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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: sasu007 am 03. Juli 2012, 20:07:43

Titel: Fwd
Beitrag von: sasu007 am 03. Juli 2012, 20:07:43
Hallo an Alle, ich würde gerne den Freiwilligen Wehrdienst absolvieren, da ich allerdings momentan beschäftigt bin, frage ich mich ob mich da mein Betrieb freistellt oder ich sogar kündigen müsste?? Danke schonmal im Vorraus
Titel: Antw:Fwd
Beitrag von: Tülün am 03. Juli 2012, 20:15:40
Ich wage mal zu behaupten dass dein betrieb das besser weiß als die Leute hier..aber vielleicht weiß jemand trotzdem was schlaueres
Titel: Antw:Fwd
Beitrag von: KlausP am 03. Juli 2012, 20:17:15
Auch für den Freiwilligen Wehrdienst gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbplschg/gesamt.pdf
Titel: Antw:Fwd
Beitrag von: Tülün am 03. Juli 2012, 20:18:57
Zitat von: KlausP am 03. Juli 2012, 20:17:15
Auch für den Freiwilligen Wehrdienst gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbplschg/gesamt.pdf


Gilt das tatsächlich auch wenn man sich freiwillig meldet?
Titel: Antw:Fwd
Beitrag von: KlausP am 03. Juli 2012, 20:21:33
Ja. Einfach mal etwas weiter nach unten scrollen. Das gilt in bestimmten Fällen sogar bei SaZ
Titel: Antw:Fwd
Beitrag von: Tülün am 03. Juli 2012, 20:23:28
Zitat von: KlausP am 03. Juli 2012, 20:21:33
Ja. Einfach mal etwas weiter nach unten scrollen. Das gilt in bestimmten Fällen sogar bei SaZ

Cool gut zu wissen, danke
Titel: Fwd
Beitrag von: sasu007 am 04. Juli 2012, 13:52:48
Und muss ich dafür gemustert werden bzw. spielt meine Tauglichkeit dabei eine Rolle??
Titel: Antw:Fwd
Beitrag von: KlausP am 04. Juli 2012, 15:54:28
Ja, Sie werden gemustert und Ihre Tauglichkeit spielt eine Rolle. (Vorübergened) nicht tauglich - keine Einstellung.
Titel: Fwd
Beitrag von: sasu007 am 04. Juli 2012, 17:02:50
Okay, danke für die schnellen Antworten!