Hallo liebes Bw Forum
Wollte hier einfach mal nachfragen wie es um meine Chancen als wiedereinsteller steht. Und zwar bin ich im Januar nach nur 4 Monaten aus gesundheitsgründen aus der Bundeswehr ausgeschieden. Habe bei meiner Entlassungsuntersuchung T2 bekommen. War SaZ und habe gebrauch von meinem Widerrufsrecht gemacht. Habe aber von anfang an gesagt sobald die gesundheitlichen Probleme auskuriert sind will ich wieder zur Bundeswehr. So dann die 2 Sache. Ich habe eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und wollte fragen ob dies irgendwie ein hinderungsgrund sein könnte wieder dienen zu dürfen?
Ich hoffe auf hilfreiche antworten und keine unnützen Kommentare
Mit Kameradschaftlichen Grüßen
Jemand, der seit über einem Jahr hier im Forum schreibt und liest, sollte eigentlich wissen, dass Ferndiagnosen nicht möglich und Chancen nicht abschätzbar sind. Bewerben Sie sich und warten Sie ab, was dabei rauskommt.
ZitatUnd zwar bin ich im Januar nach nur 4 Monaten aus gesundheitsgründen aus der Bundeswehr ausgeschieden. Habe bei meiner Entlassungsuntersuchung T2 bekommen.
Hier liegt für mich ein Widerspruch in der Aussage. Aber sowas bin ich bei Ihnen ja schon gewöhnt ...
Ich wusste irgendwie das sie das schreiben..Der widerspruch steht deshalb weil die unfähigen Bundeswehr ärzte nicht rausgefunden haben was ich habe. Und ich habe gekündigt, wobei es nicht weiter Untersucht wurde ;) Konnte mir sogar die Untersuchung Sparen, Der Arzt hat mich gefragt ob er es machen soll oder ob er einfach T2 aufschreiben kann ;)
ZitatDer widerspruch steht deshalb weil die unfähigen Bundeswehr ärzte nicht rausgefunden haben was ich habe.
In Ordnung. Ich erspare mir Ihnen gegenüber weitere
Zitatunnützen Kommentare
a) Also tauglich, das schon mal kein Hidnernis.
b) Schon einmal vorzeitig raus, das macht sich natürlich nicht ganz so gut und muss am ZNwG dem Psychologen erklärt werden.
c) die Anzeige muss erst "erledigt" sein, solange das Verfahren noch offen ist wird die Bw nicht einstellen sondern abwarten
Die Angaben sind nicht nur widersprüchlich sondern schlicht falsch! Sie wurden nicht aus gesundheitlichen Gründen entlassen sondern auf eigenen Antrag in der Probezeit. Eine neue Bewerbung ist möglich und zu den Chancen kann hier keiner etwas sagen. Dass während der laufenden Ermittlung ein Einstellungshindernis besteht, hat "Schlammi" dargestellt.
Was für ein Gebrechen hast du denn gehabt?
Mitte Dezember war doch alles noch gut.
Zitat von: ulli76 am 03. Juli 2012, 13:42:43
Was für ein Gebrechen hast du denn gehabt?
Mitte Dezember war doch alles noch gut.
Knorpelschaden im Linken Fuß. Aber jetzt ist alles 100% wieder ausgeheilt.
Angeben müßte man das auf jeden Fall.
Ich dachte immer Knorpelschäden können nicht heilen, weil sich Knorpel nur schwer nachbaut.
DAS kommt mir allerdings auch merkwürdig vor: Wie kommt man in dem Alter an nen Knorpelschaden? Hatteste dich verletzt gehabt? Und mailman hat da schon recht- so einfach heilt das nicht wieder aus.
Ja hatte mich am Fuß vorher verletzt es aber unbeachtet gelassen um beim dienst nicht zu fehlen
Also mein Chirurg hat gesagt es ist ausgeheilt..wurde operiert und so..Also er meinte alles ist wieder ok..kann auch mittlerweile wieder fussball spielen usw
Na wenn du mit T2 entlassen wurdest, dann kannst du dich einfach neu bewerben. Sehe da kein Problem, außer das plötzliche Ausscheiden, aber gesundheitlich ist ja alles okay.
ZitatJa hatte mich am Fuß vorher verletzt es aber unbeachtet gelassen um beim dienst nicht zu fehlen
Was wohl ein Verstoß gegen die Pflicht zur Gesunderhaltugn gewesen sein dürfte..
Und am Ende sind natürlich wieder die ach so unfähigen BW-Ärzte dran schuld.
Ich versteh trotzdem nicht, warum man dann kündigt.
Wolltest du dich echt mit dem kaputten Hax´n beim KSK bewerben?
Die BW ärzte sind in dem Punkt schuld weil die auf verdacht behandelt haben. Die haben sich nicht einmal die mühe gemacht zu röntgen etc. Haben Immer das falsche behandelt. Und im endeffekt hat mein Spieß mich vor die wahl gestellt, da die mich immer wieder KzH geschrieben haben. Da ich noch Probezeit hatte sagte er zu mir ich habe 2 Möglichkeiten. Entweder ich lasse es auf ein Dienstunfähigkeitsverfahren ankommen oder ich kündige und die chance sich wieder zu bewerben bleibt.
Und die Bewerbung zum KSK war längst raus. Den Termin zum Einstellungstest konnte ich nur nicht mehr wahrnehmen, da ich schon ausgeschieden war aus der Bundeswehr