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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Marc am 29. Juni 2012, 19:24:13

Titel: Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Marc am 29. Juni 2012, 19:24:13
Ist es grundsätzlich möglich, trotz eines Bachelors mit einer besseren Note als 3,0 (also Zulassung zum Master-Studium) die Uni zu verlassen und auf eigenen Wunsch nicht noch das Master-Studium zu absolvieren?

Hintergrund: ich bin OFw (OA) und wäre beim Master-Abschluss 32 Jahre alt, bis zur ersten Verwendung als ZgFhr/KpEinsOffz 34 Jahre. Wie lange ich dann noch als ZgFhr verwendet werde, kann ich mir selbst ausrechnen. Da ich BOA bin und für diesen "nur" den Bachelor bestehen muss, erscheinen mir derzeit die 2 Jahre Master als unnötige Zeit, die ich lieber in der Truppe verbringen möchte.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: LwPersFw am 29. Juni 2012, 19:36:03
Stellen Sie einen Antrag an das PersABw und bitten Sie um Prüfung dieser Möglichkeit.
Grundsätzlich gibt es zwar Ausbildungsgänge die für alle OA gleich sind, aber das Wort
"grundsätzlich" bedeutet immer, dass die Personalführung im Einzelfall eine andere
Festlegung treffen kann, wenn die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften ihr ein
Ermessen einräumen.

Also - versuchen Sie es...
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 29. Juni 2012, 19:50:12
Ebenso grundsätzlich sollen nach einer GI Weisung alle OAs den Masterabschluss erreichen und primär nur diese zum BO gemacht werden. Da du bereits BOA bist könnte es hier Abweichungen geben.
Für die Karriere empfehle ich den Masterabschluss, möglicherweise wird mittelfristig die SLV geändert und ein Zugang zur Stabsoffiziersebene wird nur noch äquivalent zum höheren Dienst mit Masterabschluss ermöglicht.
Dennoch wie bereits geschrieben, PersAmt kontaktieren.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Ralf am 29. Juni 2012, 21:14:21
Ich sags mal so: grundsätzlich ist das Ziel Master, wer die Zulassung hatte, war auch nicht zu exmatrikulieren. Denn der Master ist der gewollte Studienabschluss.
Aber wieso dauert der Master 2 Jahre länger? Der Master dauert doch rund 1 Jahr.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Marc am 29. Juni 2012, 23:17:43
@Ralf: 4 Trimester + Master-Arbeit, normalerweise Januar - Juli des Folgejahres.
@LuftwaffenSLD: kann ich diese GI Weisung im Intranet finden oder kann mein S1er diese einsehen?
Ansonsten schonmal danke für die Antworten!
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 29. Juni 2012, 23:27:17
Ja, dürfte bei Vorschriften Online unter Weisungen und Erlasse zu finden sein. Müsste selber mal nachschauen,bin in einem anderen Zusammenhang darüber gestolpert.
Über mögliche SLV Anpassungen gibt es nach meinem Kenntnisstand keinen allgemein zugängli he Schriftverkehr oder Veröffentlichungen.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: TransDEL am 30. Juni 2012, 01:01:12
Der Master dauert länger als 1 Jahr, man ist aber nach 4 Jahren fertig.
Der Bachelor dauert 3 Jahre...
Tja einfache Lösung: Man beginnt vor Abschluss des Bachelor mit dem Master.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: dunstig am 30. Juni 2012, 01:25:02
Zitat von: TransDEL am 30. Juni 2012, 01:01:12
Der Master dauert länger als 1 Jahr, man ist aber nach 4 Jahren fertig.
Der Bachelor dauert 3 Jahre...
Tja einfache Lösung: Man beginnt vor Abschluss des Bachelor mit dem Master.

Also bei 6 Trimestern Studium + 1 Trimester Bachelorarbeit komme ich auf 2 Jahre und 3 Monate bis zur Abgabe der Bachelor-Arbeit.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: TransDEL am 30. Juni 2012, 10:17:10
https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PcwxDoAgEAXRE8n2dp5CsVuQ4I8skBX0-mpjpnrN0EpvmS9EbiiZEy1kPUZ3G0E6WBVBg8Gu4Qc7tK7mbH1DF5q_RVWOwmRzGTz7PVAVmR57CuwO/

Auf der rechten Seite "Bröschüre Studium bei der Bundeswehr" und in der Datei Seite 17

Ich weiß jetzt nicht was "bsonders leistungsstark" für Anforderungen hat, aber ich würde sagen, dustin, Unrecht hast du nicht, aber ich auch nicht ganz ;)
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: F_K am 30. Juni 2012, 11:56:36
 
Zitatbis zur ersten Verwendung als ZgFhr/KpEinsOffz 34 Jahre. Wie lange ich dann noch als ZgFhr verwendet werde, kann ich mir selbst ausrechnen.

Mir sagte man damals (TM), dass eine Verwendung für Offz als ZgFhr nur bis zum 29 Lebensjahr vorgesehen ist - dadurch war meine erste Verwendung gleich eine Stabsverwendung, obwohl als ZgFhr ausgebildet.

Daher Ratschlag:
- Vorschriftenlage prüfen
- Enger Kontakt mit P
(- Grundsätzlich würde ich immer das Studium vorziehen - dies bringt mehr als ein bißchen mehr Praxis in der Truppe).
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: dunstig am 30. Juni 2012, 12:36:08
Zitat von: TransDEL am 30. Juni 2012, 10:17:10
https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PcwxDoAgEAXRE8n2dp5CsVuQ4I8skBX0-mpjpnrN0EpvmS9EbiiZEy1kPUZ3G0E6WBVBg8Gu4Qc7tK7mbH1DF5q_RVWOwmRzGTz7PVAVmR57CuwO/

Auf der rechten Seite "Bröschüre Studium bei der Bundeswehr" und in der Datei Seite 17

Ich weiß jetzt nicht was "bsonders leistungsstark" für Anforderungen hat, aber ich würde sagen, dustin, Unrecht hast du nicht, aber ich auch nicht ganz ;)

Da der TE allerdings an einer der beiden Bundeswehruniversitäten und nicht an der Fachhochschule studiert, musst du in der entsprechenden Datei auf Seite 16 schauen. Dann sieht man, dass die vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang nach zwei Jahren und drei Monaten erfolgt und ab diesem Zeitpunkt die Master-Module beginnen.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Marc am 30. Juni 2012, 12:46:19
Zitat von: F_K am 30. Juni 2012, 11:56:36
Mir sagte man damals (TM), dass eine Verwendung für Offz als ZgFhr nur bis zum 29 Lebensjahr vorgesehen ist - dadurch war meine erste Verwendung gleich eine Stabsverwendung, obwohl als ZgFhr ausgebildet.

Ich vermute stark, dass sich durch die Anhebung der Höchstaltergrenze für Offz daran etwas geändert hat. Aber das prüfe ich, danke für die Anmerkung.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: F_K am 30. Juni 2012, 21:02:18
Hallo Marc,

schon damals(TM) war die Offz d. R. Ausbildung so einzusteuern, dass eine Beförderung zum Lt bis zum 32. Lebensjahr möglich ist.

D. h. schon damals war dem Dienstherrn bekannt, dass es Lt gibt, die älter als 29 sind.

Die Begründung ist körperliche Leistungsfähigkeit (im Allgemeinen, nicht auf den Einzelnen bezogen). Da diese in den letzten Jahren eher abgenommen hat, sehe ich keinen sachlichen Grund, diese Grenze anzuheben.

... aber schauen wir mal, was der Dienstherr sich dazu denkt ...
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Marc am 30. Juni 2012, 21:28:28
Wenn es an der körperlichen Leistungsfähigkeit liegt, warum gibt es dann StFw und ZgFhr PzGren mit 41 Jahren? Kann ja schlecht sein, dass offiziell davon ausgegangen wird, dass Uffz mP körperlich leistungsfähiger sind als Offz  ;) Aber mal schaun, was P dazu sagt.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Tommie am 30. Juni 2012, 21:35:03
Es geht ja nicht nur um die körperliche Leistungsfähigkeit, aber ein Stabsfeldwebel hat seinen Enddienstgrad (eventuell wird er ja noch Oberstaber!) erreicht, während der Oberleutnant noch am Anfang seiner Karriere ist. Der StFw benötigt 16 Jahre ab Beförderung zum Feldwebel zu seinem Dienstgrad, der Oberleutnant gerade mal 2,5 Jahre! Wenn ich 36-jährige Oberleutnante habe, wann möchten die Herren denn dann mal Hauptmann oder mehr werden? "Krawall-Beförderungen" kurz vor der Pension?
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: F_K am 30. Juni 2012, 22:01:15
ZitatWenn es an der körperlichen Leistungsfähigkeit liegt, warum gibt es dann StFw und ZgFhr PzGren mit 41 Jahren? Kann ja schlecht sein, dass offiziell davon ausgegangen wird, dass Uffz mP körperlich leistungsfähiger sind als Offz   Aber mal schaun, was P dazu sagt.

Lieber Marc,

die Argumentation ist ja nicht "Meine", ich werde diese also nicht verteidigen.

Ich war damals (TM) und auch heute noch körperlich leistungsfähiger als einige der aktive ZgFhr - hat P aber nicht interessiert.
Es gibt Planungsvorgaben (ZgFhr Offz, KpChef (H), KpChef (M), Einplanung als BtlKdr ... mit Alterszeiten) - deswegen war eine Erstverwendung bei mir als ZgFhr NICHT möglich.

Ich bin dann zügig zum OLt / Hptm befördert worden, da passte das Alter dann wieder um Chef zu werden.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Marc am 01. Juli 2012, 11:43:37
Na ja, ich hoffe ja, dass sich vor der Anhebung des Höchstalters über genau diese Dinge Gedanken gemacht wurde. Denn es kann ja eigentlich nicht sein, dass alle über 25 Jährigen, die eingestellt/übernommen werden, nicht mehr für ZgFhr Verwendungen in Frage kommen. Oder wenn ja, dann sollte diesen das von Anfang an mitgeteilt werden.
Aber wir werden sehen, ich bemühe mich nächste Woche mal um ein Gespräch mit meinem Personalführer.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: DeltaEcho am 01. Juli 2012, 12:49:03
Was auch beachtet werden sollte ist, dass die Note vom Studium (Regelabschluss Master) durchaus eine wichtige Rolle für die Auswahl für den LGAN bzw. LGAI spielen.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Marc am 01. Juli 2012, 16:40:54
Wie genau erfolgt denn die Auswahl für diese Lehrgänge, nach OAJ oder nach (Alters-)Jahrgang? In letzterem Fall rechne ich mir Chancen um die 0,5% aus, in ersterem Falle wäre das ja wieder etwas ganz anderes.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: F_K am 01. Juli 2012, 18:11:07
... mit der wichtigste Punkt (neben Beurteilungen usw.) ist das Abschneiden auf der Fortbildungsstufe C, also dem StOffzLehrgang.
Diesen besuchen alle BO - da wirst Du unabhängig vom Alter auch dabeisein.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Marc am 01. Juli 2012, 18:38:44
Schau an, ich war davon ausgegangen, dass der Zug Generalstabsausbildung für mich definitiv abgefahren wäre.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Arctic am 02. Juli 2012, 14:08:15
Nein , man kann nach einem erfolgreichen Bachelor gehen.Hab ich 2010 das erste Mal bei nem Olt mitbekommen; der hatte keinen Nerv mehr auf sein Studienfach und konnte wohl nach dem BA gehen. Danach folgten die ganz normalen weiteren Lehrgänge in der Truppe.
Lg
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: F_K am 02. Juli 2012, 14:16:14
@ Artic:

Es gibt auch OA ohne Studium - dies ist hier nicht die Frage.

Hast Du den Thread komplett gelesen und verstanden?
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Ralf am 02. Juli 2012, 14:22:52
Es sollte mich sehr wundern, wenn man die Personalführung einen Offz aus dem Studium nach dem Bachelor und mit Zulassung zum Master gehen lässt, obwohl er sein Regelstudienziel gem. Erlass nicht erreicht hat. Sicherlich will ich das nicht ausschließen, aber dafür muss es schon andere triftige Gründe gegeben haben, damit dort kein Präzedenzfall geschaffen wird und darüber hinaus bewusst gegen den Erlass verstoßen wird.
Geht er nach dem Bachelor ab weil er keine Zulassung hat, so ist das was anderes.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Arctic am 02. Juli 2012, 18:20:04
Zitat von: Marc am 29. Juni 2012, 19:24:13
Ist es grundsätzlich möglich, trotz eines Bachelors mit einer besseren Note als 3,0 (also Zulassung zum Master-Studium) die Uni zu verlassen und auf eigenen Wunsch nicht noch das Master-Studium zu absolvieren?

Hintergrund: ich bin OFw (OA) und wäre beim Master-Abschluss 32 Jahre alt, bis zur ersten Verwendung als ZgFhr/KpEinsOffz 34 Jahre. Wie lange ich dann noch als ZgFhr verwendet werde, kann ich mir selbst ausrechnen. Da ich BOA bin und für diesen "nur" den Bachelor bestehen muss, erscheinen mir derzeit die 2 Jahre Master als unnötige Zeit, die ich lieber in der Truppe verbringen möchte.

@F_K: Das war doch die Frage des TE?! Und so fiel meine Antwort aus : Ja, ich habe das schon mal mitgekriegt bei einem- mit B.A. gegangen weil er lieber in der Truppe sein wollte. Er musste/wollte seinen Master nicht machen. Bin selber Offz ohne Studium, daher weiss ich nicht ganz, wie du da jetzt drauf kommst?  ???
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Ralf am 02. Juli 2012, 20:14:26
Zitatweil er lieber in der Truppe sein wollte. Er musste/wollte seinen Master nicht machen
manchmal kann sowas auch eine "verzerrte Wahrnehmung" sein.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Arctic am 02. Juli 2012, 20:17:58
Zitat von: Ralf am 02. Juli 2012, 20:14:26
Zitatweil er lieber in der Truppe sein wollte. Er musste/wollte seinen Master nicht machen
manchmal kann sowas auch eine "verzerrte Wahrnehmung" sein.

Das kann es sicherlich. Aber wenn man mit dem Menschen redet und er einem genau so was sagt, dann ist daran nichts verzerrt. Ich erzähle hier nur von einem, bei dem es so war.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Ralf am 02. Juli 2012, 20:21:49
Ich meinte auch eher, dass der Kamerad das ggf. anders dargestellt hat, als es wirklich war.
Ich habe da in vielen Personalgesprächen bereits einige "Bären" gehört; die Lebenspartnerinnen sind dann gehörig aus den Wolken gefallen, als man ihnen gesagt hat, wie es sich wirklich zugetragen hat. Nicht selten war dann der Kommentar "Ich glaube, ich muss mich mal eben mit meinem Freund unter 4 Augen unterhalten"  ;D
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Arctic am 02. Juli 2012, 20:26:33
Achso, ja, das ist aber öfter so ;) er kam eben als frischgebackener B.A. OLt zurück in die Truppe und sagte er hätte nicht weitermachen wollen, und das man das nicht müsste. Hm.
Aber zur verzerrten Wahrnehmung, ja , kenne da so einige die zuhause sonst was erzählen welche Heldenabenteuer sie so im Truppenalltag erleben (bei weitem keine KSKler) und die Partnerin so einlullen, das sie sogar den Schwachsinn stolz im Freundeskreis erzählt. Aber sowas ist dann für mich immer gefundenes Fresschen ;) Das mit dem B.A. interessiert mich jetzt aber, ich frage morgen einfach mal bei erster Hand an und berichte :)
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Ralf am 02. Juli 2012, 20:31:38
Ja mach mal, macht mich mittlerweile auch neugierig. Wer auch mal meine alten Kontakte bemühen.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Arctic am 03. Juli 2012, 11:20:17
Tag ;)

Hab Rücksprache gehalten mit den studierten Offzen meiner Einheit. Ergebnis-so wie ich gesagt hab, nach dem BA kann man gehen-der master kostet ja auch extra. Das sagte einer,der frisch aus Hamburg kam,und er selber kenne ne handvoll die ihren mästet nicht mehr gemacht hatten,egal ob geeignet oder nicht.
Grüße
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Arctic am 03. Juli 2012, 11:22:04
Mästet...Master meine ich  8) sorry bin  unstudiert :P
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: DeltaEcho am 03. Juli 2012, 11:28:55
ZitatErgebnis-so wie ich gesagt hab, nach dem BA kann man gehen-der master kostet ja auch extra

Was kostet denn am Master extra?
Da sind meine Erfahrungen hier an der Uni aber etwas anderes, bei mir wollten auch mehrere Kameraden nach dem Bachelor aufhören diese wurde von P quer durch die Reihe abgelehnt. Einige haben dann die Arbeiten soweit hinausgezögert, dass sich keine Zulassung für den Übergang in den Master mehr bekommen haben.

Zitatnach dem BA kann man gehen
Stimmt so als Pauschalaussage jedenfalls nicht, zudem klingt es immer besser wenn jemand sagt ich habe auf meinen Master verzichtet, als ich habe die Zulassung nicht bekommen (was bei derzeitigen Anforderungen schon eine Kunst ist in bestimmten Fächern).
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: F_K am 03. Juli 2012, 11:29:33
... und hat man dann ohne Master noch ne Chance auf BS? Wie wirkt es sich aus? Warum gibt es einen Erlass?
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: wolverine am 03. Juli 2012, 11:32:43
Meine Frau wurde beim Kp-Grillen mal gefragt, ob ihr Mann auch immer soviel Trennungsgeld zahlen müsste auf Lehrgängen .... :D ;D
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: AriFuSchr am 03. Juli 2012, 11:36:34
ZitatMeine Frau wurde beim Kp-Grillen mal gefragt, ob ihr Mann auch immer soviel Trennungsgeld zahlen müsste auf Lehrgängen ....

und der gute wolve war dann sofort mit einer Dringlichkeitseingabe seiner OH nach einer dringend gebotenen Erhöhung des Budgets für den persönlichen Bedarf (Schuhe, Kleidung, Schuhe, Kleidung, Schuhe usw.) konfrontiert  8) ;D ;D ;)
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: wolverine am 03. Juli 2012, 11:38:39
Ich habe ja nicht behauptet, dass ich zahlen müsste .... nur war meine Frau etwas verblüfft und nicht gewillt, zu lügen. Da hat dann eher ein anderer Haussegen schief gehangen.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: AriFuSchr am 03. Juli 2012, 11:56:05
ZitatDa hat dann eher ein anderer Haussegen schief gehangen.

Du hast eben eine Gute erwischt...
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Arctic am 03. Juli 2012, 14:57:57
Da gehen die Meinungen und Erfahrungen auseinander aber das war eben O-Ton eines der frisch aus Hamburg kam. Am besten der TE wendet sich direkt an die entsprechende Uni, und erfragt ob das eine IndividualLösung ist oder Usus.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: Ralf am 03. Juli 2012, 16:21:30
Interessant ist, dass das Abbrechen des Studiums nach Bachelor und mit Zulassung zum Master "weil man keine Lust mehr hat" durch die PersFhr Heer und Lw bisher in keinem Fall genehmigt wurden (Stand heute).
Na nun mag man spekulieren wie die Wahrheit aussieht.
Titel: Antw:Master zwingend erforderlich?
Beitrag von: F_K am 03. Juli 2012, 17:37:16
ZitatNa nun mag man spekulieren wie die Wahrheit aussieht.

... da muss man nicht spekulieren.

Man bewertet seine Quellen - und zumindest ich kann daraus eine Erkenntnis ableiten (wie immer, "schönen" manche sich ihre "Wahrheit" zurecht")