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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Maik123 am 01. Juli 2012, 17:43:25

Titel: SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: Maik123 am 01. Juli 2012, 17:43:25
Hallo.

Ich habe da mal eine Frage,

ich bin SaZ 12, wiedereinsteller und zur Zeit U(FA).
War davor in der Laufbahn der Mannschaften.

Da ich mir das nun aber alles anders vorgestellt habe und man das mit den Aufgaben eines Mannschaftssoldaten nicht vergleichen kann, habe ich für mich jetzt die Entscheidung getroffen, dass ich meine Dienstzeit mit dem §55 Absatz 4 beenden möchte.
Ich sag mal so, ich traue mir das einfach nicht zu!!!
Und naja ich fühle mich einfach unwohl bei der ganzen Sache.

Dieser besagt:

(4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier, ein Sanitätsoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier, ein Militärmusikoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Militärmusikoffizier, ein Feldwebelanwärter, der sich nicht zum Feldwebel, und ein Unteroffizieranwärter, der sich nicht zum Unteroffizier eignen wird, soll unbeschadet des Satzes 1 entlassen werden. Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt.

Muss ich das jetzt so verstehen, dass ich zu meinem Disziplinarvorgesetzten gehen kann und ihm die Situation erkläre und er mir ein Schreiben aufsetzt in dem es heißt, dass ich für diese Laufbahn nicht geeignet bin und ich somit raus komme???
Oder stelle ich mir das ein bisschen zu einfach vor???

In die Mannschaften Laufbahn kann ich ja nicht mehr zurückgeführt werden, da ich ja schon Unteroffizier bin.

Ich möchte jetzt auch nicht hören...
"oh man schon wieder so einer"
oder
"hättest du dir mal vorher überlegen sollen"

Einfach nur antworten die mir weiterhelfen.

Vielen Dank
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: ulli76 am 01. Juli 2012, 17:47:48
Ja, das stellst du dir zu einfach vor.
Der §55 ist eine Möglichkeit von der Bundeswehr aus, einen Soldaten zu entlassen.
Offenbar bestehen ja bisher von Seiten des Dienstherrn keine Zweifel an deiner Eignung. Sonst wären deine Vorgesetzten sicher längst auf dich zugekommen.

Im Moment bist du ja auch noch in der Lernphase- also du wirst ja erst für deine Tätigkeit als Feldwebel ausgebildet.
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: Maik123 am 01. Juli 2012, 17:50:29
Okay, danke schonmal für diese Antwort.

Ja ich verstehe das ja.
Aber das nützt doch beiden Seiten nichts!!!
Mir nützt das in der Hinsicht nicht, weil ich so nicht ganz bei der Sache bin, keinen wirklichen Spaß dran habe.

Der Bundeswehr wiederum nützt ein Soldat nicht, der es nicht will!!!

Gruß
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: Tommie am 01. Juli 2012, 17:53:08
Die Bundeswehr hat Ihnen einen Vertrag hingelegt, den beide Seiten unterschrieben haben. Sie und die Bundeswehr!

Und jetzt hält sich die Bundeswehr an die Vereinbarungen, die getroffen wurden und Sie möchten gerne was anderes! Verstehen Sie die Situation? Sie haben für 12 Jahre unterschrieben, jetzt sehen Sie gefälligst zu, wie Sie damit klar kommen und heulen Sie uns hier nicht sie Ohren voll!

Suchen Sie Ihre "Eier" gehen Sie zu Ihrem Spiess oder zu Ihrem DV, aber jammern Sie nicht wie ein Waschlappen herum!
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: ulli76 am 01. Juli 2012, 17:53:37
Vielleicht solltest du eher mal das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen und mit denen erörtern wo genau das Problem liegt.

"Kein Spass dran" hört sich z.B. ganz anders an als "ich traue mir das nicht zu".
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: wolverine am 01. Juli 2012, 17:54:21
Es bleibt ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung. Dieser muss bearbeitet werden aber es muss ihm nicht stattgegeben werden.
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: Aurignacien am 01. Juli 2012, 17:57:40
Was ist denn konkret das Problem, wenn ich fragen darf? Was traust du dir nicht zu? Vorgesetzter zu sein? Oder die Tätigkeit die du ausüben sollst? Wie ulli76 schon sagte, du bist noch in der Ausbildung zum Vorgesetzten und in deren Rahmen wird man auf seine zukünftige Rolle in der Bundeswehr vorbereitet. Als Wiedereinsteller weißt du doch auch, welche Anforderungen an einen Vorgesetzten gestellt werden bzw. welche Tätigkeiten er ausübt.
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: Maik123 am 01. Juli 2012, 17:59:25
Zitat von: Tommie am 01. Juli 2012, 17:53:08
Die Bundeswehr hat Ihnen einen Vertrag hingelegt, den beide Seiten unterschrieben haben. Sie und die Bundeswehr!

Und jetzt hält sich die Bundeswehr an die Vereinbarungen, die getroffen wurden und Sie möchten gerne was anderes! Verstehen Sie die Situation? Sie haben für 12 Jahre unterschrieben, jetzt sehen Sie gefälligst zu, wie Sie damit klar kommen und heulen Sie uns hier nicht sie Ohren voll!

Suchen Sie Ihre "Eier" gehen Sie zu Ihrem Spiess oder zu Ihrem DV, aber jammern Sie nicht wie ein Waschlappen herum!


Also 1. heule ich hier schonmal gar nicht rum!!!
2. ist das ein Forum wo man sich normal unterhalten kann und einander hilft?!?!
3. Tja man macht nunmal paar Fehler in seinem Leben.
Aber muss ja nicht heißen, dass man jetzt für 12 Jahre der gearschte sein muss oder?!?!

Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: Tommie am 01. Juli 2012, 18:00:52
Tja, spätestens jetzt würde ich mir an Ihrer Stelle einmal richtig durchlesen, was ich damals unterschrieben habe ;) ! Viel Spaß dabei ...
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: mailman am 01. Juli 2012, 18:03:11
Zum einen hat man eine Verpflichtung unterschrieben "Ein Mann ein Wort".

Zum anderen wird die Dienstzeit ja stufenweise festgesetzt und man wird wohl auch niemanden festhalten der nicht willt.

Also das tun was wolverine schon geschrieben hat. Und wenn dann noch 1 Jahr und x Tage abzudienen wären, dann ist das eben so.
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: Maik123 am 01. Juli 2012, 18:04:37
Zitat von: Aurignacien am 01. Juli 2012, 17:57:40
Was ist denn konkret das Problem, wenn ich fragen darf? Was traust du dir nicht zu? Vorgesetzter zu sein? Oder die Tätigkeit die du ausüben sollst? Wie ulli76 schon sagte, du bist noch in der Ausbildung zum Vorgesetzten und in deren Rahmen wird man auf seine zukünftige Rolle in der Bundeswehr vorbereitet. Als Wiedereinsteller weißt du doch auch, welche Anforderungen an einen Vorgesetzten gestellt werden bzw. welche Tätigkeiten er ausübt.


Ja ich kenne die Bundeswehr auch gut genug!!!
Aber man kann die Laufbahn des Mannschafters nicht mit dem der Unteroffiziere vergleichen.
Das was man mitbekommt bekommt man halt mit.
Aber wenn man erst selbst in dieser Schiene ist, dann sieht man das nunmal mit anderen Augen.

Ich habe mir einfach alles total anders vorgestellt, ich weiß vielleicht klingt das jetzt bisschen bescheuert aber es ist so.
Ich will das alles einfach nicht mehr!!!
Hinzu kommen noch paar persönliche Probleme die ich jetzt hier aber nicht erörtern will!!!

Ausserdem ist meine Dienstzeit ja erstmal nur "Stückweise" festgesetzt.

Aber ich will jetzt nicht einfach wie der letzte Idiot dastehen und irgendwie alles falsch machen und das zu begünstigen.

Ich möchte einfach nur raus!!!

Und nur weil man einen Vertrag abgeschlossen hat und man sich das aber anders vorgestellt hat, muss es doch wohl einen ausweg geben?!?!

KDV entfällt vollkommen!!!
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: mailman am 01. Juli 2012, 18:06:13
Naja das mit der Bundeswehr ist ja auch kein "normaler" Vertrag.
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: Maik123 am 01. Juli 2012, 18:08:15
Zitat von: mailman am 01. Juli 2012, 18:03:11
Zum einen hat man eine Verpflichtung unterschrieben "Ein Mann ein Wort".

Zum anderen wird die Dienstzeit ja stufenweise festgesetzt und man wird wohl auch niemanden festhalten der nicht willt.

Also das tun was wolverine schon geschrieben hat. Und wenn dann noch 1 Jahr und x Tage abzudienen wären, dann ist das eben so.


Ja das Problem ist, dass ich ja schon die Verpflichtungserklärung für 12 Jahre unterschrieben habe.
Und da ist es egal ob man der Dienstzeitfestsetzung zustimmt oder nicht, weil man ja vorher schon für 12 jahre unterschrieben hat.

Ich finde das einfach nur lächerlich, dass wenn jemand nicht will, trotzdem gezwungen wird.
Ich bin ehrlich was das angeht und will einfach so raus.

Ich könnte auch alle 2 wochen kzh machen und die kohle abkassieren.
Aber sowas würde ich nicht machen!!!

Wenn raus, dann richtig!!!
Titel: Antw:SaZ 12 vorzeitig beenden durch §55
Beitrag von: mailman am 01. Juli 2012, 18:12:23
Von heute auf morgen raus geht sicher nicht, zumindest nicht so wie Sie sich das vorstellen.

Also Antrag stellen, abwarten ob er genehmigt wird und dann die restliche Zeit abdienen oder nicht.

Und das monieren in einem Forum ist auch sinnlos. Alles nötige wurde gesagt.

Ich werde hier mal dichtmachen, bevor wieder die Ponys kommen müssen.