Hallo Kameraden,
ich bin derzeit HptGefr und leiste vom 20.08. - 31.08. meine erste Wehrübung. Das sind ja exakt 12 WÜ-Tage.
Werde ich dann am letzten Tag zum SG befördert oder erst zum ersten Tag der nächsten WÜ?
Grüße
Benjamin
Liegt denn die "Mindestdienstzeit" für den SG denn schon vor? Ich meine man muss vor mind. 36 Monaten in die Bw eingetreten sein. Also wenn man 23 Monate gedient hat und erst 2 Monate raus ist dann geht das noch nciht.
Und so sicher wie das Amen in der Kirche ist die Beförderung ohnehin nicht... ich habe mehr als 12 Tage WÜ gemacht ohne zum SG befördert zu werden, mit wesentlich längerer Mindestdienstzeit etc etc ;)
Wenn die vom "mailman" vollkommen richtig erwähnte 36-Monatsfrist seit Eintritt in die Bundeswehr am 31.08.2012 bereits "abgelaufen" ist, d. h. also wenn Ihr Eintritt in die Bundeswehr vor dem 01.09.2009 erfolgte, kann die Beförderung zum Stabsgefreiten der Reserve am letzten Tag der Wehrübung mit Wirkung zum 01.09.2012 verfügt und ausgesprochen werden!
Quelle hierfür ist die ZDv 20/7, Abschnitt 2 ;) !
Und um dann auch gleich noch in das gleiche Horn wie "schlammtreiber" zu stoßen:
Beförderungen erfolgen stets nach Bedarf, sowie nach Eignung, Leistung und Befähigung und es besteht kein Anspruch darauf, nach Erfüllung der Mindestvoraussetzungen sofort befödert zu werden!
Also nicht böse sein, wenn es nicht sofort klappt ;) !
Zitat von: Tommie am 06. Juli 2012, 14:53:12
Beförderungen erfolgen (...) nach Eignung, Leistung und Befähigung
Ach soooooo... das erklärt meinen Fall natürlich ;D
Darauf wollte ich zwar ursprünglich nicht hinaus, aber ... lass mich kurz nachdenken ... JA, Du hast recht :D !
Wird die Beförderung von Reservisten eigentlich automatisch von der SDBw (für Mannschaften) initiiert, oder muss die Einheit da erst aktiv werden?
Früher war das so, dass diese Arten der Beförderung von der Einheit (StammTrT) initiiert und auch gleich verfügt wurden. Wie es heute ausschaut, entzieht sich leider meiner Kenntnis, kann ich aber gerne mal recherchieren ... nächste Woche und wenn nicht vorher jemand die Frage abschließend beantwortet hat ;) !
Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten!
Mein Eintritt in die Bundeswehr war im Juli 2008. Das sollte drin sein.
Aber mal sehen ob der Bedarf da ist und eine Eignung, Leistung und Befähigung meinerseits vorhanden ist.
Ich lasse mich überraschen. Schön wäre es natürlich ;)
Mich hat nämlich vor nicht all zu langer Zeit die gleiche Frage beschäfftigt. Letztendlich wurde ich dann ein Monat nach den 12 Tagen befördert, was mich jetzt aber auch nicht übermäßig gestört hat, haben die Jungs und Mädels doch genug mit sich selbst zu tun.
Mir war so als ob ich "mein" S1 da erst drauf hinweisen musste und er die Beförderung dann erst beantragt hat, sicher bin ich mir da jedoch nicht mehr.
und nicht zu vergessen:
es muß eine Beorderung vorliegen.
Ohne Beorderung keine Beförderung.
@ Lumpy:
Laut Auskunft aus unserer Abteilung J1, die von einem deutschen Stabsoffizier aus dem PersAmtBw geleitet wird, muss auch eine Beförderung eines beorderten Mannschafters der Reserve über die SDBw eingetütet werden!
Hey Tommi, danke für deine Mühe.
Aber es bleibt für mich immer noch fraglich von wem überhaupt die Initiiative zur Beförderung ausgeht. Ich hab da zwei Bilder im Kopf:
1. Irgendwo in Köln blinkt ein Lämpchen und die SDBw stellt fest, "Oh, HG d.R. Blabla könnte in x Tagen befördert werden, na dann leiten wir mal die Beförderung ein" und bitten dann die Einheit zum Reservisten Stellung zu nehmen ob er den geeignet ist. Wenn das der Fall ist und auch sonst alle Kriterien erfüllt werden, übermittelt die SDBw die Beförderungsurkunde an die Einheit, welche den Soldaten dann befördert.
2. Die SDBw ergreift nicht die Initiiative, die liegt bei der S1- Abteilung, die leitet, sofern sie es nicht vergisst, die Beförderung ein und beantragt das bei der SDBw. Nen paar schmutzige Blatt Papier später ist der Soldat Stabsgefreiter.
Das ist jetzt mal stark vereinfacht, um meine wirren Gedanken halbwegs plastisch darzustellen.
Vergisst die S1- Abteilung aber die Beförderung und der unerfahrene Soldat wird nicht aktiv weil er darauf vertraut das die Beförderung automatisch und ohne sein zutun erfolgt (so wie i.d.R. bei G->OG), wartet er bis er alt und grau ist.
Ich hoffe du verstehst auf was ich hinaus will.
Beförderungen werden in der Regel von Amts wegen von der SDBw geprüft und auch weiter veranlasst. Wenn die Truppe was dagegen hat, muß das der SDBw mitgeteilt werden. Der Dienstgrad HG muß nicht zwingend durchlaufen werden. Habe auch schon erlebt das ein OG direkt zum SG befördert wurde.
Die Prüfung der SDBw beinhaltet auch das "Abfragen" der entsprechenden Vorraussetzungen. ;)
Ich möchte keine Leichen aus den Keller graben, aber ich möchte mitteilen, dass ich heute zum Ende der Wehrübung zum Stabsgefreiten befördert wurde.
Zudem freue ich mich tierisch, da ich nicht mehr mit gerechnet habe und der Chef bei einem unverbindlichen Gespräch mitteilte, dass nichts derart auf seinem Schreibtisch läge.
Also es ist möglich genau 12 Wehrübungstage abzuleisten und am letzten Tag mit Wirkung zum nächsten Tag befördert zu werden!
na dann Glückwunsch zum neuen Dienstgrad
Zitat von: BenjaminMS am 31. August 2012, 19:30:26Also es ist möglich genau 12 Wehrübungstage abzuleisten und am letzten Tag mit Wirkung zum nächsten Tag befördert zu werden!
Genau, das gibt die ZDv 20/7 in solchen Fällen her!
Tja, erstens ... unverhofft kommt oft ;) und ... zweitens ... Glückwunsch, Herr Stabsgefreiter der Reserve ;) !
Welcher Chef läßt sich schon den Spass nehmen jemanden zu überraschen. Schlecht wird es nur wenn der Oberbootsmann sich beim Antreten entschuldigen läßt, da er Unterrichtsmäßig gebunden ist und er zum Hauptbootsmann befördert werden soll ;D und man ihn überraschen will.
Ansonsten alles gute im neuen Dienstgrad.
Dann erscheint der Kommandeur eben spontan zur Dienstaufsicht bei dem Unterricht, erklärt nach kurzer Zeit das Ganze für unter aller Kanone und der Herr Oberbootsmann soll sich sofort draußen bei ihm zum Anschiss melden. Wo ist das Problem? ;D
Zitat von: oxygene am 07. Juli 2012, 18:00:50
Habe auch schon erlebt das ein OG direkt zum SG befördert wurde.
Hatte auch das Vergnügen bei meiner letzten WÜ. War ziemlich überrascht. ;)
Ich kenne bzw kennen ist vielleicht zu viel, aber ich hab gesehn wie ein OG zum Oberstleutnant befördert wurde.
Das Problem, Klaus, ist, dass der Kamerad Schamane, nur um die Tasten hier zu bewegen, gerne und oft irgendwelchen Probleme konstruiert, die in der Realität nicht bestehen... :)
Dit könnte ick ooch! ;D 8)
Zitat von: Rollo83 am 01. September 2012, 17:13:34
Ich kenne bzw kennen ist vielleicht zu viel, aber ich hab gesehn wie ein OG zum Oberstleutnant befördert wurde.
Ach du schreck, wie funktioniert denn sowas??? :o
Ich meine, dass einer Hauptmann wird, wenn er ein Studium vorweisen kann, OK, aber gleich mal OTL, das ist schon ein krasser Aufstieg... :)
Bei mir war es ein ORR der Wehrrechtspflege, der im Grundwehrdienst OGefr geworden war. Vor dem Einsatz bekam er seine Uniform und wurde zum OberstLt befördert.
Bei Ärzten kommt das auch gelegentlich mal vor. Aber da meistens Beförderung zum SA/OSA, seltener zum OFA.
@ miguhamburg1 das Problem ist das ich diesen Fall tatsächlich hatte. Aber im Elfenbeinturm weiss man von so etwas ja nichts.
Ach, Schamane, soll ich Ihnen jetzt noch einmal aufschreiben, was KlausP zu diesem vermeindlichen Problem schrieb????
Wer als Vorgesetzter so trantütig ist, dass ihm in einer solchen Situation nichts Besseres einfällt, als die Hände in den Schoß zu legen und abzuwarten, dem kann auch nicht mehr geholfen werden ...