nicht gerade leicht gemacht. Es sind ohnehin in vielen Einheiten zu wenige da, und dann sollen auch noch wenn möglich, mind. 2, die Anrechenfälle in Freizeit gewährt werden. Dann kann man quasi schauen, ob man nicht die letzten beiden Tage im Monat die Einheit zu macht.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 11. Juli 2012, 19:29:49
Man muss aber auch bedenken, dass diese Anrechnungsfälle ja dadurch entstanden, dass die betreffenden Soldaten Mehrdienst geleistet haben und damit zusätzlich im Dienst waren. Die Abgeltung von Mehrarbeit im Zivilen führt auch regelmäßig zur Diskussion, warum xy schon wieder Stundes seines Zeitkontos abbaut und damit seine Arbeit scheinbar liegenbleibt...
Die Diskussion mit den Anrechnungsfällen und deren Abgeltung in Freizeit wird es noch solange geben, wie es Soldaten gibt.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Andi am 11. Juli 2012, 20:03:38
Nein, die wird es nur solange geben, bis irgendwann der Erlass aufgehoben wird. ;)
Soldaten sind nämlich die einzige Berufsgruppe fie überhaupt gar keine gesetzliche Arbeitszeitvorgabe haben.  :o
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 11. Juli 2012, 22:44:59
Die besonderen Umstände des Soldatenberufes lassen ja auch keine Anwendung solcher Regeln zu, wenn man vom Routinedienst im Standort und der Verwaltung/Stabsarbeit absieht. Man bekommt ja selbst im Innland bei Übungen(!) schon ab und an mit Lenk- und Ruhezeiten der MKF Probleme, also kann man nur erahnen, wie weitreichend die Anwendung gesetzlicher Arbeitszeitregeln für den allgemeinen Dienst wären. Es hätte letztendlich nur unzählige Ausnahmeregelungen zur Folge, so dass man höchstwahrscheinlich dann wieder auf dem derzeitigen Stand wäre, aber tonnenweise Papier beschrieben worden wäre.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Schamane am 28. Juli 2012, 09:12:58
Also einmal eine Frage: zwei OStFw sagten zu den Quat.-Tagen, dass die Intention hinter der Einführung war, Überstunden abzugelten, welche durch den Dienstzeiterlass nicht abgegolten wurden und auch im neuen Dienstzeiterlass gibt es Stunden, welche nicht abgegolten werden. Wenn dies die Intention des Dienstherren bei der Einführung des Quat.-Tages war, dann dürfte der neue Dienstzeiterlass eigentlich keine Ausnahmen mehr enthalten.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: wolverine am 28. Juli 2012, 10:18:34
Zitat von: =TRG= am 11. Juli 2012, 17:41:42
Grundlage für die Quartalstage waren die geringeren Wochenarbeitszeiten der Beamten im Gegensatz zu den Soldaten. Diese haben dafür dann einen Tag pro Quartal frei bekommen. Seit 2005 ist die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten aber wieder aufs gleiche Niveau gestiegen. Deshalb sollten damals (TM) bereits die Quartalstage wieder gestrichen werden. Der DBwV hat durchgesetzt, dass dies erst im Zuge einer kompletten Neuregelung des DZA kommt. Diese Neuregelung haben wir erst jetzt. Gut für uns also seit 7 Jahren...
Haben Sie das einfach nicht oder überlesen oder fabulieren Sie gerade wieder einen völlig eigenen Sachverhalt weil Sie das hier diskutierte Thema nicht interessiert?
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: Gast1234 am 28. Juli 2012, 18:41:29
@wolverine: ==TRG== hat recht. Die Quartalstage wurden eingeführt um eine Benachteiligung der Soldaten gegenüber der Beamten auszugleichen. Und 2005 sollten diese bereits einmal abgeschafft werden. Das wurde auf bestreben des DBWV bis zu einer Neuregelung des DZA-Erlasses verschoben. Diese Neuregelung ist bekanntlich seit 01.07.2012 in Kraft und damit sind die Quartalstage ab diesem Quartal abgeschafft.
Titel: Antw:Streichung Quartalstage rechtens?
Beitrag von: RekrKp8 am 28. Juli 2012, 18:55:25
Ja, wolverine nutzt ja meinen Beitrag, um seinen Voropster darauf hinzuweisen.